Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 1450
Das Isartor erhält sein größtes Ausmaß

München-Graggenau - München-Angerviertel * Das Isartor erreicht seine größte Ausdehnung. Diese Erweiterung und Verstärkung wird notwendig, weil sich die Waffentechnik der Angreifer grundlegend verändert hat. Die neuen Pulvergeschütze entwickeln sich zu einer ernsthaften Bedrohung für die herkömmlichen Burg- und Stadtmauern.

  • Um die Befestigung zu stärken, errichtet man in einem Abstand von sieben bis neun Metern eine zweite Mauer parallel vor der bestehenden Stadtmauer. Diese sogenannte Zwingermauer ist mit durchschnittlich vier bis fünf Metern nur etwa halb so hoch wie die Hauptmauer. Der Zwischenraum zwischen beiden Mauern, der bis zu zwei Meter hoch aufgeschüttet ist, wird als Zwinger bezeichnet.
  • Nach demselben Prinzip werden auch die Haupttore verstärkt. Dem bestehenden Hauptturm werden – im Zuge des Baus der Zwingermauer – zwei Vortürme vorgelagert. Die beiden achteckigen, drei Geschosse hohen Flankentürme sind durch ein hohes Mauerwerk, die sogenannte Barbakane, miteinander verbunden. So entsteht eine nach innen und außen abgeschlossene Torburg.
  • Wer diesen Torzwinger betritt, muss damit rechnen, eingeschlossen zu werden: Vor ihm fällt das Fallgatter im Torturm herab, hinter ihm im Vortor.
  • Statt der heutigen drei Torbögen gab es ursprünglich ein zentrales Mittelportal als Zugang beziehungsweise Zufahrt sowie je eine seitliche Schlupfpforte. Vor dem Isartor führte eine Brücke über den Stadtgrabenbach. Rechts der Tordurchfahrt befand sich das städtische Zollhaus.
  • Die am Isartor erhobenen Abgaben – Brückenzoll, Wasserzoll, Salzzoll, Pflasterzoll und Zoll für Trockengüter – zählten zu den einträglichsten Einnahmequellen der Stadt.
  • Im Gebäude links der Tordurchfahrt war der Stadtwagner untergebracht. Er war für die Instandhaltung zuständig und bediente auch die vor dem Isartor gelegene Zugbrücke.
  • Die mit Eisen beschlagenen Torflügel wurden bei Tagesanbruch geöffnet und bei Sonnenuntergang verriegelt. Ab dem Vesperläuten galt die „kleine Torsperre“: Wer danach die Stadt betreten oder verlassen wollte, musste eine Gebühr entrichten.
  • Mit dem Läuten der Glocken der Frauenkirche – im Sommer um 22 Uhr, im Winter eine Stunde früher – begann die „große Torsperre“. In der Nacht war München vollständig verriegelt.
März 1600
Der Münchner Hofrat ordnet die Folter an

Altmannstein * Die aus München kommende Antwort ordnet die „hochnotpeinliche Befragung“ der Familie Pämb an. Unter der Tortur der Folterknechte gestehen die 59-jährige Anna, der 57-jährige Paulus und die Söhne Michael [20] sowie Gumpprecht [22] jede Menge Diebstähle, Brandstiftungen und Raubüberfälle. Michael und Gumpprecht bekennen sich zudem, „Hexer“ zu sein.

So wirr, unlogisch und widersprüchlich die unter der Folter erpressten „Geständnisse“ auch sind, der Altmannsteiner Amtmann verständigt daraufhin umgehend den Hofrat in München. 

17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
Mai 1600
Die Familie des Klostermüllers wird der Hexerei bezichtigt

München-Graggenau * Unter der Tortur bezichtigen die Pämbs auch die Familie des Klostermüllers aus dem niederbaierischen Tettenwang der Hexerei. 

Der Klostermüller, seine Frau Anna und beider Tochter Agnes, später auch Ursula genannt, sowie weitere Bekannte der Pämbs werden umgehend verhaftet, nach München gebracht und dort so lange gefoltert, bis auch sie grauenhafte, hexerische Untaten gestehen.

Dabei hatte der Klostermüller von Tettenwang den Pämbs lediglich geholfen und den fahrenden Bettlern Unterkunft und Essen gewährt. 

26. Mai 1608
Schadenszauber und Hexerei auch in Donauwörth

Donauwörth * Während der Fronleichnams-Prozession geht ein schweres Gewitter über der Stadt Donauwörth nieder, das man sich nur mit Schadenszauber und Hexerei erklären kann. Birgit Schuster und Paul Ritter werden als Verursacher des Unwetters verhaftet.

Birgit Schuster gesteht unter der Tortur, nennt über hundert weitere Hexen und wird verbrannt. Paul Ritter wird ebenfalls den Flammen übergeben. Durch die Denunziation werden weitere 17 „Unholdinnen“ angeklagt. 

1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

Mai 1631
Friedrich Spees Schrift gegen Folter und Hexen-Verfolgungen

München * Die Schrift „Cautio Criminalis“ des Jesuitenpaters Friedrich Spee erscheint, in der er sich - erstmals im katholischen Bereich - kritisch mit der Anwendung der Folter und den Hexen-Verfolgungen auseinander setzt. Die Schrift muss anonym erscheinen.

Auch ein aussagekräftigerer Titel - wie etwa „Wider den Hexenwahn“ - wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die allgemein herrschende Überzeugungen gewesen und geeignet, neben dem Verfasser auch noch den Drucker und den Verleger in Verdacht zu bringen, dass sie Hexen in Schutz zu nehmen und somit die Partei des Satans stärken würden.

Der Jesuitenpater Friedrich Spee hatte während seiner Aufenthalte in den Zentren der Hexenverfolgung in Köln, Trier, Würzburg, Mainz, Speyer und Paderborn Hexenprozesse verfolgt und kam dabei zur Überzeugung, dass die Folter nicht zur Wahrheitsfindung geeignet sei.

Das verstößt freilich gegen die damalige Rechtsauffassung, denn daraus lässt sich ableiten, dass die verdächtigten Frauen - trotz ihrer Geständnisse unter der Tortur - unschuldig sind.

Innerhalb der Gesellschaft Jesu bleibt die Autorenschaft des Paters Friedrich Spee nicht verborgen. Zeitweise droht ihm sogar die Entlassung aus dem Jesuitenorden. 

15. September 1857
Explosion führt zur Zerstörung des Hauptturms des Karlstores

München-Kreuzviertel - Hackenviertel * Gegen 22:30 Uhr explodiert das rechts am Haupttorturm des Karlstores anschließende Haus des Eisenhändlers Rosenlehner. Auf dem Anwesen war Schwarzpulver gelagert, das detoniert. Bei diesem Unglück kommen fünf Menschen ums Leben, das Haus wird völlig zerstört und der Turm in seinen Grundfesten so stark erschüttert, dass er anschließend abgetragen werden muss.