Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
4. Mai 1315
Die Freiung des Münchner Marktplatzes wird verbrieft

München * Die Freiung des Münchner Marktplatzes wird von König Ludwig IV. dem Baiern verbrieft. Der Gunstbrie“ bezieht sich nur auf den Marktplatz. Eine generelle Regelung für alle Bausachen erhält die Stadt erst am 8. Mai 1342. Die Freiung bedeutet,  

  • dass die Stadt das alleinige Recht in Bauangelegenheiten auf diesem Platz hat, und  
  • dass die Kommune das Nutzeigentum der Immobilie Marktplatz besitzt. Damit kann die zunehmende Verengung des Areals gestoppt werden.  

Die ersten Betroffenen sind die Metzger, die ihre Fleischbänke vor das Talburgtor [= Alter Rathausturm] verlegen müssen. Dabei spielten hauptsächlich die unhaltbaren hygienischen Zustände eine Rolle. 

8. Mai 1342
Verbot der feuergefährlichen Stroh- und Schindeldächer

München * Kaiser Ludwig IV. der Baier erteilt der Stadt in einem 2. Gunstbrief die volle Zuständigkeit und Entscheidungsgewalt in allen Bauangelegenheiten. Bisher besaß die Kommune dieses Recht nur für den Marktplatz [siehe 4. Mai 1315].

Kaiser Ludwig vereinbart mit der Stadt - zur Verhütung von Bränden - das Verbot der feuergefährlichen Stroh- und Schindeldächer. Neu erbaute Häuser und Stadel sollen künftig mit Ziegeln gedeckt und - wenn der Bauherr das erforderliche Vermögen besitzt - auch die Wände aus Stein gemauert werden. Schmieden, die nicht aus Mauerwerk bestehen, werden abgerissen.

Durch strenge Strafbestimmungen soll der Ausbruch von Bränden verhütet werden. Feuergefährliche Betriebe müssen vor die Stadtmauern.