Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 
16. April 1918
Das Verhältniswahlsystem gefordert

München-Kreuzviertel * Die Sozialdemokraten bringen gemeinsam mit den Liberalen einen Antrag ein, nach dem die Abgeordnetenkammer in allgemeinen Wahlen nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden soll. 

23. April 1918
Erneut eine Reform zur Verhältniswahl abgelehnt

München-Kreuzviertel * Der Antrag der Sozialdemokraten und der Liberalen, die Kammer der Abgeordneten nach dem Verhältniswahlsystem wählen zu lassen, kommt für die bayerische Regierung zur Unzeit.

Heinrich Held, der Führer der Zentrumsfraktion, lehnt den Vorschlag ab, da das Verhältniswahlrecht zwei Nachteile habe:

  • Es zerstört die Beziehungen zwischen den verschiedenen Ständen und ihren parlamentarischen Vertretern und
  • das System wäre darauf ausgerichtet, dass die parlamentarische Kontrolle in den Händen professioneller Parteipolitiker zu liegen käme.

Die Zentrumspartei will die Verhältniswahl nur in einigen großen Städten Bayerns, und nur auf der Grundlage der Volkszählung von 1910 zulassen. Auf 42.000 Einwohner sollte ein Abgeordneter gewählt werden.

Die MSPD lehnt den Zentrums-Vorschlag als unzulänglich ab und will die Regelung auf das gesamte Staatsgebiet ausdehnen. Sie fordert eine durchgreifende Neueinteilung der Wahlkreise, um so das fehlende Gleichgewicht zwischen Stadt und Land herzustellen.

Die bayerische Regierung stellt sich auf die Seite des Zentrums, weshalb die Wahlrechtsreform erneut abgelehnt wird. 

15. Oktober 1918
Die Liberale Fraktion stellt ihre Forderungen vor

München * Die Liberale Fraktion der Bayerischen Abgeordnetenkammer fordert

  • die Abschaffung des bisherigen Beamtenministeriums,
  • die Bildung einer Volksregierung auf parlamentarischer Grundlage unter Beschränkung der königlichen Gewalt und Beiziehung der Sozialdemokraten.
  • Die sofortige Beschlussfassung über die nötigen verfassungsrechtlichen Umgestaltungen und Verwaltungsreformen, insbesondere auch
  • die Einführung des Verhältniswahlrechts.
21. Oktober 1918
Der Sozialdemokratische Verein für die Wahlkreise München I und II fordert

München * Der Sozialdemokratische Verein für die Wahlkreise München I und II fasst in seiner außerordentlichen Generalversammlung den einstimmigen Beschluss 

  • zur sofortigen Parlamentarisierung und Demokratisierung der bayerischen Staatsverfassung unter Aufhebung der Reichskammer,
  • für ein Wahlrecht für beide Geschlechter, dem die Verhältniswahl zugrunde liegt,
  • sowie für die Umgestaltung der Verwaltung.
31. Oktober 1918
Einigung über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * In interfraktionellen Verhandlungen zwischen der bayerischen Volksvertretung und der Regierung einigt man sich auf die Einführung der Verhältniswahl und der Reform der Reichsrätekammer.

2. November 1918
Ein bayerisches Abkommen über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * Unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen im Deutschen Reich schließt die bayerische Regierung mit Delegierten der im Landtag vertretenen Parteien ein Abkommen über parlamentarische Reformen, in der wesentliche Forderungen der SPD erfüllt werden. Sie beinhaltet:

  • Die Einführung der Verhältniswahl zur Kammer der Abgeordneten.
  • Eine ergiebige Verstärkung der Kammer der Reichsräte durch Vertreter der Gemeinden, der Hochschulen und der wichtigsten Berufs- und Erwerbsstände.
  • Von den Prinzen des Königlichen Hauses gehören nur noch der Kronprinz und fünf weitere der Reichsrätekammer an.
  • Keine weitere Ernennung erblicher Reichsräte.
  • Ein Veto der Reichsrätekammer gegen ein Gesetz kann durch dreimalige Abstimmung der Abgeordnetenkammer überstimmt werden. 
  • Die Einjährige Finanzperiode.
  • Als Minister können nur Personen berufen werden, die das Vertrauen der Kammern des Landtags besitzen.
  • Ein Ministerium für Soziale Fürsorge wird neu gebildet und mit einem Sozialdemokraten besetzt.
  • Ferner sollen vier Abgeordnete als Minister ohne Portefeuille [= Ressort, Ministerium] berufen werden, einer davon aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion.

Die notwendige Kabinettsumbildung ist für den 8. November angekündigt.

Die Verhältniswahl zur Abgeordnetenkammer ist eine alte sozialdemokratische Forderung und die Vereinbarungen über die Kammer der Reichsräte laufen auf eine Demokratisierung der Kammer der Adeligen und des hohen Klerus hinaus. Dadurch hätte die Bayerische Verfassung zugleich parlamentarisiert werden sollen. Auch die Vorschrift aus dem Wahlgesetz von 1896, wonach kein Abgeordneter zum Minister berufen werden darf, würde durch diese Gesetzesvorlage abgeschafft werden.

Über den Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns soll am 6. November 1918 die Abgeordnetenkammer abstimmen und sich am 8. November die Kammer der Reichsräte mit dieser Vorlage befassen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Obwohl die sozialdemokratische Münchener Post die Vereinbarung als „Beginn der Demokratisierung Bayerns“ feiert, stehen viele Sozis dieser Demokratisierung von oben sehr skeptisch gegenüber.