Münchner Zeitensprünge
2000
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14. Juni 1158
Der Augsburger Schied - Münchens Geburtsurkunde

Augsburg - München * Ein vergilbtes Pergament im Format 34 × 44 Zentimeter gilt als die Geburtsurkunde der bayerischen Landeshauptstadt. Die von Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag in Augsburg unterzeichnete Urkunde ging als „Augsburger Schied“ in die Geschichte ein. In dem Kaiserdiplom, das als „conventio“ – also als Übereinkunft – bezeichnet wird, werden die Streitpunkte verbindlich geregelt. 

„Mit Zustimmung und Willen der beiden streitenden Parteien“ wird festgelegt:

  • Der Markt, der bislang in Föhring abgehalten wurde, ebenso die Zollbrücke und die Münzstätte, werden dort künftig nicht mehr bestehen.
  • Als Ersatz hat Herzog Heinrich der Kirche von Freising ein Drittel des Gesamteinkommens aus seinem Marktzoll zu München übertragen, sei es aus Abgaben für Salz, sei es für andere dort ein- und ausgehende Groß- und Kleinstückwaren.  
  • Bezüglich des Zöllners wird vereinbart, dass jede Partei einen eigenen einsetzen kann oder – falls gewünscht – beide gemeinsam einen bestimmen, der beiden verantwortlich ist.
  • Ähnlich verhält es sich mit der Münze: Ein Drittel der Einkünfte erhält der Bischof, zwei Drittel stehen dem Herzog zu. Eine Münzstätte soll nach Ermessen des Herzogs errichtet werden. Zudem darf auch der Bischof von Freising eine eigene Münzstätte gründen, wenn er es wünscht. Von deren Erträgen erhält der Herzog lediglich ein Drittel, das er – unabhängig von dessen Höhe – nach dem Willen des Bischofs als Lehen weitergeben soll, wie es offenbar bereits geschehen ist.

Von einem Unrecht oder gar einer Freveltat des Welfenherzogs findet sich in dieser kaiserlichen Urkunde kein Wort. Als Zeugen für die Richtigkeit des Rechtsspruchs werden vier hohe geistliche Würdenträger und vier weltliche Herrscher benannt. 

Doch auch wenn die Kaiserurkunde den Charakter einer gütlichen Einigung in sich trägt, so ist sie in ihrem Kern doch ein regalienrechtlicher Spruch des Kaisers. Mit diesem Kompromiss kann Kaiser Friedrich I. Barbarossa einen Interessenausgleich zwischen dem Bischof von Freising und dem baierischen Herzog erzielen und damit beide zufrieden stellen.  

13. April 1795
Das Kurfürstenpaar genießt das Sankt-Vater-Bier in der Au

Au * Während seiner Flitterwochen besucht der 71-jährige pfalz-baierische Kurfürst Carl Theodor mit seiner frisch angetrauten 18-jährigen Frau Maria Leopoldine den Ausschank des Sankt-Vater-Bieres, ein Starkbier, im Paulaner-Kloster in der Au.

Drei Auer Bürger bitten den Landesherrn um die Abhaltung von zwei Jahrmärkten, als Ausgleich für die häufig zu erleidenden Hochwässer der Isar.

18. August 1796
München wird von allen Seiten belagert

München * Die französischen Revolutionstruppen unter Jean-Victor Moreau nehmen München ein und besetzten das linke Isarufer. Der französische Befehlshaber Moreau gibt der Münchner Stadtbevölkerung die Zusage, dass die Stadt verschont bleibt. Zum Ausgleich plündern sie allerdings die umliegenden Dörfer.  

Als Verteidiger belagern die Kaiserlichen und die Condéer das rechtsseitige Isarhochufer. Die Kämpfe dauern bis zum 8. September. Durch einen - von den Österreichern verursachten - Brand wird die Häuserzeile in der Kirchenstraße, vom Hofmarkschloss bis zum Mesmerhaus, in Schutt und Asche gelegt. Den geschundenen Vorstädtern ist es freilich vollkommen egal, ob sie ein Condéer terrorisiert, ein Österreicher drangsaliert oder ein Franzose ausplündert. 

9. Februar 1801
Linksrheinische Gebietsabtretungen an Frankreich

Lunéville * Im Friedensvertrag von Lunéville ist auch abschließend festgelegt worden, dass die linksrheinischen Gebiete an Frankreich abgetreten werden müssen. Napoleon Bonaparte erreicht damit ein Ziel jahrhundertelanger französischer Politik. 

Pfalzbaiern muss neben den bereits verloren gegangenen Herzogtümern Zweibrücken und Jülich sowie der linksrheinischen Kurpfalz nun auch noch die rechtsrheinische Kurpfalz um Mannheim und Heidelberg an Baden abgeben.

Das bedeutete einen Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern. Den von den Landverlusten betroffenen Fürsten wird allerdings ein Ausgleich zugestanden, der jedoch „aus dem Schoß des Reiches“ kommen muss.

Und weil dieses nur aus säkularisiertem Kirchenbesitz und aus den mediatisierten Reichsständen erfolgen kann, bedeutet das in der Konsequenz gleichzeitig das Ende des alten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 

Oktober 1829
Die Wiesn,wird witterungsbedingt um acht Tage verlängert

München-Theresienwiese * Am Eröffnungstag des Oktoberfestes regnet es so stark, „dass selbst der königliche Pavillon keinen Schutz mehr gewährte“. Vier Tage später setzen starke Schneefälle ein. „Alle Buden waren geschlossen, die Theresienwiese verödet.“ Zum Ausgleich wird die Wiesn um acht Tage verlängert. Da aber das Wetter auch weiterhin kalt und nass ist, kommen nur wenige Besucher.

9. November 1849
Das bayerische Nationalgefühl des Volkes heben und kräftigen

München * König Max II. beauftragt seinen Innenminister Theodor von Zwehl ein „Gutachten patriotisch gesinnter Männer aus sämtlichen Kreisen des Königreichs und aus den verschiedenen Ständen“ einzuholen und „nichts zu unterlassen, was das Nationalgefühl des Bayern - für Bayern - zu heben und zu festigen vermag“. 

Mit diesem Programm will er die Monarchie in Bayern sichern. Ihm ist klar, dass fast die Hälfte seines Staatsgebiets und seiner Bevölkerung nicht das Geringste mit Bayern zu tun hatte. Die revolutionären Ereignisse haben gezeigt, dass besonders von Franken, das keinerlei geschichtlichen Bezug zu Bayern hatte, der stärkste Widerstand gegen die Monarchie ausging. 

Durch die Förderung von Tracht, Brauchtum und Geschichte, durch Geschichtszyklen und dynastische Feste, durch Denkmäler, Nationalhymne und den Ausgleich der Religionen sowie durch gezielte Unterstützung aller konservativen, monarchiefreundlichen Institutionen und Vereinigungen, soll die gesamtbayerische Identitätsstiftung gesteuert werden.

All diese Maßnahmen schlagen sich nicht zuletzt auch in Fragen der Architektur nieder. Denn zum Ziel zur Förderung einer bayerisch-monarchischen Gesinnung zählen auch die Bemühungen des Bayernregenten um einen neuen Baustil, bei dem programmatisch gotische und bäuerliche Architekturformen, also letztlich deutsche und bayerische Elemente verschmolzen werden sollen.

Darüber hinaus verfolgt Max II. mit einem neuen, in Bayern erfundenen Baustil außenpolitische Ziele.

  • Er will damit für Bayern eine Vorrangstellung unter den deutschen Mittelstaaten erreichen und so das Land als dritte Kraft zwischen Preußen und Österreich etablieren und zumindest in der Architektur und im Städtebau eine führende Rolle einnehmen.
  • Daneben hätte er mit der Erfindung eines neuen Baustils auch seinen Vater, den dominierenden Kunstkönig, in dessen ureigenstem Gebiet übertroffen.
6. November 1850
Ein Gutachten für den Bau der Maximilianstraße

München-Graggenau - München-Lehel * Der Vorstand der Obersten Baubehörde, Direktor Schierlinger, gibt ein Gutachten ab, worin er die Durchführung der projektierten Straße „als eine gerade Verbindung des Max-Joseph-Platzes mit Brunntal“ für möglich hält, gleichzeitig aber auch auf die zu erwartenden Terrainschwierigkeiten hinweist.

Das Gebiet rund um die heutige Maximilianstraße ist ein von zehn mehr oder weniger großen Bächen durchzogenes Isar-Schwemmland, in dem zahlreiche Mühlen liegen. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ist das Verfüllen der Bäche und eine damit verbundene Stilllegung der Mühlen nicht möglich. Außerdem fällt das Gelände zur Isar hin deutlich ab, weshalb auf der ganzen Strecke ein Niveauausgleich vorgenommen werden muss.

1879
Der Steyrer Hans lässt einen schwereren Steinbrocken anfertigen

München * Droht ihm ein Bewerber beim Steinheben den Rang abzulaufen, lässt der Steyrer Hans einen schwereren Steinbrocken anfertigen. Mit 508 Pfund erreicht er seinen ersten Höhepunkt, den er wenig später um weitere zwanzig Pfund überbietet. Eine Steigerung ist dann allerdings nicht mehr drin.

Den schweren Brocken am Mittelfinger der rechten Hand hängend, verschafft er der linken schließlich noch ein wenig Beschäftigung zum Ausgleich: Mit ihr hält er gleichzeitig eine 100 Pfund schwere Eisenkugel mit gestreckter Hand in der Waagerechten.

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

1. August 1914
Die Mobilmachung wird Bayern 108 Millionen Mark kosten

Berlin - München * Mobilmachung bedeutet, dass das bestehende Friedensheer erst durch die Reservisten verstärkt und damit operationsfähig gemacht werden muss. Die Reservisten werden eingezogen und damit mobilisiert.  

In Friedenszeiten umfasst das Heer reichsweit circa 750.000 Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften und 158.000 Pferde. Nach dem Abschluss beträgt die Stärke des deutschen Heeres 3.840.000 Mann und 880.000 Pferde.  

Das Heer teilt sich in das Besatzungsheer und das eigentliche Feldheer, das 2.398.000 Mann und 730.000 Pferde umfasst. Die sogenannten Ersatztruppen, deren Soldaten zum Ausgleich der erwarteten Verluste bereitstehen, zählen 954.000 Mann. Damit sind in den Heimatgarnisonen - nach dem Ausmarsch des Feldheeres - mehr Soldaten vorhanden als in Friedenszeiten.

Die bayerische Armee ist ein Teil des deutschen Reichsheeres - mit eigener Verwaltung. Im Frieden umfasst sie rund 90.000 Soldaten und 17.000 Pferde. Nach der Mobilmachung steigt die Zahl der Soldaten auf 416.000, die der Pferde auf 90.000. Das bayerische Feldheer zählt 300.000 Mann und 82.000 Pferde. Die Mobilmachung wird Bayern 108 Millionen Mark kosten. 

2. August 1914
Berlin fordert von Brüssel die Genehmigung für den Durchmarsch

Berlin - Brüssel * Berlin fordert von Brüssel die Genehmigung für den Durchmarsch der deutschen Truppen durch Belgien. Das Deutsche Reich bietet zum Ausgleich die Übernahme und Vergütung sämtlicher Kosten an.  

Doch wider Erwarten lehnt Belgiens König Albert I. dieses Ansinnen mit Hinweis auf seine „Neutralität“ ab. Er sagt: „Wenn die belgische Regierung die ihr übermittelten Vorschläge annehmen würde, würde sie sich gegen die Ehre der Nation vergehen und Belgiens Pflichten gegenüber Europa verraten“

15. August 1914
Das ganze katholische Elsass soll an Bayern fallen

München * König Ludwig III. konfrontiert den preußischen Geschäftsträger in München mit der Klage, dass Bayern im Krieg von 1870/71 zu schlecht weggekommen sei.  

  • So etwas darf nie wieder passieren.  
  • Der Krieg darf keinesfalls zu einer einseitigen Vergrößerung Preußens führen, da dadurch das staatliche Gefüge des Reiches verschoben würde.  
  • Wenn Preußen durch Annexionen wächst, dann müssen auch die anderen größeren Bundesstaaten, insbesondere Bayern, einen Ausgleich erhalten.  

Danach entwickelt er sein Konzept: eine Aufteilung des Reichslandes Elsass-Lothringen, bei der das ganze katholische Elsass an Bayern fallen soll. 

8. Januar 1918
Präsident Woodrow Wilsons 14-Punkte-Programm

Washington - Berlin * Der US-amerikanische Präsident Woodrow Wilson schlägt ein 14-Punkte-Programm vor. Es sieht Folgendes vor:

  1. „Offene, öffentlich abgeschlossene Friedensverträge. Danach sollen keinerlei geheime internationale Abmachungen mehr bestehen, sondern die Diplomatie soll immer aufrichtig und vor aller Welt getrieben werden“.
  2. „Uneingeschränkte Freiheit der Schifffahrt auf den Meeren, außerhalb der Territorialgewässer, im Frieden sowohl wie im Kriege, […]“.
  3. „Möglichste Beseitigung aller wirtschaftlichen Schranken und Herstellung einer Gleichheit der Handelsbedingungen für alle Nationen, […]“.
  4. „Entsprechende gegenseitige Bürgschaften für die Beschränkung der Rüstungen der Nationen auf das niedrigste, mit der Sicherheit im Innern vereinbare Maß“.
  5. „Freier, unbefangener und völlig unparteiischer Ausgleich aller kolonialen Ansprüche, […]“.
  6. „Räumung des ganzen russischen Gebietes und ein Einvernehmen über alle auf Russland bezüglichen Fragen, […]“.
  7. „Belgien muss […] geräumt und wiederhergestellt werden, […]“.
  8. „Das ganze französische Gebiet muss geräumt und die besetzten Teile wiederhergestellt werden. […]“.
  9.  „Berichtigung der Grenzen Italiens nach den genau erkennbaren Abgrenzungen der Volksangehörigkeit“.
  10. „Den Völkern Österreich-Ungarns […] sollte die freieste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung zugestanden werden“. 
  11. „Rumänien, Serbien und Montenegro sollten geräumt, die besetzten Gebiete zurückgegeben werden. […]“.
  12. „Den türkischen Teilen des Osmanischen Reiches sollte eine unbedingte Selbstständigkeit gewährleistet werden. Den übrigen Nationalitäten dagegen, die zurzeit unter türkischer Herrschaft stehen, sollte eine zuverlässige Sicherheit des Lebens und eine völlig ungestörte Gelegenheit zur selbstständigen Entwicklung gegeben werden. […]“.
  13. „Ein unabhängiger polnischer Staat sollte errichtet werden, der alle Gebiete einzubegreifen hätte, die von unbestritten polnischer Bevölkerung bewohnt sind; […]“.
  14. „Ein allgemeiner Verband der Nationen muss gegründet werden mit besonderen Verträgen zum Zweck gegenseitiger Bürgschaften für die politische Unabhängigkeit und die territoriale Unverletzbarkeit der kleinen sowohl wie der großen Staaten“.  

Mit Woodrow Wilsons 14-Punkte-Programm sollen die deutsch-russischen Friedensverhandlungen unterlaufen werden. Schon deshalb lehnt das Deutsche Reich das Programm ab. 

26. Juli 1918
Der Reichsfinanzhof in die Bogenhauser Ruine

Berlin * Das Gesetz zur Errichtung des Reichsfinanzhofs und die förmliche Bewerbung der Stadt München als Sitz dieses Gerichts bringt eine Wende in der Frage, was aus der „Bogenhausener Ruine“ werden soll. Dass der Reichsfinanzhof nach München kommt, ist keineswegs selbstverständlich - Berlin wäre als 

  • Reichshauptstadt der „natürliche“ Standort gewesen. Ausschlaggebend ist, dass die Entscheidung nicht beim Reichstag, sondern beim Bundesrat, der Länderkammer des Kaiserreichs, liegt. Dieser bestimmt München zum Sitz des neuen Gerichts. Die Gründe für die Entscheidung zugunsten Münchens sind: 
  • Bayerische Eigeninteressen: Das Königreich drängt darauf, ein Reichsorgan auf seinem Territorium zu erhalten, nachdem Leipzig bereits das Reichsgericht und Berlin die meisten Reichsbehörden beherbergt. Als zweitmächtigster Bundesstaat nach Preußen will Bayern nicht leer ausgehen. 
  • Föderaler Ausgleich: Die Standortwahl ist ein Zugeständnis an Bayern und Ausdruck der Anerkennung seiner Bedeutung im Reich.
  • Politische Stabilität: Kurz vor Kriegsende soll Bayern als wichtiger Bundesstaat enger an das Reich gebunden werden. 
  • Praktische Voraussetzungen: München verfügt über die notwendige juristische und verwaltungstechnische Infrastruktur. 
  • Zudem steht mit dem „Fleischer-Schlössl“ ein geeignetes Gebäude zur Verfügung, das nach Ausbau als Dienstsitz des Reichsfinanzhofs genutzt werden konnte. 
21. Februar 1919
Ein Zentralrat der Bayerischen Republik konstituiert sich

München * Aus Vertretern der Mehrheitssozialisten, Unabhängigen Sozialdemokraten, Kommunisten sowie den Vollzugsorganen der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte und dem Revolutionären Arbeiterrat bildet sich ein Zentralrat der Bayerischen Republik. Dieser sogenannte Elfmännerausschuss fungiert als Regierungsgremium, das die Geschäfte so lange kommissarisch führen soll, bis eine endgültige Regelung gefunden wird. 

Zum Vorsitzenden des Zentralrats wird Ernst Niekisch, ein junger Volksschullehrer, Vorsitzender der Augsburger Arbeiter- und Soldatenräte und Mitglied des Landesarbeitsrates gewählt. Ernst Niekisch ist zwar Mehrheitssozialdemokrat, gilt aber aufgrund seiner Befürwortung der Räte als Mann des Ausgleichs zwischen den ideologischen Gegensätzen und wird auch von den rechten Sozialdemokraten akzeptiert. Er gilt als die Integrationsfigur, die der Republik über die schwere Zeit hinweghelfen kann.

Neben Ernst Niekisch, Carl Kröplin und Hermann Eisenhut vom Vollzugsrat der Arbeiterräte gehören dem Zentralrat außerdem an:  

  • Karl Gandorfer, Wolfgang Hofmann und Johann Wutzlhofer vom Vollzugsrat der Bauernräte,
  • Fritz Sauber, Engelbert Kohlschmidt und Johann Panzer vom Vollzugsrat der Soldatenräte
  • sowie Max Levien und August Hagemeister vom Revolutionären Arbeiterrat.

Dem Zentralrat wird ein erweiterter Aktionsausschuss zur Seite gestellt, um die Fülle der anstehenden Arbeiten zu bewältigen. Dieser wiederum konstituiert verschiedene Kommissionen, die das tägliche Leben regeln sollen. So entstehen Kommissionen

  • zur Bewaffnung des Proletariats,
  • zur Ernährung,
  • zur Lebensmittelversorgung,
  • für das Wohnungswesen,
  • für das Gerichtswesen,
  • für Aufklärungs- und Nachrichtendienste,
  • für Heereswesen und
  • zur Produktionsregelung. 
8. März 1923
Landtag verabschiedet die Gesetze zum Wittelsbacher Ausgleichsfonds

München-Kreuzviertel * Nach einer stürmischen Diskussion im Landtag am 8. und 9. März 1923 wird

  • das „Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des Bayerischen Staates mit dem vormaligen Bayerischen Königshause“ mit
  • dem „Übereinkommen zwischen dem Bayerischen Staate und dem vormaligen Bayerischen Königshause“

mit 92 gegen 26 Stimmen angenommen. 

9. März 1923
Der Landtag beschließt den Wittelsbacher Ausgleichsfond

München-Kreuzviertel * Der Landtag ruft per Gesetz den Wittelsbacher Ausgleichsfond - WAF ins Leben. In den Fonds gehen viele Kunstschätze, diverse Schlösser, Wälder und Geld über, aber nicht in Familienbesitz, sondern in eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Deren Erträge kassieren die Wittelsbacher, der Staat gibt für sie kein Steuergeld aus. Auf alle weiteren Ansprüche verzichtet die Familie.