Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1447
Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen

München * Die Stadtobrigkeit erlässt Anordnungen zum Brauwesen, auch wenn sie dabei ihre Kompetenzen weit überschreitet. Der Brausatz von 1447 besagt, dass das gesottene Bier mindestens 8 Tage in gepichten Fässern lagern muss. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung werden empfindliche Strafen in Aussicht gestellt.

um November 1807
Napoleon beauftragt Montgelas mit dem Statut für den Rheinbund

München - Mailand - Paris * Minister Maximilian Joseph von Montgelas wird von Napoleon bei einem Treffen in Mailand aufgefordert, einen Entwurf für ein Fundamentalstatut für den Rheinbund auszuarbeiten. Vorgegeben sind die wichtigsten Grundzüge, wie eine Bundesorganisation und die Regelung der Handelsbeziehungen sowie die Einführung des „Code Napoléon“.  

Der von Montgelas ausgearbeitete und in Paris vorgelegte Entwurf beinhaltete nur ein absolutes Mindestmaß an Kompetenzen für den Rheinbund, der lediglich als lockerer Bund souveräner Staaten mit gemeinsamen Aufgaben auf militärischem Gebiet konzipiert ist.  

Da Napoléon mit dem baierischen Entwurf nicht besonders einverstanden ist, beauftragt er seinen Außenminister mit einem neuen, wesentlich zentralistischer gestalteten Konzept. 

9. März 1815
Kronprinz Ludwigs liberale Verfassungsvorstellungen

München * Kronprinz Ludwig I. gibt in einer von seinem Vater Max I. Joseph angeforderten Stellungnahme zum Verfassungsentwurf eine sehr detaillierte und bemerkenswerte Denkschrift ab, in der der liberal auftretende Ludwig

  • für eine Beschneidung der Kronrechte und
  • für eine Volksrepräsentation mit weitreichenden Kompetenzen plädiert.  
  • In der Konzeption der Gewissens- und Pressefreiheit geht der Kronprinz sogar weit über den Entwurf der Kommission hinaus. 
1869
Einführung einer neuen Gemeindeordnung

München * Mit der Einführung der neuen Gemeindeordnung wird auch Bayerns Hauptstadt aus der Vormundschaft des Staates entlassen und die Stadt mit allen erforderlichen organisatorischen und finanziellen Kompetenzen ausgestattet.

13. November 1918
Planungen für eine Rote Garde eingestellt

Berlin * Nach einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Rat der Volksbeauftragten und dem Vollzugsrat wird dessen Aufruf zur Bildung einer Roten Garde vom Vortag vorläufig eingestellt. Aus Sicht der Volksbeauftragten hat der Vollzugsrat seine Kompetenzen weit überschritten. 

26. November 1918
Richtlinien für die Tätigkeit der Arbeiter- und Bauernräte

München - Freistaat Bayern * Der Ministerrat beschließt - in Abwesenheit von Kurt Eisner - nach Abstimmung mit den Vollzugsausschüssen der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte die Vorläufigen Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte.

Die Richtlinien stellen einen Kompromiss der gegensätzlichen Vorstellungen des bayerischen Ministerpräsidenten vom 20. November und seines Innenministers Erhard Auer vom 18. November dar. Das bedeutet jedoch, dass wesentliche Elemente aus beiden Entwürfen ebenso unberücksichtigt bleiben müssen, wie der Entwurf des Revolutionären Arbeiterrats vom 19. November 1918.

Die Räte erhalten zwar die von Eisner vorgeschlagene Stellung im Staat, doch werden sie nur mit den Kompetenzen ausgestattet, die ihnen Auer zugestehen will. Die Räte bilden demnach „bis zur endgültigen Regelung durch die Nationalversammlung die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems“, dennoch bleibt ihnen im Verhältnis zu den Behörden nur das Recht auf Auskunft und Gehör. Ein Kontrollrecht wird ihnen ebenso wenig zugestanden wie die Vollzugsgewalt. Damit haben sich Innenminister Erhard Auer und die Mehrheitssozialdemokraten mit ihren Vorstellungen im Wesentlichen durchgesetzt.

Die Richtlinie für die Bauernräte bleibt die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Bauernräte, bis der Landtag am 21. Mai 1920 das Gesetz über die Aufhebung der Arbeiterräte beschließt. 

3. März 1919
Generalstreik in Groß-Berlin beschlossen

Berlin * Die Vollversammlung der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte beschließt - bei Enthaltung der sozialdemokratischen Delegierten - einen Generalstreik. Die Streikziele sind rein politische. Es geht um

  • die Anerkennung der Arbeiter- und Soldatenräte,
  • die sofortige Durchführung der Hamburger Punkte zur militärischen Kommandogewalt,
  • die Freilassung aller politischen Gefangenen,
  • die sofortige Bildung einer revolutionären Arbeiterwehr,
  • die sofortige Auflösung aller Freikorps,
  • die Aufnahme politischer und wirtschaftlicher Beziehungen zu Sowjetrussland sowie
  • umfassende Kompetenzen für Arbeiter- und Soldatenräte auf wirtschaftlichem Gebiet.