Münchner Zeitensprünge
2000
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13. Juli 1180
Kaiser Barbarossa widerruft die Belehnung des Herzogtums Baiern

Regensburg * Auf dem Reichstag zu Regensburg widerruft Kaiser Friedrich Barbarossa die Belehnung des Herzogtums Baiern an Herzog Heinrich dem Löwen. Das Regensburger Urteil, der zweiten für die Gründung Münchens wichtigen Kaiserurkunde, wird vom selben Fürstengremium getroffen, das den Herzog zuvor abgesetzt hat und steht damit natürlich in einem engen Zusammenhang mit der Entmachtung Heinrichs des Löwen.  

Erstmals ist darin von der Zerstörung der Brücke und der gewaltsamen Verlegung des Marktes von Föhring die Rede. Die Regensburger Kaiserurkunde bezieht sich allerdings mit keinem Wort auf den Augsburger Schied vom 14. Juni 1158. Dafür heißt es:  „Es mögen daher in Gegenwart und Zukunft alle Getreuen des Reiches wissen, dass unser geliebter Albert, Bischof von Freising, vor unserer Majestät erschienen ist und untertänig vor uns Klage geführt hat, dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, vormals Herzog von Baiern und Sachsen, den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort München verlegt habe“.  

Die Darstellung ist knapp und sehr ungenau. Welchen Markt und welche Brücke sollte denn der Löwe zerstört haben? Lautete der erste Punkt des Augsburger Schieds vom 14. Juni 1158 doch: „Der Markt, der bisher zu Föhring abgehalten wurde, die Zollbrücke und die Münze, werden dort künftig nicht mehr bestehen“.  

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt enthält der vierte Absatz des Kaiserdiploms eine regalrechtliche Regelung. Demnach wird dem Freisinger Bischof der Markt und die Zollbrücke übertragen. Wie künftig die Einkünfte der Münze aufgeteilt werden, darüber trifft die Urkunde jedoch keine Aussage.  

Um diesen Sachverhalt und die Berechtigung der Klage zu untermauern und eine spätere eventuelle Zurücknahme der Entscheidung zu verhindern, bietet der Freisinger Bischof eine Reihe von hochrangigen Würdenträgern als Zeugen auf.

Damit ist die Rechnung des Klage führenden Bischofs von Freising aufgegangen, indem er sich an das knapp einen Monat zuvor abgeschlossene landrechtliche Verfahren angehängt und gewonnen hat. Er hat in dieser Verfahrensweise die Gelegenheit gesehen, über eine Verurteilung des Welfenherzogs als Friedens- und Rechtsbrecher einen Gewinn für die eigene Kirche herauszuholen. Die Münchner Stadtherrschaft der Freisinger Bischöfe wird bis zum Jahr 1240 andauern. 

16. Oktober 1311
Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben

Vienne * Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben. Gleichzeitig entscheidet das Konzil aber auch, dass die Templer der ihnen vorgeworfenen Häresie und Blasphemie nicht überführt sind. Bis dahin geht der König rücksichtslos gegen die Templer vor. Geständnisse werden durch die Folter erzwungen und der Widerruf durch Verbrennen geahndet. Trotzdem sterben viele Templer lieber im Feuer, als ihren Widerruf zurückzuziehen.

um 6. Dezember 1414
Jan Hus wird in Konstanz in einem Verlies inhaftiert

Konstanz * Jan Hus wird auf der Dominikanerinsel in Konstanz in einem Verlies inhaftiert. Weil Jan Hus seine Thesen nicht widerrufen will, wird der Geleitbrief des Königs für den Kritiker für ungültig erklärt, weil jetzt nicht mehr die weltliche Ordnung für ihn zuständig sei, sondern die kirchliche.

Außerdem war die Zusage - nach damaliger Rechtsauffassung - sowieso ungültig, weil es gegenüber einem Häretiker keine verpflichtende Zusage geben kann.

24. März 1415
Jan Hus wird vom Verlies in eine gesündere Unterkunft gebracht

Konstanz * Schlecht genährt und krank wird Jan Hus vom Verlies auf der Dominikanerinsel in Konstanz in eine gesündere Unterkunft gebracht. Er kommt in den Gewahrsam des Bischofs von Konstanz. Der Kirchenkritiker soll zwar seine Thesen widerrufen, doch ein toter Jan Hus nützt niemanden. 

um 30. Juni 1415
Jan Hus schwört seinen Lehren nicht ab

Konstanz * Böhmische und mährische Adlige haben erreicht, dass Jan Hus auf dem Konzil von Konstanz sich selbst und seine Lehren öffentlich verteidigen kann. Das Konzil verlangt von Jan Hus „den Widerruf und die Abschwörung seiner Lehren“. Der als Häretiker Angeklagte lehnt dies jedoch ab. 

um 30. April 1600
Die alte Anna „Pämbin“ widerruft sie ihre Aussage

München-Graggenau * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte „Pämbin“ wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren des Herzogs Maximilian I. unterstellen. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

21. Januar 1616
Der Hexenprozess gegen die Familie Schwerzin wird wieder aufgenommen

München * Der Hexenprozess gegen Barbara, Elisabeth und Katharina Schwerzin wird wieder aufgenommen. Nach den Geständnissen der Elsl Schwerzin unter der Folter werden vier weitere Frauen verhaftet, jedoch im Mai wieder entlassen. Am letzten Gerichtstag widerrufen die Mutter Katharina und ihre Tochter Bärbl alles vorher gesagte; nur Elsl bleibt bei ihren früheren Aussagen.

Das Stadtgericht nimmt nun den Prozess mit verstärkter Anwendung der Folter wieder auf, prüft aber die erzwungenen Aussagen besser nach und muss feststellen, dass die Aussagen frei erfunden und erlogen sind. 

um 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

7. Dezember 1918
Ministerpräsident Eisner erklärt Auers Rücktritt für nichtig

München * Der MSPD-Innenminister Erhard Auer wird kurz nach Mitternacht von ungefähr 300 Demonstranten in seiner Wohnung „überfallen“. Sie holen ihn aus dem Bett und erzwingen von ihm mit vorgehaltenem Gewehr seinen Rücktritt. Erhard Auer äußert sich daraufhin: „Der Gewalt weichend erkläre ich [..], dass ich das Amt des Ministers des Inneren niederlege.“

In der Zwischenzeit ist Ministerpräsident Kurt Eisner in Auers Wohnung geeilt. In seinem ehrlichen Bemühen, Gesetz und Ordnung des Freistaats aufrecht zu erhalten, weist er die Demonstranten auf das Falschsein ihrer Gewalthandlungen hin und wird dafür begeistert gefeiert. Er entgegnet den Angreifern: Ihr Handeln sei „sicherlich gut gemeint und […] sicherlich aus Liebe zu mir geschehen, aber es war nicht gut“.

Eisner und Auer sind sich einig, dass das Rücktrittsgesuch öffentlich widerrufen werden soll. Ministerpräsident Kurt Eisner nimmt Auers Rücktritt nicht an und erklärt die „erpresste Erklärung“ für nichtig. Gegen vier Uhr früh ist die Angelegenheit erledigt und die Ruhe in der Stadt wieder eingekehrt. 

2. Mai 1919
Eine Denunziationswelle setzt ein

München * Eine Denunziationswelle setzt ein. Das für politische Straftaten zuständige Stand- und Volksgericht am Mariahilfplatz hat Hochkonjunktur. Da wird so manche offene Rechnung beglichen.

Beispiel: Der Straßenbahnschaffner Alois Bosch gerät mit seinem Nachbarn in Streit. Daraufhin geht dieser zur Polizei und behauptet, Bosch hätte am 2. Mai auf heranrückende Truppen geschossen. Obwohl er seine Aussage später widerruft, wird der Straßenbahner wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee zu zwei Wochen Haft verurteilt. Wegen dieser Vorstrafe wird Bosch von seinem Arbeitgeber, der Stadt München, entlassen. 

10. Januar 1969
George Harrison verlässt die Film- und Plattenaufnahmen

London * George Harrison verlässt nach einem erbitterten Streit mit John Lennon die Film- und Plattenaufnahmen von „Let It Be“, nachdem es zuvor schon Auseinandersetzungen mit Paul McCartney gab. Erst nach zwei klärenden Gesprächen aller vier Beatles können die Aufnahmen am 21. Januar fortgeführt werden. Der Bruch ist aber unwiderruflich eingetreten.