Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
6. Januar 1528
Münchner Wiedertäufer werden verhaftet

München * 29 Angehörige der Münchner Wiedertäufergemeinde werden verhaftet, verhört und gefoltert. Nur neun Mitglieder bleiben ihrem Glauben treu. Das bedeutet für sie das Todesurteil, das am 30./31. Januar vollstreckt werden wird.

30. Januar 1528
Sechs Münchner Wiedertäufer werden verbrannt

München * In München werden sechs Wiedertäufer, biedere Münchner Handwerker zumeist, die ihrem Glauben treu geblieben sind, „an gewöhnlicher Brandstatt“, in einer eigens gefertigten Stube, verbrannt. Es handelt sich um die Brüder Meister Michel und Meister Caspar, beide Steinmetzen, um einen Scheffle Christoph, um Dietrich Kramer, Melchior Oxenfurter und Jörg Noichinger.

2. Februar 1528
Zwanzig begnadigte Wiedertäufer müssen Abbitte leisten

München * Von den zwanzig begnadigten Wiedertäufer werden 19 barfuß, barhäuptig, jeder mit einer brennenden Kerze und ein hölzernes Kreuz tragend vor die Peterskirche und die Frauenkirche geführt. Dort müssen sie in Begleitung von Seelschwestern stehen. Die Prozedur wiederholt sich an den beiden folgenden Sonntagen.

3. Dezember 1596
Hinrichtung eines Wiedertäufers

München * Peter Ungelter, ein aus Augsburg stammender Weber, wird als Wiedertäufer mit dem Strang hingerichtet. Noch am Vortag erklärte er, dass er sich bekehren würde. Als ihm jedoch der Priester erklärte, dass er dennoch sterben müsse, bleibt Ungelter seinem Glauben treu.

13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.