Münchner Zeitensprünge
2000
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14. Juli 1849
Die Landtagswahlen sollen andere Mehrheiten ermöglichen

Königreich Bayern * Die für diesen Tag angesetzten Landtagswahlen werden von der Staatsregierung sorgfältig vorbereitet. Sie setzt dabei vor allem auf den Einfluss der kirchlichen Oberhirten und Pfarrer sowie auf das Engagement der(höheren) Beamtenschaft. Der Regierung genehme Vereine werden gefördert; nach den Wahlen jedoch alle politischen Vereine wieder verboten.  

Die Wahlkreise werden erstmals von der Regierung nach wahltaktischen Gesichtspunkten gebildet. Eine Praxis, die die Regierung von nun an bis zur Wahlrechtsreform von 1906 beibehalten wird. Mit den so gewonnenen neuen Mehrheitsverhältnissen kann König Max II. eine Politik der Reaktion verfolgen und versuchen, die Änderungen der Bayerischen Verfassung wieder rückgängig zu machen. 

17. Juli 1905
Erneutes Wahlbündnis zwischen der SPD und dem Zentrum

Königreich Bayern * Die Landtagswahlen sind von einem erneuten und ausgeweiteten Wahlbündnis“zwischen der SPD und dem Zentrum geprägt. Bei den Bayerischen Landtagswahlen erhält

  • das Zentrum 102 (bisher 83),
  • die Fortschrittspartei 22 (44),
  • die SPD 12 (11) Mandate.

Die Liberalen setzten ihren Abstieg fort und können nur noch 22 [- 22] Mandate erringen. Doch damit ist der Weg für eine Zweidrittelmehrheit geebnet, welche zu einer Wahlrechtsreform benötigt wird. 

23. April 1918
Erneut eine Reform zur Verhältniswahl abgelehnt

München-Kreuzviertel * Der Antrag der Sozialdemokraten und der Liberalen, die Kammer der Abgeordneten nach dem Verhältniswahlsystem wählen zu lassen, kommt für die bayerische Regierung zur Unzeit.

Heinrich Held, der Führer der Zentrumsfraktion, lehnt den Vorschlag ab, da das Verhältniswahlrecht zwei Nachteile habe:

  • Es zerstört die Beziehungen zwischen den verschiedenen Ständen und ihren parlamentarischen Vertretern und
  • das System wäre darauf ausgerichtet, dass die parlamentarische Kontrolle in den Händen professioneller Parteipolitiker zu liegen käme.

Die Zentrumspartei will die Verhältniswahl nur in einigen großen Städten Bayerns, und nur auf der Grundlage der Volkszählung von 1910 zulassen. Auf 42.000 Einwohner sollte ein Abgeordneter gewählt werden.

Die MSPD lehnt den Zentrums-Vorschlag als unzulänglich ab und will die Regelung auf das gesamte Staatsgebiet ausdehnen. Sie fordert eine durchgreifende Neueinteilung der Wahlkreise, um so das fehlende Gleichgewicht zwischen Stadt und Land herzustellen.

Die bayerische Regierung stellt sich auf die Seite des Zentrums, weshalb die Wahlrechtsreform erneut abgelehnt wird. 

13. Juli 1918
Die MSPD stimmt dem Etat zu

Berlin * Die MSPD-Fraktion stimmt im Reichstag erneut dem Etat zu, obwohl in allen innenpolitischen Fragen, vor allem bei der preußischen Wahlrechtsreform, jeglicher Fortschritt fehlt.

Zur Entscheidung der MSPD-Fraktion für die neuen Kredite erklärt Friedrich Ebert in seiner Rede, dass Deutschland niemals „auf entehrende, seine politische, wirtschaftliche und kulturelle Zukunft vernichtende oder herabdrückende Bedingungen“ eingehen wird, weshalb man „die Mittel bewilligen [muss], die zur weiteren Verteidigung der Lebensinteressen unseres Volkes und zur Erreichung des Friedens erforderlich sind“.

Das Parlament geht danach in die Sommerpause.