Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
2. Juli 1590
Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende

München * Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende. Die Anklage gegen vier „Weibspersonen“ unterschiedlichen Alters lautet auf

  • Buhlschaft mit dem Teufel,
  • Leichenraub und Leichenschändung,
  • Hostienentweihung sowie
  • Hexerei.

Die vier Frauen, Anna Anbacherin, Brigitte Anbacherin, Regina Bollingerin und Regina Lutzin, machen die üblichen Geständnisse: Ausfahrt mit dem Teufel über Felder und in verschiedene Weinkeller. Eine andere gestand, sie habe ein totes Kindlein auf dem Gottesacker vor dem Sendlinger Thor ausgegraben und daraus eine wässrige, zähe und wasserfarbige Salbe bereitet.

Aufgrund des erdrückenden Beweismaterials werden alle vier Frauen als Hexen zum Tode verurteilt. Wegen ihres hohen Alters werden sie - auf Fürbitte hoher fürstlicher Personen - vorher erdrosselt und danach ihre geschundenen Körper verbrannt. 

1867
Eduard von Grützners Abschlussarbeit an der Kunstakademie

München-Maxvorstadt * Als Abschlussarbeit verlangt Karl von Piloty von seinen Schülern einen „großen historischen Unglücksfall“.

Als Thema für Eduard Grützner schlägt er vor: „Heinrich II. von England lässt sich 1174 am Sarkophage des Erzbischofs Thomas Becket geißeln“. Da der Student der Thematik nur wenig Sympathie abgewinnen kann, malt er eine ganz andere Unglücksgeschichte.

Es wird ein humoristisches Kellerbild mit Mönchen, auf dem ein behäbiger, zum Weinholen geschickter Klosterbruder abgebildet ist. Er hat zu tief und zu lange ins Glas geschaut und ist deshalb angetrunken - an einem Weinfass stehend - eingeschlafen. Von einem anderen Pater denunziert, wird der Mönch nun vom Prior kritisch beobachtet.

Piloty sieht sich das Bild lange an und sagt schließlich: „Bravo, gratuliere!“ Eduard Grützners nächstes Werk hat eine ähnliche Thematik: Ein von Zahnweh geplagtes Pfäfflein steigt in den Weinkeller, um dort Linderung für seine Pein zu suchen. Dieses Bild kauft der „Kunstverein“ an und versteigert es für dreihundert Gulden. Der Käufer veräußert es umgehend für beinahe das Dreifache.

um April 1904
Eine Studienreise für den Betrieb eines Ratskellers

München * Eine Kommission des Stadtmagistrats geht auf Studienreise nach Stuttgart, Deidesheim, Mainz, Wiesbaden, Koblenz, Köln, Bremen, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden, Wien, Großinzersdorf und Salzburg begeben, „um Einrichtung und den Betrieb der Ratskeller einer Anzahl größerer Städte kennen zu lernen“.

Ergebnis dieser Studienreise war der Beschluss der Gemeindekollegien, dass im Ratskeller nur noch „Pfalzweine, Rheinweine, Mosel- und Saarweine, Frankenweine, badische Weine, österreichische und ungarische Weine sowie Bordeaux-, Burgunder- und Schaumweine“ angeboten und verkauft werden durften, welche von einer vom Magistrat eingesetzten Kommission „nach vorgenommener Kostprobe angekauft und in der städtischen Weinkellerei eingelagert und behandelt worden sind“.

Für die Auswahl der „ruhigen“ Weine war „vor allem maßgebend, dass die Weine naturecht, das heißt aus dem vergorenen Saft der Weintraube sind und keinerlei Zusatz an Zucker oder Zuckerwasser enthalten“.

August 1928
„Eine Stätte solider Trinkfestigkeit scheint der Ratskeller zu sein“

München-Graggenau * In der Stadtchronik ist zu lesen:  „Eine Stätte solider Trinkfestigkeit scheint der Ratskeller zu sein; dort und in der Regieweinkellerei wurden im letzten Jahre 195.000 Flaschen Rot- und Weißweine und 5.000 Flaschen Schaumweine umgesetzt und hierfür 560.000 Mark eingenommen; 285.000 Mark wurden wieder für Weinankauf ausgegeben, einschließlich Fracht, Umsatzsteuer, Weinproben und Reisekosten; von dem Gesamtumsatze von 567.000 Mark werden 20.000 Mark an den Gemeindehaushalt abgeliefert“.