Berlin * Der von Mitgliedern des Rats der Volksbeauftragten und des Vollzugsrats gebildete Ausschuss zur Erarbeitung der Kompetenzabgrenzung zwischen den beiden Gremien legt sein Ergebnis vor.
Der Rat der Volksbeauftragten setzt seinen Machtanspruch weitgehend durch. Man vereinbart die Einberufung einer Reichsversammlung von Delegierten der Arbeiter- und Soldatenräte.