Münchner Zeitensprünge
2000
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18. April 1371
Der Münchner Rat erhöht die Bürgerrechtsgebühr

München * Der Münchner Rat setzt die Bürgerrechtsgebühr auf fünf Pfund fest und damit in eine - für Arbeiter, Taglöhner, Kleinhandwerker, Dienstboten und Knechte, Mägde und Handelsdiener - unerreichbare Höhe. 

Um das Gemeinwesen und damit das Stadtsäckel durch den Zuzug unvermögender Personen nicht übermäßig zu belasten, werden besitz- und gewerbslose Zuwanderer in der jungen, aufstrebenden Stadt schon ziemlich früh zu „unwillkommenen Gästen“ erklärt. Der Rat der Stadt will nicht Armut, sondern leistungsfähige und finanzkräftige Menschen einbürgern. Umgekehrt müssen die Aufgenommen mindestens zehn Jahre in der Stadt bleiben, sonst haben sie mit einer Strafsteuer von 31 Pfund zu rechnen. 

um 17. März 1392
Das erste Gnadenjahr außerhalb Roms ist in München

Rom-Vatikan - München * Papst Bonifaz IX. gewährt für die Zeit vom 17. März bis zum 1. August 1392 einen auf München und seinen Burgfriedensbezirk beschränkten Ablass. Er gilt für alle Sünden, außer für vorsätzliche Tötungen. Es war das erste Gnadenjahr außerhalb Roms. Die Ablasserbitter müssen in dieser Zeit  

  • nach München pilgern,  
  • dort sieben Tage verweilen,  
  • je dreimal die Frauenkirche,  
  • die Peterskirche,  
  • die Jakobskirche am Anger und  
  • die Spitalskapelle besuchen und  
  • mindestens einmal die ausgestellten Reliquien verehren,  
  • beichten und  
  • ein vom Beichtvater festgelegtes Almosen spenden.  

Die ganze Aktion ist nur darauf angelegt, dieses Almosen, eine versteckte Steuer, den Gläubigen aus der Tasche zu ziehen. Der Zugang zum Himmel muss mit barem Geld erkauft werden. Der Kirche ist es höchst effektvoll gelungen, den um ihre arme Seele fürchtenden Gläubigen einzureden, sie könnten sich durch Beichte und milde Gabe von der Strafe des Fegefeuers loszukaufen: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“  

Nonnen wollen trotz Klausur nach München. Ihre Kirchenoberen können es ihnen nur unter Androhung der Exkommunikation und des Kerkers verbieten. Damit die Pilger ihr Geld nur an die vorbestimmte Stelle bringen, wird eine eigene Straßenpolizei gegründet.  

Die Masse der kleinen Leute ist es, die das Geld nach München bringt. Die Geschäftsleute Münchens machen einen enormen Schnitt. Auch die Jakobidult erlebt ab dem Gnadenjahr einen ungeheueren Aufschwung.  

Ursprünglich hat man geplant, die Einnahmen je zur Hälfte den genannten Kirchen und dem Papst zuzugestehen. Später wird auch Herzog Stephan ein Viertel zugesprochen. Da die Münchner einen Teil der Einnahmen abzweigen und der Papst dadurch leer ausgeht, werden über die „ruchlose Stadt“ die höchsten Kirchenstrafen verhängt: Bann und Interdikt. Das gesamte kirchliche Leben der Stadt muss solange ruhen, bis die Gelder zurückerstattet werden. 

um 1600
Fragen nach den Ursachen der Armut

München * Unter Herzog Maximilian I. wird erstmals nach den Ursachen der Armut gefragt. Folgende Erkenntnisse fassen die Untersucher zusammen: Verantwortlich für die Armut ist

  • die Überbevölkerung der Städte,
  • die Überbesetzung der Zünfte und Gewerbe,
  • die allzu großen Freiheiten des Handels,
  • die Vernachlässigung der Polizeigewalt und
  • der Verfall der Religion und der Sitten.

Das Ergebnis ist die Einführung restriktiver Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem Zuzugsbeschränkungen sowie Festnahmen und Einkerkerung von Bettlern und Vagabunden.

um 1612
Das eigenständige Gericht ob der Au negst München wird eingerichtet

Au - Haidhausen * Nachdem der für die Au und Haidhausen zuständige Richter von Wolfratshausen und der Amtmann von Perlach den Verhältnissen in diesen Ortschaften nicht mehr gewachsen sind, werden für diese Ansiedelungen ein eigenständiges Gericht eingerichtet: das „Gericht ob der Au negst München“, in das Obergiesing und Bogenhausen „aus bedenklichen Ursachen“ ausdrücklich nicht einbezogen wird. 

Es ist allerdings kein selbstständiges Landgericht, sondern ein Niedergericht, deren hochgerichtlichen Funktionen auch weiterhin vom Landrichter in Wolfratshausen wahrgenommen werden. Das Gericht ob der Au ist letztlich nichts anderes als eine Hofmark unter der Gerichtsbarkeit des Hofoberrichteramtes. 

Der Grund dafür liegt in der besonderen Entwicklung dieser Vororte. Au und Haidhausen besitzen durch den starken Zuzug von Tagelöhnern mit ihren Familien eine völlig andere, vorwiegend gewerblich geprägte Sozialstruktur. Die sie umgebende Dörfer sind dagegen bäuerlich organisiert. 

Viele Tagwerkerfamilien folgen, oft aus blanker Not heraus, den Verheißungen der Stadt. Da ihnen eine Niederlassung innerhalb Münchens jedoch nicht erlaubt ist, siedeln sie sich unmittelbar außerhalb des Münchner Burgfriedens an. Jede Hochkonjunktur im Münchner Bauwesen führt zu einem erneuten Zustrom von Arbeitskräften und ihren Familien aus dem umliegenden Land. 

Zu den Tagwerkerfamilien gesellen sich verarmte Stadtbewohner und Handwerker, die von den Zünften - aus Furcht vor wachsender Konkurrenz - nicht aufgenommen werden. Hinzu kommen Kranke und Bettler, Kleingewerbetreibende, Landstreicher sowie Menschen am Rand der Gesellschaft: Arme, Unehrliche und auch Kriminelle. Kurz gesagt: all jene Personen, die die Bewohner der Residenzstadt lieber außerhalb ihrer Stadttore sehen. 

20. April 1691
Die Englischen Fräulein bitten die Stadt um einen Zuschuss

München-Graggenau * Die Englischen Fräulein bitten die Stadt um einen Zuschuss für ihr neu zu erbauendes Haus an der Weinstraße. Da auch Kurfürst Max Emanuel eine großzügige finanzielle Unterstützung zugesagt hat, beschließt der Rat der Stadt, ihnen 20.000 Ziegelsteine mit dem Transport durch den städtischen Fuhrdienst zuzugestehen. 

5. Februar 1844
Im ehemaligen Isartor-Theater wird ein zweites Pfandhaus eröffnet

München * Durch den rasanten Anstieg der Bevölkerung durch Zuzüge und Geburtenüberschüsse ist die Errichtung eines zweiten Pfandleihhauses notwendig geworden. Unter der Bezeichnung Leihhaus II wird dieses an der Westenriederstraße, im Gebäude des aufgelassenen ehemaligen Isartortheaters eröffnet. 

1898
Das Münchner Arbeitsamt vermittelt Arbeitsplätze

München-Isarvorstadt * Das Münchner Arbeitsamt ist die Hauptvermittlungsstelle für die Bezirke Oberbayern, Schwaben und Neuburg. Seine Hauptaufgabe ist, möglichst viele am Münchner Arbeitsmarkt gemeldete Arbeitslose auf das Land zu vermitteln.

Doch für die Landbevölkerung stellt das Leben in der Stadt die wünschenswertere Perspektive dar, weshalb die meisten Zuzügler nicht zur Rückkehr zu bewegen sind. Deshalb bietet man diesen Arbeitern und Dienstboten nur mehr landwirtschaftliche Stellen an. Die anderen Stellenangebote werden dagegen nur den Münchnern vorgelegt.

13. Februar 1919
Verhandlungen zur Sozialisierung der Bergbaubetriebe

Weimar - Essen * In Weimar beginnen die Verhandlungen zwischen der Regierung und den Vertretern der Essener Neunerkommission, dem Bezirksbetriebsrat Halle, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber.

Die Regierung weigert sich, den Betriebsräten außer sozialpolitischen Rechten weitere Funktionen im wirtschaftlichen und politischem Raum zuzugestehen. Der umfassende Kontrollanspruch der Arbeiterräte wird abgelehnt. 

4. März 1919
Immer mehr existenzlose Menschen kommen nach München

München - Pasing * In München halten sich immer mehr Personen vorübergehend auf, bei denen es sich hauptsächlich um existenzlose Menschen handelt. Der Magistrat will diesen sich vorübergehend in der Stadt aufhaltenden Personen höchstens 14 Tage eine Unterstützung zukommen lassen.  

Die selbstständige Stadt Pasing hat den Fremdenzuzug wegen Wohnungsmangel bereits unterbunden. 

22. März 1919
Diskussion um die Installation von Betriebsräten

Weimar * Auf der erste Parteikonferenz der SPD nach dem Krieg kommt es zu kontroversen Diskussionen in der Frage der Installation von Betriebsräten.

Carl Legien, der Vorsitzende der Generalkommission der freien Gewerkschaften, warnt davor, den Arbeiterräten das Recht der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zuzugestehen. Denn „dann haben die Gewerkschaften keine Existenzberechtigung mehr“

31. Dezember 2013
Die Pfandhausbetreiber können ihr Schmuddel-Image ablegen

Bundesrepublik Deutschland * Die Pfandhausbetreiber können ihr Schmuddel-Image ablegen und sich erfolgreich zum modernen Dienstleister weiterentwickeln. Die deutsche Pfandkreditbranche gibt in dem umsatzschwachen Jahr 2013 rund 630 Millionen Euro an Krediten aus.

Inzwischen nehmen immer mehr Menschen die Dienste der Leihhäuser in Anspruch, da, anders als bei den immer weniger an Privatkunden interessierten Banken, den Pfandhäusern auch Menschen willkommen sind, die nur kleine Darlehen brauchen. Bei kurzen Laufzeiten ist ein Pfandkredit meist günstiger als ein Bankdarlehen. Zudem wird im Leihhaus kein Lohnnachweis verlangt und die Verhandlungen dauern oft keine zwei Minuten. 

Pro Monat werden bei Pfandkrediten ein Prozent Zinsen fällig, zuzüglich einer Gebühr, die sich nach der Höhe des Kredits richtet. Mit einem Pfandkredit werden oft unvorhersehbare Ausgaben - wie eine Steuernachzahlung - finanziert oder die Darlehen müssen in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten einfach für die laufenden Ausgaben herhalten.

Wird der Kredit nach Ende der Laufzeit nicht verlängert und das Pfand nicht ausgelöst, kommt es zur Versteigerung. Findet sich dort auch kein Interessent, versuchen die Pfandhausbesitzer diese über ihre Läden zu verkaufen. Ist der Erlös höher als der Darlehensbetrag plus Zinsen, entsteht ein Überschuss, der aber ausschließlich dem Kunden zusteht. Wenn dieser ihn nicht einfordert, wird das Geld nach zwei Jahren an den Staat abgeführt. Allerdings werden nur 6,5 Prozent der Pfänder nicht mehr ausgelöst.