Wehrsportgruppe Hoffmann als terroristische Organisation verboten
Bonn * Bundesinnenminister Gerhard Baum verbietet die Wehrsportgruppe Hoffmann als terroristische Organisation.
Bonn * Bundesinnenminister Gerhard Baum verbietet die Wehrsportgruppe Hoffmann als terroristische Organisation.
München * Franz Josef Strauß echauffiert sich noch zwei Monate nach dem Verbot der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ folgendermaßen: „Mein Gott, wenn sich ein Mann vergnügen will, indem er am Sonntag auf dem Land mit einem Rucksack und einem mit Koppel geschlossenen Battledress spazieren geht, dann sollte man ihn in Ruhe lassen.“
München * Die Ermittlungen der ersten Tage nach dem Oktoberfest-Attentat konzentrieren sich auf die verbotene paramilitärische Wehrsportgruppe Hoffmann. Selbst Generalbundesanwalt Kurt Rebmann verkündet, dass Gundolf Köhler keinesfalls allein für das Attentat verantwortlich sein kann.
München * Nach acht Monaten stellt die Sonderkommission Theresienwiese ihre Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat ein und präsentiert den 187-seitigen vorläufigen Abschlussbericht.
Die Quintessenz lautet:
„Gundolf Köhler dürfte als Alleintäter gehandelt haben. Für eine Mittäterschaft oder auch nur Mitwisserschaft anderer an dem Sprengstoffanschlag auf das Münchner Oktoberfest ließen sich keine konkreten Anhaltspunkte erkennen“.
Seine rechtsextremistische Einstellung wird durch Nachforschungen bestätigt. Ebenso, dass er in den Jahren 1975/76 an Übungen der am 30. Januar 1980 verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann teilgenommen hat. Die These vom verwirrten Einzeltäter ist seitdem die offizielle Version.