Münchner Zeitensprünge
2000
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1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

31. Dezember 1703
Ein Sechstel München gehört der Kirche

München * Eine im Jahr 1703 von den städtischen Behörden erstellte Untersuchung über den Anteil der Kirchen und Klöster auf dem Stadtgebiet hat ergeben, dass von den 237,5 Tagwerk Grund und Boden innerhalb der Stadtumwallung Münchens 38,375 Tagwerk - oder ein Sechstel - kirchlichen Einrichtungen gehören. 

1721
Die Anklage von Diebstahl in Hexerei umgewandelt

Freising * Der Jugendliche Veit Adlwart kommt unter Diebstahlsverdacht in Gewahrsam. Kurzfristig wandelt man die Anklage von Diebstahl in Hexerei um. Im weiteren Verlauf verhaften die Freisinger Behörden über 100 Personen, von denen die meisten jedoch wieder frei kommen. 

5. Oktober 1722
Kurprinz Carl Albrecht heiratet Erzherzogin Maria Amalia von Österreich

Wien * Der baierische Kurprinz Carl Albrecht heiratet in Wien die Erzherzogin Maria Amalia von Österreich, Tochter Kaiser Josephs I..

Zur Finanzierung der Hochzeitsfeierlichkeiten, aber auch für sonstige Luxusbedürfnisse des Hofes und zur Behebung der finanziellen Engpässe der kurfürstlichen Behörden gewährt der pfalz-sulzbachische Oberfaktor Noe Samuel Isaak aus Mergentheim dem Land gewaltige Finanzvorschüsse. Die Rückzahlung der Schulden wird in erster Linie einigen Salzämtern und der Landschaft übertragen.

Auch der Wiener Oberhoffaktor und Bankier Simon Wolf Wertheimer wird Gläubiger des kurfürstlichen Hauses.

20. August 1766
Die erste Verfolgung eines Haberfeldtreibens

Miesbach - München * Der Gerichtspfleger von Miesbach leitet eine Untersuchung ein, die umgehend zur Inhaftierung von neun Haberern des Parsberger Treibens vom 1./2. April 1766 führt. Der folgende kurfürstliche Erlass vom 20. August 1766 stellte das erste Dokument der Verfolgung des Haberfeldtreibens durch die baierischen Behörden dar. 

18. März 1791
Maßnahmen zur Niederlegung der Stadtmauer werden eingeleitet

München * Kurfürst Carl Theodor leitet den Wandel Münchens von der befestigten barocken Residenzstadt zu einer offenen und modernen Hauptstadt ein. Er beauftragt dazu Sir Benjamin Thompson „das Neuhauser Thor so herzustellen, daß die bißherigen Umwege und engen Durchgänge gänzlich vermieden, und der Thorweeg in gerader Linie mit der Neuhausserstrasse über den Wall und bis auf den Punkt, wo sich die Augsburger und Landsberger Strassen trennen, geführt werde“

Damit wird die erste, von staatlichen Behörden geplante und vom Kurfürsten sanktionierte Maßnahme zur Niederlegung eines bedeutenden Teilstückes der barocken Festungswerke eingeleitet. Es hat eine für die Stadtentwicklung Münchens herausragende Bedeutung, deren zukunftsweisenden Aspekte man damals in ihrer Gesamtheit noch gar nicht erkennen kann.

Zur Realisierung dieses Vorhabens muss die Neuhauser-Bastion eingeebnet, der Festungsgraben verfüllt und eine Fahrstraße mit Fußwegen auf beiden Seiten über das planierte Gelände hergestellt werden. Damit entsteht unmittelbar vor dem Stadttor ein großer Platz. 

Thompson lässt darüber hinaus auch einen ausgedehnten Sektor der Fortifikationen im Westen der Altstadt mit Wall und Graben niederlegen, sodass das eingeebnete Festungsgelände vom heutigen Lenbachplatz bis zur Herzogspitalstraße reicht. Damit wird eine breite Lücke in das System der Münchner Fortifikation geschlagen und so die Festungseigenschaft der Stadt aufgehoben.

um 10. August 1800
Weitere Flugschriften werden baiernweit verteilt

München * Eine Flugschrift mit dem Titel „Wahrer Überblick der Geschichte der baierischen Nation, oder das Erwachen der Nationen nach einem Jahrtausend“ wirft Kurfürst Max IV. Joseph vor, „durch seinen Menschenverkauf, durch seine Verschwendung, durch die immerwährende Aushebung und gänzliche Entvölkerung des Landes, durch die volle Verwirrung, die er stiftete, alle Achtung, alles Zutrauen verloren“ zu haben.

Gleichzeitig formuliert die Schrift ein in die Zukunft gerichtetes politisches Programm einer Republik in Süddeutschland:  

  • „Baiern, vereint mit Schwaben, wird das österreichische Joch abschütteln [...] und [...] vereinigt mit einem Teile Frankens [...] sich eine auf Unabhängigkeit, Freiheit und Gleichheit gegründete Verfassung geben“.  
  • Zur Umsetzung dieses Zieles erhofft sich die „Flugschrift“ die Unterstützung der „Republik Frankreich“.  

Diese Flugschriften finden nicht nur in der Stadt ihre Leser. Da sie auf der Schranne meist heimlich in die Säcke gesteckt wird, verbreitet sich der revolutionäre Inhalt auch auf dem Land. Durch die bloße Anwesenheit der Franzosen wagen sich die Zensurbehörden nicht, entschlossen gegen die Flugschriften vorzugehen. 

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

1809
Die freiwillige Bürgerwehr wird in die Nationalgarde eingegliedert

München * Durch eine Neuorganisation des Militärs wird die bisher freiwillige Bürgerwehr nach französischem Vorbild in die dreigliedrige Nationalgarde eingegliedert.

  • Die Nationalgarde I. Klasse bildet das Stehende Heer,
  • die II. Klasse wird zur Landesverteidigung innerhalb des Königreichs verpflichtet.
  • Die Nationalgarde III. Klasse ist die ehemalige Bürgerwehr. Sie untersteht jetzt den staatlichen Behörden für polizeiliche Aufgaben.

Seit dem Spätmittelalter hatte die Bürgerwehr in zunehmenden Maße repräsentative Funktionen bei festlichen Anlässen der Städte und des Fürstenhauses wahrgenommen. Die vornehmsten Aufgaben - Ehrengeleit und Ehrenwache für höchste Herrschaften blieb der Bürger-Kavallerie vorbehalten. Eine Kavallerie-Division gibt es - neben dem Invanterie-Regiment und der Artillerie-Kompanie - auch in München.

Sie wird unter ihrem Major Andreas von Dall‘Armi das Pferderennen aus Anlass der Hochzeit von Kronprinz Ludwig I. und Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen austragen.

Eine „Schicki-Micki-Armee“.

12. März 1809
Die baierischen Behörden wollen in Tirol Rekruten „ausheben“

Innsbruck * Die baierischen Behörden wollen in Axams bei Innsbruck erstmals in Tirol Rekruten „ausheben“. Weil sich die betroffenen Burschen in den Wäldern verstecken, schwärmen Patrouillen aus, um die Entlaufenen festzunehmen.

Als eine baierische Patrouille zwei bewaffnete junge Männer festnehmen will, werden sie in die Flucht geschlagen. Daraufhin wird das Militär in Alarmbereitschaft gesetzt. Jetzt greifen die Bauern zu den Waffen, nehmen baierische Soldaten gefangen, entwaffnen sie und schicken sie nach Innsbruck zurück.

17. Mai 1818
Die Gemeinde entscheidet über Ansässigmachung und Verehelichung

München - Königreich Baiern * Das Gemeindeedikt überweist die Bürgeraufnahme an die Gemeindebehörden. Die Gemeinden genehmigen damit alleine die Anträge auf Niederlassung und Verehelichung. Natürlich stehen dabei stets die Belange der Armenkasse und der Schutz des ortsansässigen Gewerbes vor möglicher Konkurrenz im Vordergrund. 

1822
Ein aussichtsloser Kampf gegen die Mayer'sche Lederfabrik

Untergiesing * Die bürgerliche Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au entschließt sich, nachdem sie jahrelang dem Geschehen in der Mayer'schen Lederfabrik tatenlos und voller Neid zugesehen hat, zu einem Protest bei „allerhöchster Stelle“ - vermutlich dem Königlichen Ministerium des Inneren - gegen die „gewissenlosen Gewerbebeeinträchtigungen, welche wir von den hiesig- und umliegenden Lederfabrikanten und Israeliten durch die widerrechtliche Anmaßung der Selbstfabrikation ihrer in Accord übernommenen Militärlieferungen viele Jahre hindurch sehr empfindlich zu erdulden hatten“.

In der Folge fordert die Behörde den Lederfabrikanten auf, künftige Militäraufträge bei den ansässigen Schuhmachermeistern fertigen zu lassen. Doch die Freude der Schuster über ihren Sieg gegenüber dem Lederfabrikanten dauert nur kurz. 

Dem geschäftstüchtigen Fabrikbesitzer Ignaz Mayer gelingt es nämlich, den Schwabinger Schumacher Hanrieder davon zu überzeugen, dass er seine Werkstatt mit „Sack und Pack“ sowie mit der Genehmigung der zuständigen Behörden in die Untergiesinger Lederfabrik verlegt.

Der Schuhmacher erhält dafür „eine wöchentliche Entschädigung [...], und [kann] sonach genüßlich sein Leben in Wohltätigkeit durchbringen“. Ignaz Mayer aber kann über den Trick der ausgeliehenen Hanriederischen Konzession - sehr zur Empörung der bürgerlichen Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au - seine Militärlieferungen auch künftig weiter in eigener Regie herstellen lassen.

Der Schuhmacherzunft bleibt nur mehr das Beschreiten des Protestwegs. Ihr Protest gegen die „unerlaubte Transferierung einer Gewerbekonzession von einer Vorstadt in die andere“ findet beim Königlichen Landgericht zunächst positives Gehör. Doch die Regierung des Isarkreises hebt das Verbot umgehend wieder auf.

Eine königliche Anweisung zieht schließlich einen Schlussstrich unter die Affäre - und zwar zugunsten der industriellen Produktion in der Lederfabrik. Es war das Königliche Handelsministerium, das sich in den Vorgang um die umstrittene Konzession einmischte und die Entscheidung zugunsten des Hoflieferanten beeinflusste.

Wenn schon nicht das Einzelmitglied, so hätte doch die Schuhmacherzunft den Einfluss ihres Kontrahenten und damit die Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens erkennen müssen. Immerhin ist Ignaz Mayer nicht nur der Schwiegersohn des dem bayerischen Königs als millionenschweren Kreditgebers unentbehrlich gewordenen Leonhard von Eichthal, sondern seit dem Jahr 1809 auch der Schwiegervater von Simon Freiherr von Eichthal, der bei der Gründung der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank eine zentrale Rolle spielte.

Der Hofbankier organisiert nicht nur die neue Kreditbank, sondern stellte auch dem späteren König Ludwig I. Mittel für seine Kunsteinkäufe zur Verfügung.

September 1832
Die Dettendorfer Strafe wird von der Staatskasse übernommen

Dettendorf - Miesbach - München * Die Gemeinde Dettendorf kämpft - unterstützt von den Pfarrherren von Elbach, Au und Irschenberg - mit den Miesbacher Behörden und die Regierung von Oberbayern gegen die 50-Gulden-Strafe und die Untersuchungskosten in Höhe von 244 Gulden und 42 Kreuzer.

Letztlich bringen aber nur verschiedene Gesuche an König Ludwig I. den Erlass der Strafe. Auch die Untersuchungskosten werden Ende September 1832 der Staatskasse auferlegt. 

24. September 1835
Stimmen gegen Faulheit, Liederlichkeit und Sittenlosigkeit

München - Königreich Bayern * Da sich nach 1830 die wirtschaftliche Lage im Königreich Bayern verschlechtert hat, werden jetzt Stimmen laut, die die Faulheit, Liederlichkeit und Sittenlosigkeit der unteren Bevölkerungsgruppen anprangern. Für die Behörden sind viele Arme und die meisten Bettler nur „Scheinarme“, die sich auf Kosten anderer ein schönes Leben machen wollen. 

19. März 1848
König Friedrich Wilhelm IV. muss seine Truppen abziehen

Berlin * König Friedrich Wilhelm IV. muss seine Truppen abziehen. Nach Angaben der Behörden starben insgesamt 303 Menschen, darunter 288 Männer, elf Frauen und vier Kinder. König Friedrich Wilhelm IV. wird gezwungen zu Erscheinen und vor den im Schlosshof aufgebahrten „Märzgefallenen“ den Hut zu ziehen. 

4. Juni 1848
Eine Absichtserklärung zur Rechtspflege

München-Kreuzviertel * Im Artikel 1 des Grundlagengesetzes wird erklärt: „Die Rechtspflege soll von der Verwaltung, selbst in den untersten Behörden, gänzlich getrennt werden“.  Es dauert jedoch bis zum 10. November 1861, bis der verkündete Grundsatz verwirklicht wird.

4. Juni 1848
Das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur

München-Kreuzviertel * Außerdem tritt das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur in Kraft. In dem vom König erlassenen Edikt über die Freiheit der Presse und des Buchhandels ist festgelegt worden, dass das Erscheinen von Presseerzeugnissen nicht „von obrigkeitlicher Prüfung und Genehmigung des Inhalts oder überhaupt von irgend einer obrigkeitlichen Erlaubniß abhängig“ sei. „Die Strafgerichtsbarkeit [steht] nicht den Polizeibehörden, sondern den Gerichten zu.“ 

2. Januar 1871
Der Verein Münchener Brauereien e.V. wird gegründet

München * Der Verein Münchener Brauereien e.V., der sich bis heute als Hüter des Münchner Bieres versteht, wird gegründet, um die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den staatlichen Behörden besser durchsetzen zu können. Gleichzeitig fungiert er als Arbeitgebervereinigung der Münchner Braubetriebe.

14. Oktober 1872
Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt zieht in die Ludwigstraße

München-Maxvorstadt * Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern hat im Gebäude des Damenstifts an der Ludwigstraße ihre neue Unterkunft gefunden. Die Lehramtsaspirantinnen müssen eine höhere Erziehungs- und Unterrichtsanstalt besuchen und anschließend eine zweijährige Fachausbildung durchlaufen, werden aber nicht in den gleichen Fächern ausgebildet wie die Männer.

Behörden und Lehrer sehen die Frau in der Schule - zwar als einen hübschen, aber dennoch - als Ärgernis erregenden Fremdkörper an. Kritiker betonen, dass der Körper der Lehrerinnen „den Anstrengungen des Schulberufs weniger gewachsen ist als der der Männer. Wir Deutsche aber, die dem konzentrischen Drucke aller Völker Europas ausgesetzt sind, können die Verweiblichung am allerwenigsten brauchen. Wir können uns in unserer Stellung nur halten aufgrund jener harten Männertugenden, die das schönste Erbteil des deutschen Volkes sind.“

  • Die Lehrerinnen werden von ihrem männlichen Kollegen verteufelt, obwohl ihr Lohn sowieso schon geringer als der ihrer männlichen Kollegen ist.
  • Außerdem haben die meisten weiblichen Lehrkräfte keine feste Anstellung und kommen über die untersten Stufen der Hierarchie nicht hinaus.
  • Hinzu kommt noch ein strenges Zölibat, ein Heiratsverbot. 
  • Das verordnete Eheverbot für die Lehrerinnen ist ein wirksames Mittel, die Quote der weiblichen Lehrkräfte niedrig zu halten.  

Die Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf wird begründet und verteidigt. So kommt der Bayerische Landtag zur Erkenntnis, dass das Eheverbot „einem dem Interesse der Schule schädlichen Widerstreit zwischen den Pflichten einer Frau als Lehrerin und als Ehefrau“ zuvorkomme. 

März 1892
Zahlreiche Behörden ziehen in die Alte Isarkaserne

München-Isarvorstadt - Museumsinsel * Die Garnisonsverwaltung zieht von der Alten Isarkaserne auf der Kohleninsel nach Neuhausen. Damit beginnt die Übergabe des Geländes an die Stadt München. Diese quartiert in der ehemaligen Kaserne zahlreiche Behörden ein:

  • die städtische Desinfektionsanstalt,
  • die Inspektion für Blitzableiteranlagen,
  • das polizeiliche Krankenträgerinstitut,
  • den Sanitätsverband,
  • die Lehrwerkstätten des Volksbildungsvereins und
  • die Berufsschule für Friseure.
7. Oktober 1893
Das Haberfeldtreiben von Miesbach gleicht einer Schlacht

Miesbach * Das letzte Haberfeldtreiben von Bedeutung findet in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1893 im oberbayerischen Miesbach statt. Es soll „eine großartige Manifestation des Haberertums gegen die auf Beseitigung des Brauches gerichteten Bestrebungen der geistlichen und weltlichen Behörden“ werden.

Den 300 bis 350 Haberern stehen lediglich 22 „Schandarm“ gegenüber. Es kommt zu einer Schießerei, bei der dem Gendarmen Würdinger in die Hoden geschossen wird. Auch ein Haberer trägt eine Oberschenkelverletzung davon. Das Haberfeldtreiben gleicht dadurch einer Schlacht. 

11. September 1896
Der Kunstsaustall der Schwanthaler Bagage

München-Ludwigsvorstadt * Gut zwei Wochen vor der Eröffnung des Deutschen Theaters und der Schwanthaler Passage steht das Unternehmen am Rande des Bankrotts. Eine Gläubigerversammlung mit rund 120 Handwerkern und Lieferanten mahnt ihre ausstehenden Zahlungen an. Theaterdirektor Alexander Bluhm schafft es gerade noch, die Gläubiger zu einem Stillhaltabkommen zu überreden und sie für sechs Monate von Pfändungen abzuhalten.

Denn wenn der Theaterbetrieb erst einmal laufen würde, so argumentiert der optimistische Theaterdirektor, dann wären auch alle finanziellen Probleme gelöst. Doch nur wenige Stunden vor der Premiere muss er eine größere Summe Geld auftreiben, weil der Lieferant der roten Teppiche im Foyer ansonsten mit einem Skandal droht.

Zum Glück gibt es aber im Hintergrund noch den reichen Kommerzienrat Friedrich Haenle, der für sechzig Prozent aller offen stehenden Forderungen eintreten will. Dieses Angebot führt allerdings in der Familie des Unternehmers zu Überlegungen, den Patriarchen „entmündigen“ zu lassen, um dadurch weiteres Unheil zu verhindern.

Aber nicht nur die verschwenderische Ausgestaltung der Schwanthaler Passage bringt die Unternehmung an den Rand des Desasters. Theaterdirektor Alexander Bluhm hat auch beim Künstlerpersonal kräftig hingelangt. Neben dem üppig besetzten Schauspieler-Ensemble leistet er sich ein mit fünfzig Musikern besetztes Orchester und ein stattliches Ballett: 36 Tänzerinnen, 16 Tänzer, 48 Figuranten und 60 Komparsen gehören zum festengagierten Stammpersonal.  
Weil aber Direktor Bluhm schon zwei Monate vor der Premiere kein Geld mehr für Gagen besitzt, müssen die Proben abgesagt werden.

In München machen die Probleme des neuen Theaters schnell die Runde. Für die hiesigen Lästermäuler wird aus der Schwanthaler Passage ganz schnell die „Schwanthaler Blamage“, während man die Betreiber des Etablissements als „Schwanthaler Bagage“ verhöhnt.

Die erzkonservative Zeitung Das Bayerische Vaterland blickt sowieso mit Schaudern auf die Programmankündigung des Unterhaltungstempels an der Schwanthalerstraße und sieht schon dadurch die „moralischen Grundsätze des christlichen Abendlands“ als gefährdet an. Die Zeitung befürchtet, dass es sich bei dem neuen Theater um ein „Institut für moralische Schweinezüchterei“, ja sogar um einen „Kunstsaustall“ handelt.  

Neben der veröffentlichten Meinung bereiten aber auch die genehmigenden staatlichen Behörden dem Theaterdirektor Alexander Bluhm große Probleme, indem sie ihm zunächst „die ortspolizeiliche Productionsbewilligung für theatralische Vorstellungen“ verweigern. Im Hintergrund agiert hier der einflussreiche Münchner Hoftheaterdirektor Ritter Ernst von Possart, der in dem neuen Theater in der Schwanthaler Passage eine „dauernde schwere Schädigung der materiellen Interessen der königlichen Hofbühne“ sieht.  

Aber nicht nur die Angst vor einer unliebsamen Konkurrenz, die den Hoftheatern die Zuschauer abspenstig machen könnten, sondern auch eine tief empfundene Abneigung gegen alles Moderne bringen Ritter Ernst von Possart gegen das neue Theater in Rage. Der den Traditionalisten angehörende Hoftheaterintendant pflegt auf seinen Hofbühnen einen antiquierten, stark verstaubten Stil, der kaum mit dem zeitgenössischen Theater der Naturalisten zu vereinbaren ist.

1. Juli 1897
Räumung der Kohleninsel für die II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung

München-Isarvorstadt * Zwischen dem Ausstellungs-Direktorium und den städtischen Behörden wird die totale Freigabe der Kohleninsel für die Zwecke der II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung ab 1. Juli 1897 erwirkt. 

  • Sämtliche auf dem Ausstellungsgelände vorhandenen Bauten müssen, mit Ausnahme der früheren Alten Isarkaserne, vor Beginn der Bauarbeiten beseitigt werden. 
  • Die vorhandenen Bäume sollen erhalten bleiben. Für die freibleibenden Plätze und neu angelegten Wege wird gärtnerische Ausschmückung angeordnet. 
31. Juli 1914
König Ludwig III. verhängt den Kriegszustand

München-Maxvorstadt * Am Nachmittag wendet sich der 69-jährige König Ludwig III. am Nachmittag an die Kundgebungsteilnehmer vor dem Wittelsbacher Palais. Er bedankt sich zunächst für die Huldigungen, die er als „Ausdruck der Treue und der Vaterlandsliebe“ betrachtet.  

Im Wissen, auf welche Katastrophe das Deutsche Reich zusteuert, weist der Bayernherrscher auf die ernste und schwere Zukunft hin und erklärt: „Es sind [...] sehr schwere und ernste Zeiten, denen wir entgegen gehen. Aber ich vertraue darauf, dass das bayerische Volk wie seit vielen Jahrhunderten auch jetzt in Treue zu seinem Herrscherhaus stehen wird.“  Dann verhängt auch König Ludwig III. den Kriegszustand, verbunden mit der Anordnung des Standrechtes und den Übergang der vollziehenden Gewalt auf die Militärbehörden. 

Der Text seiner Verordnung lautete kurz und bündig: „Wir finden uns bewogen, auf Grund des Artikels I des Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 zu verordnen: Über das Gesamtgebiet des Königreichs wird der Kriegszustand verhängt.
Gegeben zu München, den 31. Juli 1914. Ludwig.“ 

1. August 1914
König Ludwig III. gibt die Mobilmachung bekannt

München-Maxvorstadt * Gegen 19:30 Uhr tritt der greise König Ludwig III. auf den Balkon des Wittelsbacher Palais und gibt die Mobilmachung bekannt. Jubelnd und hüteschwenkend versammeln sich begeisterte Bürger, die den Kriegsausbruch feiern.  

Der versammelten Menschenmenge ruft er zu, er sei zuversichtlich, dass sich seine Soldaten „im Verein mit ihren deutschen Bundesgenossen ebenso wie vor 44 Jahren tapfer schlagen werden und [er] hoffe zu Gott, er möge sie ehrenvoll mit Sieg gekrönt wieder in die Heimat zurückkehren lassen“.  

Als erster Mobilmachungstag wird der 2. August bestimmt. Die vollziehende Gewalt geht damit von den Zivilbehörden auf die kommandierenden Generale der drei bayerischen Armeekorps in München, Nürnberg und Würzburg über. In der Pfalz übernimmt der Kommandeur der 3. Division diese Aufgabe. Auch die öffentliche Sicherheit wird den Militärbefehlshabern anvertraut.  

Für die bayerische Regierung sind weitreichende Anordnungen der Militärs auch dann „statthaft, wenn sie im Widerspruch mit bestehenden Gesetzen stehen und sich nicht auf einen gesetzlichen Vorbehalt gründen“. Damit ist das öffentliche Leben weitgehend unter militärischer Kontrolle.

2. August 1914
Die Fremden müssen die Stadt verlassen

München * Laut einer Anordnung haben „Alle Fremden, die sich über den Zweck ihres Aufenthalts nicht gehörig ausweisen können oder sich lästig machen, [...] auf Aufforderung der Distriktspolizeibehörden das Gebiet des Deutschen Reiches und zwar bis auf weiteres über Lindau binnen 24 Stunden zu verlassen“.  

Alle Angehörigen feindlicher Nationen - darunter die Künstler Wassily Kandinsky, Marianne Werefkin und Alexej von Jawlensky fliehen deshalb zunächst in die Schweiz. Doch auch Angehörige befreundeter Nationen verlassen die Stadt. So beispielsweise die Ziegeleiarbeiter in Berg am Laim und Oberföhring. 

16. Juni 1916
Die Nahrungsmittelknappheit treibt die Münchner auf die Straßen

München * Die Nahrungsmittelknappheit treibt die Münchner auf die Straßen. Bei diesen Hungerdemonstrationen kommt es zu Krawallen, da die Behörden unfähig sind, die Lebensmittelversorgung sinnvoll zu organisieren. Die dringend benötigten Nahrungsmittel erreichen häufig die Empfänger nicht, weil durch verzwickte bürokratische Regelungen häufig Brot, Fett und Fleisch oft tagelang kreuz und quer durchs Land gefahren werden - und verderben.

Jedem Münchner Bürger stehen täglich Nahrungsmittel zu, die einen Nährwert von 1.380,4 Kilokalorien entsprechen. Nach Ansicht des Ärztlichen Beirats der Stadt München für Lebensmittelangelegenheiten ist es „vollständig ausgeschlossen, dass ein gesunder Mensch bei diesen knappen Ernährungsmengen arbeitsfähig bleibt und [...] auf die Dauer eine Schädigung der Gesundheit vermieden wird“

17. April 1917
Zusätzliche Lebensmittelrationen versprochen

Berlin * Am zweiten Tag der Streiks beschließt die Vertreterkonferenz der Gewerkschaften, die Arbeit wieder aufzunehmen, nachdem die Regierungs- und Militärbehörden zusätzliche Lebensmittelrationen versprochen und die Zusage gegeben haben, dass niemand wegen der Teilnahme am Streik zum Militärdienst eingezogen werde.

Es wird vereinbart, dass Vertreter der Arbeiter künftig bei der Verteilung der Nahrungsmittel mitwirken sollen.

Ein Teil der Betriebe streikt weiter und wird daraufhin unter militärische Leitung gestellt. 

31. Januar 1918
Den verschärften Belagerungszustand über Berlin verhängt

Berlin * Das Militär verhängt den verschärften Belagerungszustand über Berlin.

  • Die Behörden lösen den Arbeiterrat auf und untersagen die Bildung einer neuen Streikleitung.
  • Die SPD-Parteizeitung Vorwärts wird verboten, weil er über die Sympathiestreiks in Budapest und Wien berichtet hat. 
2. Februar 1918
Die Beendigung der Streikmaßnahmen wird beschlossen

München-Isarvorstadt * Am Abend finden im Gewerkschaftshaus in der Pestalozzistraße 40/42 Einigungsverhandlungen zwischen den von der USPD geführten Streikenden und der MSPD statt. Sie führen zu keinem Erfolg.

  • Die Streikleitung erklärt sich allerdings mit der MSPD einverstanden, die die Forderungen der Arbeiter der Reichsregierung unterbreiten will.
  • Ebenso ist sie mit der Wiederaufnahme der Arbeit am Montag, dem 4. Februar einverstanden.

Letztlich ist es den Behörden - in Zusammenarbeit mit der SPD und den Gewerkschaften - gelungen, die Streiks zu beenden. 

2. Februar 1918
Eisner wird als geistiger Leiter der Aufstandsbewegung benannt

München * Von den Behörden wird Kurt Eisner für München als „geistiger Leiter und Organisator der Aufstandsbewegung“ bezeichnet, dessen Einfluss auf die Arbeiterinnen und Arbeiter ausschließlich seiner „leidenschaftlichen Redegewandtheit“ zugeschrieben wird.

Dabei ignorieren sie, dass das unbestrittene rhetorische Talent Eisners seine Wirkung nur deshalb entfalten kann, weil die Stimmungslage in der Arbeiterschaft in den verzweifelt schlechten Lebensbedingungen begründet liegt. 

1. März 1918
Streikende auf den richtigen Weg zurückführen

München * Die bayerischen Behördenvertreter unterscheiden zwischen

  • den „hetzerischen Führern“, die lediglich ihre eigensüchtigen Ziele verfolgen, und
  • den eigentlich „unpolitischen“ beziehungsweise „gutmütigen“ Anhängern, die es gilt, wieder auf den „rechten Weg“ zurückzuführen.

Diese Theorie kann später ohne Probleme in die Dolchstoßlegende und die sie umgebenden Verschwörungstheorien integriert werden. 

18. August 1918
Demonstrierende Verwundete, Kriegsinvaliden und Kriegsurlauber

München * In einem Schreiben des Innenministers Dr. Friedrich Ritter von Brettreich an den Kriegsminister Philipp von Hellingrath hebt dieser hervor: „Es ist wohl ohne weiteres klar, dass schon die bloße Anwesenheit Verwundeter das Einschreiten der Polizei [bei Aufläufen] erschwert und unter Umständen hindert. Ich brauche nur an den Fall zu denken, welche Folgen es haben könnte, wenn etwa ein Verwundeter überritten oder eine Beschädigung erleiden würde“.

Der Kriegsminister hat jedoch keine Überwachungsmöglichkeiten. Verwundete, Kriegsinvaliden und Kriegsurlauber nehmen meist in Uniform an den zahlreichen Demonstrationen teil. Sie sind nicht kaserniert und so dem disziplinären Zugriff der Militärbehörden entzogen. 

6. November 1918
Das Militär ist von der neuen Regierung völlig unbeeindruckt

Berlin * Da sich das Militär völlig unbeeindruckt von der neuen Regierung zeigt und die deutschen Wehrbehörden auch weiterhin junge Männer zum Wehrdienst einziehen, als sei nichts geschehen, protestieren die Unabhängigen Sozialdemokraten gegen die Fortsetzung des Krieges und rufen die Arbeiterschaft auf, sich bereitzuhalten.

Denn „die Geschicke des deutschen Volkes werden durch dunkle Mächte gelenkt, die bereit sind, das Verderben des Volkes zu vollenden“. Sie zählen zu den „Mächten der Finsternis“ offenbar auch die „Regierungssozialisten“ mit ihren Aufrufen, die Ruhe zu bewahren: „Jede selbstständige freie Betätigung der Massen soll unterdrückt werden.“ 

15. November 1918
Innenminister Auer: Kein Handlungssspielraum für die Räte

München - Freistaat Bayern * Innenminister Erhard Auer informiert die nachgeordneten Regierungsstellen und Behörden auch über die Zusammenarbeit mit den Räten. Er empfiehlt „dringend, die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte, die sich allerorten gebildet haben, […] tunlichst zu benutzen, einerseits, um dadurch das etwa mangelnde Personal so weit notwendig zu ersetzen, andererseits aber auch diese Räte zu beschäftigen und dadurch das Verantwortungsgefühl in der Bevölkerung wieder zu wecken“.

Auer macht aber auch deutlich aufmerksam, dass die Räte den Behörden untergeordnet sein sollen. „Ein eigenständiger Handlungsraum soll ihnen nicht zugestanden werden“

19. November 1918
Vorauseilende Vorschriften für die Räte

München * Obwohl über die Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte erst am 26. November 1918 abschließend beraten werden wird, macht Innenminister Erhard Auer in einem Schreiben deutlich:

„Den Arbeiterräten steht keinerlei Vollzugsgewalt zu. Die bisherigen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften bleiben in Kraft und werden von den gesetzlich berufenen Behörden, Stellen und Körperschaften vollzogen.

Die Arbeiterräte haben lediglich im Benehmen mit den zuständigen staatlichen und gemeindlichen Stellen und im Rahmen einer hierüber getroffenen Vereinbarung für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen und allenfalls die Durchführung weiterer Aufgaben dieser Stellen zu unterstützen.“ 

21. November 1918
Keine Vollzugsgewalt für die Räte

München * In einem seiner vielen Briefe und Telegramme an die Behörden und Bezirksämter schreibt Innenminister Erhard Auer unter dem Betreff: Befugnisse der Soldaten-, Arbeiter- und Bauernräte folgende Zeilen:

„Den Soldaten-, Arbeiter- und Bauernräten steht keinerlei Vollzugsgewalt zu. Sie haben daher jeden Eingriff in die staatliche und gemeindliche Verwaltungstätigkeit zu vermeiden. Der Vollzug der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften wird grundsätzlich nach wie vor von den seitherigen Stellen und Behörden wahrgenommen.“ 

26. November 1918
Notunterkünfte und Zwangseinquartierungen

München * Die bis Ende Januar andauernde Rückkehr der Truppen von der Front machen München zu einem großen Entlassungszentrum. Gleichzeitig wird es Anziehungspunkt für jene Ausgemusterten, die ohne Arbeit oder ohne Ziele sind.

Die städtischen Behörden beginnen - davon ausgehend, dass es sich um eine vorübergehende Erscheinung handle, - in Schulgebäuden, Hotels und Bräus Notunterkünfte einzurichten. Auch in großen Privatwohnungen werden Zwangseinquartierungen vorgenommen. 

17. Dezember 1918
Neue Bestimmungen für die Arbeiterräte

München * Die Regierung erlässt Bestimmungen über Organisation und Befugnisse der Arbeiterräte. Sie lösen die Vorläufigen Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte ab. Eine inhaltliche Verbesserung über die Befugnisse der Räte bringen die Bestimmungen nicht. Es bleibt bei der Vorrangstellung der Behörden.

Die Bestimmungen für die Arbeiterräte bleibt die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Arbeiterräte, bis der Landtag am 21. Mai 1920 das Gesetz über die Aufhebung der Arbeiterräte beschließt. 

Die Anordnung enthält drei wichtige Sonderbestimmungen, deren Auswirkungen sich auf den ersten Blick nicht gleich offenbaren. 

  • Soldatenräte sind von den Arbeiterräten völlig zu trennen. Ihre Bezahlung erfolgt ausschließlich durch den Militärhaushalt.
  • Die Bauernräte sind mit den Arbeiterräten zusammenzuschließen.
  • Nur Arbeiterräte haben das Recht auf staatliche Bezüge. 
18. Dezember 1918
Der Räte-Kongress beschließt die Hamburger Punkte

Berlin * Im Ersten Allgemeinen Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands kommt es zu einer Debatte über die von den protestierenden Soldaten der Volksmarinedivision vom Vortag vorgetragenen Punkte.

Durch die sogenannten Hamburger Punkte steht das deutsche Militär vor einem demokratischen Neubeginn wie noch nie vor diesem 18. Dezember. Die sieben Punkte werden nahezu einstimmig vom Kongress beschlossen:

  • Die Kommandogewalt über Heer und Marine üben die Volksbeauftragten unter Kontrolle des Vollzugsrats aus.
  • Als Symbol der Zertrümmerung des Militarismus und der Abschaffung des Kadavergehorsams wird die Entfernung aller Rangabzeichen und des außerdienstlichen Waffentragens angeordnet.
  • Für die Zuverlässigkeit der Truppenteile und für die Aufrechterhaltung der Disziplin sind die Soldatenräte verantwortlich. Der Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte ist der Überzeugung, dass die unterstellten Truppen den selbstgewählten Soldatenräten und Vorgesetzten im Dienste den zur Durchführung der Ziele der sozialistischen Revolution unbedingt erforderlichen Gehorsam erweisen. Vorgesetzte außer Dienst gibt es nicht mehr.
  • Entfernung der bisherigen Achselstücke usw. ist ausschließlich Angelegenheit der Soldatenräte und nicht einzelner Personen. Ausschreitungen schädigen das Ansehen der Revolution und sind zur Zeit der Heimkehr unserer Truppen unangebracht.
  • Die Soldaten wählen ihre Führer selbst. Frühere Offiziere, die das Vertrauen ihrer Truppenteile genießen, dürfen wiedergewählt werden.
  • Offiziere der militärischen Verwaltungsbehörden und Beamte im Offiziersrange sind im Interesse der Demobilisierung in ihren Stellungen zu belassen, wenn sie erklären, nichts gegen die Revolution zu unternehmen. 
  • Die Abschaffung des stehenden Heeres und die Errichtung der Volkswehr sind zu beschleunigen. 
11. März 1919
Hinweise für die Räte

München - Freistaat Bayern * Der Zentralrat gibt ein Schreiben an die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte heraus, in dem diese aufgefordert werden, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Lebensmitteln nur mit Hinzuziehung der Polizeibehörden durchzuführen.

Beamtenabsetzungen durch örtliche Räte sind nicht erlaubt. Es müsse erst ein Antrag auf Entlassung an den Zentralrat gerichtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass „Missgriffe der Räte […] die schlimmsten Feinde des Rätegedankens“ sind. 

7. April 1919
Die Ausrufung der Räterepublik Baiern funktioniert reibungslos

München - Freistaat Bayern * Die Ausrufung der Räterepublik Baiern funktioniert in den Behörden reibungslos, 

  • die Besetzung und Übernahme der Zeitungsverlage geht überwiegend friedlich und widerstandslos vonstatten, 
  • Polizei und Militär verhalten sich ruhig und bekennen sich zur Räterepublik, 
  • KPD und SPD bleiben bei ihrer abwartenden Haltung und stellen sich den Ereignissen nicht entgegen. ​
13. April 1919
Das Regierungsprogramm der Kommunistischen Räterepublik

München - Freistaat Bayern * Die Proklamation der Zweiten Räterepublik ist ein aussichtsloses Unterfangen, denn Münchens Isolation in Gesamtbayern ist noch weiter gestiegen und von außen ist keine Unterstützung zu erwarten, da die Reichsregierung Herr der militärischen Lage ist. Eine vage Hoffnung verbindet sich allenfalls mit Aufständen in Österreich.

  • Eugen Leviné will ein revolutionäres Exempel statuieren, den „Massen Anschauungsunterricht geben, ihnen zeigen, wie eine Räterepublik aufgebaut wird“, und hofft, auch eine niedergeschlagene Räterepublik würde weitere Emanzipationsversuche herausfordern.
  • Gegenüber ihrer Vorgängerin bemüht sich die kommunistische Räteregierung mit Hochdruck um die Verwirklichung der Diktatur des Proletariats.
  • Ihr geht es nicht um die bloße Übernahme der Gewalt, sondern um die Zerschlagung des bestehenden Staatsapparates. Vorrang besitzt die Bildung eines eigenen Behördenapparates mit verschiedenen Kommissionen und die Schaffung einer Roten Armee.
  • Zur Abwehr gegenrevolutionärer Putschvorhaben tritt bis zum 23. April ein Generalstreik in Kraft.
  • Das gesamte Bankwesen wird unter der Leitung von Emil Maenner und Towia Axelrod nationalisiert,
  • die Gewerbe- und Industriebetriebe vorerst nicht sozialisiert, aber der Kontrolle der Betriebsräte unterstellt.
  • Mit drakonischen Strafandrohungen wird versucht, gegen Plünderer und „Revolutionsschmarotzer“ vorzugehen.
  • Die bürgerliche Presse wird verboten. Während des Generalstreiks erschienen allein die kostenlos verteilten „Mitteilungen des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte“.

Trotz großer Anstrengungen bleiben auch die Herrschaftsorgane der Zweiten Räteregierung weitgehend ineffizient - es fehlt an zuverlässigen Kräften und der Zeitdruck ist groß. 

6. Mai 1919
21 Kolpinggesellen werden im Keller des Prinz-Georg-Palais ermordet

München-Maxvorstadt * Etwa dreißig Mit­glieder des Katholischen Gesellenvereins Sankt-Joseph treffen sich in ihrem Vereinslokal, dem Maxkasino, in der Augustenstraße 41. Dem preußischen Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regiment war zuvor von einem Denunzianten mitgeteilt worden, dass dort am Abend eine Versammlung von Rotarmisten stattfindet.

Noch während sich im Kasino die Vereinsmitglieder unterhalten, wird das „Spartakistennest“ von Regierungssoldaten beobachtet und 25 Teilnehmer sowie der Wirt kurz vor 21 Uhr verhaftet.

Die Möglichkeit, gegenüber den Soldaten das Miss­verständnis aufzuklären und sich zu legitimieren, wird von diesen gewaltsam un­terbunden. Erste Gewehrkolbenhiebe gegen die Arretierten und Zurechtweisungen sind die Folge. Mit dem Abmarsch zum Quartier des Alexander-Regiments beginnt der weitere Leidensweg für die Gefangenen, denn bald geht die Begleit­mannschaft dazu über, die angeblichen Spartakisten nicht nur zu beschimpfen, sondern auch mit Pistolen und Gewehren auf sie einzuschlagen.

Nun werden die 26 katholischen Gefangenen in das Prinz-Georg-Palais am Karolinenplatz 5 gebracht. Im Hof beginnt das eigentliche Massaker. Sechs der Gesellen werden im hinteren Teil des Hofes gegen das Tor eines Schuppens gestoßen. Dann eröffnen die Soldaten mit Gewehren und Pistolen das Feuer, bis alle sechs tot sind. Die verbliebenen zwanzig Kolpinggesellen werden zum Eingang des Kellers geführt. Dort erwischt es einen siebten Gefangenen. Er wird auf den Boden geworfen und mit einem gezielten Pistolenschuss ermordet.

Die Übrigen werden jetzt zur Zielscheibe sadistischer Spiele ihrer Peiniger. Man stößt sie mit Flüchen und Beschimpfungen die Treppe zum Keller hinunter. Dort müssen sie sich mit dem Gesicht nach unten auf den Boden legen. Dann beginnen die Erschießungen. Auf grauenhafte Weise werden 14 Kolpinggesellen ermordet. Wer nicht durch die Schüsse stirbt, wird mit dem Bajonett erstochen. Manche Gefangene stellen sich tot oder sind bewusstlos.

Nur durch das Eingreifen eines hohen Offiziers wird das Morden beendet. Nach dem Massaker werden 21 Tote in das Pathologische Institut gebracht. Unter den Erschossenen befinden sich zwei Brüderpaare, bei zwei weiteren wird jeweils einer getötet. Zwei Schwerverletzte werden in das Reservelazarett an der Zollstraße eingeliefert. Drei Opfer brauchen keine Krankenhausbehandlung.

Alle Ermordeten sind eingeschriebene Mitglieder der konservativen Bayerischen Volkspartei - BVP. Der Fall wird deshalb vor Gericht ausführlich untersucht. Man ist jedoch von Regierungsseite geneigt, nichts mehr über den Vorfall an die Presse zu geben. Die Folge davon ist, dass die von den Militärbehörden erstellten unwahren Berichte überall, auch im Ausland, Verbreitung finden.

 Ansonsten achten die Zensurbehörden streng darauf, dass keine publikumswirksame Veröffentlichung über das blutige Geschehen unter die Leute kommen können. So wird beispielsweise die Sondernummer der Süddeutschen Illustrierten Kriminal-Zeitung vom November 1919, die darüber berichtet, sofort nach ihrem Erscheinen beschlagnahmt. 

26. April 1931
„Die Behörden erschwerten ihm die Arbeit auf seiner eigenen Bühne“

München * In der Süddeutschen Sonntagspost heißt es zu Karl Valentins Scheitern im Goethesaal: „Seine Nervenzerrüttung ist in erster Linie auf die zahlreichen, fortgesetzten, paragraphenhaften, kleinlichen Reklamationen zurückzuführen, mit denen die Behörden ihm die Arbeit auf seiner eigenen Bühne erschwerten“.

1. Juli 1931
Die Berliner Industrie- und Handelskammer will Auskünfte über Cenovis

Berlin - München * Die Berliner Industrie- und Handelskammer will in einer Anfrage über die Cenovis-Werke wissen, ob das Unternehmen für Lieferungen an Behörden geeignet ist.

Die umgehend erfolgte Antwort führt dazu aus, dass die Firma „als durchaus leistungsfähig und zuverlässig zu gelten hat. Das Unternehmen kann deshalb auch für die Lieferung an Behörden als geeignet bezeichnet werden. Der Generaldirektor des Unternehmens ist Herr Dr. Julius Schülein aus der bekannten, hochangesehenen, alteingesessenen Brauerfamilie, der die Aktienbrauerei zum Löwenbräu gehört“.

21. September 1931
Geli Raubal’s Leichnam überraschend freigegeben

München - Wien • Die Ermittlungsbehörden geben überraschend den Leichnam von Hitlers Nichte Geli Raubal zur Bestattung frei, ohne eine Obduktion anzuordnen. Ungewöhnlich rasch wird die Tote nach Wien überführt, wo sie bereits am 23. September auf dem Zentralfriedhof beerdigt wird.

8. April 1933
Faulhaber erklärt sich als nicht zuständig für die Juden

München-Kreuzviertel * In seinem Antwortschreiben an den Geistlichen Dr. Alois Wurm erklärt sich Kardinal Michael von Faulhaber gleich im ersten Satz als nicht zuständig, sich für Juden einzusetzen und fordert im Gegenzug Dr. Wurm zum Handeln auf. 

Natürlich findet auch er, dass „dieses Vorgehen gegen die Juden [...] derart unchristlich [ist], daß jeder Christ, nicht bloß jeder Priester, dagegen auftreten müsste“

Aus Faulhabers Sicht bestehen aber für die „kirchlichen Oberbehörden [...] weit wichtigere Gegenwartsfragen; denn Schule, der Weiterbestand der katholischen Vereine, Sterilisierung sind für das Christentum in unserer Heimat noch wichtiger, zumal man annehmen darf, und zum Teil schon erlebte, daß die Juden sich selber helfen können, daß wir also keinen Grund haben, der Regierung einen Grund zu geben, um die Judenhetze in eine Jesuitenhetze umzubiegen. 

Ich bekomme von verschiedenen Seiten die Anfrage, warum die Kirche nichts gegen die Judenverfolgung tue. Ich bin darüber befremdet; denn bei einer Hetze gegen die Katholiken oder gegen den Bischof hat kein Mensch gefragt, was man gegen diese Hetze tun könne.
Das ist und bleibt das Geheimnis der Passion“

30. Januar 1934
Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches

München-Kreuzviertel * Der Freistaat Bayern geht mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches unter. 

  • Die Länderparlamente und die Hoheitsrechte der Länder werden aufgehoben.
  • Die Länderregierungen werden zu Mittelbehörden des Reichs. 
  • Die deutschen Länder dürfen keine eigenen diplomatischen Vertretungen mehr unterhalten. 
  • Reichsstatthalter Franz Xaver Ritter von Epp untersteht der Dienstaufsicht des Reichsinnenministeriums.
  • Seine Aufgabe besteht hauptsächlich in der schrittweisen Auflösung der politischen Selbstständigkeit Bayerns.

Als Epps Amtssitz wird das ehemalige Gebäude der Preußischen Gesandtschaft ausgewählt, das inzwischen in den Besitz des Deutschen Reichs übergegangen war.

21. März 1934
Ein durchinszenierter Auftritt an der Autobahn-Baustelle

Unterhaching * Der Tag soll nach dem Willen der Nationalsozialisten als „Großkampftag der Arbeitsschlacht“ in die Annalen eingehen. Es wird das Bild einer zupackenden NS-Herrschaft vermittelt, die Menschen mit dem Bau der „Straßen des Führers“ schnell in Arbeit bringt.

Der durchinszenierte Auftritt, bei dem Adolf Hitler auf der Reichsautobahn-Baustelle den Beginn der „Arbeitsschlacht“ gegen die Arbeitslosigkeit verkündet, erzielt die gewollte Wirkung. Das Ereignis bei Unterhaching begründet den Mythos vom Wirtschaftswunder und von den Autobahnen, die dem NS-Regime zu verdanken seien.

Die Propaganda-Schau soll über den Ort hinauswirken. Man hat Tausende Arbeiter herangekarrt und lässt diese mit geschulterten Spaten antreten. Im gesamten Land ruht die Arbeit. In Behörden, Betrieben und Schulen sind auf Anordnung Radiogeräte anzuschalten. 180 Journalisten ausländischer Zeitungen sind anwesend. 

9. Juni 1939
Pater Rupert Mayer gibt bei der Gestapo eine Erklärung ab

München-Maxvorstadt * Pater Rupert Mayer gibt anlässlich einer Vorladung bei der Gestapo folgende schriftliche Erklärung ab:

  • „Ich erkläre, daß ich im Falle meiner Freilassung trotz des gegen mich verhängten Redeverbotes nach wie voraus grundsätzlichen Erwägungen heraus predigen werde. 
  • Ich werde auch weiterhin in der von mir bisher geübten Art und Weise predigen, selbst dann, wenn die staatlichen Behörden, die Polizei und die Gerichte meine Kanzelreden als strafbare Handlungen und als Kanzelmißbrauch bewerten sollten.“
23. Dezember 1939
Pater Rupert Mayer erhält im KZ Sachsenhausen-Oranienburg Einzelhaft

Sachsenhausen-Oranienburg * Pater Rupert Mayer wird in das KZ Sachsenhausen-Oranienburg bei Berlin überführt und erhält Einzelhaft. Dort verschlechtert sich sein Gesundheitszustand infolge von Hunger und seiner Kriegsverletzung, sodass die Behörden befürchten, der Pater werde als Märtyrer sterben.

30. April 1945
Die Villa Stuck wird von den US-Militärbehörden beschlagnahmt

München-Haidhausen * Mit dem Einmarsch der Amerikaner wird die Villa Stuck umgehend von den US-Militärbehörden beschlagnahmt. Da die unteren Räume für Bürozwecke zu dunkel sind, wollen die Amis die Wände weiß übertünchen.Diese Maßnahme kann gerade noch verhindert werden. Auch deshalb, weil die Besatzer ins Nachbarhaus umziehen. 

9. Dezember 1997
Richtfest am Technischen Rathaus an der Friedensstraße

München-Berg am Laim * Das Technische Rathaus an der Friedensstraße 40 kann sein Richtfest feiern. Dabei sagt Baureferent Horst Haffner: „Es entsteht kein protziger Verwaltungsbau, aber auch kein trauriger Behördensilo.“ Neben den 1.162 Büros, in denen rund 1.800 Beschäftigte arbeiten, befinden sich ein Kindergarten, eine Krippe, eine Kantine und eine Cafeteria. 

Auf dem Dach des 63 Meter hohen Turms wird ein Rotor mit einem Durchmesser von zwölf Metern angebracht. Er hat ein Gewicht von sechs Tonnen und erzeugt eine elektrische Energie von vierzig Kilowatt. Das Windrad kommuniziert mit einer sich drehenden Landschaft im Innenhof des Technischen Rathauses. In einer Stunde eine Runde. 

Das Windrad entsteht als Kunst am Bau und im öffentlichen Raum. Auch dazu wird ein internationaler Wettbewerb ausgelobt. Fünfzehn renommierte Künstler haben ihre Vorschläge eingereicht. Den Zuschlag hat der Entwurf des Studios Vito Acconci aus New York erhalten.

4. Mai 2018
Münchens OB gegen Kreuze im Eingangsbereich von Behörden

München * Mit seiner Aussage: „Ich sehe keine Veranlassung, die städtischen Regelungen hierzu zu verändern“, erteilt Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter der Empfehlung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, im Eingangsbereich künftig Kreuze aufzuhängen, eine deutliche Abfuhr.