München * Die Freiung des Münchner Marktplatzes wird von König Ludwig IV. dem Baiern verbrieft. Der Gunstbrie“ bezieht sich nur auf den Marktplatz. Eine generelle Regelung für alle Bausachen erhält die Stadt erst am 8. Mai 1342. Die Freiung bedeutet,
Die ersten Betroffenen sind die Metzger, die ihre Fleischbänke vor das Talburgtor [= Alter Rathausturm] verlegen müssen. Dabei spielten hauptsächlich die unhaltbaren hygienischen Zustände eine Rolle.