Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
14. Juni 1158
Der Augsburger Schied - Münchens Geburtsurkunde

Augsburg - München * Ein vergilbtes Pergament im Format 34 × 44 Zentimeter gilt als die Geburtsurkunde der bayerischen Landeshauptstadt. Die von Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag in Augsburg unterzeichnete Urkunde ging als „Augsburger Schied“ in die Geschichte ein. In dem Kaiserdiplom, das als „conventio“ – also als Übereinkunft – bezeichnet wird, werden die Streitpunkte verbindlich geregelt. 

„Mit Zustimmung und Willen der beiden streitenden Parteien“ wird festgelegt:

  • Der Markt, der bislang in Föhring abgehalten wurde, ebenso die Zollbrücke und die Münzstätte, werden dort künftig nicht mehr bestehen.
  • Als Ersatz hat Herzog Heinrich der Kirche von Freising ein Drittel des Gesamteinkommens aus seinem Marktzoll zu München übertragen, sei es aus Abgaben für Salz, sei es für andere dort ein- und ausgehende Groß- und Kleinstückwaren.  
  • Bezüglich des Zöllners wird vereinbart, dass jede Partei einen eigenen einsetzen kann oder – falls gewünscht – beide gemeinsam einen bestimmen, der beiden verantwortlich ist.
  • Ähnlich verhält es sich mit der Münze: Ein Drittel der Einkünfte erhält der Bischof, zwei Drittel stehen dem Herzog zu. Eine Münzstätte soll nach Ermessen des Herzogs errichtet werden. Zudem darf auch der Bischof von Freising eine eigene Münzstätte gründen, wenn er es wünscht. Von deren Erträgen erhält der Herzog lediglich ein Drittel, das er – unabhängig von dessen Höhe – nach dem Willen des Bischofs als Lehen weitergeben soll, wie es offenbar bereits geschehen ist.

Von einem Unrecht oder gar einer Freveltat des Welfenherzogs findet sich in dieser kaiserlichen Urkunde kein Wort. Als Zeugen für die Richtigkeit des Rechtsspruchs werden vier hohe geistliche Würdenträger und vier weltliche Herrscher benannt. 

Doch auch wenn die Kaiserurkunde den Charakter einer gütlichen Einigung in sich trägt, so ist sie in ihrem Kern doch ein regalienrechtlicher Spruch des Kaisers. Mit diesem Kompromiss kann Kaiser Friedrich I. Barbarossa einen Interessenausgleich zwischen dem Bischof von Freising und dem baierischen Herzog erzielen und damit beide zufrieden stellen.  

15. Juni 1158
Ein Hausbraurecht wird als gesichert angenommen

München * Mit dem Augsburger Schied tritt München am 14. Juni 1158 in die Geschichte ein. Ein gern erzähltes Märchen bezeugt, dass Herzog Heinrich der Löwe am nächsten Tag die Löwenbrauerei gegründet hat.

Für die Zeit der Stadtgründung Münchens ist ein Hausbraurecht als gesichert anzunehmen. Das Brauen gehört - wie das Brotbacken - zu den Pflichten der Hausfrau.

13. Juli 1180
Kaiser Barbarossa widerruft die Belehnung des Herzogtums Baiern

Regensburg * Auf dem Reichstag zu Regensburg widerruft Kaiser Friedrich Barbarossa die Belehnung des Herzogtums Baiern an Herzog Heinrich dem Löwen. Das Regensburger Urteil, der zweiten für die Gründung Münchens wichtigen Kaiserurkunde, wird vom selben Fürstengremium getroffen, das den Herzog zuvor abgesetzt hat und steht damit natürlich in einem engen Zusammenhang mit der Entmachtung Heinrichs des Löwen.  

Erstmals ist darin von der Zerstörung der Brücke und der gewaltsamen Verlegung des Marktes von Föhring die Rede. Die Regensburger Kaiserurkunde bezieht sich allerdings mit keinem Wort auf den Augsburger Schied vom 14. Juni 1158. Dafür heißt es:  „Es mögen daher in Gegenwart und Zukunft alle Getreuen des Reiches wissen, dass unser geliebter Albert, Bischof von Freising, vor unserer Majestät erschienen ist und untertänig vor uns Klage geführt hat, dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, vormals Herzog von Baiern und Sachsen, den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort München verlegt habe“.  

Die Darstellung ist knapp und sehr ungenau. Welchen Markt und welche Brücke sollte denn der Löwe zerstört haben? Lautete der erste Punkt des Augsburger Schieds vom 14. Juni 1158 doch: „Der Markt, der bisher zu Föhring abgehalten wurde, die Zollbrücke und die Münze, werden dort künftig nicht mehr bestehen“.  

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt enthält der vierte Absatz des Kaiserdiploms eine regalrechtliche Regelung. Demnach wird dem Freisinger Bischof der Markt und die Zollbrücke übertragen. Wie künftig die Einkünfte der Münze aufgeteilt werden, darüber trifft die Urkunde jedoch keine Aussage.  

Um diesen Sachverhalt und die Berechtigung der Klage zu untermauern und eine spätere eventuelle Zurücknahme der Entscheidung zu verhindern, bietet der Freisinger Bischof eine Reihe von hochrangigen Würdenträgern als Zeugen auf.

Damit ist die Rechnung des Klage führenden Bischofs von Freising aufgegangen, indem er sich an das knapp einen Monat zuvor abgeschlossene landrechtliche Verfahren angehängt und gewonnen hat. Er hat in dieser Verfahrensweise die Gelegenheit gesehen, über eine Verurteilung des Welfenherzogs als Friedens- und Rechtsbrecher einen Gewinn für die eigene Kirche herauszuholen. Die Münchner Stadtherrschaft der Freisinger Bischöfe wird bis zum Jahr 1240 andauern. 

1533
Johann Turmair, genannt Aventinus, beschreibt die Gründung Münchens

München * Der baierische Historiker Johann Turmair, genannt Aventinus, schreibt folgende Zeilen über die Gründung Münchens:

„Herzog Hainrich, der zwelft herzog in Bairn, hat die stat München gepaut auf des closters von Scheftlarn grunde, darumb man die stat München hat genent und füret ein münich für ir wappen.  
Damals war der salzhandl niderlag zu Vering underhalb München, gieng die straß von Reichenhal und Wasserburg durch, gehört dem stift Freising zue.
Herzog Hainrich verprent Vering die stat, prach die pruck über die Iser ab, legt maut und zol, die straß und allen handl in sein stat München“
.  

Diese Raubrittergeschichte hat sich seitdem unauslöschlich in die Gehirne bayerischer Schulkinder und Erwachsener eingebrannt. Mit dieser Schilderung geht Aventinus jedoch mit viel Phantasie weit über die knappen Angaben des Regensburger Urteils vom 13. Juli 1180 hinaus.  

Denn darin finden sich zu diesem Sachverhalt nur die folgenden Zeilen: „[...], dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, [...] den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort Munichen verlegt habe“.  

Von der Brandschatzung des gesamten Ortes Föhring steht im Regensburger Urteil ebenso wenig, wie sie Auskunft gibt, wie stark der Markt und die Brücke zerstört wurden.  

Außerdem ist Johann Turmair der Augsburger Schied vom 14. Juni 1158 nicht bekannt, da diese für die Münchner Stadtgründung so elementar wichtige Urkunde erstmals im Jahr 1582 veröffentlicht werden wird. Also nimmt der Historiker die ihm zugänglichen Informationen und zieht daraus seine Schlüsse. Und tatsächlich deutet im Regensburger Urteil von 1180 nichts auf die Existenz einer früheren - einvernehmlichen - Abmachung hin. Allerdings wird der Welfenherzog als Rechts- und Friedensbrecher dargestellt.