5. Dezember 1893
Nur 19.292 Münchner haben das Wahlrecht für die Stadtratswahl
München * Kommunalwahl: Von den rund 380.800 Einwohner Münchens haben gerade einmal 19.292 das Wahlrecht für die Stadtratswahl. Die Wahlberechtigten setzen sich vor allem Haus- und Grundbesitzern, selbstständigen Handwerkern, Geschäftsleuten und Industriellen zusammen.
- Nur der darf wählen, der das (gebührenpflichtige) Bürgerrecht besitzt.
- Voraussetzung dafür sind unter anderem der Besitz des Heimatrechts, ein ständiger Wohnsitz in München, die Entrichtung von Steuern sowie Unbescholtenheit und Volljährigkeit.
- Tagelöhner, Handwerksgesellen, kleine Gewerbetreibende und Frauen sind vom politischen Leben nahezu ausgeschlossen.
Trotzdem kann Georg Birk als erster Sozialdemokrat in das Gemeindekollegium einziehen.