Münchner Zeitensprünge
2000
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28. Januar 1342
Ludwig der Brandenburger erlässt den Großen Tiroler Freiheitsbrief

Tirol * Herzog Ludwig der Brandenburger, der älteste Sohn Kaiser Ludwigs des Baiern und künftiger Ehegatte der Gräfin Margarete von Tirol, erlässt den Großen Tiroler Freiheitsbrief. Darin

  • bestätigt er den Tirolern die Rechte des Landes und
  • verspricht ihnen, keine Steuern ohne Zustimmung der Landstände zu erheben, sowie
  • die Regierung nur nach Rücksprache mit den Landständen zu führen.
  • Außerdem darf er keine Ausländer - auch keine Baiern - in Dienst nehmen und
  • ​Margarete nicht außer Land bringen.
25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

25. Februar 1802
Auflösung des ältesten Mönchskonvents der Stadt

München-Graggenau * Aufhebungskommissar Graf Philipp von Arco ist mit der Auflösung des ältesten Mönchskonvents der Stadt beauftragt worden. Ein genaues Inventar des Franziskaner-Klosters ergibt ein recht bescheidenes Kapitalvermögen. Umfangreich war hingegen der Bestand an Kunstwerken zur Ausstattung der Kirchen mit nicht weniger als fünfundzwanzig Altären.

Die Aufnahme des Personalbestandes ergibt,

  • dass im Hauptkloster Sankt Anton dreißig Patres, drei Kleriker und vierzehn Laienbrüder leben,
  • im Hospiz am Anger sind vier Patres und ein Laienbruder,
  • im Hospiz Josephsburg drei Patres und ein Laienbruder untergebracht. 
  • Einen Laienbruder schickt man als Ausländer in seine Heimat Berchtesgaden zurück. Vier weitere Ausländer lässt man aus triftigen Gründen vorübergehend im Kloster. 
  • Für einen nicht transportfähigen alten und kranken Pater setzt sich Graf Arco nachdrücklich ein: „Ihn seinem Schicksal überlassen, hieße der ganzen Klosteraufhebung den Stempel der Grausamkeit aufdrücken und würde eine üble Wirkung bei dem Volke zurücklassen“
  • Fünf Laienbrüder werden in Abteien verwiesen, die übrigen Franziskaner sollen möglichst bald nach Ingolstadt gebracht werden.

Die Ordensmänner wissen zwar, dass ihr Kloster aufgehoben wird, darüber hinaus sind ihnen aber weder der genaue Zeitpunkt noch die besonderen Umstände mitgeteilt worden.

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
27. Januar 1900
Europäische Einrichtungen wollen vor den Boxern geschützt werden

Shandong - China * Die Kolonialmächte fordern die chinesische Regierung auf, europäische Einrichtungen vor den Boxern zu schützen.

Im Frühjahr und Sommer 1900 führen Attacken der sogenannten Boxerbewegung gegen Ausländer und chinesische Christen zu einem Krieg zwischen China und den Vereinigten acht Staaten, die sich zusammensetzten aus dem Deutschen Reich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Österreich-Ungarn, Russland und den USA.

Getragen wird der Boxeraufstand von den Verbänden für Gerechtigkeit und Harmonie. Die Boxer bekämpfen den europäischen, US-amerikanischen und japanischen Imperialismus. Die Bezeichnung Boxer bezieht sich auf eine traditionelle chinesische Kampfkunstausbildung, die sich selbst als Yihetuan, also Verband für Gerechtigkeit und Harmonie, nennt. Bei den Boxern handelt es sich um eine soziale Bewegung die sich zwischen 1898 und 1900 als unmittelbare Reaktion auf die Krisenstimmung gegen Ende des 19. Jahrhunderts gebildet hatte.

Ihr ursprünglicher Schwerpunkt lag in der Provinz Shandong, wo das Deutsche Reich“einige Bergbau- und Eisenbahnkonzessionen besaß. Im Frühjahr und Sommer 1900 breitet er sich dann über weite Teile Nordchinas aus.

Die Boxer machen die Ausländer und die chinesischen Christen für die Störungen der natürlichen Umwelt und der sozialen Harmonie verantwortlich. Sie fordern die Beseitigung der Feinde Chinas mit Gewalt, um die Harmonie wieder herzustellen und treten dabei als Unterstützer der herrschenden Quing-Dynastie auf. Eine ihrer Parolen lautet: „Unterstützt die Quing und vernichtet die Fremden.“ 

15. April 1900
Kaiserwitwe Cixi und die „Boxer“ als Verbündete gegen die Ausländer

Shandong - China * Die „Boxer“ werden offiziell verboten. Da sich jedoch reguläre kaiserliche Truppen mit ihnen verbünden, lässt sich das Verbot nicht durchsetzen. Nun ändert die Kaiserinwitwe Cixi und ein Teil der hohen Beamtenschaft erneut ihre Meinung und beginnen, in den „Boxern“ Verbündete gegen die Ausländer zu sehen. 

26. Juli 1914
Die Angst vor ausländischen Spionen hat um sich gegriffen

München * Die „Spionitis“, die Angst vor ausländischen Spionen, hat um sich gegriffen. Die Polizei ruft - vergeblich - zur Zurückhaltung auf. Ausländisch aussehende oder ausländische Kleidung tragende Passanten werden zum Teil tätlich angegriffen. Ausländer verlassen fluchtartig die Stadt. 

28. Juli 1914
Der Kaffeehaus-Besitzer Franz Fahrig verteidigt sich im Staatsanzeiger

München-Kreuzviertel * Im Bayerischen Staatsanzeiger erklärt der Kaffeehaus-Besitzer Franz Fahrig,  

  • dass er kein Ausländer sei,  
  • dass es im Café Fahrig keinen Serbenstammtisch gibt und  
  • dass er kein Verbot ausgesprochen hat, patriotische Lieder zu spielen.  

Der Café-Betreiber wird dennoch auch weiterhin von den Patrioten angefeindet. 

9. April 1919
Gemäßigte Linke wollen kommunistische Führer der Räterepublik verhaften

München * Führende Männer der gemäßigten politischen Linken planen, die kommunistischen Führer der Räterepublik und die Ausländer und Juden zu verhaften. Zusammen mit Carl Gandorfer, dem Polizeipräsidenten Josef Staimer und Stadtkommandant Oskar Dürr will der Volksbeauftragte der Justiz, Konrad Kübler, gegen die Kommunisten gewaltsam vorgehen. 

um 19. April 1919
Ein Regierungs-Telegramm geht an alle Pfarrämter Bayerns

Bamberg * Ministerpräsident Johannes Hoffmann lässt in seinem Auftrag auf Staatskosten vom Bischöflichen Generalvikariat Bamberg folgendes Telegramm an alle Pfarrämter Bayerns übermitteln:

„Ein Haufen von Ausländern hat sich der Hauptstadt München bemächtigt, übt daselbst eine Schreckensherrschaft aus und bedroht von dorther die Provinzen, namentlich die Landbevölkerung, mit Raub und Brandstiftung. Die rechtmäßig bestehende Regierung hat einen Aufruf zur Bildung von Freikorps ergehen lassen.Von seinem Erfolg hängt das Wohl und Wehe des Vaterlandes ab. 

Wir ersuchen die Geistlichkeit, durch Hausbesuche und auch von der Kanzel aus kräftigst dafür einzutreten, dass möglichst viele tüchtige Gemeindeangehörige dem Rufe folgen.“

um 28. April 1919
Die Regierungssoldaten werden indoktriniert

Freistaat Bayern * Die Regierungssoldaten werden in den Tagen vor dem Einmarsch nach München intensiv indoktriniert. Man warnt sie davor, dass ihnen die sofortige Erschießung droht, wenn sie den Spartakisten in die Hände fallen. Gleichzeitig erklärt man ihnen, dass jeder Feind ein minderwertiger Ausländer sei.

Unter diesen Umständen stößt der Befehl, jeden zu erschießen, der sich den Regierungstruppen widersetzt, auf breite Zustimmung. 

1. April 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess endet

München-Neuhausen • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet. 

  • Hitler wird wegen Hochverrats zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt, ebenso Kriebel, Weber und Pöhner. 
  • Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten wegen Beihilfe jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie 100 Goldmark als Strafe auferlegt. 
  • Ludendorff wird mit der wenig glaubwürdigen Begründung, dass er keine Kenntnis von den eigentlichen Plänen Hitlers gehabt hätte, freigesprochen. 
  • Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird durch Beschluss des Volksgerichts nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten Bewährung für den Strafrest in Aussicht gestellt. 
  • Für Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick wird diese Bewährung sofort bewilligt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt. 

  • Von der zwingenden Ausweisung Hitlers als Ausländer nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik sieht das Volksgericht ausdrücklich ab. 
  • Ebenso berücksichtigt es nicht, dass der 1922 wegen Landfriedensbruch verurteilte Hitler bereits unter Bewährung stand und ihm daher nicht erneut Bewährung gewährt hätte werden dürfen. 
  • Die Volksgerichte sind für die ihnen zugewiesenen Fälle in Bayern erste und letzte Instanz, so dass gegen ihre Urteile keine Rechtsmittel statthaft sind. Das Urteil ist somit sofort rechtskräftig.
28. September 1980
Gewerkschaften, Kirchen und Politiker rufen zu mehr Toleranz auf

München * Am „Tag des ausländischen Arbeitnehmers“ rufen Gewerkschaften, Kirchen und Politiker zu mehr Toleranz gegenüber den in Deutschland lebenden Ausländern auf. Man appelIiert an die Bevölkerung, der von neonazistischen Kräften geschürten Ausländerfeindlichkeit entgegenzutreten.

um 25. September 1984
Zwei kleine Männer rasen wie ungebremste Lokomotiven aufeinander

München-Theresienwiese * Günter Jauch, Journalist beim Bayerischen Rundfunk, findet heraus, dass in Richard Süßmeiers Armbrustschützenzelt aus einem Hirschen (200-Liter-Fass) 289 Mass Wiesnbier ausgeschenkt werden. Süßmeier nimmt das Ganze auf die leichte Schulter und macht sich darüber lustig. Peter Gauweiler, CSU-Stadtrat und Kreisverwaltungsreferent, geht gegen Süßmeier wegen Betrügerischen Einschenkens vor. 

Der Wiesnwirt beruft daraufhin eine Pressekonferenz ein, verkleidet sich als Gauweiler und hängt Gauweiler-Plakate mit dem Schriftzug „Gauweiler sieht Dich!“, „Gauweiler paßt auf!“ und „Gauweiler is watching you!“ an die Zeltwände. Sein Schankkellner Biwi Wallner zeigt schließlich noch, wie man aus einem ganzen Hendl drei halbe Hendl machen kann. Dass er zuvor eine Hälfte hatte einnähen lassen, finden nicht Alle lustig. Allen voran Peter Gauweiler.

Bei der darauf folgenden einer Razzia in Süßmeiers Armbrustschützenzelt werden 23 „Verstöße gegen das Ausländerrecht“ festgestellt. Einige Hilfskräfte haben illegal gearbeitet. Süßmeiers Beteuerungen, er habe davon nichts gewusst, glaubt die Gegenseite natürlich nicht - und handelt: Gauweiler entzieht Süßmeier die Festzeltkonzession.

Zwei Tage später wird mit Helmut Huber ein neuer Wirt eingesetzt.

16. März 2014
Ergebnis der Kommunalwahl 2014 in München

München * Bei der Wahl zum Oberbürgermeister treten erstmals zwölf Kandidaten gegeneinander an.

Dieter Reiter [SPD] erhält 40,4 Prozent, Josef Schmid [CSU] kommt auf 36,7 Prozent. Sabine Nallinger von den GRÜNEN kommt auf 14,7 Prozent der Stimmen. Die Entscheidung unter den beiden Erstplatzierten fällt nun bei der Stichwahl am 30. März.

  • Bei der Wahl zum Stadtrat erhält die CSU 32,6 Prozent [+ 4,9] und 26 [+ 3] Sitze.
  • Die SPD erringt 30,8 Prozent der Stimmen [- 8,9] und 25 [- 8] Sitze.
  • Die GRÜNEN kommen auf 16,6 Prozent der abgegebenen Stimmen [+ 3,6] und 13 Sitze [+ 2].

Weiter sind bei Kommunalwahl in München 14 Parteien angetreten:

  • Die FDP erhält 3,4 Prozent [- 3,4] und 3 Stadtratsmandate [- 2],  
  • die Freien Wähler bekommen 2,7 Prozent [+ 1,1] und 2 Stadtratsmandate [+ 2],  
  • die AfD kommt auf 2,5 Prozent [+ 2,5] und 2 Stadtratsmandate [+ 2], 
  • die ÖDP erreicht 2,5 Prozent [+ 0,8] und 2 Stadtratsmandate [+ 1],  
  • die Linke bekommt 2,4 Prozent [- 1,3] und 2 Stadtratsmandate [- 1],  
  • die Rosa Liste kommt auf 1,9 Prozent [+/- 0] und ein Stadtratsmandat,  
  • die Partei Hut erklimmt 1,3 Prozent [+ 1,3] und ein Stadtratsmandat [+ 1],  
  • die Piraten erhalten 1,2 Prozent [+ 1,2] und ein Stadtratsmandat [+ 1],  
  • die Bayernpartei - BP bekommt 0,9 Prozent [- 0,7] und ein Stadtratsmandat,  
  • die rechtsradikale Bürgerinitiative Ausländerstopp - BIA kommt auf immerhin 0,7 Prozent [- 0,7] und erhält ein Stadtratsmandat,  
  • die islamfeindliche Partei Die Freiheit kommt auf 0,6 Prozent [+ 0,6], bekommt aber keinen Platz im Münchner Stadtrat.

Damit ist das seit 1990 bestehende Rot-Grüne Bündnis gescheitert.

Auch bei der Wahl zum Bezirksausschuss verliert die SPD massiv. 

  • Nur noch in 9 von 25 Gremien ist die SPD stärkste Fraktion (Bisher: 21). 
  • Die CSU wird in 13 Stadtbezirken stärkste Kraft (Bisher: 4) 
  • ​Die GRÜNEN werden stärkste Fraktion in Au/Haidhausen, in der Ludwigsvorsadt-Isarvostadt und in der Maxvorstadt.