Münchner Zeitensprünge
2000
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21. Februar 1919
Ein Zentralrat der Bayerischen Republik konstituiert sich

München * Aus Vertretern der Mehrheitssozialisten, Unabhängigen Sozialdemokraten, Kommunisten sowie den Vollzugsorganen der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte und dem Revolutionären Arbeiterrat bildet sich ein Zentralrat der Bayerischen Republik. Dieser sogenannte Elfmännerausschuss fungiert als Regierungsgremium, das die Geschäfte so lange kommissarisch führen soll, bis eine endgültige Regelung gefunden wird. 

Zum Vorsitzenden des Zentralrats wird Ernst Niekisch, ein junger Volksschullehrer, Vorsitzender der Augsburger Arbeiter- und Soldatenräte und Mitglied des Landesarbeitsrates gewählt. Ernst Niekisch ist zwar Mehrheitssozialdemokrat, gilt aber aufgrund seiner Befürwortung der Räte als Mann des Ausgleichs zwischen den ideologischen Gegensätzen und wird auch von den rechten Sozialdemokraten akzeptiert. Er gilt als die Integrationsfigur, die der Republik über die schwere Zeit hinweghelfen kann.

Neben Ernst Niekisch, Carl Kröplin und Hermann Eisenhut vom Vollzugsrat der Arbeiterräte gehören dem Zentralrat außerdem an:  

  • Karl Gandorfer, Wolfgang Hofmann und Johann Wutzlhofer vom Vollzugsrat der Bauernräte,
  • Fritz Sauber, Engelbert Kohlschmidt und Johann Panzer vom Vollzugsrat der Soldatenräte
  • sowie Max Levien und August Hagemeister vom Revolutionären Arbeiterrat.

Dem Zentralrat wird ein erweiterter Aktionsausschuss zur Seite gestellt, um die Fülle der anstehenden Arbeiten zu bewältigen. Dieser wiederum konstituiert verschiedene Kommissionen, die das tägliche Leben regeln sollen. So entstehen Kommissionen

  • zur Bewaffnung des Proletariats,
  • zur Ernährung,
  • zur Lebensmittelversorgung,
  • für das Wohnungswesen,
  • für das Gerichtswesen,
  • für Aufklärungs- und Nachrichtendienste,
  • für Heereswesen und
  • zur Produktionsregelung. 
21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

7. April 1919
Die neue Räteregierung wird gebildet

München * In der Räteregierung, also dem Rat der Volksbeauftragten, haben die Schriftsteller Ernst Toller, Gustav Landauer und Erich Mühsam führende Funktionen. Ihre geringe politische Erfahrung betrachten sie nicht als Mangel, da sie den herrschenden Konventionen der Politik ja sowieso ablehnend gegenüberstehen. Deshalb wird die Erste Räterepublik häufig auch abschätzend als Literatenrepublik bezeichnet.

Das oberste Gremium der Räterepublik ist der Revolutionäre Zentralrat. Er ist den Volksbeauftragten übergeordneten. Der Rat der Volksbeauftragten wird jedoch nie zusammentreten.

  • Oberster Repräsentant der Baierischen Räterepublik ist zunächst Ernst Niekisch, der aber bereits nach einem Tag den Vorsitz des Revolutionären Zentralrats niederlegt.
  • Ernst Toller wird ab dem 9. April sein Nachfolger. Toller zählt zum linken Flügel der USPD und ist deren Vorsitzender in München.
  • Das Amt des Volksbeauftragten für Finanzen übernimmt Silvio Gesell,
  • Volksbeauftragter für Volksaufklärung wird der Anarchist Gustav Landauer.
  • Volksbeauftragter für Äußeres wird Dr. Franz Lipp [USPD],
  • Volksbeauftragter für Inneres wird Fritz Soldmann [USPD],
  • Volksbeauftragter für Volkswohlfahrt, das ehemalige Ministerium für Soziale Fürsorge, wird August Hagemeister [USPD],
  • Volksbeauftragter für Justiz wird Konrad Kübler [BBB],
  • Volksbeauftragter für Verkehr wird Gustav Paulukum [USPD],
  • Volksbeauftragter für Land- und Forstwirtschaft wird der bisherige Minister Josef Steiner [BBB],
  • Volksbeauftragter für Volkswirtschaft wird Edgar Jaffé [USPD],
  • Volksbeauftragter für Militär wird Otto Killer [USPD].
  • Kommissar für das Ernährungswesen wird Johann Wutzlhofer [BBB] und
  • Kommissar für das Wohnungswesen wird Dr. Arnold Wadler.

Max Levien wird von von Erich Mühsam für das Amt als Volksbeauftragter für Militär vorgeschlagen, doch dieser sagt ab, da die KPD die Mitarbeit in der Räterepublik ablehnt.

Damit wird weder die SPD noch die KPD bei der Ämterverteilung der Volksbeauftragten berücksichtigt.

Mit der Ausrufung der Räterepublik wird der alte Zentralrat für „erledigt“ erklärt. Gustav Landauer teilt mit: „Der alte Zentralrat existiert nicht mehr“. Auch der Aktionsausschuss existiert nicht mehr, was allerdings nirgends offiziell erwähnt wird.  

Der Bayerische Landtag wird

  • als „unfruchtbares Gebilde des überwundenen bürgerlich-kapitalistischen Zeitalters“ für aufgelöst erklärt und
  • die sofortige Gründung einer Roten Armee angekündigt. 
8. April 1919
Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume angeordnet

München * Um der seit Kriegsende immer schlimmer werdenden Wohnungsnot zu begegnen entschließt sich der Zentralrat unter Federführung von Dr. Arnold Wadler, dem Volkskommissar für das Wohnungswesen, zu drastischen Maßnahmen. Er ordnet die Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume in ganz Bayern an.

  • Alle freistehenden Wohnungen in ganz Bayern, darunter auch Schlösser von Adeligen, werden beschlagnahmt und an Wohnungssuchende vermietet.
  • Der Wohnraum wird rationiert. Das bedeutet, dass Einzelpersonen nur ein Zimmer und eine Küche zusteht; Familien können einen Gemeinschaftsraum, eine Küche und für je zwei Kinder einen Schlafraum beanspruchen.
  • Jedes freie Zimmer muss der Gemeinde oder den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten gemeldet werden. Werden Verwandte oder Freunde in überzählige Räume einquartiert, so muss das innerhalb von zwei Wochen geschehen. Nach dieser Frist werden die Räume durch die Gemeinde belegt. Kinderreiche werden gegenüber Kinderlosen bevorzugt, Verheiratete gegenüber Ledigen.
  • Kann sich der Vermieter mit dem Mieter über den Mietpreis nicht einigen, so legt die Gemeinde die Miete fest.
  • Eine private Wohnraumvermittlung ist ebenso streng verboten wie eine kommerzielle.
  • Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Mark und einem Jahr Gefängnis geahndet werden.