Münchner Zeitensprünge
Oktober 1825

Sanktionskaralog für Wiesnwirte

München-Theresienwiese * Nach einem Erlass der Polizeidirektion

  • wird „jeder Wirt, der als Folge einer polizeilichen Übertretung bestraft wird“,
  • zum Beispiel bei „Nichteinhaltung der Polizeistunde, Unsauberkeit“ oder „nicht anständiger Bierpreis“

mit dem Verlust der Ausübung seiner Wirtschaft auf der Theresienwiese bestraft.