Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 420
Der Kirchenlehrer Aurelius Augustinus beschäftigt sich mit den Hexen

Algerien * Aurelius Augustinus, einer der vier lateinischen Kirchenlehrer der Spätantike, hat sich bereits im frühen 5. Jahrhundert mit dem beschäftigt, was wir heute unter den Begriffen „Hexe“ und „Schadenszauber“ verstehen. Es geht ihm aber weniger um die Angst vor einer schädlichen Magie, sondern vielmehr darum, den christlichen Glauben von allen Verunreinigungen durch den heidnischen und abergläubischen Irrglauben zu reinigen.

Augustinus will die absolute Überlegenheit des katholischen Christentums propagieren und deutet deshalb die heidnischen Götter und Göttinnen zu teuflischen Dämonen um, die Luzifer hierarchisch unterstellt wären. Wer also in diesem Sinne Magie betreibt, macht sich automatisch des „Teufelspaktes“ schuldig. 

um 1250
Thomas von Aquin beschäftigt sich mit dem Teufelspakt

Italien * Thomas von Aquin greift die Ideen des Kirchenlehrers Aurelius Augustinus aus dem frühen 5. Jahrhundert wieder auf und entwickelt die weitreichende Theorie des „explizit“ [= ausdrücklich] und „implizit“ [= stillschweigend] geschlossenen Teufelspaktes, nach dessen Abschluss die Dämonen dem Magier, Zauberer oder Wahrsager hilfreich zur Seite stehen.

Neben seiner Lehre vom Teufelspakt spekuliert Augustinus darüber, ob der Geschlechtsverkehr zwischen Frau und Dämon möglich sei und ob daraus Nachwuchs hervorgehen könne.

Auch Thomas von Aquin vertritt die Auffassung, dass es zwischen Menschen und Dämonen zu Sexualkontakten kommen kann. Da aber alle Schöpferkraft nur bei Gott liegt, können sie keine Kinder zeugen.

  • Deshalb muss der Dämon zuerst in Gestalt einer „succuba“ [= weiblicher, unten liegender Dämon] einem Mann den Samen entziehen, um ihn dann in Gestalt eines „incubus“ [= männlicher, oben liegender Dämon] einer Frau einzupflanzen.
  • Diese Theorie wurde ebensolange diskutiert wie die Frage, ob solche im Prinzip vom Menschen abstammenden Kinder eine zu taufende Seele hätten oder nur teuflische Wechselbälger seien.

Ja, mit so einem Unsinn können sich intelligente Menschen scheinbar intensiv beschäftigen. 

um 1420
Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie

Paris * Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie kristallisiert sich zwischen 1400 und 1430 heraus und ist eine Folge der politisch motivierten Magie- und Schadenszauberprozesse am französischen Königshof.

Eine neue Tätergruppe wird gefunden in den gotteslästerlichen, die göttliche wie obrigkeitliche Ordnung verleugnende Ketzersekte der schadenstiftenden Hexen, die sich zu ihren nächtlichen Verschwörungsorgien an heimlichen Orten auf allerlei Fluggeräten auf den Weg machen. Daraus leitet sich ab: der Pakt, die Buhlschaft, der Flug, der Sabbat und der Schadenszauber. 

Das ist der Beginn einer breiten Hexenverfolgung in den Tälern der Westalpen. 

um 1425
Hexerei als eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen

Norditalien - Mittelitalien * Bernardino von Siena, ein franziskanischer Bußprediger, der später heiliggesprochen wird, predigt auf seinen Missionsreisen durch Nord- und Mittelitalien vehement gegen Juden, Häretiker, Sodomiten und Ehebrecher. Auch glaubt er, überall auf magische Praktiken, Wahrsagerei, Zauberei und das Wirken von Dämonen zu treffen.

Er bezeichnet die Hexerei als eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, für dessen Duldung Gott die Menschheit hart bestrafe. Seine Zuhörer fordert der heilige Mann auf, die Hexen, Wahrsager und Zauberer aufzuspüren und zu vernichten.

Seine Predigten enden regelmäßig in regelrechten Verfolgungen und Hinrichtungen. Das Verfolgunsgebiet ist so erweitert worden. 

1430
Ein fünfbändiger Entwurf für einen christlichen Idealstaat

Savoyen * Herzog Amadeus VIII. von Savoyen, der spätere Gegenpapst Felix V., lässt einen fünfbändigen Entwurf für einen christlichen Idealstaat erarbeiten. Darin dürfen keinerlei Normverstöße, erst recht keine Gotteslästerung, Häresie und Zauberei geduldet werden.

Als weltlicher Herrscher führt er in seinem Herzogtum bereits schärfere Gesetze gegen sittliche und religiöse Verstöße ein. Dabei führt Herzog Amadeus - „der Friedfertige“ - das inquisitorische Verfahren gegen Ketzer wie gegen Zauberer ein und ermuntert seine Amtsleute, mit dominikanischen und franziskanischen Inquisitoren zusammenzuarbeiten. 

1455
Dr. Johann Hartlieb verfasst ein Buch über die Kunst der Zauberei

München * Der Arzt und Schriftsteller Dr. Johann Hartlieb verfasst für den Markgrafen Johann von Brandenburg-Kulmbach ein „Puoch aller verpoten kunst und ungelaubens und der zaubrey“

Johann Hartlieb ist mit Sibilla verheiratet, der illegitimen Tochter von Herzog Albrecht III. und Agnes, und schon deshalb eng mit dem Münchner Hof verbunden.

1544
Baiern kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers

München - Herzogtum Baiern * Im Herzogtum Baiern orientiert man sich vorläufig noch an dem Strafrechtskommentar des Andreas Perneder. Diese ist für die Strafrechtspraxis im Herzogtum wichtiger als die von Kaiser Carl V. im Jahr 1532 erlassene Constitutio Criminalis Carolina.  

Der baierische Kommentar kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers. Den sonstigen Aberglauben, insbesondere die weiße Magie, hält Perneder dagegen nicht für strafbar. 

11. März 1578
Margarete Schiller wird als erste Hexe in München verbrannt

Bozen - München * Die aus Bozen stammende Margarete Schiller wird als erste Hexe in München verbrannt. „Sie hatte in der Folter gestanden eine Unholdin zu sein, Gott geleugnet und dem bösen Feind sich ergeben zu haben, vielmals fleischlich mit ihm verkehrt und auf der Gabel ausgefahren zu sein, viele Menschen durch Zauber ums Leben gebracht, den Bauern das Vieh verzaubert und zuletzt das Wetter, das auf Starnberg und Weilheim niederging gemacht zu haben“.

Das war ein typisches Hexengeständnis, das in qualvollen Folterprozeduren erpresst wurde. 

um 1580
Der Jesuitenpater Jeremias Drexel bekämpft die Hexen

München-Kreuzviertel * Der in München ansässige Jesuitenpater und Hofprediger Jeremias Drexel predigt in der Michaelskirche: „Oh ihr Feinde der göttlichen Ehre! Befiehlt denn nicht das göttliche Gesetz ausdrücklich: Die Zauberer sollst du nicht leben lassen? Hier rufe ich so laut ich kann und auf göttliches Geheiß zu den Bischöfen, Herren, Fürsten, Königen: Lasset die Zauberer nicht am Leben! Mit Feuer und Schwert muss diese entsetzliche Pest ausgerottet werden.

Ausgerissen muss dieses Unkraut werden, dass es nicht in übergroßer Fruchtbarkeit emporschieße, wie wir es leider sehen und beklagen. Ausgeräumt soll werden mit den Gottlosen, dass die Pest nicht weiter greift, brennen sollen die Aufrührer Gottes. [...].“

Insgesamt haben die Verfolgungsbefürworter am herzoglich-baierischen Hof ein größeres Gewicht als die kritischen Stimmen. 

1581
Erste Hexenverfolgungen in der Grafschaft Werdenfels

Werdenfelser Land * Elsbeth Schlamp aus Garmisch, „ein seltsames Mensch von Ansehen“, und Maria Neuwirth aus Klagenfurt werden in der Grafschaft Werdenfels der Zauberei beschuldigt. Ihnen wird die Erzeugung einer Seuche und eines schwerer Hagelschauers vorgeworfen. Da aber weder der Pfleger der Grafschaft, noch die Freisinger Regierung an einer Verfolgung interessiert sind, verläuft der Vorgang im Sand. 

1589
Peter Binsfeld und sein Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“

Trier * Peter Binsfeld, der Weihbischof und Generalvikar von Trier, veröffentlicht sein Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“. Er trägt damit entscheidend zur Förderung des Hexenwahns bei und ist für die größten deutschen Hexenverfolgungen des 16. Jahrhunderts, die von 1585 bis 1591 dauern, verantwortlich. Binsfelds Buch ist hier weitaus einflussreicher als der „Hexenhammer“

24. Juli 1589
Alle bösen Leute und Unholden sollen umgehend verhaftet werden

München - Schongau * Herzog Ferdinand befiehlt seinem Landrichter, alle bösen Leute und Unholden, denen er habhaft werden kann, umgehend zu verhaften. Ihre Wohnungen sollen nach Salben, Amuletten, wächsernen und durchstochenen Bildern, menschliche Knochen und ähnlichen Zaubermitteln durchsucht werden. Benennen die Angeklagten freiwillig Mitschuldige, soll man ihnen einen Straferlass versprechen.

Den Grund dafür, weshalb der böse Feind an Macht gewonnen hat, sieht der Herzog im Zusammenhang mit dem sündhaften Leben der Untertanen. Nur deshalb lässt Gott dem Teufel und seinen Werkzeugen freie Hand. Die Pfarrer und Prediger im Landgericht Schongau sollen deshalb das Volk zur Buße und Besserung des Lebens ermahnen.  

Herzog Ferdinand fordert zur Unterstützung der unerfahrenen baierischen Hexenjäger den darin geschulten Nachrichter von Biberach an. Er soll die Verdächtigten auf Hexenmale untersuchen. „Dann wir gesinet, auf alle in Schwung geende und wachsende hochsträfliche Laster, sonderlich das ungeheur Unholdwerckh ernstliche Inquisition und Straf furnemmen“

10. März 1590
Die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen ändert sich

München * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat und Obristkanzler ernannt. Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen. Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.

Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden. Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.

Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern ein. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

1591
Peter Binsfelds Buch erscheint in München in deutscher Sprache

München * Peter Binsfelds Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ erscheint in München in deutscher Sprache.

  • Der Münchner Stadtgerichtsassessor Bernhard Vogel hat das Werk aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt.
  • Der Verleger Adam Berg lässt es im Einverständnis mit dem Geistlichen Rat drucken.
  • Gewidmet ist das Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ Herzog Ferdinand, der den Schongauer Hexenprozess der Jahre 1589/90 führte und nachträglich für seine abscheuliche Tat gerühmt werden soll.

Adam Berg schreibt im Vorwort des Buches, dass es gerade jetzt notwendig sei, da man „zu diser zeit etliche Personen finden möchte, die sagen dörfften, man thue den Leuthen unrecht“.  
Das Buch verfolge also vornehmlich den Zweck, „das diejenigen, so irgent hierinn zweiflen, ein Bericht haben und nit also freventlich die hohe Obrigkeit in Straffung solcher Laster urtheilen und Nachreden“

1591
„Die Zauberer sollst du nicht leben lassen“

München * In München erscheint das „Tractat von Bekanntnuß der Zauberer und Hexen“ in deutscher Sprache, das der Trierer Weihbischof Peter Binsfeld verfasst hat und darin die Forderung „die Zauberer sollst du nicht leben lassen“ erhebt.

1598
Eine „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft

München * Eine aus 18 Personen bestehende „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft, deren Mitglieder  

  • Zauberbücher und glückbringende Alraunenwurzeln besaßen, 
  • sich unter dem Galgen oder
  • in der oberen Stube des Alexander Freisinger in der Au trafen und  dort Beschwörungen zur Wiedergewinnung gestohlener oder verlorener Sachen und „Ansegnungen gegen den bösen Feind“ betrieben.

Eine eigene Ratskommission wird gebildet, die sich aus Mitgliedern des Inneren und Äußeren Rats zusammensetzt.

Die Urteile sind vergleichsweise glimpflich.

  • Die meisten werden auf die „Schragen“ gestellt, zum Teil mit umgehängten Zauberbüchern. Diese Strafe ist - im Gegensatz zum Pranger - nicht „ehrlos“.
  • Einige werden zusätzlich zu den Jesuiten zur Beichte und Kommunion geschickt,
  • zwei erhalten eine Geldstrafe und
  • einer wurde zu vier Jahren „gegen den Erbfeind der Christenheit“, die Türken, verurteilt. 
um 24. April 1600
Nach dem Vater muss Michael Pämb in den Wippgalgen

München-Graggenau * Nach dem Vater muss Michael in den Wippgalgen. Doch der Bursche hält länger durch als sein Vater. Erst als man ihn zusätzlich mit einer brennenden Fackel unter den Achseln foltert, ist auch sein Wille gebrochen. Er bestätigt, dass er Kinderhände zum Zaubern genutzt hat, gesteht Morde, Brandstiftungen, Einbrüche, Raubzüge und alle sonstigen Verbrechen, die man ihm suggeriert. Die Mutter habe ihm das Hexen beigebracht.

Bei seinem älteren Bruder Gumpprecht erzwingen die Folterknechte die Bestätigung für alles sowie weitere Gräueltaten. 

28. April 1600
Zuletzt widmen sich die Hofräte der betagten Mutter Anna Pämb

München-Graggenau * Zuletzt widmen sich Hofkommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh und die Hofräte Hainmüller und Roming der betagten Mutter Anna. Bei ihr fragt man nicht erst nach Morden oder anderen Verbrechen, sondern widmet sich gleich dem schlimmsten aller Verbrechen: der Hexerei und Teufelsanbetung. Dabei steht gar nicht zur Frage, ob sie eine Hexe sei. Das wird als Tatsache vorausgesetzt.

Die gemarterte Frau erfindet äußerst wilde Geschichten von der alten Zieglerin und dem Knecht, der der Satan gewesen sei, um den Qualen endlich ein Ende zu bereiten. Insgesamt gibt Anna Pämb zu, dass sie 100 Kinder und 19 alte Menschen mit ihren Zauberkünsten brutal ermordet habe. Ferner nennt sie rund 400 weitere Personen, die ebenfalls Hexerei betreiben. 

Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

Mai 1600
Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen, selbst „Hexer“ zu sein

München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.

  • Paulus Pämb hat im „Dienst des Teufels“ 44 Morde begangen.
  • Gumpprecht hat sogar 54 Menschen auf seinem jungen Gewissen und
  • als ganz besonders blutrünstig erweist sich Michael mit 103 Morden.

Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.

Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen. 

11. August 1600
Agnes Klostermüller wird elfmal aufgezogen

München-Graggenau * Die zwanzigjährige Agnes Klostermüller wird elfmal „aufgezogen“, davon zehnmal belastet mit einem fünfzig Pfund schweren Stein. Das Mädchen bleibt standhaft, obwohl ihm alle Glieder zerrissen werden. Nichts, außer der Beteuerung ihrer Unschuld, ist aus ihr herauszubringen.

Vor dem Beginn der Folter spricht Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh lateinische Verse und Psalme über sie, um sie zu „entzaubern“. Da hier der Name Jesus vorkommt, sagt Agnes Klostermüller: „sie wolle diesen Jesus nit [in dessen Namen man Unschuldige martert] sondern wolle den haben, der sie erschaffen und für sie am Stamme des Kreuzes gelitten“.

Nach der Folter lässt man Agnes für etwa zehn Wochen in Ruhe. 

26. Mai 1608
Schadenszauber und Hexerei auch in Donauwörth

Donauwörth * Während der Fronleichnams-Prozession geht ein schweres Gewitter über der Stadt Donauwörth nieder, das man sich nur mit Schadenszauber und Hexerei erklären kann. Birgit Schuster und Paul Ritter werden als Verursacher des Unwetters verhaftet.

Birgit Schuster gesteht unter der Tortur, nennt über hundert weitere Hexen und wird verbrannt. Paul Ritter wird ebenfalls den Flammen übergeben. Durch die Denunziation werden weitere 17 „Unholdinnen“ angeklagt. 

24. Januar 1611
Dr. Cosmas Vagh legt dem Hofrat sein Hexen-Mandat vor

München * Der Jurist Dr. Cosmas Vagh, der wegen seinen Positionen und seiner Härte in der Hexenverfolgung berüchtigt ist, hat ein „Landgebott wider die Aberglauben, Zauberey, Hexerey und andere sträffliche Teuffelskünste“ verfasst, das er nun persönlich dem Gremium des Hofrats in aller Ausführlichkeit vorträgt. Zuvor war es inhaltlich mit den Jesuiten abgestimmt worden. Die Hofräte verabschieden das Hexen-Mandat noch in der gleichen Sitzung. 

21. Januar 1612
Eine Strafarbeit für die voreiligen Juristen

München * Der Geheime Rat schickt das „Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“ wieder zurück, weshalb es den Beamten erst im März 1612 zugänglich gemacht werden kann. Die für den voreiligen Druck verantwortlichen Hofräte Dr. Cosmas Vagh und Dr. Hieronymus Faber mussten die Korrekturen als Strafarbeit persönlich in die anderen Exemplare übertragen.

Das Verhalten des Hofrats gegenüber dem Geheimen Rat löst auch die Untersuchung der Vorgänge in Wemding aus. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
23. Mai 1613
Dr. Gottfried Sattler wird in Markt Schwaben hingerichtet

München - Markt Schwaben * Herzog Maximilian I. macht der Vorschlag, das Urteil gegen Dr. Gottfried Sattler außerhalb von München zu vollstrecken, um so ein größeres Aufsehen zu vermeiden. Dr. Gottfried Sattler wird wenig später in Markt Schwaben hingerichtet. Es ist aber nicht die willkürliche Art seiner Prozessführung, die zu seiner Verurteilung führt, sondern

  • die „Unterschlagung und Veruntreuung“ und damit
  • die „Schmälerung der landesherrlichen Einnahmen“

Erst nach dem Wemdinger Fiasko setzt sich beim Hofrat eine vorsichtigere Verfolgungspraxis durch. Die Außenbeamten werden jetzt sorgfältiger überwacht und voreilige Maßnahmen frühzeitiger gerügt. In der Folgezeit endeten die meisten Untersuchungen wegen Zauberei mit strengen Verweisen. 

1. März 1627
Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt

Eichstätt * Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt. Sie wurde aufgrund von 16 Denunziationen gefangen genommen und „gütlich und peinlich vernommen“. 20 Tage hält sie den Qualen einer extrem grausamen und sich immer steigernden Folterprozedur stand, erst dann ist die selbstbewusste Frau gebrochen.

Sie gesteht schließlich alles, was man ihr vorsagt: „Wetterzauber, Kinderausgraben, Coitus mit dem ‚bösen Feind‘, Schadzauber mit Pulver und Salben an Menschen und Tieren“. Außerdem nennt sie noch 34 Gespielinnenan denen sich die fürstbischöflichen Kommissare im Anschluss ebenfalls vergehen. 

1641
Ermittlungen wegen des Auftauchens von Werwölfen

Straubing * Im Rentamt Straubing gibt es Ermittlungen wegen des Auftauchens von Werwölfen im Baierischen Wald. Dort hat sich in der Zeit des Krieges „allerhandt zauberische abergläubische Khünstten und sonderlich zwar das Paizen (wodurch Vich und Leithen an Leib und Leben khan Schaden zuegefüegt werden) so starkh eingerissen und überhandt genommen, das der gemaine ainfeltige Burger und Baursmann in die Gedankhen gleichsamb gerathen, er sich beregter abergläubischer Khünsten ohne Sindt und befahrende Bestraffung gebrauchen und bedienen khönne“.

Um die Verdächtigten verhaften zu können, wird ein eigenes Gefängnis erbaut. 

um 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

um 1675
Der „Zauberer-Jackl-Prozess“ im Fürstbistum Salzburg

Salzburg * Im Fürstbistum Salzburg wird in den Jahren von 1675 bis 1690 der „Zauberer-Jackl-Prozess“ durchgeführt. Er betrifft vor allem umherziehende Bettler- und Vagantenkinder aus der Bande des nie gefassten Zauberer-Jackls.

90 Prozent der hingerichteten Kinder und Jugendlichen, die überwiegend unter 21 Jahre alt sind - das jüngste ist 11Jahre - sind männlich und stammen fast durchweg aus den unteren sozialen Schichten.

Auf Unterstützung aus der bäuerlichen Bevölkerung können sie nicht hoffen, im Gegenteil: Die vagierenden Bettlergruppen sind verhasst, weil man ihnen unterstellt, sie würden„schlechtes Wetter, Missernten und Hungersnöte herbeizaubern können. 

1715
Der große baierischen Kinderhexenprozess in Freising

Freising * Der große baierischen Kinderhexenprozess geht in Freising, in zwei Teilen vonstatten. Die Bettelkinder Andre, genannt der Drudenfanger, und Lorenz werden unter der Beschuldigung, Ferkel und Mäuse hergezaubert zu haben, verhaftet. Die Verhöre ergeben weitere Beschuldigungen. 

1746
Kurfürst Max III. Joseph erlässt ein Hexenmandat

München * Das Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste wird durch Kurfürst Max III. Joseph erneuert. Es handelt sich dabei um eine fast wörtliche Wiederholung des Textes aus dem Jahr 1611 beziehungsweise 1665. 

1750
Der Maria Pauer wird der Prozess wegen Schadenszauber gemacht

Mühldorf * In Mühldorf am Inn, das zu diesem Zeitpunk zum Fürstbistum Salzburg gehört, wird der 16-jährigen Maria Pauer der Prozess wegen Schadenszauber gemacht.

  • Im Mühldorfer Hexenkammerl hält man sie monatelang wie ein Tier gefangen.
  • Am Ende des Hexen-Prozesses wird sie zum Tode durch Verbrennen verurteilt, dann aber gnadenhalber zuvor geköpft.  

Maria Pauer müsste die letzte Hexenverbrennung auf bayerischem Boden gewesen sein. 

13. Oktober 1766
Don Ferdinand von Sterzinger hält Reden gegen den Hexenwahn

München * Der Theatiner-Pater Don Ferdinand von Sterzinger hält eine Rede gegen den Hexenwahn. Sein Vortrag befasst sich mit „dem gemeinen Vorurteil der wirkenden und tätigen Hexen“. Er geht als Vertreter der Aufklärung gegen Aberglauben und Unwissenheit vor.

Seine Schriften gegen Hexen sowie das Zauber- und Gespensterwesen bringen ihm grenzüberschreitende Achtung und Anerkennung ein. Der Theatinerpater bricht damit eine langwierige Diskussion vom Zaun, die als Baierischer Hexenkrieg bekannt wird. Im weiteren Verlauf streitet man in 28 Streitschriften um das Für und Wider.

Als besondere Gegner des Theatinerpaters offenbaren sich die Benediktiner von Scheyern, deren Kreuzreliquie angeblich gegen Verhexung wirksam ist und die in der Demontage des Zauberei-Tatbestands ihr Geschäft mit den von ihnen vertriebenen heiligen Gegenständen gefährdet sehen. 

Doch Dank der Stellungnahme der Akademie der Wissenschaften kommt es in Churbaiern zu keinen Hexenverfolgungen mehr. Auch in anderen süddeutschen Territorien erlahmen schließlich die Hexenverfolgungen. 

1781
Anna Maria Schweglin stirbt im Gefängnis

Kempten * Die Hausmagd Anna Maria Schweglin aus Kempten, die 1775 zum Tode mit dem Schwert wegen Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft verurteilt wurde, stirbt im Gefängnis. Sie gilt als die letzte hingerichtete bayerische Hexe. Ihr Tod im Gefängnis wird erst 1995 entdeckt. 

24. Juni 1849
Der Steyrer Hans wird in Allach geboren

Allach * Hans Steyrer wird in Allach als Sohn der Metzger- und Wirtsleute Josef und Mathilde Steyrer geboren. Im Gegensatz zum gallischen Obelix ist der Bub aber nie in einen Zaubertrank gefallen, sondern besitzt seine außergewöhnliche Kraft bereits von Kindesbeinen an.

21. Mai 1881
„Das Münchener Aquarium“, Münchens erstes Panoptikum, wird eröffnet

München-Hackenviertel * Mit dem „Münchener Aquarium“ öffnet das erste stationäre „Panoptikum“ Münchens. Das Etablissement befindet sich am Färbergraben 24 und wird von Johann Baptist Gassner geführt. 

Vom  Vestibül führen Treppen in die einzelnen Sammlungen. Die namengebende Attraktion - das Aquarium - befindet sich im Untergeschoss des Anwesens. Der Raum ist als Tropfstein-Grotte gestaltet und kühl, „wie wenn man zur Sommerzeit in des Tannenwaldes Schatten tritt“. Im Vorderteil befinden sich die Süßwasserbecken, im Mittelbau folgen die Meerwasser-Aquarien. 

Im Kontrast zum Unterwassererlebnis des Aquariums bietet dem Besucher der Ausstellungssaal im Erdgeschoss ein ganz anderes Ambiente. Der Saal ist salonartig mit Kronleuchtern eingerichtet. An der Wand entlang und zwischen den Fenstern sind Affen- und Vogelkäfige aufgestellt, die jeder für sich in Architektur und Dekoration ein separates Schauereignis bieten. In einem mit Maschendraht verkleideten Rundtempel sind auf einem dekorativen blätterlosen Baum exotische Vögel zu besichtigen. 

Im großen Saal im ersten Obergeschoss sind „raffinierte und spektakuläre Produkte menschlicher Kunstfertigkeit“ untergebracht. Das Angebot reicht von alten chinesischen Skulpturen, historischen Waffen, ausgestopften Tieren, Spieluhren bis hin zu mechanischen und automatischen Maschinen. Eine besondere Attraktion ist ein Telefon, das in Zeitungsinseraten von J. B. Gassner extra beworben wird. Ein weiterer Höhepunkt der Ausstellung ist ein elektrisches Harmonium, das verschiedene, über den Raum verteilte Instrumente und Geräuschquellen in Gang setzen kann. Gassner will damit „Eine Reise um die Welt“ inszenieren. Und gefühlt dann noch Hunderte andere Ausstellungsstücke, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen werden kann. 

In der zweiten Etage befindet sich zur Unterhaltung und zum Zeitvertreib das Panoptikum. Neben anderen Ausstellungsstücken wie den Zauberspiegeln, sind hier humorvolle, aber auch märchenhafte Szenen mit Wachsfiguren aufgebaut. So beispielsweise das „Rotkäppchen und der böse Wolf“, „Drei Polizeiwidrige Gestalten“ oder „Die Klatschweiber“. Hier sind zwei Frauen wegen „Klatschereien“ in eine Geige gelegt worden. Damit sie sich gegenseitig nicht kratzen konnten, werden ihre Hände in besondere Löcher gesteckt und mit einem Schloss versperrt. Zum Abschluss gibt es noch eine Sammlung von „Totenmasken berühmter Persönlichkeiten“ zu sehen. Das Angebot reicht von Napoleon I. bis Martin Luther, von Isaac Newton bis Ludwig van Beethoven. 

Im Erdgeschoss ist das Restaurant untergebracht, in dem man „noch ein Stündchen in trautem Gespräch bei einem Glas Spatenbier das Gesehene am Geistesauge vorbeiziehen lassen.“ Hier befindet sich auch der Ausgang. Zurück in die Sammlung ist nicht mehr möglich. 

28. April 2014
Siegfried Able übernimmt das ehemalige Hippodrom als Marstall

München-Theresienwiese * Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft befasst sich mit der Frage, wer die Nachfolge für Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz im Hippodrom antreten soll. Sepp Krätz war am 28. März von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 570.000 Euro verurteilt. Seine Schanklizenz für den Andechser am Dom hat er bereits verloren, das selbe Verfahren für die Waldwirtschaft in Großhesselohe wird im Mai angeschlossen.

Das Wirtezelt wird Siegfried Able, der bisherige Wirt der Kalbskuchl auf der Wiesn, übernehmen. Er ist Betreiber des See-Biergartens Lerchenau mit 1.200 Plätzen, des Eiszaubers am Stachus und seit 2008 auch der Kalbskuchl. Zudem gehören ihm Pizza-Stände im Stachus-Untergeschoss und im Hauptbahnhof, in Letzterem auch der Süßigkeitenstand Münchner Zuckerl. Im Tierpark Hellabrunn hat er einen Biergarten, ein Café und einen Fish-and-Chips-Stand.

Siegfried Able wird das Hippdrom in Marstall umbenennen. Auch das Festzelt wird vollkommen neu gestaltet. Seine Kalbskuchl mit 300 Plätzen übernimmt Erich Hochreiter, der Wirt des Biergartens am Viktualienmarkt.

Der Besetzung des Wirtezeltes auf der Wiesn gehen hinter den Kulissen heftige Auseinandersetzungen. Deutlich und laut fällt die Kritik an dem seit 1980 praktizierten Vergabesystem der Stadt aus, das zwar korrekt abgewendet worden sei, aber aus einer Zeit stammt, als Volksfeste noch ein reines Reisegewerbe waren.  

Unangenehm heftig fällt die Kritik des Sprechers der Wiesnwirte, Toni Roiderer, aus. Für ihn ist der „Emporkömmling“ Siegfried Able nur ein „Kioskbetreiber“, der nie „Wunschkandidat“ war. Die etablierten Wiesnwirte wollen sogar ernstlich prüfen, ob sie ihn überhaupt in ihrem Kreis aufnehmen wollen.