Münchner Zeitensprünge
2000
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3. Mai 1140
König Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof Markt- und Münzrechte

Freising - Föhring * Der Stauferkönig Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof in einer Urkunde das Privileg, dass 

  • im gesamten Freisinger Bistumsbereich die Münzstätten bischöflich sein müssen. 
  • Dazu der Stadt Freising einen vollberechtigten Markt, worunter man einen zollpflichtigen Kaufmannshandel oder Fernhandelsmarkt versteht. Zu diesem gehören der Handel von Salz und anderen Großgütern, beispielsweise Wein. 
  • Der König verbietet aber zugleich „jeden weiteren Markt in diesem Bistum, der nicht von alters her durch die Autorität unserer Vorgänger bestätigt ist“.
    Das Recht, einen Markt für Fernhandelsgüter zu betreiben, ist ein königliches Regal, das nur von diesem erteilt werden kann. Dagegen ist ein lokaler Markt, wie er auch für Föhring besteht, nicht von einer derartigen Genehmigung abhängig. 

Bischof Otto I. von Freising, aus dem Geschlecht der Babenberger, will den Raum seines Bistums aber alleine seinen Interessen unterordnen. In der Folge verlegt der Kirchenfürst das Freisinger Marktrecht kurzerhand an das wesentlich verkehrsgünstiger gelegene Föhring. Damit maßt er sich ein ihm nicht zustehendes königliches Privileg an.  

Dieser Flussübergang stellt für den geschäftstüchtigen Freisinger Bischof eine sichere, lukrative, aber auch kostengünstige Einnahmequelle dar, da die zum Salz- und Warentransport benutzten Saumpferde zuvor lange Zeit auf den herzoglichen Straßen unterwegs sind, um nur kurz vor der Isarbrücke auf Freisinger Gebiet zu wechseln und es danach ebenso schnell wieder zu verlassen. Dazwischen kassieren die bischöflichen Zöllner.  

Außerdem lässt Bischof Otto I. hier eine Salzniederlage und Zollstätte errichten, mit der er sich den ganzen Handel mit Salz zinsbar macht, und das, obwohl es für Föhring gar keine Marktverleihungsurkunde gibt. 

Juli 1148
Dank der Templer endet der Kreuzzug nicht in einem Desaster

Damaskus * Die Kreuzfahrer können zwar die Obstgärten von Damaskus erobern, stoßen aber auf heftigen Widerstand und verlegen deshalb ihre Truppen in den Osten der Stadt.

Doch dieses Gebiet war eine offene Ebene, die weder Schutz noch Wasser bot, sodass die christlichen Kampftruppen schließlich zum Rückzug gezwungen waren. Die Templer erwerben sich durch ihre Teilnahme am Zweiten Kreuzzug den Ruf fanatischer Kämpfer von großem Mut, äußerster Disziplin, aber auch von außerordentlicher Überheblichkeit.

Frankreichs König Ludwig VII. berichtet, dass es nur den Tempelherren zu verdanken sei, dass der falsch geplante und schlecht geführte Kreuzzug nicht in einem Desaster endete. Es folgen wechselseitige Beschuldigungen, die das Verhältnis zwischen dem Abendland und den Kreuzfahrerstaaten auf Jahre hin vergiften. Und die Akteure des Zweiten Kreuzzuges beschönigen die Geschichte, indem sie eisern die Schmach verschweigen oder schön reden.

Die Kritiker, die den Tod von vielen Tausenden als sinnlose Opfer bezeichnen, werden immer lauter. Bernhard von Clairvaux, der in seinen Kreuzzug-Predigten sagte: „Im Tod des Heiden sucht der Christ seinen Ruhm, weil Christus verherrlicht wird“, erklärt jetzt, dass das Desaster durch die Sünden der Pilger verursacht worden ist und dass Gott deshalb den Kreuzfahrern seinen Segen entzogen habe.

Bischof Otto von Freising, ein Bruder des Stauferkönigs Konrad III. und selbst aktiver Teilnehmer am Zweiten Kreuzzug, räumt zwar den Misserfolg des Unternehmens ein, versucht aber zumindest einen kleinen Gewinn zu erkennen, wenn er den Kritikern entgegnet: „Wenn [...] unser Feldzug nicht gut war zur Ausweitung unserer Grenzen, noch für die Wohlfahrt unseres Leibes, so war er dennoch gut für das Heil vieler Seelen“.

Bernhard von Clairvaux ist von der Kritik an seiner Person schwer enttäuscht, weshalb er sich gegenüber Papst Eugenius III. ausführlich rechtfertigt und dabei jede Schuld von sich weist: „Wir eilten nicht dorthin wie ins Ungewisse, sondern auf Deinen, ja durch Dich auf Gottes Befehl“. Der Zisterzienser-Abt lässt sich schließlich in Chartres erneut zum Anführer eines Kreuzzuges wählen, doch der Papst will nach den gemachten leidigen Erfahrungen diesen Plan erst fördern, wenn die Aussicht auf Erfolg auch gesichert ist.

8. September 1156
Herzog Heinrich XII. der Löwe erhält das Herzogtum Baiern

Konstanz * Der 26-jährige Welfenherzog Herzog Heinrich XII. der Löwe erhält von seinem Cousin Kaiser Friedrich I. Barbarossa das Herzogtum Baiern übertragen. Der Herzog verfügt damit aber nicht über ein in sich geschlossenes Areal, sondern muss auf seinem Herrschaftsgebiet unter anderem eine bischöfliche Enklave tolerieren, zu der neben dem Freisinger Dombezirk auch die Brücke in Föhring gehört. Zwei wichtige ehemalige Römerstraßen durchziehen das Herzogtum Baiern von Ost nach West, um sich bei Augsburg zu vereinen:  

  • Die von Salzburg kommende Straße überschreitet die Isar bei Grünwald, wobei der beschwerliche Übergang bereits gegen Ende des ersten Jahrtausends aufgegeben worden ist.
  • Der andere, der von Wien über Wels kommende Verkehrsweg, überquert die Isar bei Föhring und zieht dadurch den gesamten Fernhandelsverkehr auf sich. Dieser Isarübergang liegt also auf dem Gebiet des Freisinger Bischofs Otto I., dem Onkel Kaiser Friedrich Barbarossas. 
14. Juni 1158
Der Augsburger Schied - Münchens Geburtsurkunde

Augsburg - München * Ein vergilbtes Pergament im Format 34 × 44 Zentimeter gilt als die Geburtsurkunde der bayerischen Landeshauptstadt. Die von Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag in Augsburg unterzeichnete Urkunde ging als „Augsburger Schied“ in die Geschichte ein. In dem Kaiserdiplom, das als „conventio“ – also als Übereinkunft – bezeichnet wird, werden die Streitpunkte verbindlich geregelt. 

„Mit Zustimmung und Willen der beiden streitenden Parteien“ wird festgelegt:

  • Der Markt, der bislang in Föhring abgehalten wurde, ebenso die Zollbrücke und die Münzstätte, werden dort künftig nicht mehr bestehen.
  • Als Ersatz hat Herzog Heinrich der Kirche von Freising ein Drittel des Gesamteinkommens aus seinem Marktzoll zu München übertragen, sei es aus Abgaben für Salz, sei es für andere dort ein- und ausgehende Groß- und Kleinstückwaren.  
  • Bezüglich des Zöllners wird vereinbart, dass jede Partei einen eigenen einsetzen kann oder – falls gewünscht – beide gemeinsam einen bestimmen, der beiden verantwortlich ist.
  • Ähnlich verhält es sich mit der Münze: Ein Drittel der Einkünfte erhält der Bischof, zwei Drittel stehen dem Herzog zu. Eine Münzstätte soll nach Ermessen des Herzogs errichtet werden. Zudem darf auch der Bischof von Freising eine eigene Münzstätte gründen, wenn er es wünscht. Von deren Erträgen erhält der Herzog lediglich ein Drittel, das er – unabhängig von dessen Höhe – nach dem Willen des Bischofs als Lehen weitergeben soll, wie es offenbar bereits geschehen ist.

Von einem Unrecht oder gar einer Freveltat des Welfenherzogs findet sich in dieser kaiserlichen Urkunde kein Wort. Als Zeugen für die Richtigkeit des Rechtsspruchs werden vier hohe geistliche Würdenträger und vier weltliche Herrscher benannt. 

Doch auch wenn die Kaiserurkunde den Charakter einer gütlichen Einigung in sich trägt, so ist sie in ihrem Kern doch ein regalienrechtlicher Spruch des Kaisers. Mit diesem Kompromiss kann Kaiser Friedrich I. Barbarossa einen Interessenausgleich zwischen dem Bischof von Freising und dem baierischen Herzog erzielen und damit beide zufrieden stellen.  

22. September 1158
Bischof Otto I. von Freising stirbt

Freising - Citeaux • Der Freisinger Fürstbischof Otto I. stirbt - im Alter von 46 Jahren - auf einer Reise zum Generalkapitel in Citeaux im Zisterzienserkloster Morimund. Sein Nachfolger auf dem Bischofsstuhl wird Albert I. von Harthausen. 

um 11. November 1158
Unrechtmäßige Verlegung des Marktrechts von Freising nach Föhring

Roncaglia * Zwischen dem 11. und 26. November 1158 findet in Roncaglia ein Reichstag statt. Dabei erlässt Kaiser Friedrich Barbarossa ein Gesetz, das jede nicht genehmigte Erhebung von Abgaben untersagt.  

Darunter fällt freilich auch die unrechtmäßige Verlegung des Marktrechts von Freising nach Föhring durch - den inzwischen verstorbenen - Bischof Otto I.. Auffällig ist dabei die Nähe dieses Gesetzes und der Wormser Urkunde vom 6. April 1156 zum Föhringer Konflikt.