Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
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Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

1140
Das umfangreiche Imperium der Tempel-Ordensritter

Paris * Die Templer besitzen ausgedehnte Ländereien in Frankreich, England, Schottland, Spanien, Portugal, Flandern, Italien, im Deutschen Reich, Ungarn und in der Levante.

Geschenkt wird ihnen vor allem für die Ablösung von Sünden sowie das Seelenheil des Spenders und seiner Angehörigen. Durch Tausch, Verkauf und Erwerb optimieren die Templer die Ertragslage ihrer Schenkungen zu wirtschaftlich lukrativen Gebilden. Da ihre Besitzungen hohe Renditen erwirtschaften, fließen dem Ritterorden daraus reichliches Einkommen zu. Viele ihrer landwirtschaftlichen Gründe haben sie verpachtet.

Nur wenn sich die Ertragslage der Böden wirklich rentiert, dann bearbeiten sie diese auch in Eigenbewirtschaftung. Dafür holen sie sich eigens qualifizierte Spezialisten. In Spanien und auf den Balearen beschäftigen die Tempelherren dafür sogar geschickte Muslime. 

  • Durch ihren Kontakt zur jüdischen und islamischen Welt sind die Tempelherren recht weltoffen und für neue Wissenschaften und Ideen empfänglich geworden. Der Orden besitzt die fortschrittlichste Technologie der Zeit: im Bereich der Landwirtschaft, des Vermessungswesens, des Straßenbaus und der Schifffahrt.
  • Die Templer veranlassen die Bewässerung des Rio-Cinca-Tales in Aragón, den Bau eines Mühlensystems an der Aude und die Einführung des vierjährigen Fruchtwechsels in der Normandie. Mit Mühlen lässt sich ebenso viel Geld verdienen wie mit dem Weinanbau in Portugal. Der Wein wird bis nach England verkauft.
  • Auch die Templer-Schiffe bringen einen erheblichen Gewinn. Den Ordensrittern gehören eigene Häfen, Werften und Schiffe. Sie sind die Ersten in Europa, die mit einem Magnetkompass ausgestattet sind.
  • Selbst die der europäischen weit überlegene arabische Medizin ist den Templern nicht fremd. In den Krankenhäusern des Ordens kommen moderne Prinzipien wie Hygiene und Sauberkeit zum Tragen und sogar das Wissen um die antibiotische Wirkung von bestimmten Pilzen ist vorhanden.
  • Die Tempelherren sind also keineswegs reine Haudraufs. Neben ihren kriegerischen, politischen und wirtschaftlichen Aktivitäten betreiben sie auch noch Geldgeschäfte. Sie sind die einzigen Christen, die aufgrund eines weiteren päpstlichen Privilegs Geld gegen Zinsen verleihen dürfen. Dadurch können sie einen gewaltigen Reichtum anhäufen.
  • Und da, um seine Wertgegenstände aufzubewahren, nichts so sicher und unverletzlich ist wie ein gottgeweihtes Haus und nichts mehr Vertrauen erweckt als die Templer-Burgen, die von hohen Mauern geschützt, von Ritter-Mönchen verteidigt vor jedem Angriff sicher scheinen, dienen diese bald als Tresore für Kostbarkeiten von weltlichen und geistlichen Herren. Sie werden zu Depots für Wertgegenstände, Schmuck und Geld, die den Grundstock des immer noch gesuchten Templerschatzes bilden.
  • Die Templer verwalten die Depots ihrer Kunden, die damit über ein laufendes Konto verfügen. Sie können Geld abheben, Zahlungen durch einen simplen Brief an den Schatzmeister entrichten und erhalten darüber hinaus drei Mal jährlich einen Kontoauszug zugeschickt.
  • Zu jedem trogähnlichen Geldschrank gibt es, ähnlich wie bei den heutigen Bankschließfächern, zwei verschiedene Schlüssel. Je einen für den Hüter der kirchlichen Kostbarkeiten und dem Depotinhaber. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Depots der Templer absolut sicher, da geldgierige Herrscher nur ganz selten ihre Finger nach ihnen ausstrecken.
  • So können sich die Niederlassungen der Templer in Europa und im Nahen Osten zu Zentren des Finanzwesens entwickeln und das Pariser Ordenshaus, der Temple, zum europäischen Finanzzentrum. Der König von Frankreich vertraut beispielsweise im 13. Jahrhundert seine Kronjuwelen der Obhut der Pariser Templer an.
  • Die Finanzspezialisten der Tempelherren führen bald fortschrittliche Techniken im Kreditwesen und in der Buchführung ein. Sie entwickeln den bargeldlosen Zahlungsverkehr und führen den Wechselbrief und den Scheck in Europa ein.
  • Wer also in einem Ordenshaus eine Summe einzahlt, kann sie nach Vorlage der Kassenanweisung in einer weit entfernten Komturei wieder in Empfang nehmen. Der Orden kassiert dafür lediglich Gebühren und verdient an den Zinsen. Doch wird dadurch der risikoreiche Transfer von Münzgeld fast völlig entbehrlich.
  • Neben der einfachen Vermögensverwaltung für Dritte betreibt der Templer-Orden auch Geldleihe, wodurch er die eigenen Gelder und die ihnen durch Dritte anvertrauten Einlagen arbeiten lässt. Alle Klöster und Konvente fungieren deshalb als Leihkasse.
  • An Bauern verleihen die Templer kleinere Summen, damit diese einen Engpass überbrücken können, Kaufleuten geben sie größere Kredite. Als Sicherheit ziehen sie Grundbesitz heran. Gibt es bei der Rückzahlung des Kredits Probleme, dann halten sie sich an den Ländereien des Schuldners schadlos.
  • Zwar passen die Finanzaktivitäten des Templer-Ordens nicht zu ihrer religiösen Berufung, es ist aber die allgemein den Ritterorden aufgetragene Mission, die sie auch in diesem Bereich tätig werden lassen. Auch die Johanniter, der Deutsche Orden und selbst die traditionellen Mönchsorden betätigen sich ähnlich, allerdings auf einer wesentlich niedrigeren Stufe.
  • Um im Orient überleben zu können, muss der Templer-Orden über umfangreiche Finanzmittel verfügen und all seine Einkünfte weitestgehend in Geld verwandeln. Sie kaufen dazu auf Märkten und Messen möglichst viele Rechte und Monopole, die ihnen wiederum Einnahmen sichern.
  • So wird zum Beispiel das ausschließliche Wiegerecht, das der Orden vom Grafen der Champagne erwirbt, sehr zu Ungunsten der dort ansässigen Bürger vereinnahmt. Von dem eingenommenen und erwirtschafteten Verdienst gehen anfangs ein Drittel an die Häuser im Orient. Später werden die Abgaben auf ein Zehntel reduziert.
  • Aus abendländischer Sicht entsteht immer wieder der Eindruck, als hätten die Männer und Frauen aus dem Westen die Kultur in den Nahen Osten gebracht. Genau das Gegenteil ist richtig. Die arabischen Reiche sind den Christen nicht nur militärisch, sondern auch in ihrer Kultur weit überlegen. Dort im Osten ist das geistige Erbe der Griechen und Römer bewahrt und weiterentwickelt worden. Geniale Mathematiker und Astronomen sowie geschickte Kaufleute kommen von dort her.
  • Die Araber haben ein Zahlensystem entwickelt: die arabischen Ziffern, die wir heute noch verwenden. Eine der wesentlichen Neuerungen besteht darin, dass es für „nichts“ ein eigenes Zeichen gibt: die Null. Diese macht das Multiplizieren und das Bruchrechnen viel einfacher und erlaubt die einprägsame Darstellung des Dezimalsystems. Und genau dieses System lernen die Christen, allen voran die Tempelherren, zur Zeit der Kreuzzüge kennen. Die arabischen Ziffern ersetzen die bisher üblichen römischen.
    Da die Kaufleute nun einfacher rechnen können, rechnen sie auch besser und erhalten damit ein genaueres Bild über den Verlauf ihrer Geschäfte.
1207
Der Franziskanerorden wird als erster Bettelmönchsorden gegründet

San Damiano * Der Franziskanerorden - als erster Bettelmönchsorden - wird gegründet. Franz von Assisi wandelt das benediktinische Gelübde der Armut in ein Gelübde des Bettelns um und schließt damit eine Lücke im System der katholischen Kirche. Er verkündet völlige Armut und politische Machtlosigkeit und lehnt jede hierarchische Unterordnung innerhalb des Ordens ab.

Die Franziskaner gehen barfuß, verfügen weder über Grundbesitz noch Vermögen, ihre Kleidung besteht aus einem groben grauen Umhang mit einer Kapuze, der mit einem Strick zusammengehalten wird. So gekleidet unterscheiden sie sich kaum von den damals populären Wanderpredigern. Nur für den täglichen Bedarf dürfen die Mönche betteln, doch außer für kranke Mitbrüder kein Geld annehmen.

Besonders die Schichten der städtischen Bewohner, die sich früher wahrscheinlich den Ketzern zugewandt hätten, geraten nun in den Bannkreis der Minoriten, die für sie das Ideal einer am Urchristentum orientierten Kirche verkörpern.

Obwohl die Franziskaner von einer Woge des im Volk populären Armutsideal emporgetragen worden sind, nimmt sie die Kirche dennoch nur schrittweise auf.

1279
Die Franziskaner dürfen Nutznießer von Vermögen und Grundstücken sein

Rom-Lateran - München * Papst Nikolaus III. entscheidet, dass der Orden der Franziskaner Nutznießer von Vermögen und Grundstücken sein dürfen. Nach der Auffassung des höchsten Kirchenvertreters verletzen die Franziskaner ihr Armutsgelübde dadurch nicht, da ja letztlich er, der Papst, der eigentliche Eigentümer sei. 

Nun gehen auch die Münchner Barfüßer allmählich zu einer abgemilderten Praxis des Besitzes über und nehmen bewegliches und unbewegliches Eigentum für ihr Kloster an. 

1303
Die Templer-Banken haben einen illustren Kundenstamm

Aragon * Der König von Aragon gibt seine Kronjuwelen der Templerburg Monzon zur sicheren Aufbewahrung. Der König, seine Familie, seine Beamten, Kaufleute und verschiedene Seigneurs zählen - neben den Würdenträgern der Tempelherren - zum Kundenstamm der Templer-Banken.

Der sich immer in Geldnöten befindende französische König will sich das riesige Vermögen des Tempelordens sichern, obwohl es gerade der Tempelorden war, der immer wieder den französischen Staat vor dem Staatsbankrott gerettet hat.

18. März 1314
Jacques de Molay und Geoffroy de Charnay werden verbrannt

Avignon - Paris * Die Verfügungsgewalt über die höchsten Würdenträger des Templer-Ordens hat sich der Papst vorbehalten. Sie werden von einem Kardinalskollegium zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei von ihnen, der Großmeister Jacques de Molay und der Praeceptor der Normandie, Geoffroy de Charnay, pochen auf ihre Unschuld und lehnen das Urteil ab.

Jacques de Molay und Geoffroy de Charnay werden - ohne Rücksicht auf den Papst - noch am gleichen Tag auf der Ile de la Cité in Paris verbrannt. Der letzte Templer-Großmeister soll den Papst und den König noch auf dem Scheiterhaufen verflucht haben, weshalb Clemens V. später „der verfluchte Papst“ genannt wird. Der Templer-Prozess ist bis heute einer der ganz großen Justizskandale geblieben. Dem Templer-Orden wurde bis zum heutigen Tage keine Genugtuung erteilt.

Das Hauptziel der Verfolgung der Tempelherren durch König Philipp „dem Schönen“, sich das bewegliche Vermögen des Ritterordens anzueignen, war allerdings gescheitert. Der sagenhafte Schatz der Templer wird nie gefunden, sein Verbleib nie geklärt. Das bildet wiederum die Grundlage für eine Vielzahl von Spekulationen. Und kein Orden bot so viel Anlass zu Spekulationen wie der der Templer.

Durch ihr Engagement im Heiligen Land kamen die Tempelritter mit Traditionen der jüdischen Welt, des Islam und nicht zuletzt der Antike in Berührung, die ihren mittelalterlichen Horizont enorm erweiterten. Ihre beachtlichen Erfolge auf technischem und finanziellem Gebiet lassen sich darauf zurückführen. Sie entwickelten ein eigenes Weltbild, das höchstwahrscheinlich als Fernziel die Vereinigung der monotheistischen Religionen anstrebte. 

Gleichzeitig musste der Ritter-Orden erkennen, dass sein neu erworbenes Wissen für das abergläubische mittelalterliche Europa noch nicht nachvollziehbar war und deshalb Schwierigkeiten heraufbeschwören musste. So wurde vieles geheim gehalten, und aus diesen Geheimnissen entstanden sowohl die „Arroganz der Wissenden“ als auch viele Legenden.

8. Mai 1342
Verbot der feuergefährlichen Stroh- und Schindeldächer

München * Kaiser Ludwig IV. der Baier erteilt der Stadt in einem 2. Gunstbrief die volle Zuständigkeit und Entscheidungsgewalt in allen Bauangelegenheiten. Bisher besaß die Kommune dieses Recht nur für den Marktplatz [siehe 4. Mai 1315].

Kaiser Ludwig vereinbart mit der Stadt - zur Verhütung von Bränden - das Verbot der feuergefährlichen Stroh- und Schindeldächer. Neu erbaute Häuser und Stadel sollen künftig mit Ziegeln gedeckt und - wenn der Bauherr das erforderliche Vermögen besitzt - auch die Wände aus Stein gemauert werden. Schmieden, die nicht aus Mauerwerk bestehen, werden abgerissen.

Durch strenge Strafbestimmungen soll der Ausbruch von Bränden verhütet werden. Feuergefährliche Betriebe müssen vor die Stadtmauern. 

18. April 1371
Der Münchner Rat erhöht die Bürgerrechtsgebühr

München * Der Münchner Rat setzt die Bürgerrechtsgebühr auf fünf Pfund fest und damit in eine - für Arbeiter, Taglöhner, Kleinhandwerker, Dienstboten und Knechte, Mägde und Handelsdiener - unerreichbare Höhe. 

Um das Gemeinwesen und damit das Stadtsäckel durch den Zuzug unvermögender Personen nicht übermäßig zu belasten, werden besitz- und gewerbslose Zuwanderer in der jungen, aufstrebenden Stadt schon ziemlich früh zu „unwillkommenen Gästen“ erklärt. Der Rat der Stadt will nicht Armut, sondern leistungsfähige und finanzkräftige Menschen einbürgern. Umgekehrt müssen die Aufgenommen mindestens zehn Jahre in der Stadt bleiben, sonst haben sie mit einer Strafsteuer von 31 Pfund zu rechnen. 

um 29. Mai 1432
Den Franziskanern fließt ein stattliches, ständig wachsendes Vermögen zu

München-Graggenau * Den bei der Münchner Einwohnerschaft beliebten Franziskaner Barfüßern fließt innerhalb weniger Generationen ein stattliches, ständig wachsendes Vermögen zu. Zahlreiche Adelige und Bürger stiften dem Kloster sogenannte Jahrtage mit regelmäßigen Reichnissen in Naturalien und Bargeld. Das führt schnell zur Verwahrlosung der Klostersitten, sodass sich der Münchner Rat zum Einschreiten veranlasst sieht. 

1530
Der Rat der Stadt ändert die bestehende Bettelordnung

München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende Bettelordnung. Sie verbietet allen Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts das Betteln und gestattet es nur denjenigen, die vom Rat die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Diese drückt sich eben im Tragen des Bettelzeichens aus.

Zur Erteilung der Bettelerlaubnis muss aber zuvor die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

  • Dazu gehört neben der Darlegung des Personenstandes, der Kinderzahl und der Vermögensverhältnisse,
  • die Bestätigung des Beichtvaters, dass der Antragsteller im vergangenen Jahr mindestens einmal gebeichtet und die Absolution erhalten hat.

Der Hausbettel ist nach der Bettelordnung strengstens verboten. Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das Betteln erlaubt.

  • Missgestaltete, behinderte Bettler müssen ihre „Gebersten“ bedecken, damit schwangere Frauen durch den Anblick nicht Schaden nehmen.
  • Es dürfen auch keine gemalten Bilder, wunderliche Tiere und sonstige Schaustücke gezeigt werden.
  • Lediglich Singen ist ihnen gestattet.
  • Den Schülern ist das Betteln nur dann zu genehmigen, wenn sie in der Schule fleißig und gehorsam waren und für bettelnde Wöchnerinnen werden gesonderte Zeichen bereitgehalten.

Es werden vier Bettelmeister bestellt.

  • Deren Hauptaufgabe ist die gerechte Auswahl der berufsmäßigen Bettler. 
  • Halbjährlich müssen sie die Inhaber der Bettelzeichen - gemeinsam mit ihren Kindern - an einem Ort zusammenkommen lassen und prüfen, ob ihre Bedürftigkeit auch weiterhin besteht.
  • Für die Einhaltung der Bettelordnung sind die Bettelknechte verantwortlich.

Sie müssen vor ihrem Amtsantritt geloben und schwören, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.

um 1617
Herzog Maximilian I. will vom Isartor hin zum Fluss die Stadt erweitern

München * Im Zuge des Ausbaus der Münchner Wallbefestigung plant Herzog Maximilian I., das Gebiet vom Isartor bis zum Fluss städtebaulich zu erweitern und in die bestehende Stadtmauer einzubeziehen.

Als offizielle Gründe nennt er die zunehmende Platznot innerhalb der ummauerten Stadt, die wachsende Bevölkerungszahl sowie den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Vor allem für den stetig größer werdenden Hofstaat und das Hofgesinde fehle es an geeigneten Unterkünften.

Der Münchner Rat lehnt eine Stadterweiterung jedoch entschieden ab. Nach seiner Argumentation seien viele Bürger zu arm, um neue Häuser zu bauen, und die wohlhabenden Einwohner hätten kein Interesse daran, ihr Vermögen in Zinshäuser zu investieren, deren Mieteinnahmen nicht einmal die Baukosten decken würden. Zudem befürchtet der Rat, dass Neubauten vor den Toren den Wert der bestehenden Häuser innerhalb der Stadt mindern und die Mieten insgesamt sinken könnten.

Am Ende setzt sich der Rat der Stadt München durch – die geplante Stadterweiterung wird nicht umgesetzt. 

8. September 1625
Die Niederlassung in der Au soll vermögensabhängig werden

Au * Ein kurfürstliches Dekret macht die Niederlassung in der Au vermögensabhängig. Mit dem Strom der Zuzügler hat sich das gewerbliche, schulische und kirchliche Schwergewicht von dem weit älteren Obergiesing in die wesentlich dynamischere Ortschaft unterhalb von Niedergiesing verschoben. 

10. Oktober 1625
Eine Religionsedikt für Oberösterreich

Wien - Oberösterreich * Nach einer kaiserlichen Instruktion wird in dem von Baiern besetzten Oberösterreich durch ein Religionsedikt die totale Gegenreformation eingeführt.

Alle protestantischen Einwohner Oberösterreichs müssen bis Ostern 1626 katholisch werden - oder auswandern. Wer sich zu diesem Schritt entschließt, muss zehn Prozent seines Vermögens als Nachsteuer bezahlen. 

8. Mai 1627
Ursula Bonschab wird von Rechts wegen als Hexe verbrannt

Eichstätt * Ursula Bonschab wird „von Rechts wegen“ als Hexe mit dem Schwert der Kopf abgeschlagen und ihr Körper anschließend auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Das nicht unbeträchtliche Vermögen der Bürgermeisterin wird vom Fürstbischof Johann Christoph von Westerstetten, seinen Terrorkommissaren, Foltermeistern und Henkerknechten geraubt. 

2. Oktober 1700
König Carl II. von Spanien fasst ein neues Testament ab

Madrid * Eine weitere Verschlechterung seines Gesundheitszustandes zwingt den 39-jährigen König Carl II. von Spanien zur Abfassung eines neuen Testaments. Er vermacht darin sein gesamtes Vermögen an Herzog Philipp von Anjou, dem zweitältesten Enkel des Franzosenkönigs Ludwig XIV..  

Da der ebenfalls aus dem Hause Habsburg stammende Kaiser Leopold I. Teile des spanischen Weltreichs für sich und seine Familie beansprucht, wird es im Mai 1701 zum sogenannten Spanischen Erbfolgekrieg kommen. 

1769
Handwerks-Gerechtigkeiten können vererbt oder verkauft werden

München * Der Rat genehmigt dem Münchner Zunfthandwerk, dass sie ihre an die Person gebundene Gerechtigkeit vererben oder verkaufen können. Das führt dazu, dass der Erwerb einer Gerechtigkeit immer unerschwinglicher wird und sich vermögende Handwerker Gerechtigkeiten kaufen und ruhen lassen.

1786
Peter Paul Maffei wird als Bürger in München aufgenommen

München * Der aus Trient stammende Glockengießersohn Peter Paul Maffei wird als Bürger und Handelsmann in München aufgenommen. Der Neubürger heiratet Walburga Mayer, die 5.400 Gulden als Aussteuer in die Ehe mitbringt. Er selbst hat 2.000 Gulden und den ausgeprägten Willen, dieses Vermögen zu vermehren.

Als Tabakfabrikant in der Bruderstraße im Lehel, mit der er jährlich 25.000 Gulden Gewinn erwirtschaftet, und mit seinen Einkünften als Großhändler bringt es Maffei zu einem ansehnlichen Vermögen.

26. Oktober 1801
Der Theatiner-Konvent wird aufgehoben

München-Kreuzviertel * Das Theatinerkloster wird durch eine kurfürstliche Entschließung aufgehoben und das Vermögen eingezogen. Nach der Klosteraufhebung geht die Nutzung der Gebäude zunächst an das kurfürstliche Minsterial-Département und das Oberste Justiz-Kollegium über. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

25. Februar 1802
Auflösung des ältesten Mönchskonvents der Stadt

München-Graggenau * Aufhebungskommissar Graf Philipp von Arco ist mit der Auflösung des ältesten Mönchskonvents der Stadt beauftragt worden. Ein genaues Inventar des Franziskaner-Klosters ergibt ein recht bescheidenes Kapitalvermögen. Umfangreich war hingegen der Bestand an Kunstwerken zur Ausstattung der Kirchen mit nicht weniger als fünfundzwanzig Altären.

Die Aufnahme des Personalbestandes ergibt,

  • dass im Hauptkloster Sankt Anton dreißig Patres, drei Kleriker und vierzehn Laienbrüder leben,
  • im Hospiz am Anger sind vier Patres und ein Laienbruder,
  • im Hospiz Josephsburg drei Patres und ein Laienbruder untergebracht. 
  • Einen Laienbruder schickt man als Ausländer in seine Heimat Berchtesgaden zurück. Vier weitere Ausländer lässt man aus triftigen Gründen vorübergehend im Kloster. 
  • Für einen nicht transportfähigen alten und kranken Pater setzt sich Graf Arco nachdrücklich ein: „Ihn seinem Schicksal überlassen, hieße der ganzen Klosteraufhebung den Stempel der Grausamkeit aufdrücken und würde eine üble Wirkung bei dem Volke zurücklassen“
  • Fünf Laienbrüder werden in Abteien verwiesen, die übrigen Franziskaner sollen möglichst bald nach Ingolstadt gebracht werden.

Die Ordensmänner wissen zwar, dass ihr Kloster aufgehoben wird, darüber hinaus sind ihnen aber weder der genaue Zeitpunkt noch die besonderen Umstände mitgeteilt worden.

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
17. Oktober 1810
Das erste Oktoberfest beginnt mit einem Pferderennen

München * An diesem Mittwoch, es ist ein milder Herbstag mit hellblauem Himmel, wird nochmals eine breite Bevölkerungsschicht in die Feierlichkeiten um die Kronprinzenhochzeit einbezogen, nachdem die zuvor abgehaltenen Opernaufführungen und Bälle nur einem kleinen ausgesuchten Kreis geladener Gäste vorbehalten waren.

Diese Festveranstaltungen wurden vom Staat ausgerichtet und finanziert. Doch angesichts von Kriegszeiten und leeren Staatskassen hält sich der sonst bei Fürstenhochzeiten übliche Glanz und Glamour in Grenzen. Und da im Jahr 1808 die städtische Selbstverwaltung abgeschafft worden ist, verfügt München über kein Vermögen, aus dem sie einen eigenen Beitrag zu den Feierlichkeiten hätte leisten können.

Dankbar überlässt man deshalb die Ausrichtung der Feier der gehobenen Bürgerschaft, die dazu in der Lage ist und die die eigentliche Volksbelustigung, ein als Huldigung gedachtes Pferderennen, das in der Tradition des Scharlachrennens steht, durchführen kann.

Es ist der Kavallerie-Major der Nationalgarde 3. Klasse, der Bankier Andreas Michael Edler von Dall’Armi, der im Namen der Nationalgarde, also des Bürgermilitärs, ein Schreiben an den König richtet, in dem er bittet, eine solche Veranstaltung ausrichten zu dürfen. Das Pferderennen soll den Abschluss, aber zugleich auch den Höhepunkt der Feierlichkeiten um die Kronprinzenhochzeit bilden. 

um 10. September 1817
Die Getreidepreise steigen erneut

Königreich Baiern * Trotz der Erhöhung des Ausfuhrzolls für Getreide und Ankäufe im Ausland steigen die Getreidepreise erneut. Kapitalkräftige Bauern, Bäcker und Getreidehändler machen in kürzester Zeit ein Vermögen. 

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

1. Juli 1834
Die Aufnahmegebühr wird erhöht

München * Die Ansässigmachung wird zusätzlich erschwert, da der Wert des Grundbesitzes von bisher etwa 600 Gulden auf 2.000 Gulden heraufgesetzt wird.

  • Der Höchstsatz der Aufnahmegebühr liegt in München bei 100 Gulden, wenn das Vermögen 3.000 Gulden übersteigt.
  • Die Aufnahmegebühr für besitzlose Lohnabhängige liegt in den größeren Städten zwischen 10 und 25 Gulden. Die Angehörigen dieses Personenkreises werden zu Bürger zweiter Klasse, zu „Beisassen“ oder „Insassen“
um 15. Dezember 1835
Zustimmung zur Bahnlinie München - Augsburg

München - Augsburg * Nach dem Erfolg des „Adlers“ gibt König Ludwig I. die Zustimmung zum Bau der sechzig Kilometer langen Strecke zwischen München und Augsburg. Mit den Planungen der Neubaustrecke wird erneut Paul Denis beauftragt. 

Noch während man in Nürnberg die Schienen nach Fürth verlegt, treffen sich in München und Augsburg vermögende Herren, um den Bau einer Eisenbahn zwischen den beiden Städten zu planen. Als Probleme mit verkaufsunwilligen Grundstückseigentümern auftreten, beschließt der Landtag ein Gesetz, das Enteignungen erlaubt. 

15. Januar 1840
Theres Feldmüller lässt sich in Obergiesing nieder

Obergiesing * Die Theres Feldmüller meldet sich in München ab, um sich in Obergiesing niederzulassen und mit ihrem ererbten Vermögen ein Bauernanwesen zu kaufen. Die Ökonomie verpachtet sie weiter. Es sind vermutlich Teile des ehemaligen Sturmhofs, der bereits in der vorherigen Generation „zertrümmert“ worden war. Daneben betreibt sie am Färbergraben Nr. 4 in München eine Milchniederlage.

26. Februar 1850
Der Vorläufer der Münchner Feuerwehr wird schon wieder aufgelöst

München * Da Turnvereine seit dem in diesem Jahr verabschiedeten Vereinsgesetz als politische Zusammenschlüsse gelten, wird der Vorläufer der Münchner Feuerwehr schon wieder aufgelöst. Ihr Vermögen, ihre Geräte und ihr gesamtes Inventar fallen der Stadt zu. Der alte Schlendrian geht weiter.

4. März 1864
Johann Valentin Fey will eine persönliche Tapeciererconzession

München * Der aus Darmstadt stammende Johann Valentin Fey stellt beim Münchner Magistrat im Alter von 30 Jahren den Antrag für eine persönliche Tapeciererconzession. Er tritt dabei gegen den Tapeziergehilfen Voll in Konkurrenz.

  • Als persönliches Vermögen gibt er 1.000 Gulden Elterngut und 550 Gulden Ersparnisse an.
  • Des weiteren legt er ein notariell beglaubigtes Zeugnis des Tapezierers Karl Falk vor, bei dem er elf Jahre gearbeitet hat,  
  • und sein in Freising absolviertes Prüfungszeugnis vom 25. November 1863, in dem ihm die Note I „vorzüglich“ attestiert wird. 
13. März 1880
Schloss Fürstenried ist Prinz Ottos Privateigentum

München * Die Unterbringung des Prinzen Otto in Schloss Fürstenried wird offiziell beschlossen.  

  • Ottos Vermögensverwaltung erwirbt das Schloss um 126.915 Mark. Damit ist Schloss Fürstenried Ottos Privateigentum. 
  • Schloss Fürstenried wird der ständige Aufenthaltsort des Prinzen Otto von Bayern bis zu dessen Tod. 
30. Mai 1884
König Ludwig II. will ans Vermögen seines Bruders Otto

München * König Ludwig II. will eine Anleihe aus dem Vermögen von Prinz Otto entnehmen. Er scheitert aber am Hofsekretär Philipp Pfister, der den Bayernkönig auf das Bayerische Landrecht hinweist, das dem Vormund, also Ludwig, untersagt, bei seinem Mündel ein Darlehen aufzunehmen.

17. Juni 1886
Geheimes Protokoll über den Gesundheitszustand König Ottos I.

München * In einem geheimen Protokoll wird über den Gesundheitszustand des fünften bayerischen Königs das Nachfolgende ausgeführt: „Der Zustand seiner Majestät des Königs Otto sei ein solcher, daß auch der Laie die Regierungsunfähigkeit zu bestätigen vermöge.

Das Leiden hat seinen Anfang genommen [...] wie bei Seiner Majestät König Ludwig. Zuerst seien Seine Majestät König Otto zur Führung einer längeren Conversation befähigt gewesen, jetzt könnten sich Seine Majestät gar nicht mehr artikuliert ausdrücken, wenn auch ein gewißes Verständnis und Erkennungsvermögen bestehe.
Wenn Ihre Majestät die Königinmutter oder ein Curator das Schloß Fürstenried besuche, so erkennen Seine Majestät dieselben, lachen und springen davon, weil Seine Majestät außer Stande sind, zusammenhängend zu sprechen.“
  

Und an einer anderen Stelle der gleichen Protokollnotiz steht geschrieben: „Hienach finden sich bei Seiner Majestät König Otto bald Exaltations-, bald Depressions-Zustände mit Aufregungen, lebhaften Sinnestäuschungen, zuckende Bewegungen, Wahnideen sowie Geistesschwäche vor, und ist dieser Zustand als ein unheilbarer zu erachten.“

1887
Gründung der Zeitschrift Radfahr-Humor und Radfahr-Chronik

München * Der aus München stammende Kaufmann Heinrich Hildebrand ist in der Zweiradbranche tätig und gründet die sehr erfolgreiche Zeitschrift Radfahr-Humor und Radfahr-Chronik. Als Chefredakteur kann er ein beachtliches Vermögen anhäufen, das er zum größten Teil für seinen Traum eines Motor-Zweirades reinvestiert.

16. Mai 1899
Pläne für die Erweiterung des Münchner-Kindl-Kellers

München-Au * Friedrich von Thiersch und das Baugeschäft Heilmann & Littmann unterzeichnen Pläne für die Erweiterung des Münchner-Kindl-Kellers an der Rosenheimer Straße. Thiersch gestaltet einen in den Proportionen wesentlich verbesserten Bau in Formen des Jugend- und Heimatstils. Die Fassadengestaltung strahlt eine Münchner Behäbigkeit aus.

Der weit über Münchens Grenzen hinaus bekannte Biertempel wird so beschrieben: „Die neue Hauptfront des Erweiterungsbaues ist in Deutschrenaissance gehalten. Die Mitte des Baues besteht aus einem 25 Meter hohen Giebel, an dessen beiden Seiten Türme angebracht sind; eine geräumige Terrasse, von Kreuzgewölben getragen, mit seitlichen Treppentürmchen versehen, erstreckt sich in der Höhe des ersten Stockwerkes.

Dass man sich vor einem modernen Bierpalast befindet, kennt man sofort an der originellen, dekorativen Weise, in der der Bau ausgeführt ist. Die an Maßkrugdeckel erinnernden Turmhauben und das große Bild des Münchner Kindls aus farbigen Tonplatten an der oberen Giebelfläche ist der beste Beweis hierfür”.

  • Mit einem Flächeninhalt von 1.600 Quadratmetern und einem Fassungsvermögen von über 5.000 Personen entsteht hier der größte Saalbau Münchens und der viertgrößte im Reich.
  • Hinzu kommt noch ein 500 Plätze fassendes „Bräustüberl” und ein Biergarten, in dem ebenfalls 5.000 Sitzplätze zur Verfügung stehen.

Am weithin sichtbaren Giebel, der von zwei Türmen mit kupfergedeckten Hauben flankiert ist, findet sich ein Mosaik mit dem Münchner Kindl. Zwischen den Turmgeschossen sind stilisierte Eichenbäume mit Blattwerk angebracht. An der Ecke zur Hochstraße, an der die Stützmauer des Biergartens mit schönen alten Kastanienbäumen die Höhe eines Vollgeschosses erreicht, schiebt sich ein Balkon zur Straße vor, überwölbt von einem Bogen, auf dem ein maßkrugschwingendes „Münchner Kindl“ steht.

Thiersch hat die Baugruppe zu einem Blickfang an der von der Isar her ansteigenden Rosenheimer Straße gestaltet. Die Formensprache seines Anbaus zeigt keinerlei Anklänge an die Renaissancearchitektur des bestehenden Altbaus, der streng symmetrisch gegliedert war. 

Sehr geschickt löst er die Aufgänge zum Biergarten und die Stützmauern aus Sichtbeton. Als Abschluss des Wirtschaftsgartens ist an der südlichen Grenze desselben noch eine gedeckte hölzerne Halle errichtet, die die unschönen Brandmauern der benachbarten Brauereien abdeckt.

um 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“

Oktober 1903
Mata Hari wird mit ihrem Schleiertanz zum Star von Paris

Paris * Margaretha Geertruida MacLeods Aufstieg in Paris ist die Geschichte eines Glamour-Girls, das von den Gefälligkeiten einflussreicher Männer profitiert, aber letztlich erstaunlich unabhängig agiert – und sich selbst immer wieder neu erfindet. Sie versucht sich als Mannequin, als Modell für Maler und als Zirkusreiterin, bevor sie ihre große Chance wittert: mit einem Schleiertanz, wie ihn Paris noch nie gesehen hat.

Margaretha Geertruida MacLeod nennt sich jetzt Mata Hari, was auf javanisch die Sonne des Tages oder die Morgenröte bedeutet. Vor allem Männern mit Vermögen erweist sie ihre Gunst: Banker, Fabrikanten, Rechtsanwälte, Diplomaten und höhere Offiziere zählen zu ihren Favoriten. 

1904
Karl Rosipal spendet 30.000 Mark für ein Glockenspiel am Neuen Rathaus

München-Graggenau * Karl Rosipal, ein vermögender und exzentrischer Münchner Kaufmann, spendet aus Anlass des hundertjährigen Bestehens seiner Modewarenfirma der Stadt München über 30.000 Mark für ein Glockenspiel am Neuen Rathaus. Er trägt damit zu einer der bekanntesten und meistfotografiertesten Sehenswürdigkeit Münchens bei.

um 21. Oktober 1918
Fluchtpläne für die königliche Familie werden erarbeitet

München * Fluchtpläne für die königliche Familie werden erarbeitet. Der Zufluchtsort für die königliche Familie soll Würzburg sein. Dorthin will sie sich begeben, falls die bayerische Haupt- und Residenzstadt München beschossen oder gar von Feinden besetzt werden sollte. Alle beweglichen Kostbarkeiten aus der Schatzkammer und der Reichen Kapelle der Residenz werden zum Abtransport verpackt. 

Bei einer Revolution könnte nach Einschätzung von Prinzessin Wiltrud alles verloren sein. Dann „sind wir sehr, sehr arm, denn Barvermögen ist wenig da“.

um 9. November 1918
Die Schack-Galerie wird beschlagnahmtes preußisches Kronvermögen

Berlin - München-Lehel * Mit der Revolution und der damit verbundenen Beendigung der Monarchie und des Kaisertums fällt die Schack-Galerie in der Münchner Prinzregentenstraße unter das beschlagnahmte Kronvermögen und wird künftig von der Krongutverwaltung des Berliner Finanzministeriums betreut.

10. November 1918
In Berlin herrscht gelöste Feierstimmung

Berlin * Die Revolutionären Obleute stellen fest, dass sich die Stimmung in den Betrieben über Nacht verändert hat. Es herrscht gelöste Feierstimmung, man ist versöhnlich und dankbar dafür, dass die Revolution so wenig Opfer gefordert hat. Die meisten Zeitgenossen sind vom vollständigen Sieg der Revolution überzeugt. Einen nachhaltigen reaktionären Rückschlag halten sie für unvorstellbar.

Und tatsächlich ist der größte Teil der politisch und gesellschaftlich einflussreichen Kreise wie gelähmt. Das gilt auch für das vermögende und gebildete Bürgertum. 

um 10. April 1919
Hedwig Kämpfer wird als Richterin in das Revolutionstribunal aufgenommen

München * Hedwig Kämpfer wird als einzige Frau als Richterin in das 28 Personen umfassende Revolutionstribunal aufgenommen. Lida Gustava Heymann schreibt über sie:

„Niemals erlebte ich, dass ein Mann selbst bei bestem Willen und Bemühen zustande brachte, was einer Frau, Hedwig Kämpfer, beim Revolutionstribunal gelang. […]
Ihre Fragestellung war einfach, natürlich, führte von Tatsache zu Tatsache, bis das Eingeständnis unvermeidbar geworden war, ihr psychologisches Einfühlungsvermögen arbeitete untrüglich. Der Abzuurteilende war für sie, was für den Musiker sein Instrument ist, das er meisterhaft zu spielen versteht, ihm die feinsten Töne entlockt.“ 

19. April 1919
Fake News - Die Propaganda der Gegenrevolution

München - Berlin * Nach dem Palmsonntag-Putsch der regierungstreuen Truppen dominiert außerhalb Münchens die Propaganda der Konterrevolution. Der USPD-Politiker Felix Fechenbach liest Berliner Zeitungen und notiert in sein Tagebuch:

„Es ist grauenvoll, was alles über München gelogen wird. Der Bahnhof zertrümmert, die Neuhauser Straße in Flammen, Massenmorde, Vermögensbeschlagnahme und die Erklärung der Frauen des Bürgertums zum Gemeineigentum. […] Wahr ist von all diesen Nachrichten nicht ein Wort.“ 

8. März 1923
Landtag verabschiedet die Gesetze zum Wittelsbacher Ausgleichsfonds

München-Kreuzviertel * Nach einer stürmischen Diskussion im Landtag am 8. und 9. März 1923 wird

  • das „Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des Bayerischen Staates mit dem vormaligen Bayerischen Königshause“ mit
  • dem „Übereinkommen zwischen dem Bayerischen Staate und dem vormaligen Bayerischen Königshause“

mit 92 gegen 26 Stimmen angenommen. 

21. März 1933
Ein Konzentrationslager für politische Gefangene

München - Dachau * Im Völkischen Beobachter und in den Münchner Neuesten Nachrichten erscheint eine von Heinrich Himmler, dem Reichsführer SS und zugleich kommissarischen Polizeipräsidenten von München, veranlasste Pressemeldung mit der Überschrift „Ein Konzentrationslager für politische Gefangene“.

In der Meldung ist zu lesen: „Am Mittwoch [nächster Tag] wird in der Nähe von Dachau das erste Konzentrationslager eröffnet. Es hat ein Fassungsvermögen von 5.000 Menschen.“  Weiter heißt es, dass dort „die gesamten kommunistischen und - soweit notwendig - Reichsbanner- und marxistische Funktionäre, die die Sicherheit des Staates gefährden, zusammengezogen“ werden. 

Abschließend erklärt Himmler: „Wir haben diese Maßnahme ohne jede Rücksicht auf kleinliche Bedenken getroffen in der Überzeugung, damit zur Beruhigung der nationalen Bevölkerung und in ihrem Sinn zu handeln.“ 

1938
Existenzvernichtung durch Sondersteuern

Berlin - München-Bogenhausen * Die wirtschaftliche Entrechtung der Juden beginnt mit dem Entzug von Vergünstigungen und führt über diskriminierende Sondersteuern - wie die „Judenvermögensabgabe“ von 1938 - zur völligen Existenzvernichtung. 

Die Finanzverwaltung spielt hierbei eine Schlüsselrolle. Mit bürokratischer Präzision vollzieht sie den als „Finanztod“ bezeichneten Prozess. Allein in Bayern werden schätzungsweise 474,4 Millionen Reichsmark eingezogen. 

9. November 1938
Propagandaminister Goebbels hält eine antisemitische Hassrede

München-Graggenau * Nach Bekanntwerden des Todes von Ernst vom Rath hält Reichspropagandaminister Joseph Goebbels umgehend eine antisemitische Hasstirade in der er zur Rache und zur Vergeltung am Weltjudentum aufruft.

Die Nationalsozialisten sind bestens vorbereitet, denn noch kurz vor Mitternacht ergeht ein Fernschreiben an alle deutschen Polizeistellen. Darin heißt es:

  • „Es werden in kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen Juden, insbesondere gegen deren Synagogen stattfinden.
  • Sofern sich in Synagogen wichtiges Archivmaterial befindet, ist dieses durch eine sofortige Maßnahme sicherzustellen.
  • Es ist vorzubereiten die Festnahme von etwa 20.000 bis 30.000 Juden im Reiche. Es sind auszuwählen vor allem vermögende Juden.“

Der SS-Gruppenführer und Chef der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, präzisiert die Befehle in einem weiteren Fernschreiben.

  • Dort ist zu lesen, dass die Polizei und die Dienststellen der NSDAP gemeinsam die Demonstrationen leiten sollen.
  • Und: „Es dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die eine Gefährdung deutschen Lebens oder Eigentums nicht mit sich bringen. Zum Beispiel Synagogenbrände nur, wenn keine Brandgefahr für die Umgebung ist“.

Durch ein im Jahr 1937 angefertigtes Verzeichnis der Münchner jüdischen Gewerbebetriebe wissen die NS-Parteiorgane und Schlägertrupps genau wo sie zuschlagen und so die „verbrecherische Tat des jüdischen Mordbuben“ rächen müssen.

Dezember 1938
Das Anwesen Cuvilliésstraße 22 wird arisiert

München-Bogenhausen * Das Anwesen Cuvilliésstraße 22 gehört der jüdischen Mitbürgerin Rosa Wassermann und ihrem Sohn Rudolf. Weil den Juden der eigenständige Handel mit Immobilien verboten ist, müssen sie das Grundstück für 36.900 RM an die Vermögensverwertung München GmbH übertragen.

1941
Preise und Verteilung von arisiertem Raubgut

München-Maxvorstadt * Im Oberfinanzpräsidium wird eine „Dienststelle für Vermögensverwertung“ eingerichtet, die Preise und Verteilung des von den Juden eingezogene Raubguts bestimmt. 

Am Ende der Kette der Nutznießer steht der Volksgenosse, dessen Profitgier durch Zeitungsanzeigen gezielt angesprochen wird.

15. Oktober 1948
Adolf Hitlers Nachlass wird vor der Spruchkammer München geregelt

München * Um Hitlers Nachlass zu regeln, wird ein Verfahren vor der Spruchkammer München eingeleitet. Rechtsanwalt Otto Gritschneder übernimmt pro forma die Verteidigung des Ehepaares Adolf und Eva Hitler, geborene Braun, „in absentia“.

Dabei wird der „Führer“ als Hauptschuldiger eingestuft und sein gesamtes Vermögen zugunsten des Landes Bayern eingezogen. Dazu zählen auch die Autorenrechte für „Mein Kampf“.

Ein Antrag von Adolf Hitlers Schwester, Paula Wolf, auf Auszahlung des ihr im Testament des Bruders zugedachten Erbteiles wird vom Gericht abgelehnt und das Testament selbst für ungültig erklärt.

31. Dezember 2013
Arabische Touristen lassen viel Geld in München

München * 526.000 Mal haben arabische Touristen in Münchner Hotels übernachtet. Das ist eine Steigerung von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Vermögende Großfamilien reservieren ganze Etagen teurer Luxushotels.

Die zahlungskräftigen Münchenbesucher machen nicht nur Urlaub, sondern auch Geschäfte und lassen ihr Geld in den Luxusboutiquen. Ein arabischer Tourist gibt pro Tag zwischen 500 und 1.000 Euro aus.Beliebt sind arabische Selbstzahler auch bei Fachärzten und Schönheits-Chirurgen.