Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1. August 1914
König Ludwig III. gibt die Mobilmachung bekannt

München-Maxvorstadt * Gegen 19:30 Uhr tritt der greise König Ludwig III. auf den Balkon des Wittelsbacher Palais und gibt die Mobilmachung bekannt. Jubelnd und hüteschwenkend versammeln sich begeisterte Bürger, die den Kriegsausbruch feiern.  

Der versammelten Menschenmenge ruft er zu, er sei zuversichtlich, dass sich seine Soldaten „im Verein mit ihren deutschen Bundesgenossen ebenso wie vor 44 Jahren tapfer schlagen werden und [er] hoffe zu Gott, er möge sie ehrenvoll mit Sieg gekrönt wieder in die Heimat zurückkehren lassen“.  

Als erster Mobilmachungstag wird der 2. August bestimmt. Die vollziehende Gewalt geht damit von den Zivilbehörden auf die kommandierenden Generale der drei bayerischen Armeekorps in München, Nürnberg und Würzburg über. In der Pfalz übernimmt der Kommandeur der 3. Division diese Aufgabe. Auch die öffentliche Sicherheit wird den Militärbefehlshabern anvertraut.  

Für die bayerische Regierung sind weitreichende Anordnungen der Militärs auch dann „statthaft, wenn sie im Widerspruch mit bestehenden Gesetzen stehen und sich nicht auf einen gesetzlichen Vorbehalt gründen“. Damit ist das öffentliche Leben weitgehend unter militärischer Kontrolle.

18. Dezember 1918
Termin für die Wahlen zur Nationalversammlung festgesetzt

Berlin * Auf dem Kongress der Arbeiter- und Soldaten-Räte Deutschlands in Berlin werden die Forderungen des Spartakusbundes und dem linken Flügel der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - USPD zur Übertragung der gesamten Macht an die Arbeiter- und Soldaten-Räte abgelehnt.  

  • Die Mehrheit stimmt für den Antrag der MSPD, „bis zur anderweitigen Regelung durch die Nationalversammlung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt“ dem Rat der Volksbeauftragten [= Regierung Ebert] zu übertragen.  
  • Die Mehrheit beschließt, die Wahlen zur Nationalversammlung auf den 19. Januar 1919 festzusetzen. 
19. Dezember 1918
Der Zentralrat ohne Beteiligung der USPD

Berlin * Am Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands wird über den noch zu wählenden Zentralrat debattiert. Dem Rat der Volksbeauftragten wird die gesetzgeberische und die vollziehende Gewalt übertragen.

  • Der Zentralrat soll das Recht zur Berufung und Abberufung der Volksbeauftragten des Deutschen Reiches und der Volksbeauftragten Preußens erhalten.
  • Er muss bei der Berufung von Fachministern und Beigeordneten „gehört“ werden und
  • soll das Kabinett „parlamentarisch überwachen“.

Der Kongress beschließt gegen die Stimmen der USPD die Vorlage. Die Unabhängigen erklären daraufhin, sich nicht am Zentralrat zu beteiligen. 

4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben. 

21. Februar 1919
Ein elfköpfiger Aktionsausschuss übernimmt die vollziehende Gewalt

München-Kreuzviertel * Ein elfköpfiger Aktionsausschuss übernimmt als Zentralrat der Bayerischen Republik an Stelle des Kabinetts Eisner

  • die vollziehende Gewalt,
  • ruft einen dreitägigen Generalstreik aus,
  • verhängt den Belagerungszustand über München,
  • besetzt die Zeitungsredaktionen und
  • verfügt eine drei Wochen dauernde Zensur der bürgerlichen Presse.
3. März 1919
Der Belagerungszustand wird über Groß-Berlin verhängt

Berlin * Am Abend wird der Belagerungszustand über Groß-Berlin verhängt. Das bedeutet,

  • dass die vollziehende Gewalt auf den Reichswehrminister übergeht,
  • dass die Pressefreiheit,
  • das Vereins- und Versammlungsrecht und
  • die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt werden.
13. April 1919
Die Zweite oder Kommunistische Räterepublik wird ausgerufen

München-Graggenau * Noch während der Kämpfe am Hauptbahnhof kommen im Hofbräuhaus die Betriebs- und Soldatenräte zusammen.

  • Sie rufen die Zweite Räterepublik oder Kommunistische Räterepublik aus,
  • erklären den Revolutionären Zentralrat für abgesetzt und
  • übertragen die gesamte gesetzgebende und vollziehende Gewalt einem 15-köpfigen Aktionsausschuss. Das Gremium, bestehend aus Mehrheitssozialisten, Unabhängigen und Kommunisten.
  • Dieses wählt einen fünfköpfigen Vollzugsrat, dem unter dem Vorsitz von Eugen Leviné, KPD, Wilhelm Duske und Emil Maenner von der USPD sowie Willi Budich und Max Levien von der KPD angehören.
  • Stadtkommandant wird der 23-jährige Rudolf Egelhofer.

Levinés Schritt widerspricht der Lagebeurteilung der Berliner KPD-Parteizentrale, die seit den Januarereignissen vor politischen Abenteuern warnt. es wird spätere parteiinterne Kontroversen zur Folge haben.