Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
10. November 1850
Erneut ein Haberfeldtreiben gegen den Pfarrer

Wöllkauer Anhöhe bei Irschenberg * Dem Nachfolger von Ignaz Kalm, Pfarrer Zänger, wird in der Nacht vom 10. auf den 11. November 1850, gemeinsam mit dem Kooperator Bartl, dem Schulmeister Strahler und noch ein paar anderen Dorfbewohnern das Haberfeld getrieben.

Der neue Pfarrer hatte zur Hebung des angekratzten Images von Kirche und Dorf einen katholischen Jungfernbund gegründet. Doch noch im gleichen Jahr hatten zwei junge Frauen „das theure Guth der Jungfrauenschaft“ verloren, ohne verheiratet zu sein. Die Haberer behaupten zudem, dass eine weitere Jungfer ein „Pfaffenkind“ ausgetragen hat.

Während beim ersten Treiben vom 20./21. Januar 1849 die Beteiligten ungeschoren davon kamen, werden im zweiten Verfahren alle dreißig Haberer verurteilt. Sie erhalten Zuchthausstrafen, die obligatorischen Rutenstreiche und müssen zudem fünf Gulden Strafe zahlen. 

25. Oktober 1919
Zuchthausstrafen für die Mörder der Kolpinggesellen

München * Die beiden Haupttäter, der Schütze Jakob Müller und der Vizefeldwebel Konstantin Makowski, die maßgeblich an den Ermordungen der 21 Kolpinggesellen am 6. Mai mitgewirkt haben, werden zu jeweils 14 Jahren Zuchthaus verurteilt, Otto Grabatsch erhält ein Jahr Gefängnis. Sie werden wegen Totschlag - nicht jedoch wegen Mord - verurteilt.

15. Dezember 1919
Alois Lindner zu 14 Jahre Zuchthaus verurteilt

München * Das Volksgericht München verurteilt Alois Lindner zu einer Zuchthausstrafe von 14 Jahren. Er hat am 21. Februar 1919 bei einem Attentat im Bayerischen Landtag

  • den Innenminister Erhard Auer [SPD] durch Pistolenschüsse schwer verletzt. 
  • In den Auseinandersetzungen wird der BVP-Abgeordnete Heinrich Osel und Major Paul Ritter von Jahreiß getötet.  

Für die Dauer von fünf Jahren erkennt man ihm wegen niederer Gesinnung die bürgerlichen Ehrenrechte ab. 

17. Januar 1920
Der Eisner-Mörder wird zu lebenslanger Festungshaft begnadigt

München * Der mehrheitlich konservative Ministerrat tritt zu einer Sitzung zusammen, um die Begnadigung des Mörders Graf Anton von Arco auf Valley zu beschließen. Der Beschluss erfolgt in Abwesenheit des Ministerpräsidenten und Eisner-Nachfolgers Johannes Hoffmann, eines königlich-bayerischen Sozialdemokraten, der nicht ohne Unverständnis für die Tat ist. In der Sitzung äußert Justizminister Ernst Müller-Meiningen den aufschlussreichen Satz: „Ich würde mich vor meinen Kindern schämen, einen Mann wie Arco ins Zuchthaus zu schicken.“

Da eine Zuchthausstrafe als die schärfste Haftart angesehen wird, begnadigt man den Grafen Arco zu einer lebenslangen Festungshaft, der komfortabelsten Art des Freiheitsentzugs, die gleichzeitig als ehrenvoll gilt. Bei dieser Begnadigung bezieht man sich ausdrücklich auf die erst am Vortag selbst formulierte Achtungsbezeugung vor dem Mörder eines amtierenden Ministerpräsidenten. Anton Graf von Arco auf Valley tritt als erster Festungshäftling seine Luxushaft in Landsberg am Lech an. 

15. September 1935
Die Nürnberger Gesetze bringen die völlige Entrechtung der Juden

Nürnberg * Mit den Nürnberger Gesetzen wird die völlige Entrechtung der Juden in Deutschland eingeleitet. Sie teilen sie in sogenannte Voll-, Halb- oder Viertel-Juden ein. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. 

Für „Verbrechen der Rassenschande“ werden hohe Zuchthausstrafen oder KZ verhängt. Unter Zuhilfenahme der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ können Angeklagte sogar zum Tode verurteilt werden. Das Reichsbürgergesetz macht Juden zu Bürgern zweiter Klasse. 

Anton von Arco gehört damit zu den Halbjuden, doch sein Ruhm als Eisner-Mörder schützt ihn vor weiteren Verfolgungen.