um 1550
Kein Brauer unter den Vertretern der Bürgerschaft
München * Bis zum Jahr 1800 sind die Weinschenken und Handelsleute die eigentlichen Vertreter der Bürgerschaft. In dieser Zeit findet sich in dem aus 24 Mitgliedern bestehenden äußeren Rat weder ein Handwerker, Bäcker oder Metzger, auch kein Brauer.