Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
30. Dezember 1870
Die Kammer der Reichsräte beschließt den Beitritt zum Reich

München-Kreuzviertel * Zur Annahme der Versailler Verträge vom 23. November 1870 und dem damit verbundenen Reichsbeitritt ist im Bayerischen Landtag eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit notwendig.  

Diese Verträge regeln die Modalitäten, unter denen die süddeutschen Staaten dem Deutschen Kaiserreich beitreten sollen. Dabei ist zu entscheiden, ob das Königreich Bayern selbstständig bleiben oder ein Teil des Deutschen Reiches werden soll.  

Die Kammer der Reichsräte, der Vertretung des Hochadels, der Hochfinanz und der hohen Geistlichkeit, hat den Verträgen, die am 1. Januar 1871 in Kraft treten sollen, bereits an diesem 30. Dezember 1870 mit großer Mehrheit zugestimmt. Um die Souveränität des bayerischen Volkes preiszugeben, haben die erklärten „Sachwalter bayerischer Interessen“ genau einen Vormittag gebraucht. 

7. Mai 1919
Übergabe des Entwurfs für den Versailler Vertrag

Versailles * Im Trianon-Palast-Hotel in Versailles wird dem deutschen Bevollmächtigten der Entwurf der Friedensbedingungen überreicht. Deutschland kann innerhalb von 14 Tagen schriftliche Bemerkungen dazu abgeben. Eine mündliche Aussprache soll nicht stattfinden. 

10. Januar 1920
Der Versailler Vertrag tritt in Kraft

Deutsches Reich * Der Versailler Vertrag tritt in Kraft. Der Vertrag weist Deutschland und seinen Verbündeten die alleinige Rolle des Aggressors im Ersten Weltkrieg zu. 

  • Das Deutsche Reich wird finanziell für die Schäden an Land und Menschen haftbar gemacht. Hohe Reparationsforderungen sind die Folge.
  • Dazu umfangreiche Gebietsabtretungen und
  • eine militärische Abrüstung durch die Reduzierung der Berufsarmee auf maximal 100.000 Mann einschließlich höchstens 4.000 Offiziere und eine Marine mit 15.000 Mann.
  • Dazu kommen Vorschriften zur Ausstattung der Wehrmacht.