Münchner Zeitensprünge
2000
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Januar 1669
Die Landstände treten das letzte Mal zusammen

München * Die Landstände, die baierische Volksvertretung mit ihren 567 Mitgliedern, treten das letzte Mal zusammen. Sie sind eine unrepräsentative Vertretung, der nur drei Stände (Adel, Kirche und Städte) angehören. Der Landtag dauert bis März.

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

26. Mai 1818
Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung

München * Das Königreich Baiern gibt sich eine konstitutionelle Verfassung. Baiern ist damit unter den großen deutschen Staaten der erste Verfassungsstaat. Baden erreicht diesen Status drei Monate und Württemberg ein Jahre später.  

Der König vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, unterliegt aber in der Ausübung seiner Rechte einigen Beschränkungen.

Es gibt ein Zweikammersystem.

  • Die Erste Kammer sind die Reichsräte,
  • die Zweite Kammer setzt sich zusammen zu je einem Achtel aus adeligen Gutsbesitzern und Geistlichen, ein Viertel kommt von Städten und Märkten, die restliche Hälfte sind Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
  • Es gibt eine Legislaturperiode und
  • außerdem werden die Mitglieder der Abgeordnetenkammer gewählt.  

    Dennoch ist der Weg zu demokratischen Strukturen noch sehr, sehr weit!  
  • Die adeligen Gutsbesitzer stellen ein Achtel, die katholischen und evangelischen Geistlichen ebenfalls ein Achtel, die Städte, Märkte und Gemeinden ein Viertel und die übrigen Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit die Hälfte.  
  • Dazu kommen zusätzlich drei Vertreter der Universitäten.  
  • Es gibt keinen Parlamentarismus,  
  • die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer haben keinen Einfluss auf die Arbeit des Ministerrats,
  • die Abgeordneten haben kein Initiativrecht, dürfen also selbst keine Gesetzentwürfe einbringen und  dürfen nicht über ihren Zusammentritt selbstständig entscheiden.  

Im Vergleich zu den Vorgaben der Deutschen Bundesakte ist die Baierische Verfassung jedoch sehr modern ausgefallen. Sie legt das Fundament für das System einer konstitutionellen Monarchie.  

Erneut ist das neue Staatsgrundgesetz aber keine Vertragskonstruktion zwischen dem Fürsten und dem Volk, sondern ein einseitiger verfassungsgebender Akt des Königs. Man nennt das auch eine oktroyierte Verfassung, die vom König in freier Selbstbeschränkung erlassen wird und somit nicht das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Fürst und Volksvertretung darstellt.  

Im Gegenteil, der Baiernkönig begründet seine Herrschermacht mit der Verfassung nicht, sondern unterwirft sich vielmehr nur in bestimmten Punkten seinen selbst erlassenen Beschränkungen. 

11. September 1825
Die Ständeversammlung verabschiedet drei Sozialgesetze

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung verabschiedet drei Gesetze, die als die ersten von einer bayerischen Volksvertretung verabschiedeten Sozialgesetze angesehen werden:

  • Das Gesetz über die Heimat,
  • das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung und
  • das Gesetz über das Gewerbewesen. 
2. Februar 1837
Wahlergebnis im Sinne der Regierung beeinflusst

München-Kreuzviertel * Die nächste Zusammenkunft der Volksvertretung beginnt am 2. Februar und dauert bis zum 17. November 1837. Das Ergebnis der im Vorfeld durchgeführten Wahlen war von der Staatsregierung schon ganz in ihrem - konservativen - Sinne beeinflusst worden. 

14. November 1842
Die Stände-Versammlung erhält ein Mitspracherecht

München-Kreuzviertel * Die nächste Stände-Versammlung dauert vom 14. November 1842 bis zum 30. August 1843. Sie ist zu Beginn überschattet vom Ausschluss mehrerer Abgeordneter, hauptsächlich aus der Pfalz.  

Den Schwerpunkt der Verhandlungen bildet wiederholt die Frage der „Erübrigungen“, deren Summe seit dem Jahr 1837 auf fast 30 Millionen Gulden angewachsen ist, und die der König ohne Beteiligung der Volksvertretung für sich beanspruchen will.

Eingespart wurden diese Gelder zum größten Teil bei Infrastrukturmaßnahmen. Dabei war der Zustand der Straßen so katastrophal, dass man amüsiert feststellte, man könne bald nicht mehr zu den Prachtbauten Ludwigs gelangen. Doch der öffentliche Straßenbau interessierte den König nicht, da ihm sonst nicht genügend Geld für „seine Sachen“ bleibt. 

Zudem wird bei der Verwaltung und den Bildungseinrichtungen gespart. Der Bildungsetat bleibt dreißig Jahre lang gleich und beträgt für ganz Bayern nur ein Viertel der Zivilliste für das Königshaus.  

Das Ergebnis der Stände-Versammlung ist das sogenannte „Verfassungsverständnis“, in dem der König seinen Anspruch auf die alleinige Verfügungsmacht über die „Erübrigungen“ aufgeben muss. Das Parlament erhält bei der Verwendung der Gelder ein Mitspracherecht und geht aus dieser Auseinandersetzung gestärkt hervor. 

3. März 1848
Die Münchner erstellen einen Forderungskatalog an den König

München * In einem Forderungskatalog verlangen die Münchner Untertanen vom König:  

  • Die Verabschiedung eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit.  
  • Die Einführung voller Pressefreiheit und eines Pressegesetzes.
  • Die Einführung öffentlicher Gerichtsverfahren.
  • Die Unterstützung des Wunsches nach Schaffung einer Volksvertretung für den Frankfurter Bundestag.
  • Die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.
  • Die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes.
  • Die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes.
  • Die Entlassung des Verwesers des Innenministeriums Berks.  

Die Resolution liegt im Rathaus auf und „innerhalb von nur vier Stunden sollen bereits mehr als 10.000, bald gar 20.000 Unterschriften gesammelt worden sein“. Der Magistrat und zwei aus dem Bürgerstand ausgewählte Vertrauensmänner überreichen die Resolution.  

Noch am Abend verkündet der Leitende Minister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein, dass die Stände zur Prüfung der Resolution vorzeitig einberufen werden sollen. Als Termin wird der 31. Mai festgesetzt. König Ludwig I. kann und will die Forderungen der Bürger nicht akzeptieren, verspricht aber die Entlassung Berks. Außerdem soll die nächste Stände-Versammlung auf den 31. Mai 1848 vorverlegt werden.  

Als die Münchner diese Forderungen aufstellen, hat Lola Montez das Königreich Bayern bereits seit drei Wochen in Richtung Schweiz verlassen. Es geht nicht mehr um die Affäre mit der Spanischen Tänzerin, es geht nur noch um das autokratische und neoabsolutistische Herrschaftssystem König Ludwigs I., das nicht mehr länger aufrechtzuerhalten ist. 

4. Juni 1848
Die Landtagsabgeordneten erhalten das Recht der Initiative

München-Kreuzviertel * Ein weiteres wichtiges Vorschriftenwerk ist das Gesetz über die ständische Initiative. Es gibt den Abgeordneten beider Kammern des Landtags das Recht der Initiative, also das Recht, Gesetzesentwürfe einzubringen.  

Immerhin wird damit aus der Stände-Versammlung eine wirkliche Volksvertretung. Und aus dem Ständehaus wird das Landtagsgebäude. 

2. Mai 1886
Die königliche Finanzmisere wird öffentlich diskutiert

Nürnberg * Der Nürnberger Anzeiger schreibt zur Finanzmisere König Ludwigs II. folgende Zeilen:  „[...] der Staat soll Schulden machen, um die Kalamität der Kabinettskassa zu beseitigen, wozu eine Summe von 12 bis 20 Millionen Mark - nach den verschiedenen Lesearten - nötig sein wird.  
Ob hierzu wirklich so leicht die Genehmigung der 2/3-Mehrheit der Landboten zu erhalten ist, wollen wir doch erst abwarten, nach unserer Meinung kann hierzu eine Volksvertretung ihre Zustimmung unmöglich geben“

28. Oktober 1918
Gesetzentwurf zur Änderung der Reichsverfassung unterzeichnet

Berlin - Deutsches Reich * Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet den Gesetzentwurf zur Änderung der Reichsverfassung, der am 4. November veröffentlicht wird. Damit tritt die Änderung der Verfassung von 1871 in Kraft. Die wesentlichste Bestimmung lautet: „Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags“. Damit ist das Deutsche Reich eine Parlamentarische Monarchie.

Außerdem sagt der Kaiser seine loyale Zusammenarbeit mit der Volksvertretung und der von dieser gestellten Regierung an. Auf Rücktrittsforderungen geht er mit keinem Wort ein. 

29. Oktober 1918
Die Aussprache über die politische Lage wird abgesetzt

München-Kreuzviertel * Im letzten Augenblick wird in der Bayerischen Abgeordnetenkammer die Aussprache über die politische Lage und die Rede des Ministerpräsidenten Otto von Dandl von der Tagesordnung abgesetzt und auf die folgende Woche verschoben. 

Man erwartet, dass König Ludwig III. das bisherige Ministerium auflösen wird, um so die Volksvertretung unmittelbar an der Regierung beteiligen zu können.

31. Oktober 1918
Einigung über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * In interfraktionellen Verhandlungen zwischen der bayerischen Volksvertretung und der Regierung einigt man sich auf die Einführung der Verhältniswahl und der Reform der Reichsrätekammer.

10. November 1918
Kronprinz Rupprecht kämpft mit allen Mitteln um seine Krone

Lille - München-Kreuzviertel * Ex-Kronprinz Rupprecht legt in einem forschem Telegramm bei der bayerischen Regierung 

  • „Verwahrung ein gegen die politische Umwälzung, die ohne Mitwirkung der gesetzgebenden Gewalten und der Gesamtheit der bayerischen Staatsbürger in Heer und Heimat von einer Minderheit ins Werk gesetzt wurde. 
  • Das bayerische Volk und das seit Hunderten von Jahren mit ihm verbundene Fürstenhaus haben das Recht zu verlangen, dass über die Staatsform durch eine verfassungsgebende Nationalversammlung entschieden wird, die aus freien und allgemeinen Wahlen hervor geht.
  • Dass den heimkehrenden Soldaten die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Stimme abzugeben, ist eine selbstverständliche Forderung.
  • Die bayerischen Soldaten werden dann im Einvernehmen mit den bayerischen Staatsbürgern in der Heimat zu entscheiden haben, wie sie sich zur Frage weiterer Zusammenarbeit mit ihrem Fürstenhause stellen wollen.“

Der Ministerrat des Volksstaates Bayern ignoriert diese papierene Ermahnung übrigens vollkommen zu Recht. Hier spielt der Monarch von Gottes Gnaden plötzlich den Vorbild-Demokraten.

Denn dass sich Rupprecht auf eine noch ausstehende Entscheidung der frei gewählten Vertretung des souveränen Volkes beruft, ist frech. Bis dahin hätte schließlich die Dynastie Wittelsbach nicht im Traum daran gedacht, die Staatsform zum Gegenstand der Entscheidung einer Volksvertretung zu machen. 

28. April 1933
Der Bayerische Landtag tritt letztmals zusammen

München-Kreuzviertel * Der Bayerische Landtag tritt an diesem und dem darauffolgenden Tag letztmalig für die nächsten 13 Jahre zusammen. Der Landtag wird nach dem Ergebnis der Reichstagswahlen,vom 5. März 1933 gebildet. Von den 103 Abgeordneten gehören 51 Abgeordnete der NSDAP an, 30 der Bayerischen Volkspartei - BVP, 17 der SPD und 5 der Kampffront. Von einer freien Volksvertretung kann allerdings keine Rede mehr sein.

Der Landtag hat nur mehr das Ermächtigungsgesetzes zur endgültigen Selbstausschaltung als Verfassungsorgan zu erlassen. Ansonsten dienen die beiden Sitzungen vornehmlich der Demonstration der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Bayern.