München-Isarvorstadt * Zwischen dem Ausstellungs-Direktorium und den städtischen Behörden wird die totale Freigabe der Kohleninsel für die Zwecke der II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-Ausstellung ab 1. Juli 1897 erwirkt.
- Sämtliche auf dem Ausstellungsgelände vorhandenen Bauten müssen, mit Ausnahme der früheren Alten Isarkaserne, vor Beginn der Bauarbeiten beseitigt werden.
- Die vorhandenen Bäume sollen erhalten bleiben. Für die freibleibenden Plätze und neu angelegten Wege wird gärtnerische Ausschmückung angeordnet.