München-Giesing * Die beiden Gemeindekollegien beschließen am 6. November beziehungsweise am 6. Dezember 1906 die Überlassung von Hellabrunn für den Tierpark mit Auflagen.
Die Stadt München überlässt dem Verein Zoologischer Garten die Grundstücke südlich der Thalkirchner Brücke kostenlos für 60 Jahre nur unter der Bedingung, dass der Verein innerhalb von fünf Jahren das fehlende Gelände beschafft und genügend Geld für Bau und Betrieb des Zoos aufbringt.