Münchner Zeitensprünge
2000
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15. Oktober 1597
Das Herzogtum Baiern steht vor dem Staatsbankrott

München * Herzog Wilhelm V. verzichtet zugunsten seines Sohnes Maximilian I. auf die Regierung des Herzogtums. Der Grund ist hauptsächlich in der Verschuldung Baierns zu suchen. Das Land steht kurz vor dem Generalanstand, also dem Staatsbankrott.

18. Januar 1598
Erzherzog Ferdinand II. bedankt sich für die erteilte Ehedispens

Wien - Rom-Vatikan * Erzherzog Ferdinand II. bedankt sich bei Papst Clemens VIII. für die erteilte Ehedispens mit Herzogin Maria Anna von Baiern. Zuvor waren von protestantischer Seite Angriffe auf das Paar unternommen worden.

Beanstandet wurden der beträchtliche Altersunterschied, wobei die 24-jährige Maria Anna lediglich vier Jahre älter als Ferdinand II. war, dann die Hässlichkeit der Braut und schließlich die nahe Verwandtschaft der Geschwisterkinder. [Ferdinands Mutter Erzherzogin Maria war die Schwester von Maria Annas Vater Wilhelm V..]  Schon deshalb musste der päpstlicher Dispens eingeholt werden.

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
Oktober 1825
Sanktionskaralog für Wiesnwirte

München-Theresienwiese * Nach einem Erlass der Polizeidirektion

  • wird „jeder Wirt, der als Folge einer polizeilichen Übertretung bestraft wird“,
  • zum Beispiel bei „Nichteinhaltung der Polizeistunde, Unsauberkeit“ oder „nicht anständiger Bierpreis“

mit dem Verlust der Ausübung seiner Wirtschaft auf der Theresienwiese bestraft.

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
29. Dezember 1881
Die Feuerländer-Völkerschau wird unter Auflagen genehmigt

München-Lehel * Die Polizeidirektion München erteilt das „Erlaubnisschreiben“ für die öffentliche Vorstellung von vier Feuerländer mit vier Frauen und zwei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren bei gleichzeitiger Erhebung von Eintrittsgeldern. An Gebühren entstehen einmalig drei Mark sowie pro Tag 1,80 Mark, insgesamt 71,80 Mark, die an den Armenfonds zu entrichten sind. 

Es ist alles zu vermeiden, was gegen „öffentlichen Anstand, Schicklichkeit und Sittlichkeit verstößt oder feuergefährlich sein könnte“. 

um September 1893
Berufungsprozess enthüllt Machtmissbrauch

München * Im Berufungsprozess zwischen Hofrat Ludwig Peter Ritter von Klug und dem Journalisten Wilhelm Bogler stellt das Gericht fest, dass der Kauf, obwohl er durch die „Ausbeutung der Notlage der Verkäufer“ und durch „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zustande kam, rechtlich nicht zu beanstanden sei. 

Dennoch erhärtet sich der Vorwurf gegenüber Ritter von Klug, dass er bei Ankauf des Grundstücks - durch Missbrauch seiner amtlichen Stellung - privaten Nutzen gezogen hat. Deshalb wird die Strafe für Wilhelm Bogler wegen Beleidigung auf 300 Mark verringert, vom Vorwurf der verleumderischen Beleidigung wird er freigesprochen. 

Weitere Details, die den Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt erfüllen, kommen im Verlauf der Gerichtsverhandlung ebenso zur Sprache wie das Hinwegsetzen des Klägers über vorhandene Bauvorschriften. 

Ritter von Klug will vor dem Oberlandesgericht seine Niederlage revidieren - doch dort wird der Fall nicht angenommen. So erlangt das Urteil des Landgerichts München I Rechtskraft. 

Aufgrund der zeitlichen Abläufe und personellen Verflechtungen muss hier von einer frühen Amigo-Affäre gesprochen werden.

1895
So etwas „Unanständiges“ wie die Brunnengruppe Satyrherme & Knabe

München-Ludwigsvorstadt * Nach Auffassung des Münchner Magistrats kann man so etwas „Unanständiges“ wie die Brunnengruppe Satyrherme & Knabe des Bildhauers Matthias Gasteiger unmöglich an einem viel besuchten Platz aufstellen, weshalb der Brunnen in die Nähe des Toilettenhäuschens in der Stachusgrünanlage zur Aufstellung kommt. Aber so gut kann man das Brunnenbuberl gar nicht verstecken, dass sich nicht doch Moralapostel und Sittlichkeitsvereine über diese „Sauerei“ ereifern.

Es kommt zum Skandal, in deren Folge der Münchner Polizeipräsident bei Matthias Gasteiger vorspricht, um ihm „allen Ernstes zu erklären, daß das Bildwerk höchst anstößig sei und dass das Interesse der Aufrechterhaltung der Moral und guten Sitten unbedingt erfordere, dass 'etwas' geschehen muss“.

Matthias Gasteiger unternimmt nichts. Er will keinesfalls ein Feigenblatt an seinem Buberl akzeptieren.

1901
Für die italienischen Arbeiter genügen die Zustände ohnehin

Oberföhring * Der Oberföhringer Bürgermeister und Ziegeleibesitzer Fritz Meyer antwortet dem Bezirksamt auf detaillierte Beanstandungen folgendermaßen:

„Für unsere italienischen Arbeiter [...], die sich vom frühen Morgen bis zum Eintritt der Dämmerung im Freien aufhalten und bei Eintritt der rauheren Jahreszeit wieder in ihre Heimat reisen, genügen die Dachschlafräume in den Trockenstädeln vollkommen. 

Sie sind leicht ventilierbar und gegen Zugluft abgesperrt und wenn in denselben noch für genügend Abstand der Bettstellen, für mehr Licht, Ordnung und Reinlichkeit gesorgt wird, dann sind sie sogar gesund zu nennen. Auf alle Fälle sind sie viel gesünder als die Schlafstätten der meisten Arbeiter in München“

Die Auflage nach stabil gebauten Toiletten nannte er „sehr wohl gemeint, praktisch aber wirkungslos“, denn, so der Ziegeleibesitzer weiter, „der Italiener kennt am Haus keinen Sitzabort und geht auch bei uns nur ungern in einen solchen und wenn er nicht in nächster Nähe ist, gar nicht, und die für unsere Landwirtschaft so wertvollen Fäkalien gehen verloren“.

um 1905
Die Zensur in allen Bereichen des Theaterwesens

München * Eine nicht datierte Aktennotiz vermerkt: Die Zensur betrifft auch „das kleine Theaterwesen, die Varietées, Tingeltangel, Singspielhallen, Cabarets; ferner die Volkssänger, Komiker, Rezitatoren sind vermittels der Präventivzensur nach Möglichkeit in ordnungsgemäßen Bahnen zu halten, zumal da erfahrungsgemäß gerade auf diesem Weg die Kenntnis von Unsittlichkeiten und Unanständigkeiten aller Art in die breitesten Schichten der Bevölkerung getragen wird“.

17. November 1918
Groener und Hindenburg wollen Reichskanzler Ebert schützen

Berlin * Generalquartiermeister Wilhelm Groener schreibt an seine Frau: „Der Feldmarschall und ich wollen Ebert, den ich als geraden, ehrlichen und anständigen Charakter persönlich schätze, schützen, so lange es irgend geht, damit der Karren nicht noch weiter nach links rutscht.“ 

21. Februar 1919
Das Attentat auf Erhard Auer (SPD)

München-Kreuzviertel * Als sich der Landtag gegen 11 Uhr wieder versammelt, ergreift Erhard Auer das Wort zu einer Gedenkrede: 

„Damen und Herren!
Der provisorische Ministerpräsident Kurt Eisner hat soeben durch Mörderhand den Tod gefunden. [...] Die Tat wurde von ruchloser Hand in feiger Weise verübt [...]. Diese Handlung muss bei jedem anständigen Menschen tiefsten Abscheu hervorrufen. [...]  
Wir beklagen in dem Ermordeten den Führer der Revolution in Bayern und zugleich den vom reinsten Idealismus und von treuer Sorge für das Proletariat erfüllten Menschen.

Auf diesem Weg kann und darf nicht fortgefahren werden, wenn nicht vollkommene Anarchie eintreten soll. Angesichts dieser wahnsinnigen Mordtat, gegen deren Urheber mit rücksichtsloser Strenge vorgegangen wird, gilt es nunmehr, die Besonnenheit zu wahren und alle Kräfte zusammenzufassen, um die ungeheuere Aufgabe der nächsten Zeit so zu lösen, wie es das Interesse des gesamten bayerischen Volkes erfordert.“

Auer hatte seine Rede gerade beendet, da stürzt ein schnauzbärtiger junger Mann, bekleidet mit einem grauen Mantel und Hut, durch einen Seiteneingang in den Sitzungssaal, läuft direkt auf Auer zu, tituliert ihn mit „Du Lump!“, zieht eine Pistole aus seinem Mantel und drückt zweimal ab. Erhard Auer sinkt - in die Brust getroffen - zu Boden. 

Der konservative Abgeordnete Major Paul Ritter von Jahreiß stellt sich dem fliehenden Attentäter in den Weg und wird durch einen Schuss in den Hals tödlich getroffen.

Der Täter ist der im Jahr 1887 in Kelheim geborene Metzger Alois Lindner. Er ist Mitglied in der USPD und im Revolutionären Arbeiterrat. Lindner ist von Auers Schuld an Eisners Ermordung überzeugt.

Inzwischen betreten weitere Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats den Saal. Auch sie glauben an Auers Schuld und fordern „Rache für Eisner!“.  Es kommt zu einer wilden Schießerei, bei der einer der Mitbegründer der Bayerischen Volkspartei - BVP, Heinrich Osel, ums Leben kommt. In der allgemeinen Panik fliehen die übrigen Anwesenden.

Auch Lindner gelingt die Flucht. Unterstützt durch Freunde geht er nach Ungarn.  

13. März 1919
Abscheu und Verachtung für die Regierung

Berlin * Harry Graf Kessel notiert in sein Tagebuch: „Alle geistig und ethisch anständigen Menschen müssen einer so leichtsinnig und frech mit dem Leben ihrer Mitbürger spielenden Regierung den Rücken kehren. Die letzten acht Tage haben durch ihre Schuld, durch ihr leichtfertiges Lügen und Blutvergießen, einen in Jahrzehnten nicht wieder zu heilenden Riss in das deutsche Volk gebracht. Die Stimmung gegen sie heute Abend wechselt zwischen Abscheu und Verachtung.“ 

6. November 1923
Kardinal Faulhaber verweigert sich gegenüber Reichskanzler Stresemann

Kreuzviertel * Erzbischof Michael von Faulhaber, der seit dem Kriegsende nicht müde wird zu betonen, dass die Ausschaltung der Kirchen aus dem öffentlichen Leben Anstand, Sitte, öffentliche Moral und Autoritätsglauben untergraben, verweigert sich aber gegenüber dem Reichskanzler Gustav Stresemann, als ihn dieser im Oktober 1923 bittet, „sich in den Dienst der Sache der sittlichen Wiedergeburt zu stellen“

Zwei Tage vor dem sogenannten Hitler-Ludendorff-Putsch teilt ihm der Kardinal mit, dass er für eine Mitarbeit „aus gesundheitlichen Gründen und aus kirchenrechtlichen Bedenken“ nicht zur Verfügung steht. Ansonsten meint er aber, „daß die Kirche es als eine Gewissenspflicht empfindet, an der sittlichen Wiedergeburt des Volkes, im Besonderen an dem Abbau der Kritiksucht und an der Pflege des Autoritätssinnes, an dem Abbau- der Selbstsucht und an der Pflege des Opfersinnes nach Kräften mitzuarbeiten.“  

Weitere allgemein gehaltene und nicht zur Problemlösung beitragende Floskeln folgen. 

14. Februar 1929
Auftrittsverbot für Josephine Baker

München * Wegen einer zu erwartenden „Verletzung des öffentlichen Anstands“ erteilt die Stadt München der Tänzerin Josephine Baker zwei Tage vor ihrem Engagement im Deutschen Theater ein Auftrittsverbot. Der Grund: Ihr „Bananentanz“ verstößt gegen die „guten Sitten“

18. September 2010
Der Probebetrieb für die neue Bier-Ringleitung beginnt

München-Theresienwiese * Der Probebetrieb für die neue Bier-Ringleitung im Winzerer-Fähndl-Festzelt beginnt. Gleichzeitig mit den Fundamenten für das neue Zelt wurde auch die unterirdische Bierleitung gelegt. Die Anlage ist 300 Meter lang und verläuft in einem großen Quadrat gut einen Meter unter dem Zeltboden. Wenn die Leitung gefüllt ist, befinden sich insgesamt 2.400 Liter Bier darin. Die Fließgeschwindigkeit ist minimal, damit kein Schaum entsteht.

Es gibt nur eine einzige Einfüllstelle an der nordöstlichen Ecke des Rohrquadrats. Die neuen Behälter für die Zentralversorgung lassen sich in einer Stunde auffüllen. Der Weg des Bieres ist eine Wissenschaft für sich. Er beginnt in der Paulaner Brauerei, wo es bei minus ein Grad in Tankwagen gefüllt wird. Mit etwa null Grad kommt es am Winzerer-Fähndl-Festzelt an, wo es in die drei Riesentanks mit je 28.000 Liter gefüllt wird. Dort kann der Gerstensaft noch zwei oder drei Grad wärmer werden, bevor er in die unterirdische Leitung fließt.

Die Rohre haben einen Durchmesser von 10 Zentimeter für den Bier-Durchfluss, umschlossen von einer 20 Zentimeter dicken Dämmung. Die letzten vier bis sechs Meter zur Schenke kommt noch ein zusätzlicher Durchlaufkühler hinzu, damit der Gast seine Mass Bier mit einer anständigen Temperatur von sechs bis sieben Grad bekommt.