Ein Gutachten wertet alle Zauberei als Götzen- und Teufelsanbetung
Paris * Ein Gutachten der Pariser Theologischen Fakultät wertet alle Zauberei als Götzen- und Teufelsanbetung.
Paris * Ein Gutachten der Pariser Theologischen Fakultät wertet alle Zauberei als Götzen- und Teufelsanbetung.
Norditalien - Mittelitalien * Bernardino von Siena, ein franziskanischer Bußprediger, der später heiliggesprochen wird, predigt auf seinen Missionsreisen durch Nord- und Mittelitalien vehement gegen Juden, Häretiker, Sodomiten und Ehebrecher. Auch glaubt er, überall auf magische Praktiken, Wahrsagerei, Zauberei und das Wirken von Dämonen zu treffen.
Er bezeichnet die Hexerei als eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, für dessen Duldung Gott die Menschheit hart bestrafe. Seine Zuhörer fordert der heilige Mann auf, die Hexen, Wahrsager und Zauberer aufzuspüren und zu vernichten.
Seine Predigten enden regelmäßig in regelrechten Verfolgungen und Hinrichtungen. Das Verfolgunsgebiet ist so erweitert worden.
Savoyen * Herzog Amadeus VIII. von Savoyen, der spätere Gegenpapst Felix V., lässt einen fünfbändigen Entwurf für einen christlichen Idealstaat erarbeiten. Darin dürfen keinerlei Normverstöße, erst recht keine Gotteslästerung, Häresie und Zauberei geduldet werden.
Als weltlicher Herrscher führt er in seinem Herzogtum bereits schärfere Gesetze gegen sittliche und religiöse Verstöße ein. Dabei führt Herzog Amadeus - „der Friedfertige“ - das inquisitorische Verfahren gegen Ketzer wie gegen Zauberer ein und ermuntert seine Amtsleute, mit dominikanischen und franziskanischen Inquisitoren zusammenzuarbeiten.
München * Der Münchner Henker muss zwei Frauen wegen Zauberei auf den Pranger stellen und sie dann aus der Stadt treiben.
München * Der Arzt und Schriftsteller Dr. Johann Hartlieb verfasst für den Markgrafen Johann von Brandenburg-Kulmbach ein „Puoch aller verpoten kunst und ungelaubens und der zaubrey“.
Johann Hartlieb ist mit Sibilla verheiratet, der illegitimen Tochter von Herzog Albrecht III. und Agnes, und schon deshalb eng mit dem Münchner Hof verbunden.
Regensburg * Die von Kaiser Carl V. erlassene peinliche Halsgerichtsordnung - „Constitutio Criminalis Carolina“ - setzt auf Zauberei, die den Menschen Schaden zufügt, den Feuertod.
Werdenfelser Land * Elsbeth Schlamp aus Garmisch, „ein seltsames Mensch von Ansehen“, und Maria Neuwirth aus Klagenfurt werden in der Grafschaft Werdenfels der Zauberei beschuldigt. Ihnen wird die Erzeugung einer Seuche und eines schwerer Hagelschauers vorgeworfen. Da aber weder der Pfleger der Grafschaft, noch die Freisinger Regierung an einer Verfolgung interessiert sind, verläuft der Vorgang im Sand.
München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.
Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.
Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein.
München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.
Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.
Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen.
München * Herzog Maximilian I. erlässt ein Landgebot gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste.
München * Das „Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“ liegt in gedruckter Form vor.
München * Der Geheime Rat schickt das „Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“ wieder zurück, weshalb es den Beamten erst im März 1612 zugänglich gemacht werden kann. Die für den voreiligen Druck verantwortlichen Hofräte Dr. Cosmas Vagh und Dr. Hieronymus Faber mussten die Korrekturen als Strafarbeit persönlich in die anderen Exemplare übertragen.
Das Verhalten des Hofrats gegenüber dem Geheimen Rat löst auch die Untersuchung der Vorgänge in Wemding aus.
München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.
München * Der Münchner Henker Hans Stadler wird angeklagt, weil er gestohlene Sachen durch Zaubern wieder zurückholen kann und diese Kunst für 12 Gulden einem Mitglied aus der Adelsfamilie der Taufkirchner zur Verfügung stellte.
München - Markt Schwaben * Herzog Maximilian I. macht der Vorschlag, das Urteil gegen Dr. Gottfried Sattler außerhalb von München zu vollstrecken, um so ein größeres Aufsehen zu vermeiden. Dr. Gottfried Sattler wird wenig später in Markt Schwaben hingerichtet. Es ist aber nicht die willkürliche Art seiner Prozessführung, die zu seiner Verurteilung führt, sondern
Erst nach dem Wemdinger Fiasko setzt sich beim Hofrat eine vorsichtigere Verfolgungspraxis durch. Die Außenbeamten werden jetzt sorgfältiger überwacht und voreilige Maßnahmen frühzeitiger gerügt. In der Folgezeit endeten die meisten Untersuchungen wegen Zauberei mit strengen Verweisen.
München * Das Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste wird durch Kurfürst Ferdinand Maria erneuert. Es handelt sich dabei um eine fast wörtliche Wiederholung des Textes aus dem Jahr 1611.
München * Das Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste wird durch Kurfürst Max III. Joseph erneuert. Es handelt sich dabei um eine fast wörtliche Wiederholung des Textes aus dem Jahr 1611 beziehungsweise 1665.
München * Das Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste wird durch Kurfürst Max III. Joseph erneuert. Es handelt sich dabei um eine fast wörtliche Wiederholung des Textes aus dem Jahr 1611 beziehungsweise 1665.
München * Im Kriminalrecht des Freiherrn Wiguläus von Kreittmayrs steht auf Ketzerei, Zauberei und Hexerei noch der Feuertod.
München * Der Theatiner-Pater Don Ferdinand von Sterzinger hält eine Rede gegen den Hexenwahn. Sein Vortrag befasst sich mit „dem gemeinen Vorurteil der wirkenden und tätigen Hexen“. Er geht als Vertreter der Aufklärung gegen Aberglauben und Unwissenheit vor.
Seine Schriften gegen Hexen sowie das Zauber- und Gespensterwesen bringen ihm grenzüberschreitende Achtung und Anerkennung ein. Der Theatinerpater bricht damit eine langwierige Diskussion vom Zaun, die als Baierischer Hexenkrieg bekannt wird. Im weiteren Verlauf streitet man in 28 Streitschriften um das Für und Wider.
Als besondere Gegner des Theatinerpaters offenbaren sich die Benediktiner von Scheyern, deren Kreuzreliquie angeblich gegen Verhexung wirksam ist und die in der Demontage des Zauberei-Tatbestands ihr Geschäft mit den von ihnen vertriebenen heiligen Gegenständen gefährdet sehen.
Doch Dank der Stellungnahme der Akademie der Wissenschaften kommt es in Churbaiern zu keinen Hexenverfolgungen mehr. Auch in anderen süddeutschen Territorien erlahmen schließlich die Hexenverfolgungen.
München * Im Strafrecht von Paul Johann Anselm von Feuerbach sind Ketzerei, Zauberei und Hexerei nicht mehr als strafbare Tatbestände zu finden.