Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
20. Januar 1919
Entwurf der Weimarer Verfassung wird der Öffentlichkeit vorgestellt

Weimar * Hugo Preuß stellt seinen Entwurf der Weimarer Verfassung der Öffentlichkeit vor.

  • Darin sollen die Rechte der Einzelstaaten stark beschnitten werden.
  • Bayern würde die Militärhoheit, 
  • sein eigenes Post- und Telegraphenwesen sowie 
  • das Recht, direkte Steuern zu erlassen, verlieren. 
  • Das würde auch das Ende der bayerischen Außenpolitik bedeuten.  
  • Aus einem souveränen Einzelstaat soll ein Teilstaat des Deutschen Reichs werden. 
29. März 1919
Protest gegen den Entwurf der Weimarer Verfassung

München * Dipl.-Ing. Otto Ballerstedt vom Bayernbund legt in einer von ihm einberufenen Versammlung Protest gegen die im Entwurf der Weimarer Verfassung beabsichtigte Beseitigung der bayerischen Reservatsrechte ein. Er sagt: „Für Großpreußen haben wir in Süddeutschland kein Verständnis. Wir wollen ein großes deutsches Reich mit wahrhaft gleichberechtigten Bundesstaaten.“ 

5. April 1919
Das Führen bayerischer Adelstitel wird ausdrücklich verboten

München-Kreuzviertel * Bezugnehmend auf das „Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels“ wird in einer Bekanntmachung der Staatsregierung das Führen bayerischer Adelstitel ausdrücklich verboten. Das Gesetz wird durch die Weimarer Verfassung vom 11. August wieder aufgehoben. 

11. August 1919
Verfassungsberatungen beendet

Bamberg * Der Verfassungsausschuss hat in 21 Sitzungen die neue bayerische Verfassung beraten.

Es werden noch redaktionelle Angleichungen an die Weimarer Verfassung vorgenommen, die am gleichen Tag in Kraft getreten ist. Zum Beispiel die in Paragraph 13 festgelegte Homogenitätsklausel „Reichsrecht bricht Landesrecht“

um 5. September 1919
Bayerns Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung ab

München * Alle acht bayerischen Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung mit der Begründung ab: „Halte sich wenigsten der Priesterstand das Gewissen rein und frei gegenüber einer Republik und ihrer Verfassung, die aus der Sünde der Revolution und damit aus dem Fluche geboren sind und diesen Fluch bis in das dritte und vierte Geschlecht vererben werden“