Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
28. Februar 1919
Ein umfangreicher Kompromissantrag wird beraten

München-Kreuzviertel * Am Nachmittag beraten die Delegierten der bayerischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte im Münchner Landtagsgebäude an der Prannerstraße einen Kompromissantrag. Darin wird festgelegt, dass der Kongress der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte den Provisorischen Nationalrat darstellt.  

  • In den nächsten Tagen sollen 250 Delegierte gewählt werden, die diesem Provisorischen Nationalrat künftig angehören.  
     
  • Im Anschluss daran soll ein Aktionsausschuss gewählt werden, der sich aus je sieben Mitgliedern der Vollzugsausschüsse der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte, je drei Vertretern von SPD, USPD, Revolutionärem Arbeiterrat und Bayerischem Bauernbund - BBB zusammensetzt.  
  • Die Mitglieder des Aktionsausschusses können jederzeit vom Provisorischen Nationalrat abgesetzt werden.  
  • Der Aktionsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Zentralrat, dessen Mitglieder dem Aktionsausschuss verantwortlich sind.  
     
  • Außerdem soll in absehbarer Zeit das Staatsgrundgesetz vom 4. Januar 1919 zur Volksabstimmung vorgelegt werden.
  • Das Staatsgrundgesetz soll zuvor aber noch in einigen Punkten abgeändert werden, in dem die Räte das Recht zur Gesetzesinitiative und ein Vetorecht gegen Parlamentsbeschlüsse festgeschrieben erhalten.  
  • Bei Streitigkeiten hat das Volk das letzte Wort und entscheidet per Volksentscheid.  

Hans Unterleitner wirbt mit großem Engagement für den Kompromiss: „Die zweite Revolution ist eine Tatsache. Nun handelt es sich darum, sich klar zu sein, was die zweite Revolution will. [...] Wir haben die politische Macht erobert und lassen sie uns nicht mehr nehmen“.  

  • In seinen Ausführungen stellt er fest, dass die Beratungen mit den Bauernvertretern gezeigt haben, dass die Bauern einer Räterepublik jegliche Unterstützung verweigern.  
  • Ohne die Bauern kann jedoch so ein Experiment unmöglich funktionieren: „Wir dürfen die Augen vor der Tatsache nicht verschließen, in Deutschland und in Bayern liegen eben die Verhältnisse anders wie in Russland“
15. September 1919
Die demokratische Bayerische Verfassung tritt in Kraft

Freistaat Bayern * Die Verfassung des Freistaats Bayern tritt mit ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Bayern in Kraft. Sie bildet die Grundlage des bayerischen Staatslebens bis zum Jahr 1933.

In Artikel 2 heißt es:

  • Die Staatsgewalt geht von der Gesamtheit des Volkes aus.

In Artikel 15 heißt es:

  • Alle Bayern sind gleich.
  • Der bayerische Adel ist aufgehoben.

Die Idee der Räterepublik findet trotz der revolutionären Entstehungsgeschichte nur wenig Berücksichtigung. Lediglich die plebiszitären Elemente Volksbegehren und Volksentscheid werden aufgenommen. Der Landtag besitzt die uneingeschränkte Gesetzeshoheit einschließlich der Verfassungsgesetzgebung.