Münchner Zeitensprünge
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Der gerechte Krieg ist als das kleinere Übel akzeptiert

Clairvaux * Für Bernhard von Clairvaux ist der gerechte Krieg als das kleinere Übel akzeptiert. Unter Christen ist er nur gerecht, wenn die Einheit der Kirche auf dem Spiel steht. Gegen die Juden, die Ketzer und die Heiden soll Gewalt vermieden werden, weil sich die Wahrheit nicht mit Gewalt durchsetzen lässt.

Der Christ soll überzeugen, weshalb - aus der Sicht des später zum Heiligen erklärten Bernhard von Clairvaux - gegen diesen Personenkreis nur ein Verteidigungskrieg gerechtfertigt ist, bei dem er allerdings die Gewalt auf ein Mindestmaß reduziert wissen will.

Vom Gerechten Krieg zum Heiligen Krieg ist es damit nicht mehr weit, solange er gegen die Heiden und Ungläubigen gerichtet ist. Bernhard von Clairvaux hebt in seinen Kreuzzugpredigten die islamische Aggression und Bedrohung der gesamten christlichen Kirche hervor. Sein Fazit lautet: Nur durch einen Gerechten und Heiligen Krieg kann der Frieden wieder hergestellt werden. Unter Frieden versteht der Kirchenmann die Aufrechterhaltung der gottgewollten Ordnung.

Bernhard von Clairvaux will aus Raubrittern, Weiberhelden, Totschlägern, Meineidigen und Friedensbrechern zutiefst beherrschte, asketische und christliche Ritter machen. Dabei will er aber die natürlichen Triebe - wie Aggression - nicht unterdrücken, sondern sie durch höhere Ziele - sozusagen - veredeln. Im Zentrum seines Werkes steht deshalb der Begriff der „militia Christi“. „Gute Ritter“ kämpfen, um Glauben und Kirche zu verteidigen, „Schlechte Ritter“ wirken in prunkvollem Aufzug und folgen eigensüchtigen Motiven.

In einer Werbeschrift für die Tempel-Ordensritter sagt der heilige Bernhard: „An erster Stelle stehen Disziplin und uneingeschränkter Gehorsam. Jeder kommt und geht, wie es der Vorgesetzte befiehlt. Jeder trägt die ihm zugeteilte Kleidung, keiner besorgt sich Nahrung oder Kleidung nach seinem Gutdünken. Hinsichtlich Ernährung und Gewandung gibt man sich mit dem Notwendigsten zufrieden und meidet alles Überflüssige.

Die Templer leben maßvoll und fröhlich in einer Gemeinschaft, ohne Frauen und Kinder. Um der apostolischen Lebensweise möglichst nahe zu kommen, leben sie alle unter gleichen Bedingungen im gleichen Haus, auch nennen sie nichts ihr eigen, um einer einheitlichen Gesinnung und eines friedlichen Zusammenlebens willen. Ungebührliche Reden, nutzlose Beschäftigung, lautes Gelächter, heimliches Tuscheln und selbst unterdrücktes Kichern sind unbekannt. Sie verabscheuen Schach und Würfelspiel; sie hassen die Jagd, ja, sie erfreuen sich nicht einmal am Flug des Falken. Sie verachten Komödianten, Taschenspieler, Schwätzer und zweideutige Lieder sowie Vorstellungen von Possenreißern, denn sie erachten das alles als sinnlose, nichtige Torheiten.

Sie tragen das Haar kurz geschnitten, weil es ihrer Ansicht nach beschämend für einen Mann ist, langes Haar zu haben. Niemals übertrieben gekleidet, baden sie selten; sie sind schmutzig und behaart, und ihre Haut erscheint gebräunt vom Tragen des Kettenhemds und von der Sonne“.

Die Glaubenskrieger sollen in die Schlachten Gottes ziehen. Und sollte ein Templer dabei sein Leben verlieren, so stirbt er selig als Blutzeuge für den christlichen Glauben. In der Werbeschrift Bernhards liest sich das so: „Freue dich, starker Kämpfer, wenn du in dem Herrn lebst und siegst! Aber noch mehr frohlocke und rühme dich, wenn du stirbst und dich mit dem Herrn vereinst“.

Die Gegner der Glaubenskrieger sind ja „nur“ Heiden ohne Glauben.

1624
Der Stadtrat lässt Bettler mit Zwangsarbeit beim Schanzenbau einsetzen

München * In einem Bericht an Kurfürst Maximilian I. betont der Stadtrat, dass er starke Bettler und Bettlerinnen in Eisen schlagen und anschließend zur Zwangsarbeit beim Schanzenbau einsetzen lässt. Mit diesen Zwangsmaßnahmen wollen die Stadt- und Landesherren den „Arbeitsscheuen“ den Teufel des Müßiggangs austreiben. Doch nach ihrer Entlassung finden die Bettler trotzdem keine Möglichkeit der Beschäftigung vor.

1690
2.000 Personen finden Brot und Lohn in der Tuchfabrik für Militäruniformen

Au * Alleine die holländische Tuchmacherei in der Tuchfabrik für Militäruniformen gibt fast 2.000 Personen Brot und Lohn.

Neben erstklassigen gelernten Arbeitern beschäftigt man ausgediente Soldaten, arme Weiber und Kinder, dazu kommen eingewiesene Bettler und Nichtsnutze. Anno 1682 schrieb die Hofkammer, dass „Arme im Wollhause zu München Beschäftigung finden, Faulenzer dagegen ins Zuchthaus“ eingeliefert würden.

Auch dieser Unternehmung war kein langes Leben beschieden. Ab 1696 ging es auch mit der Fabricca wieder bergab. Anno 1720 war sie am Ende.

1788
Piaggino will ein Arbeitshaus für beschäftigungslose Menschen errichten

München - Au * Auf Initiative des Hofkammerrats Joseph Maria Friedrich Piaggino soll in München ein Arbeitshaus für beschäftigungslose arme Menschen errichtet werden. Doch staatliche und städtische Stellen wollen kein Geld für dieses Projekt bereitstellen. 

Stattdessen wird Piaggiono aufgefordert, selbst einen Vorschuss in Höhe von 8.000 Gulden zu leisten.
Als Gegenleistung soll er die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über alle Gewinne der Anstalt haben - und natürlich auch für alle Verluste haften.

2. März 1789
Thompsons Vorschlag für ein Militärisches Arbeitshaus wird angenommen

München * Vermutlich aus Kostengründen entscheidet sich Kurfürst Carl Theodor für Thompsons Vorschlag für ein Militärisches Arbeitshaus und ordnet die Errichtung „einstweilen in jeder Stadt und Garnison, in Zukunft aber sobald thunlich in jedem beträchtlichen Orte“ an. Militärische Arbeitshäuser entstehen aber nur in München und Mannheim. Die Arbeitshäuser sollen folgenden Zwecken dienen:

  • Der Beschäftigung von Armen und Bettlern.  
  • Die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für verarmte Angehörige der unterständigen Schichten.
  • Nicht an Arbeit gewöhnte Menschen sollen in diesen Anstalten die Arbeitsfähigkeit erlernen.

Gleichzeitig sollen Armenverwaltungen eingerichtet werden, die die „Hausarmen“ erfassen und in die Arbeitshäuser einweisen. 

April 1789
Urheberstreit über das Arbeitshaus-Projekt

München - Au * Hofkammerrat Joseph Maria Friedrich Piaggino gibt seine Pläne zur Errichtung eines Arbeitshauses für beschäftigungslose arme Menschen auf. In der Folge kommt es zwischen Piaggino und Sir Benjamin Thompson zur Auseinandersetzung über die Urheberschaft des Arbeitshausplanes.

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
9. September 1839
Vorschriften für Kinderarbeit in Fabriken in Preußen

Berlin - Königreich Preußen * Das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ tritt in Kraft. 

  • Danach dürfen Kinder unter 17 Jahren erst dann arbeiten, wenn sie nachweisen können, dass sie eine dreijährige Schulbildung genossen haben. Unternehmer können diesen Punkt jedoch leicht umgehen, wenn sie eine Fabrikschule führen. Diese sind dann aber mehr Alibischulen. 
  • Kinder unter 17 dürfen nicht mehr als zehn Stunden täglich arbeiten. Die Ortspolizei kann jedoch die Arbeitszeit für maximal einen Monat erhöhen. 
  • Zwei Pausen von mindestens 15 Minuten und eine einstündige Mittagspause müssen eingeräumt werden. 
  • Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie die Nachtschicht ist für Kinder völlig verboten. 
  • Fabrikbesitzer müssen Buch über die Kinder in ihren Unternehmen zu führen. Nichteinhaltung der Vorschriften wurden mit Geldstrafen geahndet. 

Die Vorgaben gelten nicht für Arbeiterkinder in der Landwirtschaft. 

15. Januar 1840
Bayerns erste Verordnung zur Einschränkung der Kinderarbeit in Fabriken

München - Königreich Bayern * Die „Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend“ tritt im Königreich Bayern in Kraft. 

  • Nach dieser darf kein Kind vor dem zurückgelegten neunten Lebensjahr zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Fabriken aufgenommen werden. 
  • Kinder mussten ein gerichtsärztliches Zeugnis über ihre gesundheitliche Tauglichkeit sowie ein Zeugnis der Lokalschulinspektion über vorgeschriebene Kenntnisse vorweisen. 
  • Die Arbeitszeit der Neun- bis Zwölfjährigen durfte nicht mehr als zehn Stunden am Tag betragen, nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und nicht nach 20 Uhr abends enden. 
  • Die Erfüllung der Schulpflicht hatte durch die Teilnahme an mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Tag zu erfolgen. 

Durch diese und weitere Bestimmungen bleibt die erste bayerische Fabrikkinder-Schutzverordnung hinter dem im Jahr zuvor erlassenen preußischen „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken“ zurück. Dieses hatte beispielsweise die Arbeitszeit nicht nur bis zum Alter von zwölf Jahren, sondern bis zum zurück-gelegten 16. Lebensjahr auf zehn Stunden pro Tag beschränkt. 

 

21. November 1859
Die Kreisirrenanstalt in der Hochau wird eröffnet.

München-Au * Die Kreisirrenanstalt für Oberbayern wird eröffnet. Das neue Nervenkrankenhauses liegt bei ihrer Errichtung in einem völlig unbebauten Gebiet zwischen der Rosenheimer- und der Auerfeldstraße. Unter der Leitung des Obermedizinalrats Dr. Bernhard von Gudden gilt die Einrichtung als Musteranstalt.

  • Der quadratische Gebäudekomplex hat vier Höfe.  
  • Die Länge der Flügelbauten betragen hundert Meter.  
  • Im Südflügel sind die Verwaltungsräume, in der Mittelachse die Küche,  
  • die Anstaltskapelle mit Werkstätten ist im Erdgeschoss,  
  • ebenso eine Turnhalle mit dem zentralen Bad und den Beschäftigungsräumen.  

In den beiden südlichen, nur auf drei Seiten geschlossenen Höfen sind die „ruhigen Irren“, in den beiden nördlichen geschlossenen Höfen die „unruhigen Kranken“ untergebracht. Die Zimmer der „ruhigen“ Patienten liegen außen. Die Räume der „unruhigen“ Kranken sind genau umgekehrt angeordnet.  

Nur die Fenster und Türen im Erdgeschoss haben Gitter und da sie die Form der rundbogigen Fenster aufnehmen, bleiben sie relativ unauffällig. Die Anlage um die vier Höfe entspricht den zeitgemäßen Forderungen nach Trennung der Patienten nach Geschlechtern und der Schwere ihrer Erkrankung. Eine Trennung nach Klassen ist nicht vorgesehen.  

Die Beschäftigten der Kreisirrenanstalt finden allerdings keine mustergültigen Arbeitsbedingungen vor. Das Pflegepersonal untersteht der Gesindeordnung. Es gibt weder eine Pflegequote, noch Urlaubsregelungen oder eine Altersversorgung für die Pflegekräfte. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt einhundert Stunden und mehr. Der Dienst beginnt um 5:00 Uhr und endet um 21:00 Uhr. Selbst verheiratete Pfleger müssen in der Anstalt schlafen und dürfen nur einen Nachmittag pro Woche bei ihren Familien verbringen.  

Durch das rapide Bevölkerungswachstum der Stadt - München wächst vom Jahr 1854 von 100.000 Einwohnern auf fast 500.000 im Jahr 1900 - kommt es in der Kreis-Irrenanstalt zu einer über fünfzigprozentigen Überbelegung und wird unter diesen Umständen den Bedürfnissen nicht mehr gerecht. 

1879
Der Steyrer Hans lässt einen schwereren Steinbrocken anfertigen

München * Droht ihm ein Bewerber beim Steinheben den Rang abzulaufen, lässt der Steyrer Hans einen schwereren Steinbrocken anfertigen. Mit 508 Pfund erreicht er seinen ersten Höhepunkt, den er wenig später um weitere zwanzig Pfund überbietet. Eine Steigerung ist dann allerdings nicht mehr drin.

Den schweren Brocken am Mittelfinger der rechten Hand hängend, verschafft er der linken schließlich noch ein wenig Beschäftigung zum Ausgleich: Mit ihr hält er gleichzeitig eine 100 Pfund schwere Eisenkugel mit gestreckter Hand in der Waagerechten.

um 1890
Das Briefgeheimnis scheint bei den Damen nicht sicher

München * Auch wenn der Arbeitsplatz der Telephonistin früher als typischer Beruf für Mädchen aus gutem Hause gilt, so ist der Dienst am Klappenschrank ursprünglich eine männliche Domäne. Denn weder die Königlich-bayerische Post, noch die Reichspost wollen etwas von Frauen in ihren Reihen wissen.

So erklärt der spätere Reichspostminister Heinrich von Stephan, dass „keine Anstalten weniger als die Reichs-Verkehrsanstalten dazu geeignet sind, Frauen in Beschäftigung zu setzen“. Das Briefgeheimnis scheint bei den Damen nicht sicher und für gehobene Stellungen gelten Frauen sowieso als ungeeignet. 

1891
Pastor Friedrich von Bodelschwingh gründet das Brockenhaus

Bethel - Berlin * Der evangelische Pastor Friedrich von Bodelschwingh gründet in Bethel und Berlin ein sogenanntes Brockenhaus. Mit dieser neuen Form einer Sozialeinrichtung will Bodelschwingh durch die Abholung und Verarbeitung schadhafter oder im Haushalt nicht mehr verwendeter Gegenstände arbeitslosen und erwerbsbeschränkten Personen Beschäftigung verschaffen und gleichzeitig Hilfsbedürftigen billige Gebrauchsgegenstände vermitteln.

Die Idee setzt sich rasch durch und schon bald darauf arbeiteten die Brockenhäuser in allen größeren Städten Deutschlands.

um 1894
Es kommt zur massenhaften Einstellung von Frauen bei der Post

Deutsches Reich * Es kommt zur massenhaften Einstellung von Frauen bei der Post. Um eine klare Abgrenzung der Aufgabenbereiche zu schaffen, wird der Telegraphendienst in seiner Gesamtheit von den männlichen Beschäftigten übernommen. Damit kann der Fernsprechdienst ausschließlich mit weiblichem Personal aufgebaut werden.

Die Frauen werden also für ein Arbeitsgebiet eingestellt, das dem direkten Vergleich mit der Arbeit der Männer entzogen ist.  Damit schließen die Männer eine Konkurrenz ihrer Berufszweige gegenüber den Frauen aus. Sofort kommt es zur Aufspaltung des behördlichen Arbeitsmarktes in einen weiblichen - bis zum Jahr 1922 sogar laufbahnlosen [!] - Beschäftigungszweig und in männliche Berufsfelder mit vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten. 

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

9. August 1960
Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet die Kinderarbeit

Bonn *  Kinderarbeit wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das „Jugendarbeitsschutzgesetz“ generell verboten, indem es 

  • das Mindestalter für die Beschäftigung Jugendlicher auf 14 Jahre festlegt. 
  • Akkord- und Fließbandarbeit werden strikt untersagt. 

 

16. Dezember 1963
Ein Anwerbeabkommen mit [Süd-] Korea abgeschlossen

Bundesrepublik Deutschland - Seoul * Zwischen [Süd-] Korea und der Bundesrepublik Deutschland wird ein Abkommen zur Anwerbung koreanischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt abgeschlossen. In der Vereinbarung wird die vorübergehende Beschäftigung von koreanischen Bergarbeitern im westdeutschen Steinkohlenbergbau geregelt.

Ziel der Beschäftigung ist es, „die beruflichen Kenntnisse der koreanischen Bergarbeiter zu erweitern und zu vervollkommnen“

16. März 1965
„Beatles-Häuptling John Lennon stochert in seinen Zähnen“

Österreich * Die „Arbeiter-Zeitung“ schreibt im Zusammenhang mit einem in Obertauern aufgenommenen Foto von John Lennon: „Beatles-Häuptling John Lennon stochert in seinen Zähnen. Das und Nasenbohren sind die Lieblingsbeschäftigungen der Beatles in Obertauern. Womit man Millionen verdient.“ Da war die Rede von „Zottelköpfen“, von „komischen ungepflegten Frisuren dieser Paradeidole“ oder von den „Schreihälsen aus Liverpool“

16. September 1989
Richard Süßmeier bewirbt sich - erfolglos - um das Hacker-Festzelt

München-Theresienwiese * Richard Süßmeier bewirbt sich um das Hacker-Festzelt, doch CSU und SPD stimmengeschlossen gegen ihn. Und das, obwohl ihn ein Gericht

  • vom Vorwurf des Schankbetrugs frei spricht und
  • das Verfahren wegen illegaler Beschäftigung mit einer freiwilligen Geldbuße in Höhe von 100.000 DMark endet.