Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

1611
Ein Befehl zur Ausweisung der Priesterkonkubinen

München * Der Münchner Rat verhält sich gegenüber der Ausweisung der „Schlafweiber“ weiterhin so zurückhaltend, dass in den Jahren 1611, 1612 und 1613 der Befehl wegen Ausweisung der Priesterkonkubinen von Herzog Maximilian I. wiederholt werden muss.  

Der Befehl sieht bei der Vernehmung der Konkubinen auch die Anwendung des Daumenstocks vor. 

4. Oktober 1624
Der Beginn der Rekatholisierung in Oberösterreich

Wien - Oberösterreich * In das von Kaiser Ferdinand II. an das Herzogtum Baiern verpfändete Oberösterreich soll eine Reformkommission die evangelisch gewordenen Untertanen wieder katholisch machen. Durch ein Patent Kaiser Ferdinands II. wird die Ausweisung aller evangelischen Schulmeister und Prediger im Lande ob der Enns verfügt.

Da die freigewordenen Pfarrstellen nicht mit einheimischen Pfarrern besetzt werden können, holt man italienische Priester aus dem italienischen Teil Tirols. Diese sprechen kaum deutsch und können deshalb die Messe, wie es zuvor üblich war, nicht in der Landessprache halten. 

31. Oktober 1731
Ausweisung von 20.000 Protestanten aus Salzburg

Salzburg * Der Salzburger Fürstbischof und Landesherr, Leopold Anton von Firmian, befiehlt die Ausweisung der in seinem Land lebenden Protestanten. Über 20.000 Salzburger müssen ihre Heimat verlassen.  

Den Besitzenden wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt; die Besitzlosen - Tagelöhner, Knechte, Mägde - müssen sich innerhalb von acht Tagen auf den Weg machen. Mitnehmen dürfen sie nur das, was sie auf dem Leib tragen oder auf einer Karre hinter sich herziehen können. 

2. August 1914
Die Fremden müssen die Stadt verlassen

München * Laut einer Anordnung haben „Alle Fremden, die sich über den Zweck ihres Aufenthalts nicht gehörig ausweisen können oder sich lästig machen, [...] auf Aufforderung der Distriktspolizeibehörden das Gebiet des Deutschen Reiches und zwar bis auf weiteres über Lindau binnen 24 Stunden zu verlassen“.  

Alle Angehörigen feindlicher Nationen - darunter die Künstler Wassily Kandinsky, Marianne Werefkin und Alexej von Jawlensky fliehen deshalb zunächst in die Schweiz. Doch auch Angehörige befreundeter Nationen verlassen die Stadt. So beispielsweise die Ziegeleiarbeiter in Berg am Laim und Oberföhring. 

17. März 1919
Johannes Hoffmann (SPD) einstimmig zum Ministerpräsidenten gewählt

München-Kreuzviertel * Der Bayerische Landtag tritt unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu seiner ersten Sitzung seit dem 21. Februar zusammen. Die Abgeordneten müssen nacheinander vier Leibesvisitationen und Ausweiskontrollen über sich ergehen lassen. 

Eine neue Regierung unter dem Vorsitz des Mehrheitssozialdemokraten Johannes Hoffmann wird eingesetzt und mit einem Ermächtigungsgesetz mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet. 

Johannes Hoffmann wird auf der Basis des noch von Kurt Eisner vorbereiteten Vorläufigen Staatsgrundgesetzes vom 17. März 1919 zum Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern gewählt. Er wird deshalb auch als erster parlamentarischer, also vom Vertrauen des gewählten Landtags getragener Ministerpräsident bezeichnet. Aus diesem Grund ist - bis zum heutigen Tag -  in der Bayerischen Staatskanzlei in der Galerie der Ministerpräsidenten kein Bild von Kurt Eisner aufgenommen worden. 

Der Landtag nimmt das vorläufige Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern an. Darunter das Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels. 

25. April 1919
Milde ist Schlappheit, Gutmütigkeit ist Unzuverlässigkeit

Freistaat Bayern * An die Kommandeure der Regierungstruppen und Freikorps wird folgende Anweisung gegeben:

„Die Gruppen haben ihre Aufträge mit Gewalt durchzuführen, jedes Verhandeln mit dem Feinde oder mit der Bevölkerung ist verboten. Milde wird als Schlappheit, Gutmütigkeit als Unzuverlässigkeit der Truppen gedeutet“.

Außerdem erhalten die Regierungssoldaten Belehrungen über die Verkommenheit ihrer Gegner, mit denen sie es in München zu tun haben werden. Eigens ausgebildete Agitatoren bläuen den Soldaten ein, dass die Spartakisten jeden auf der Stelle umbringen, der einen „Noske-Ausweis“ bei sich trägt. Als „Noske-Ausweis“ bezeichnet man umgangssprachlich die Kärtchen, mit denen sich die Regierungssoldaten ausweisen. 

26. April 1919
Die Aktivitäten der Thule-Gesellschaft werden aufgedeckt

München * Die Aktivitäten der Thule-Gesellschaft werden von der Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution aufgedeckt. Mit Hilfe von gefälschten Stempeln und Ausweisen hat sich die Thule-Gesellschaft Zugang zur Roten Armee verschafft und alle gesammelten Informationen an die Regierung Hoffmann in Bamberg weitergegeben.

Die Angreifer sind damit im Besitz wertvoller Informationen über Abwehrstellungen, Truppenstärke, Bewaffnung und die Verteidigungsstrategie der Roten Armee.

Die Durchsuchung der Logen-Räume der Thule-Gesellschaft im Hotel Vier Jahreszeiten bestätigt den Verdacht, aber die Verantwortlichen sind inzwischen geflohen. Allerdings haben sie die Mitgliederkartei vergessen. Dadurch kann die Rote Armee mehrere Mitglieder der Thule-Gesellschaft verhaften. Sie stehen unter dem Verdacht, für die Regierungstruppen und Freikorps geworben zu haben.

Anschließend werden sie ins Luitpold-Gymnasium gebracht. 

30. April 1919
Eine durch nichts zu rechtfertigende Mordaktion

München-Isarvorstadt * Fakt ist, die Mordaktion im Luitpold-Gymnasium ist durch nichts zu rechtfertigen. Fakt ist aber auch, dass sie die einzige ist, die in diesen Tagen von Anhängern der Räterepublik verübt wird. Dennoch ist der „Geiselmord im Luitpold-Gymnasium“ bis heute fester Bestandteil jeder Erzählung über die Münchner Räterepublik.

Der Begriff „Geiselmord“ für die Bluttat im Luitpold-Gymnasium ist irreführend, da es sich bei den Opfern um Gefangene handelt.  Die Thule-Leute hatten im Hotel Vier Jahreszeiten eine Widerstandszelle eingerichtet. Dort wurden Ausweise der Räterepublik gefälscht, mit denen Freiwillige München verlassen konnten, um sich den Regierungstruppen anzuschließen. Wer sich aber unter den Bedingungen eines Bürgerkrieges auf derartige Aktivitäten einlässt, muss wissen, dass er mit seinem Leben spielt.

In der Geschichtsschreibung herrscht die Auffassung, dass der sogenannte „Geiselmord von München“ die Welle der blutigen Racheaktionen bei den Regierungstruppen ausgelöst hat. Eine andere These besagt, dass die routinemäßige Tötung von Zivilisten und die für ihre Hinrichtung angegebenen Gründe schon zuvor zum Repertoire der Regierungstruppen gehörte.

14. Mai 1919
Forderungen der bürgerlichen Parteien an die Regierung

München * Die bürgerlichen Parteien in München fordern von der Regierung:

  • Die sofortige Wiederherstellung der gesetzmäßigen Zustände; 
  • die Wiederaufnahme eines geregelten Polizeibetriebes;  
  • die Entwaffnung der Roten Armee;  
  • die Aufstellung einer Volkswehr;  
  • durchgreifende Maßnahmen zur Sicherung der demokratischen Verfassung;
  • die Festnahme und Bestrafung der für die ungesetzlichen Zustände verantwortlichen Führer und
  • die Ausweisung aller politisch nicht einwandfreien landfremden Elemente.

Da die Abgabe der Waffen und Munition nur zögerlich vonstatten geht, werden Belohnungen ausgesetzt.

1. April 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess endet

München-Neuhausen • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet. 

  • Hitler wird wegen Hochverrats zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt, ebenso Kriebel, Weber und Pöhner. 
  • Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten wegen Beihilfe jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie 100 Goldmark als Strafe auferlegt. 
  • Ludendorff wird mit der wenig glaubwürdigen Begründung, dass er keine Kenntnis von den eigentlichen Plänen Hitlers gehabt hätte, freigesprochen. 
  • Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird durch Beschluss des Volksgerichts nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten Bewährung für den Strafrest in Aussicht gestellt. 
  • Für Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick wird diese Bewährung sofort bewilligt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt. 

  • Von der zwingenden Ausweisung Hitlers als Ausländer nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik sieht das Volksgericht ausdrücklich ab. 
  • Ebenso berücksichtigt es nicht, dass der 1922 wegen Landfriedensbruch verurteilte Hitler bereits unter Bewährung stand und ihm daher nicht erneut Bewährung gewährt hätte werden dürfen. 
  • Die Volksgerichte sind für die ihnen zugewiesenen Fälle in Bayern erste und letzte Instanz, so dass gegen ihre Urteile keine Rechtsmittel statthaft sind. Das Urteil ist somit sofort rechtskräftig.
1. Januar 1939
Juden müssen die zusätzlichen Vornamen „Sara“ oder „Israel“ führen

Berlin * Alle deutschen Juden mussten als zweiten Vornamen „Sara“ oder „Israel“ annehmen und in ihre Ausweise eintragen lassen. Ab diesem Zeitpunkt mussten sie ihre Briefe mit dem diskriminierenden Vornamen unterzeichnen, Briefköpfe, Praxisschilder und ähnliches ändern und ergänzen. Verstöße werden mit Gefängnishaft bestraft. 

23. Juni 2014
Schärfere Regelungen für die etwa 1.000 Wiesn-Ordner

München-Theresienwiese * Das Kreisverwaltungsreferat - KVR will für die etwa 1.000 Wiesn-Ordner schärfere Regeln einführen. Jeder muss gut sichtbar einen Ausweis mit dem Namen des Ordners, Foto, Ordnernummer, Name der Sicherheitsfirma und dem amtlichen Siegel der Stadt tragen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.  

Außerdem werden die Security-Firmen verdonnert, nur Mitarbeiter auf die Wiesn zu schicken, „die in rechtlicher und fachlicher Hinsicht geschult, körperlich geeignet sowie der deutschen Sprache mächtig sind“. Die Schulungen müssen speziell auf den Wiesn-Einsatz zugeschnitten sein und ihren Schwerpunkt im Bereich Deeskalation und Gewaltprävention haben.