Münchner Zeitensprünge
2000
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30. Mai 1814
Die Befreiungskriege sind beendet

Paris * Mit dem Ersten Frieden von Paris werden die napoleonischen Befreiungskriege beendet. Es ist ein Versöhnungsfrieden, der Frankreich als Großmacht in den Grenzen von 1792 bestehen lässt. Das Land erhält sogar besetzte Kolonien und Handelsniederlassungen zurück.

Der Erste Pariser Frieden legt in einer völkerrechtlich verbindlichen Formel fest: „Die Staaten Deutschlands werden unabhängig und durch ein föderatives Band vereinigt sein.“ Damit ist die Restauration der vorrevolutionären Verhältnisse des alten Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation ebenso ausgeschlossen, wie die Gründung eines deutschen Einheitsstaates.

Durch die von Napoleon initiierte große Flurbereinigung der deutschen Landkarte ist die Zahl der deutschen Staaten auf ein überschaubares Maß reduziert worden. Das hat jedoch an den zum Teil enormen Größenunterschieden nichts geändert. Durch die erheblich vergrößerten süddeutschen Mittelstaaten Baiern, Württemberg, Baden und anderer war ein neuer Machtfaktor entstanden.

Die Neuordnung erfolgt freilich unter den Eindrücken der bürgerlichen Reformprojekte der Französischen Revolution, die bereits zuvor in den deutschen Einzelstaaten Resonanz gefunden und dort manche Impulse zur Modernisierung der Staats- und der Gesellschaftsordnung ausgelöst hat. 

11. Juli 1848
Erzherzog Johann zieht unter großem Jubel in Frankfurt ein

Frankfurt am Main * Erzherzog Johann zieht unter großem Jubel in Frankfurt ein. Als Reichsverweser ist er das provisorische Oberhaupt des Deutschen Reiches, eines Staates, der noch in der Entstehung ist. Aufgabe des Reichsverwesersmist es, die Reichsminister zu ernennen und zu entlassen. Außerdem unterschreibt er die Reichsgesetze.

Doch die Macht der Zentralregierung und der Nationalversammlung ist gering. Die Armeen der Großmächte Österreich und Preußen weigern sich, dem Reichsverweser zu huldigen und die Staaten England sowie Frankreich versagten ihm die völkerrechtliche Anerkennung.  Und weil sie über keine eigenen Streitkräfte verfügt, muss die Zentralgewalt auf die ehemaligen Bundestruppen zurückgreifen, die aber letztlich ihre Befehle von den einzelstaatlichen Regierungen empfangen.

Diese intervenieren immer dann, wenn Ruhe und Ordnung durch linke Volksaufstände gefährdet sind. Wenn aber die Errungenschaften des März verteidigt werden sollen, ist mit den Bundestruppen nicht zu rechnen. 

um 15. November 1884
Die Kongo-Konferenz legt die Abgrenzung der Besitzstände fest

Berlin * Im Reichskanzler-Palais in Berlin, dem ehemaligen Hôtel Radziwill, findet unter dem Vorsitz von Otto von Bismarck eine internationale Konferenz, bei der es um Lösungen von Konflikten geht, die im Zusammenhang mit dem Wettlauf um Afrika stehen.

Dreizehn europäische Staaten, die USA und das Osmanische Reich beteiligen sich an der sogenannten Kongo-Konferenz. Es geht dabei um die Festlegung von Kriterien für die völkerrechtliche Anerkennung von Kolonialbesitz. Immerhin waren in etwas mehr als zwei Jahrzehnten über zehn Millionen Quadratmeilen afrikanischen Bodens und mindestens einhundert Millionen Afrikaner unter europäische Herrschaft gelangt.

Um die Besetzung der restlichen Gebiete und der abschließenden Abgrenzung der Besitzstände geht es auf dieser Konferenz. Das Ergebnis sind die wie mit dem Lineal gezogene Demarkationslinien, wobei die Grenzen oft quer durch die Lebensräume einheimischer Ethnien verlaufen.

Afrika wird als herrenloses Land definiert, das nunmehr als Kronland und Eigentum europäischer Staaten an Kolonialgesellschaften, Konzessionäre und Siedler vergeben werden kann. Damit folgt die schrittweise Verdrängung der Eingeborenen aus ihren Wohn- und Lebensgebieten bis hin zur Eingrenzung in Reservate.

Zu dieser Konferenz ist kein einziger afrikanischer Vertreter eingeladen worden und die Souveränitätsrechte der betroffenen Staaten werden schlicht ignoriert. Wozu auch, es geht doch den europäischen Mächten um so hehre Ziele wie den Zivilisationsauftrag und die Verbesserung der „sittlichen und materiellen Wohlfahrt der eingeborenen Völkerschaften“.

Die Kongo-Konferenz endet mit der Verabschiedung einer Generalakte am 26. Februar 1885. 

4. August 1914
Erklärung zum unberechtigten Einmarsch ins neutrale Belgien

Berlin - Brüssel * Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg gibt vor dem Reichstag eine Erklärung zum unberechtigten Einmarsch ins neutrale Belgien ab. Die Reaktionen der Abgeordneten finden sich in den eckigen Klammern wieder:  

„Meine Herren, wir sind jetzt in der Notwehr; [lebhafte Zustimmung] und Not kennt kein Gebot! [Stürmischer Beifall]
Unsere Truppen haben Luxemburg besetzt, [Bravo!] vielleicht schon belgisches Gebiet betreten. [Erneutes Bravo.]  

Meine Herren, das widerspricht den Geboten des Völkerrechts. Die französische Regierung hat zwar in Brüssel erklärt, die Neutralität Belgiens respektieren zu wollen, so lange der Gegner sie respektiere. 

Wir wussten aber, dass Frankreich zum Einfall bereit stand. [Hört! Hört!]
Frankreich konnte warten, wir aber nicht! Ein französischer Einfall in unsere Flanke am unteren Rhein hätte verhängnisvoll werden können. [Lebhafte Zustimmung.]  

So waren wir gezwungen, uns über den berechtigten Protest der luxemburgischen und der belgischen Regierung hinwegzusetzen. [Sehr richtig!]
Das Unrecht - ich spreche offen - das Unrecht, das wir damit tun, werden wir wieder gutzumachen suchen, sobald unser militärisches Ziel erreicht ist. [Bravo!]

Wer so bedroht ist wie wir und um sein Höchstes kämpft, der darf nur daran denken, wie er sich durchhaut! [Anhaltender brausender Beifall und Händeklatschen im ganzen Hause und auf den Tribünen.]
Meine Herren, wir stehen Schulter an Schulter mit Österreich-Ungarn“