Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

3. April 1849
Friedrich Wilhelm IV. will nicht Kaiser von Volkes Gnaden sein

Berlin - Frankfurt am Main * Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die ihm von der Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone ab. Die von Volksvertretern angebotene Krone besteht für Friedrich Wilhelm IV., der in seinem monarchischen Selbstbild vom traditionellen Gedanken des Gottesgnadentums ausgeht und die Idee der Volkssouveränität ablehnt, nur aus „Dreck und Letten“. Ein „Kaiser von Volkes Gnaden“ will er keinesfalls sein. Damit sind auch die Deutsche Einheit und die Reichsverfassung gescheitert.

Die Zurückweisung der Kaiserkrone durch den preußischen König liegt an dessen innerlichen Ablehnung der Frankfurter Reichsverfassung, weil diese von Demokraten und Liberalen beschlossen worden ist. Denn während der Revolutionszeit hat der Preußenkönig immer wieder seine Bereitschaft signalisiert, an die Spitze eines deutschen Bundesstaates zu treten. Er wünscht sich allerdings eine konservativere Verfassung und scheut sich vor dem Titel eines Kaisers.

Viel wichtiger ist ihm, die Zustimmung seiner Standesgenossen, der anderen deutschen Fürsten, zu erhalten. Bereits am 3. April 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone des Frankfurter Parlaments ablehnt, lässt er die übrigen deutschen Staaten wissen, dass er an die Spitze eines deutschen Bundesstaates treten wolle, an dem diejenigen Staaten teilnehmen sollen, die dies wünschen.