Münchner Zeitensprünge
2000
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14. Mai 1608
Die protestantischen Stände gründen die Union

Auhausen * Aufgrund der Donauwörther Ereignisse und zunehmender Spannungen mit den Katholiken gründen protestantische Reichsstände in Auhausen an der Wörnitz im Fürstentum Ansbach die Union, ein Defensivbündnis. Durch den Beitritt weiterer Stände wächst die Zahl der Mitglieder auf insgesamt acht Fürsten, den Grafen von Oettingen und 17 Städte an. 

Christian I. von Anhalt-Bernburg übernimmt das Direktorium der Union, die er durch Bündnisse mit England, den Niederlanden und Schweden außenpolitisch absichert. 

12. Juli 1806
Der Rheinbund wird als Militärbündnis gegründet

München * Der Rheinbund als Konföderation von zunächst 16 Staaten wird als Militärbündnis gegründet. Die Unterzeichner verpflichten sich zum gegenseitigen Beistand im Kriegsfall. Baiern muss mit 30.000 Mann das stärkste Kontingent stellen.

Mit dem Beitritt zum pro-französischen Rheinbund verlässt das Königreich Baiern endgültig und offiziell das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.

Im Gegenzug erhalten die Bundesgenossen enorme territoriale Zuwächse. Das junge Königreich Baiern erhält die Reichsstadt Nürnberg und deren Territorien, darüber hinaus die bislang reichsunmittelbaren Herrschaften der Fürsten Hohenlohe, Öttingen, Fugger, Thurn und Taxis, der Grafen von Vastell, Pappenheim, Stadion und Schönborn sowie fränkische und schwäbische Reichsrittergüter.

12. September 1870
Bayern will Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund

München - Berlin * Der Ministerrat erbittet von König Ludwig II. die Ermächtigung, mit dem Norddeutschen Bund über eine verfassungsrechtliche Verbindung zu verhandeln. Dabei lehnt das Königreich Bayern einen Beitritt zum Norddeutschen Bund ab, stellt aber einen offiziellen Antrag auf Verhandlungen, um im Falle einer Reichsgründung möglichst viele Sonderrechte [= Reservatsrechte] zu erringen. Zudem fordert Bayern von Preußen

  • die Rückzahlung der Kriegsentschädigung von 1866,
  • den vollständigen Ersatz aller im gegenwärtigen Krieg anfallenden Kosten,
  • den Verzicht auf die Düsseldorfer Galerie, auf die Preußen im Jahr 1866 Anspruch erhoben hatte, und
  • einen Gebietszuwachs im Anschluss an die Pfalz. 
13. September 1870
Ein Programm zum raschen Beitritt Bayerns

Berlin - München * Rudolph von Delbrück, der Präsident des Bundeskanzleramtes und Bismarcks Beauftragter für die Verhandlungen mit Württemberg und Bayern, legt ein Programm zum raschen Beitritt Bayerns vor. Das Deutsche Reich soll ein föderaler Staatenbund auf Grundlage des Norddeutschen Bundes werden, dem die Süddeutschen beitreten, ohne ihre Eigenständigkeit zu verlieren.

Daraufhin gibt König Ludwig II. dem Kanzler des Norddeutschen Bundes und preußischen Ministerpräsidenten, Otto von Bismarck, seine Bereitschaft zu einem Verfassungsbündnis bekannt. 

30. Dezember 1870
Die Kammer der Reichsräte beschließt den Beitritt zum Reich

München-Kreuzviertel * Zur Annahme der Versailler Verträge vom 23. November 1870 und dem damit verbundenen Reichsbeitritt ist im Bayerischen Landtag eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit notwendig.  

Diese Verträge regeln die Modalitäten, unter denen die süddeutschen Staaten dem Deutschen Kaiserreich beitreten sollen. Dabei ist zu entscheiden, ob das Königreich Bayern selbstständig bleiben oder ein Teil des Deutschen Reiches werden soll.  

Die Kammer der Reichsräte, der Vertretung des Hochadels, der Hochfinanz und der hohen Geistlichkeit, hat den Verträgen, die am 1. Januar 1871 in Kraft treten sollen, bereits an diesem 30. Dezember 1870 mit großer Mehrheit zugestimmt. Um die Souveränität des bayerischen Volkes preiszugeben, haben die erklärten „Sachwalter bayerischer Interessen“ genau einen Vormittag gebraucht. 

17. Januar 1871
König Ludwig II. eröffnet den 24. Landtag

München-Graggenau • König Ludwig II. eröffnet den 24. Landtag, der sich mit dem Reichsbeitritt befassen muss, im Thronsaal der Residenz mit einer Thronrede. Es wird Ludwigs letzte Landtags-Eröffnung gewesen sein. 

21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
30. Januar 1871
König Ludwig II. unterzeichnet die Beitritts-Verträge

München * König Ludwig II. setzt mit seiner Unterschrift die Beitritts-Verträge rückwirkend zum 1. Januar 1871 in Kraft. Doch trotz aller Zugeständnisse bedeutete die Reichsgründung für Bayern und seinen König  

  • eine deutliche Einschränkung der Souveränität,  
  • den Verlust der staatsrechtlichen Unabhängigkeit und  
  • eine Unterstellung der Monarchie der Wittelsbacher unter die Vorherrschaft der Hohenzollern. 
24. September 1918
Das Minimalprogramm der MSPD für eine Regierungsbeteiligung

Berlin * Im Vorwärts wird das Minimalprogramm der MSPD für eine Regierungsbeteiligung veröffentlicht. Die Mehrheitssozialdemokraten verlangen:

  • Den Beitritt Deutschlands zu einem Völkerbund, der Streitfälle friedlich regelt.
  • Ein klares Eingehen auf das 14-Punkte-Programm des US-Präsidenten.
  • Die Aufhebung der Diktatfrieden mit Rumänien und Russland und den Abzug der dort eingesetzten deutschen Besatzungstruppen.
  • Belgien, Montenegro und Serbien sollen geräumt werden.
  • Freie, allgemeine und gleiche Wahlen in den Ländern des Deutschen Reichs, was vor allem Preußen mit seinem Dreiklassen-Wahlrecht meint.
  • Keine Nebenregierungen, womit die Oberste Heeresleitung - OHL gemeint ist.
  • Die Berufung der Regierungsmitglieder aus der Reichstagsmehrheit, also MSPD, Linksliberale und Zentrum.  
  • Versammlungs- und Pressefreiheit, und damit die Beendigung des Belagerungszustandes.
  • Die Beseitigung aller militärischen militärischen Institutionen, die der politischen Beeinflussung dienen.

Die bürgerlichen Parteien sind die Bündnispartner der Mehrheitssozialdemokraten, nicht die USPD. 

um 28. Oktober 1934
Der Reichsminister nur für freiwillige Aufnahme im Kameradschaftshaus

Berlin - München-Haidhausen * Reichsminister Bernhard Rust verwässert das strikte Programm des Studentenschaftsführers. Er war zwar auch dafür, dass ein möglichst großer Anteil junger Studenten im Kameradschaftshaus erzogen werden soll, doch habe dieser Beitritt grundsätzlich freiwillig zu erfolgen. Keine Verbindung dürfe gezwungen werden, ein Kameradschaftshaus im Sinne nationalsozialistischer Erziehung zu werden.