Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
15. September 1935
Die Nürnberger Gesetze bringen die völlige Entrechtung der Juden

Nürnberg * Mit den Nürnberger Gesetzen wird die völlige Entrechtung der Juden in Deutschland eingeleitet. Sie teilen sie in sogenannte Voll-, Halb- oder Viertel-Juden ein. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. 

Für „Verbrechen der Rassenschande“ werden hohe Zuchthausstrafen oder KZ verhängt. Unter Zuhilfenahme der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ können Angeklagte sogar zum Tode verurteilt werden. Das Reichsbürgergesetz macht Juden zu Bürgern zweiter Klasse. 

Anton von Arco gehört damit zu den Halbjuden, doch sein Ruhm als Eisner-Mörder schützt ihn vor weiteren Verfolgungen. 

5. September 1939
Eine Verordnung gegen Volksschädlinge wird erlassen

Berlin * Wenige Tage nach dem Kriegsbeginn wird eine Verordnung gegen Volksschädlinge erlassen. Sie bildet eine weitere rechtliche Grundlage für Todesurteile. Die Verordnung räumt ausdrücklich auch die Todesstrafe durch Erhängen ein.