Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
18. März 1871
In Paris kommt es zum Kommune-Aufstand

Paris * In der französischen Hauptstadt kommt es zum Kommune-Aufstand, in deren Verlauf Paris den Versuch macht, eine demokratische und soziale Republik zu gründen. Die Pariser Commune will die Auflösung Frankreichs in eine Föderation von autonomen kleinen Gemeindeverwaltungen  

  • mit eigener Rechtsprechung,  
  • eigenem Militär und  
  • eigenem Unterrichtswesen,  
  • der Verstaatlichung der Produktion  
  • und so fort.
     
  • Die rote Fahne und  
  • der Revolutionskalender werden eingeführt,  
  • ein Wohlfahrtsausschuss und  
  • ein Revolutionstribunal eingesetzt,  
  • Geiseln ausgehoben sowie  
  • Kirchen und Klöster geschlossen.  

Doch Paris bleibt alleine, nachdem sich die Gemeinderäte der großen Provinzstädte versagen. Alleine muss Paris nun den Kampf gegen die konservative Republik ausfechten, die ihren Sitz nach Versailles verlegt hat. Dort befindet sich auch das deutsche Hauptquartier.  

Die Auseinandersetzungen finden unter den Augen der deutschen Militärs statt. Den Petroleumbrennern der Communards fallen zahlreiche öffentliche Gebäude zum Opfer, darunter die Tuilerien; über siebzig bürgerliche Geiseln werden erschossen, darunter der Erzbischof von Paris. 

4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben.