Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
13. März 1920
Der Kapp-Putsch führt zum Rücktritt der bayerischen Regierung

Berlin * In Berlin findet der rechtsradikale Kapp-Putsch statt. Parallel dazu fordern in München der Regierungspräsident von Oberbayern Gustav von Kahr, Polizeipräsident Ernst Pöhner und Wehrkreiskommandant Arnold von Möhl den von der SPD gestellten bayerischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann zum Rücktritt auf. 

Was in Berlin scheitert, gelingt in München. Gustav Ritter von Kahr bildet - unter Beteiligung der Bayerischen Volkspartei - BVP - eine rechtskonservative Regierung, die alle rechtsextremen Gruppierungen sowie militanten Verbände fördert und schützt. 

Ministerpräsident wird Gustav von Kahr, der zu dieser Zeit auch Adolf Hitler kennenlernt und den er als „Trommler“ für die nationale Sache einspannen will, um mit seiner Hilfe den Kommunismus und den Marxismus abzuwehren und um die „gestörte Ordnung“ in Deutschland wieder ins rechte Lot zu bringen. 

Die rechtsradikalen Verbände können umgekehrt von Bayern aus ihren ideellen Boden vorbereiten.
Gustav von Kahr ist die Integrationsfigur all jener Kräfte in Bayern, die durch einen Staatsstreich die parlamentarische Demokratie abschaffen und die staatliche Unabhängigkeit Bayerns von Berlin vorbereiten wollen.

16. März 1920
Der Antisemitismus wird gewalttätig

München * Der Antisemitismus wird gewalttätig.

  • Der konservative Ministerpräsident Gustav von Kahr (BVP) kündigt in seiner ersten Regierungserklärung an, gegen die „Überfremdung durch Stammesfremde“ einzuschreiten und erklärt die „Reinhaltung des eigenen Volkes von fremden Elementen“ zum Gebot der Stunde. Er meint damit den besonders verhassten „Teil der jüdischen Rasse“, die Ostjuden.
  • Münchens Polizeipräsident Ernst Pöhner hält es für nicht ausgeschlossen, wenn „wegen der unerträglichen Teuerung etwas unternommen, etwa einige Juden aufgehängt würden“. Gegen die gewalttätigen und gewaltbereiten Antisemiten unternimmt die Münchner Polizei allerdings nichts.
  • Nun wird die Situation für die jüdischen Mitbürger unerträglich. Viele verlassen die Stadt.
26. Februar 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess beginnt

München-Neuhausen • Bis zum 1. April 1924 findet die Hauptverhandlung an 25 Verhandlungstagen gegen die Angeklagten Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Heinz Otto Kurt Pernet, Ernst Röhm, Hermann Kriebel, Friedrich Weber, Wilhelm Friedrich Karl Brückner und Robert Wagner statt. 

Ursprünglich sollte die Verhandlung im Gerichtsgebäude am Mariahilfplatz in der Au durchgeführt werden, dann erwog man aus Sicherheitsgründen die Gefangenenanstalt Landsberg am Lech als Verhandlungsort. Schließlich entschied man sich aber für die Räume der ehemaligen Kriegsschule in der Blutenburgstraße in München.

1. April 1924
Adolf Hitler tritt seine Strafe an

Landsberg am Lech • Adolf Hitler und die anderen Verurteilten [Pöhner, Weber und Kriebel] treten am Tag der Urteilsverkündung ihre Strafe in der Strafvollzugsanstalt Landsberg am Lech an. Dort ist ein Gebäude zur „Festungshaftanstalt Landsberg“ deklariert worden. 

Während seiner Haft kann Hitler zahlreiche Besucher empfangen. Dies steht ihm als Festungshäftling zwar grundsätzlich zu, doch wird ihm wesentlich mehr als nach der Hausordnung für den Vollzug der Festungshaft zulässig ist von der ihm wohlgesonnenen Anstaltsleitung genehmigt. Hitler schreibt in Landsberg den ersten Teil seines Buchs „Mein Kampf“

1. April 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess endet

München-Neuhausen • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet. 

  • Hitler wird wegen Hochverrats zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt, ebenso Kriebel, Weber und Pöhner. 
  • Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten wegen Beihilfe jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie 100 Goldmark als Strafe auferlegt. 
  • Ludendorff wird mit der wenig glaubwürdigen Begründung, dass er keine Kenntnis von den eigentlichen Plänen Hitlers gehabt hätte, freigesprochen. 
  • Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird durch Beschluss des Volksgerichts nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten Bewährung für den Strafrest in Aussicht gestellt. 
  • Für Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick wird diese Bewährung sofort bewilligt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt. 

  • Von der zwingenden Ausweisung Hitlers als Ausländer nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik sieht das Volksgericht ausdrücklich ab. 
  • Ebenso berücksichtigt es nicht, dass der 1922 wegen Landfriedensbruch verurteilte Hitler bereits unter Bewährung stand und ihm daher nicht erneut Bewährung gewährt hätte werden dürfen. 
  • Die Volksgerichte sind für die ihnen zugewiesenen Fälle in Bayern erste und letzte Instanz, so dass gegen ihre Urteile keine Rechtsmittel statthaft sind. Das Urteil ist somit sofort rechtskräftig.