München-Theresienwiese * Nach einem Erlass der Polizeidirektion
- wird „jeder Wirt, der als Folge einer polizeilichen Übertretung bestraft wird“,
- zum Beispiel bei „Nichteinhaltung der Polizeistunde, Unsauberkeit“ oder „nicht anständiger Bierpreis“
mit dem Verlust der Ausübung seiner Wirtschaft auf der Theresienwiese bestraft.