Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

6. Februar 1802
Das Kapuziner-Kloster wird säkularisiert

München-Kreuzviertel * Graf Philipp von Arco beschlagnahmt im Kapuziner-Kloster das Bargeld und die Stiftungskapitalien. Das Kapuziner-Kloster wird von 24 Patres und elf Laienbrüdern bewohnt. Sie sollen in das Zentralkloster in Rosenheim gebracht werden. 

7. Februar 1802
Das Karmeliten-Kloster wird säkularisiert

München-Kreuzviertel * Das Karmeliten-Kloster wird aufgehoben und das Bargeld sowie die Stiftungskapitalien eingezogen. Im Karmeliten-Kloster leben 31 Patres und vier Laienbrüder. Wer nicht in den Weltklerus wechselt, soll in das Franziskaner-Kloster in Straubing kommen, das zum Zentralkloster für die Karmeliten bestimmt worden ist. 

März 1802
Das Münchner Augustinerkloster wird Zentralkloster

München-Kreuzviertel * Das Münchner Augustinerkloster wird als Zentralkloster für alle Augustiner-Eremiten in Kurbaiern genutzt. So werden hier die vormaligen Konvente aus Ingolstadt, Passau, Seemannshausen und Schönthal vereinigt. Jene Kleriker, die noch nicht die ewige Profess geleistet haben, werden freilich sofort aus dem Orden entlassen. 

1. Oktober 1803
Aufhebung des Zentralklosters der Augustiner

München-Kreuzviertel * Die Aufhebung des Zentralklosters der Augustiner wird vollzogen. Bis auf drei alte Patres übernimmt nun auch der Rest des Konvents seelsorgerische Aufgaben außerhalb des Ordens. 

Die Insassen des Augustiner-Klosters sollen umgehend die Gebäude verlassen. Weil die Augustiner in kein Aussterbekloster gebracht werden sondern Anstellungen als Weltgeistliche annehmen, müssen sie in der Stadt eine Unterkunft suchen. Dadurch verzögert sich die Räumung des Klosters bis Anfang November. Die Kirche wird in der Folge zur Mauthalle, zum Zollamt, umgebaut. Die dazu notwendigen Arbeiten werden umgehend begonnen.

Das heimatlose Augustiner Christkindl findet Obhut bei den Barmherzigen Schwestern der heiligen Elisabeth, die die Tradition der weihnachtlichen Verehrung des Gnadenbildes in ihrer Spitalkirche an der heutigen Mathildenstraße fortsetzen.