Münchner Zeitensprünge
2000
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1780
Montgelas wird Mitglied des Bücherzensurkollegiums

München * Maximilian Joseph von Montgelas wird, im Alter von 21 Jahren, Mitglied des Bücherzensurkollegiums. Der Freiherr führt seine Tätigkeit als Zensor eher kontraproduktiv im Sinne seines Auftraggebers aus. So lässt er Aufgeklärtes passieren, hält aber diesem Entgegengesetztes auf. Das macht er beispielsweise mit Gebetsbüchern mit „übertriebenen Verehrungen der Heiligen, gar zu sinnlichen Andächteleien, in ungeheurer Menge versprochenen Ablässen“

Außerdem sind die Angehörigen der Zensurbehörde Mitglieder oder zumindest Sympathisanten des Geheimbundes der Illuminaten. 

23. Oktober 1790
Einfuhr von Büchern und Schriften aus Nürnberg verboten

München - Nürnberg * Kurfürst Carl Theodor untersagt die Einfuhr von Büchern und Schriften aus Nürnberg. Die Reichsstadt hatte sich nicht zu Zensurmaßnahmen bewegen lassen und wurde dadurch immer mehr zu einem Einfallstor für revolutionäres Gedankengut nach Baiern.

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

um 10. August 1800
Weitere Flugschriften werden baiernweit verteilt

München * Eine Flugschrift mit dem Titel „Wahrer Überblick der Geschichte der baierischen Nation, oder das Erwachen der Nationen nach einem Jahrtausend“ wirft Kurfürst Max IV. Joseph vor, „durch seinen Menschenverkauf, durch seine Verschwendung, durch die immerwährende Aushebung und gänzliche Entvölkerung des Landes, durch die volle Verwirrung, die er stiftete, alle Achtung, alles Zutrauen verloren“ zu haben.

Gleichzeitig formuliert die Schrift ein in die Zukunft gerichtetes politisches Programm einer Republik in Süddeutschland:  

  • „Baiern, vereint mit Schwaben, wird das österreichische Joch abschütteln [...] und [...] vereinigt mit einem Teile Frankens [...] sich eine auf Unabhängigkeit, Freiheit und Gleichheit gegründete Verfassung geben“.  
  • Zur Umsetzung dieses Zieles erhofft sich die „Flugschrift“ die Unterstützung der „Republik Frankreich“.  

Diese Flugschriften finden nicht nur in der Stadt ihre Leser. Da sie auf der Schranne meist heimlich in die Säcke gesteckt wird, verbreitet sich der revolutionäre Inhalt auch auf dem Land. Durch die bloße Anwesenheit der Franzosen wagen sich die Zensurbehörden nicht, entschlossen gegen die Flugschriften vorzugehen. 

28. Januar 1831
König Ludwig I. erlässt eine Pressezensur

München * König LudwigI. schränkt die Pressefreiheit durch starke Zensurbestimmungen für die innenpolitische Berichterstattung in der Tages- und Wochenpresse ein.  

Zuvor hatte er drei aus dem Ausland stammende Publizisten des Landes verweisen lassen. Die Maßnahmen führen zu einer politischen Entrüstung der liberal eingestellten Bevölkerung, die in der Pressefreiheit ein extrem schützenswertes Gut sieht. 

22. Mai 1831
Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt gezwungen

München-Kreuzviertel * Die schwäbischen und fränkischen Oppositionellen zwingen in der Frage der Pressefreiheit - sehr zum Ärger von König Ludwig I. - den Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt. Dadurch muss König Ludwig I. die Zensurverordnung wieder zurücknehmen, was allerdings nichts an der Praxis der Zensur ändert. 

19. Juli 1833
Die Bayern können aus dem Ausland demokratische Zeitungen beziehen

München * Die Beförderung der Post hat für Monarchen wie Ludwig I. einen sehr unerwünschten Effekt. Denn nun können die Bayern aus dem Ausland Zeitungen beziehen, die liberales und demokratisches Gedankengut transportieren.

Das wachsende Informationsbedürfnis der Untertanen steigt und stellt die Regierung vor immer neue Probleme, da die herkömmlichen Mittel der Zensur nicht mehr greifen. Wie schwierig die Situation für die reaktionäre bayerische Verwaltung ist, zeigt die Anweisung an die Postämter, wonach schweizerische und französische Zeitungen vor der Auslieferung an die Zensurbehörde zu geben sind.

23. April 1838
König Ludwig I. lässt die Zensur ausweiten

München * Der Gipfel der presse- und postfeindlichen Maßnahmen wird erreicht, als König Ludwig I. die Zensur ausweitet und die Zulassung einer Zeitung so ändert, dass alle Zeitungen die unangenehm aufgefallen sind, nicht mehr von der Post ausgeliefert werden dürfen. Das heißt, ihnen das sogenannte Postdebit zu verweigern oder nachträglich zu entziehen.

Durch den Gebrauch des Postdebits als Zensurmaßnahme macht sich Bayern in ganz Europa zum Gespött der Presse. Die Furcht des Königs vor den Zeitungen ist freilich berechtigt. Sein autokratisches Regiment ist ein beliebter Stoff für die deutsche und ausländische Presse.

um 30. September 1847
Beschlüsse in der der Ständeversammlung gegen die Zensur

München-Kreuzviertel * Die willkürliche Verweigerung und Entziehung des Postdebits wird nun auch auf dem außerordentlichen Landtag vom September/November 1847 diskutiert. Die beiden Kammern der Ständeversammlung fassen dabei einen Beschluss, mit dem sie die Regierung auffordern, von der „Verweigerung bzw. Entziehung der Postbeförderung für Zeitungen“ Abstand zu nehmen.

16. Dezember 1847
Die neue Regierung erreicht die Aufhebung der Zensur

München * Die neuernannte Regierung versucht umgehend innenpolitisch die Wogen zu glätten und erreicht die „Aufhebung der Zensur für die inneren Angelegenheiten“. Der Leitende Minister Ludwig zu Oettingen-Wallerstein sammelt inzwischen - natürlich ohne Wissen des Königs - Material für die „Entfernung der Lola Montez“

Das bedeutet allerdings, dass satirische Zeitschriften nun vermehrt Karikaturen von Lola und Ludwig veröffentlichen. Auch Schmähschriften kursieren in großer Menge. In der politischen Presse offenbart sich, dass die Person des Königs nicht mehr unantastbar erscheint und Ludwig I. den Staat nicht mehr unangefochten repräsentiert. 

um 1. März 1848
Das Ziel heißt: Überwindung der Restaurationspolitik

Deutschland * Innerhalb weniger Wochen greifen die revolutionären Vorgänge auch auf die übrigen Staaten des Deutschen Bundes über. Ein wesentliches Ziel der Märzrevolution ist die Überwindung der Restaurationspolitik, die die Zeit seit dem Wiener Kongress geprägt hat. Einer der bedeutendsten Verfechter der politischen Restauration ist  der österreichische Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich.  

Die Politik der Restauration wurde auf dem Wiener Kongress am 9. Juni 1815 von den meisten europäischen Staaten beschlossen. Sie sollte innenpolitisch und zwischenstaatlich die politischen Machtverhältnisse des Ancien Régime in Europa wiederherstellen, wie sie vor der Französischen Revolution von 1789 geherrscht hatten. Dies bedeutet die Vorherrschaft des Adels und die Wiederherstellung seiner Privilegien.  

Weiterhin sollte die napoléonische Neuordnung Europas, die mit dem Code civil auch bürgerliche Rechte etabliert hatte, rückgängig gemacht werden. Innenpolitisch wurden im Zuge der Restauration Forderungen nach liberalen Reformen oder nach nationaler Einigung unterdrückt, Zensurmaßnahmen verschärft und die Pressefreiheit stark eingeschränkt. Vor allem die studentischen Burschenschaften sind zu dieser Zeit die Träger der Forderung nach nationaler Einigung und demokratischen Bürgerrechten.  

In manchen Ländern des Deutschen Bundes lenken die Fürsten rasch ein. Dort kommt es bald zur Errichtung von liberalen „Märzministerien“, die den Forderungen der Revolutionäre nachkommen, durch Einrichtung von Schwurgerichten, der Abschaffung der Pressezensur, und der Bauernbefreiung. Oft bleibt es jedoch bei bloßen Versprechungen.  

4. Juni 1848
Das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur

München-Kreuzviertel * Außerdem tritt das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur in Kraft. In dem vom König erlassenen Edikt über die Freiheit der Presse und des Buchhandels ist festgelegt worden, dass das Erscheinen von Presseerzeugnissen nicht „von obrigkeitlicher Prüfung und Genehmigung des Inhalts oder überhaupt von irgend einer obrigkeitlichen Erlaubniß abhängig“ sei. „Die Strafgerichtsbarkeit [steht] nicht den Polizeibehörden, sondern den Gerichten zu.“ 

um 1905
Die Zensur in allen Bereichen des Theaterwesens

München * Eine nicht datierte Aktennotiz vermerkt: Die Zensur betrifft auch „das kleine Theaterwesen, die Varietées, Tingeltangel, Singspielhallen, Cabarets; ferner die Volkssänger, Komiker, Rezitatoren sind vermittels der Präventivzensur nach Möglichkeit in ordnungsgemäßen Bahnen zu halten, zumal da erfahrungsgemäß gerade auf diesem Weg die Kenntnis von Unsittlichkeiten und Unanständigkeiten aller Art in die breitesten Schichten der Bevölkerung getragen wird“.

13. August 1914
Der Vorabdruck des Romans „Der Untertan“ wird eingestellt

München * Die Zeitschrift „Zeit im Bild“ stellt den seit 1. Januar 1914 laufenden Vorabdruck des Romans von Heinrich Mann „Der Untertan“ ein. Begründung: „Im gegenwärtigen Augenblick kann ein großes öffentliches Organ nicht in satirischer Form an deutschen Verhältnissen üben“. Außerdem meint die Redaktion, „dürften wir bei der geringsten direkten Anspielung politischer Natur, etwa auf die Person des Kaisers, die ärgsten Zensurschwierigkeiten bekommen“

25. März 1918
Der Kriegsminister und der Umgang mit den Sozis

München * Kriegsminister Philipp von Hellingrath formuliert in einem internen Schreiben seine Meinung, welche Taktik gegenüber den beiden sozialdemokratischen Parteien einzuschlagen ist:

„Nach den seitherigen Erfahrungen bildet die unabhängige Sozialdemokratie eine schwere Gefahr für den Fortbestand des Reiches. Ihren Bestrebungen muß auf jedem möglichen Wege entgegengetreten werden.

Da sie ihren Zuwachs vornehmlich aus den Reihen der rechtsstehenden Sozialdemokratie erhält, liegt die wirksamste Abwehr gegen ihre weitere Ausbreitung in Maßnahmen, durch welche die sozialdemokratische Mehrheitspartei die Flucht ihrer bisherigen Anhänger in das Lager der Unabhängigen zu verhindern sucht.

In dieser Beziehung erblicke ich ein wirksames Mittel in der Versammlungstätigkeit der alten sozialdemokratischen Partei. Durch mündliche Aufklärung vermag sie am ehesten ihre Mitglieder sich zu erhalten und gegen die unterirdische Wühlarbeit der Radikalsozialisten widerstandsfähig zu machen.

Das Bestreben der militärischen Zensurstellen wird daher dahin gehen müssen, den Veranstaltungen der Mehrheitssozialisten so wenig wie möglich Schwierigkeiten zu bereiten.

Gelegentliche Entgleisungen in den Versammlungen werden in der Regel weit weniger nachteilige Folgen haben als verbitternd wirkende Verbote und Anordnungen“

12. Oktober 1918
USPD-Kritik an der Regierung mit MSPD-Beteiligung

Berlin * Ein Erlass legt die Amnestie der politischen Gefangenen in die Hand der einzelnen Landesfürsten. Diese Entscheidung stößt bei der USPD und in Teilen der MSPD auf starke Kritik. Auch an den geltenden Zensurbestimmungen ändert sich zunächst ebenfalls wenig.

Als der USPD-Parteivorsitzende Hugo Haase daraufhin in einer öffentlichen Veranstaltung erklärt, dass noch immer „der alte reaktionäre Wind“ weht, wird die Versammlung aufgelöst. Auf die Vorwürfe, dass von einer Neuorientierung in der Innenpolitik noch nichts spürbar sei, reagierte die Regierung nicht. 

12. November 1918
Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wird eingeführt

Berlin - Deutsches Reich * Der aus Mitgliedern der SPD und der USPD bestehende Rat der Volksbeauftragten in Berlin verkündet in einem Aufruf an das Deutsche Volk mit Gesetzeskraft unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. 

  • Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
  • Der Belagerungszustand wird aufgehoben.
  • Das Vereins- und Versammlungsrecht unterliegt keiner Beschränkung, auch nicht für Beamte und Staatsarbeiter.
  • Eine Zensur findet nicht statt, die Theaterzensur wird aufgehoben.
  • Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei.
  • Die Freiheit der Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf zu einer religiösen Handlung gezwungen werden.
  • Für alle politischen Straftaten wird Amnestie gewährt. Die wegen solcher Straftaten anhängigen Verfahren werden niedergeschlagen.
  • Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wird aufgehoben, mit Ausnahme der sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehenden Bestimmungen.
  • Die Gesindeordnungen werden außer Kraft gesetzt, ebenso die Ausnahmegesetze gegen die Landarbeiter.
  • Die bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbeitsschutzbestimmungen werden wieder in Kraft gesetzt. 
6. Dezember 1918
Demonstranten besetzen Münchner Zeitungsredaktionen

München * Im Schwabingerbräu, Mathäserbräu und im Odeon werden Versammlungen für Soldaten abgehalten. Die Versammlungsteilnehmer demonstrieren im Anschluss gegen die Münchner Presse.

Die Räume der Münchner Neuesten Nachrichten, des Bayerischen Kuriers, der München-Augsburger Abendzeitung und der Münchner Zeitung werden besetzt. Die Besetzer erlassen umfangreiche Zensurvorschriften, die beim Eintreffen der Republikanischen Schutztruppe und vor allen auf Kurt Eisners Zureden zurückgenommen werden. Die Demonstranten ziehen daraufhin zu Innenminister Erhard Auer, um ihn wegen

  • seiner Haltung in den Januarstreiks und
  • seines Eintretens für eine demokratische, nicht-sozialistische Republik  

mit Gewalt zum Rücktritt von seinem Ministerposten zu zwingen. 

21. Februar 1919
Ein elfköpfiger Aktionsausschuss übernimmt die vollziehende Gewalt

München-Kreuzviertel * Ein elfköpfiger Aktionsausschuss übernimmt als Zentralrat der Bayerischen Republik an Stelle des Kabinetts Eisner

  • die vollziehende Gewalt,
  • ruft einen dreitägigen Generalstreik aus,
  • verhängt den Belagerungszustand über München,
  • besetzt die Zeitungsredaktionen und
  • verfügt eine drei Wochen dauernde Zensur der bürgerlichen Presse.
22. Februar 1919
Ein Nachrichtenblatt des Zentralrats erscheint

München * Der Zentralrat verbietet die gesamte Presse mit Ausnahme des USPD-Organs Neue Zeitung. Am 22. Februar erscheint neben der Neuen Zeitung, dem Bauernbund-Blatt Neue freie Volks-Zeitung nur das Nachrichtenblatt des Zentralrats.

Es wird in den vom Militär besetzten Räumen der Münchner Neuesten Nachrichten gefertigt und den Abonnenten der Münchner Neuesten Nachrichten, der Münchener Zeitung, der München-Augsburger Abendzeitung und des Bayerischen Kuriers zugestellt.

Die Redakteure, Setzer und Drucker der Münchener Post lehnen es ab, die Zeitung unter Vorzensur erscheinen zu lassen. Das Nachrichtenblatt des Zentralrats wird die erste und einzige Ausgabe bleiben. 

23. Februar 1919
Die lokalen Räte sollen die Pressezensur vornehmen

München - Freistaat Bayern * Der Zentralrat fordert in Telegrammen die lokalen Räte außerhalb Münchens auf, bis auf weiteres die Zensur über die Presse auszuüben. Ausgenommen davon sind nur die sozialistischen und bauernbündlerischen Blätter. 

25. Februar 1919
Alle bürgerlichen Zeitungen können wieder erscheinen

München * Alle bürgerlichen Zeitungen können wieder erscheinen, allerdings bis zum 15. März unter einer - mäßig strengen - Vorzensur. In den Münchner Neuesten Nachrichten, der Münchener Zeitung und der München-Augsburger Abendzeitung wird an prominenter Stelle ein vom Zentralrat vorformulierter Artikel veröffentlicht, der sich „gegen jede Reichseinmischung in bayerische Verhältnisse“ verwahrt. 

1. März 1919
Die Münchner Garnison stellte sich hinter den Stadtkommandanten Dürr

München * Sämtliche Münchner Truppenteile sprechen in einer Entschließung dem Stadtkommandanten Oskar Dürr, dem die  Abteilung der Republikanischen Schutztruppe untersteht, die auf der Theresienwiese das Blutbad mit drei Toten hinterlassen hat, das Vertrauen aus. Sie fordern

  • die sofortige Einsetzung eines rein sozialistischen Ministeriums unter Ausschaltung der Kommunisten und Spartakisten,  
  • die Bewaffnung der Arbeiterschaft und  
  • eine Vernünftige Pressezensur, die jede Partei zu Wort kommen lässt. 
15. März 1919
Die Zensur der bürgerlichen Presse wird aufgehoben

München * Die seit drei Wochen andauernde Zensur der bürgerlichen Presse durch den Zentralrat wird aufgehoben. Bereits seit dem 25. Februar konnten wieder alle bürgerlichen Blätter erscheinen, allerdings bis zum 15. März nur unter einer - mäßig strengen - Vorzensur.

7. April 1919
In Würzburg wird die Räteherrschaft sofort bekämpft

Würzburg * In Würzburg beginnt der Versuch der Räteherrschaft mit Belagerungszustand, Pressezensur und Generalstreik, die ein Abgesandter aus München am Nachmittag offiziell ausruft.

Die SPD reagiert sofort: Sie wendet sich dagegen und fordert ihre Mitglieder auf, „die volle Verantwortung denen [zu] überlassen, die der bisherigen Regierung eine geordnete Fortführung ihrer Geschäfte unmöglich machten“.

Die Revolutionäre nehmen daraufhin Geiseln, eine rätefeindliche Einheitsfront, der auch die SPD angehört, ruft zum Bürgerstreik auf. Es kommt zu Kämpfen um Residenz und Hauptbahnhof mit mehr als 20 Toten. 

11. April 1919
Die bürgerlichen Pressehäuser werden sozialisiert

München * Die Pressehäuser der bürgerlichen Presse werden sozialisiert und die Zeitungsbesitzer enteignet. Die Betriebe gehen in die Hände der Arbeiter über.

  • Die Zeitungen werden auch weiterhin von den Redaktionen gemacht. Ihnen wird allerdings ein Aufpasser zur Seite gestellt. Redakteure, die ihre Entlassung einreichen, erhalten eine Lohnfortzahlung für sechs Monate. 
  • In leitender Funktion arbeitet bei der Zensurbehörde der Schriftsteller Ret Marut, der später unter seinem Pseudonym B. Traven bekannt wird. 
26. April 1919
Die seit Längerem bestehenden Differenzen brechen auf

München-Graggenau * Im Hofbräuhaus, in dem sich täglich die Betriebs- und Kasernenräte treffen, treten die seit längerer Zeit bestehenden politischen Differenzen zwischen den Kommunisten, Eugen Leviné, Max Levien und Towia Axelrod einerseits, und den Unabhängigen Sozialdemokraten, Emil K. Maenner, Ernst Toller und Gustav Klingelhöfer andererseits, offen zutage. Es kommt zu heftigen Auseinandersetzungen, in deren Folge die drei Letztgenannten von ihren Ämtern zurücktreten.

  • Der Volksbeauftragte für Finanzen, Emil K. Maenner, erklärt, dass er nicht mehr für Handlungen bereitsteht, die „politischem Diebstahl“ gleichkommen und keine Lust mehr hat, in einem „Marionettentheater“ zu sitzen.
     
  • Der Kommandeur des Truppenabschnitts I (Dachau), Ernst Toller, betrachtet die jetzige Räteregierung als ein „Unheil für das werktätige Volk“, weil die führenden Männer nur zerstören, ohne das geringste aufzubauen. Deshalb kann er eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vollzugsausschuss und dem Generalstab nicht mehr verantworten.
     
  • Aus den gleichen Gründen will auch der Abschnittskommandant der Roten Armee in Dachau, Gustav Klingelhöfer, seine Ämter niederlegen.

Der Bankrat stellt sich geschlossen hinter Emil K. Maenner und bezeichnet die Mitglieder des Vollzugsausschusses als „Hampelmänner“.

Mit ähnlich harten Worten wird die „katastrophale Versorgungslage“ von den Anwesenden kritisiert, an der die Regierung Hoffmann nur zum Teil schuld ist.

Nach einem weiteren Beschluss der Betriebsräte sollen die Münchner Tageszeitungen - unter Auflage einer Vorzensur - wieder erscheinen können.

Während der Sitzung trifft die Nachricht ein, dass im Passamt fünfzig Pässe gestohlen worden sind. Zur Untersuchung des Vorgangs wird daraufhin eine Zehnerkommission gebildet. 

um 4. Mai 1919
Ret Marut gelingt die Flucht

München * Ret Marut [= B. Traven], der Leiter der Zensurbehörde in der Ersten Räterepublik, wird von Studenten, die sich der Weißen Garde angeschlossen haben, erkannt und von Regierungstruppen vor ein Feldgericht gebracht. Dieses besteht aus einem Offizier, der entscheidet, ob der Verhaftete sofort standrechtlich erschossen wird oder nicht. Im Zweifelsfall wird das Todesurteil vollstreckt, weil das sicherer sei.

Noch vor seiner Vernehmung gelingt dem Schriftsteller - mit Unterstützung von zwei Soldaten - die Flucht.  

6. Mai 1919
21 Kolpinggesellen werden im Keller des Prinz-Georg-Palais ermordet

München-Maxvorstadt * Etwa dreißig Mit­glieder des Katholischen Gesellenvereins Sankt-Joseph treffen sich in ihrem Vereinslokal, dem Maxkasino, in der Augustenstraße 41. Dem preußischen Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regiment war zuvor von einem Denunzianten mitgeteilt worden, dass dort am Abend eine Versammlung von Rotarmisten stattfindet.

Noch während sich im Kasino die Vereinsmitglieder unterhalten, wird das „Spartakistennest“ von Regierungssoldaten beobachtet und 25 Teilnehmer sowie der Wirt kurz vor 21 Uhr verhaftet.

Die Möglichkeit, gegenüber den Soldaten das Miss­verständnis aufzuklären und sich zu legitimieren, wird von diesen gewaltsam un­terbunden. Erste Gewehrkolbenhiebe gegen die Arretierten und Zurechtweisungen sind die Folge. Mit dem Abmarsch zum Quartier des Alexander-Regiments beginnt der weitere Leidensweg für die Gefangenen, denn bald geht die Begleit­mannschaft dazu über, die angeblichen Spartakisten nicht nur zu beschimpfen, sondern auch mit Pistolen und Gewehren auf sie einzuschlagen.

Nun werden die 26 katholischen Gefangenen in das Prinz-Georg-Palais am Karolinenplatz 5 gebracht. Im Hof beginnt das eigentliche Massaker. Sechs der Gesellen werden im hinteren Teil des Hofes gegen das Tor eines Schuppens gestoßen. Dann eröffnen die Soldaten mit Gewehren und Pistolen das Feuer, bis alle sechs tot sind. Die verbliebenen zwanzig Kolpinggesellen werden zum Eingang des Kellers geführt. Dort erwischt es einen siebten Gefangenen. Er wird auf den Boden geworfen und mit einem gezielten Pistolenschuss ermordet.

Die Übrigen werden jetzt zur Zielscheibe sadistischer Spiele ihrer Peiniger. Man stößt sie mit Flüchen und Beschimpfungen die Treppe zum Keller hinunter. Dort müssen sie sich mit dem Gesicht nach unten auf den Boden legen. Dann beginnen die Erschießungen. Auf grauenhafte Weise werden 14 Kolpinggesellen ermordet. Wer nicht durch die Schüsse stirbt, wird mit dem Bajonett erstochen. Manche Gefangene stellen sich tot oder sind bewusstlos.

Nur durch das Eingreifen eines hohen Offiziers wird das Morden beendet. Nach dem Massaker werden 21 Tote in das Pathologische Institut gebracht. Unter den Erschossenen befinden sich zwei Brüderpaare, bei zwei weiteren wird jeweils einer getötet. Zwei Schwerverletzte werden in das Reservelazarett an der Zollstraße eingeliefert. Drei Opfer brauchen keine Krankenhausbehandlung.

Alle Ermordeten sind eingeschriebene Mitglieder der konservativen Bayerischen Volkspartei - BVP. Der Fall wird deshalb vor Gericht ausführlich untersucht. Man ist jedoch von Regierungsseite geneigt, nichts mehr über den Vorfall an die Presse zu geben. Die Folge davon ist, dass die von den Militärbehörden erstellten unwahren Berichte überall, auch im Ausland, Verbreitung finden.

 Ansonsten achten die Zensurbehörden streng darauf, dass keine publikumswirksame Veröffentlichung über das blutige Geschehen unter die Leute kommen können. So wird beispielsweise die Sondernummer der Süddeutschen Illustrierten Kriminal-Zeitung vom November 1919, die darüber berichtet, sofort nach ihrem Erscheinen beschlagnahmt. 

14. Mai 1919
Oskar Maria Graf wird verhaftet

München * Der Schriftsteller Oskar Maria Graf wird wegen seiner Mitarbeit im Zensurrat verhaftet. Dank dem Einsatz seiner Lebensgefährtin Mirjam Sachs sowie der Fürsprache von Rainer Maria Rilke und Professor Roman Woerner kommt er nach zwölf Tagen Haft wieder frei. 

28. Dezember 1929
Uraufführung des Stummfilms „Der Sonderling“

München * Uraufführung des Stummfilms „Der Sonderling“ mit Karl Valentin und Liesl Karlstadt in den Hauptrollen in drei Münchner Kinos.  Der Film wird 1942 von der NS-Zensur wegen „Verletzung des künstlerischen Empfindens“ verboten.

24. Januar 1941
Karl Valentins „Soldatenmarschlied“ wird gesperrt

München * Das von Karl Valentin an diesem Tag aufgenommene „Soldatenmarschlied“ wird von der nationalsozialistischen Zensur für jede Ausstrahlung gesperrt. In dem Lied überzeichnet der den Soldatenalltag aus Sicht der Machthaber zu ironisch und desillusionierend. 

16. Mai 1976
Uraufführung mit 40 Jahren Verspätung

München-Angerviertel * 40 Jahre nach Entstehen des von der Nazi-Zensur verbotenen Valentin-Karlstadt-Kurzfilms „Die Erbschaft“ wird dieser im Münchner Stadtmuseum uraufgeführt.