Münchner Zeitensprünge
2000
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14. Januar 1823
Das Nationaltheater-Ensemble siedelt ins Isartor-Theater um

München-Graggenau - Angerviertel * Da das Königliche Hof- und Nationaltheater ein Opfer der Flammen wurde, siedelte das dortige Ensemble in das Theater am Isartor um, weshalb der Theaterdirektor Carl Andreas von Bernbrunn mit seiner Schauspielertruppe auf Tournee gehen musste. 

12. Juni 1872
Die Gewerbeordnung gilt über ein Reichsgesetz auch für Bayern

München * Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund wird mit einem Reichsgesetz auch auf Bayern übertragen.

Diese allgemeine Gewerbefreiheit ermöglicht es Unterhaltungskünstlern, ihre Darbietungen im ganzen Kaiserreich anzubieten, Singspielgesellschaften zu gründen und Bühnen oder Schauspielbetriebe zu eröffnen. Damit blühen viele Theaterbetriebe, besonders aber deren Mischformen wie Varieté, Revue, Tingeltangel und Singspielhalle auf.

Da das Reichsgesetz die Restaurationsbetriebe mit Unterhaltungsdarbietungen zwar wie Theater unter die Gewerbeordnung stellt, schränkt sie deren Tätigkeit jedoch umgehend wieder ein, denn die Betreiber sind weiterhin in erster Linie Gastronomen und keine Theaterdirektoren.

11. September 1896
Der Kunstsaustall der Schwanthaler Bagage

München-Ludwigsvorstadt * Gut zwei Wochen vor der Eröffnung des Deutschen Theaters und der Schwanthaler Passage steht das Unternehmen am Rande des Bankrotts. Eine Gläubigerversammlung mit rund 120 Handwerkern und Lieferanten mahnt ihre ausstehenden Zahlungen an. Theaterdirektor Alexander Bluhm schafft es gerade noch, die Gläubiger zu einem Stillhaltabkommen zu überreden und sie für sechs Monate von Pfändungen abzuhalten.

Denn wenn der Theaterbetrieb erst einmal laufen würde, so argumentiert der optimistische Theaterdirektor, dann wären auch alle finanziellen Probleme gelöst. Doch nur wenige Stunden vor der Premiere muss er eine größere Summe Geld auftreiben, weil der Lieferant der roten Teppiche im Foyer ansonsten mit einem Skandal droht.

Zum Glück gibt es aber im Hintergrund noch den reichen Kommerzienrat Friedrich Haenle, der für sechzig Prozent aller offen stehenden Forderungen eintreten will. Dieses Angebot führt allerdings in der Familie des Unternehmers zu Überlegungen, den Patriarchen „entmündigen“ zu lassen, um dadurch weiteres Unheil zu verhindern.

Aber nicht nur die verschwenderische Ausgestaltung der Schwanthaler Passage bringt die Unternehmung an den Rand des Desasters. Theaterdirektor Alexander Bluhm hat auch beim Künstlerpersonal kräftig hingelangt. Neben dem üppig besetzten Schauspieler-Ensemble leistet er sich ein mit fünfzig Musikern besetztes Orchester und ein stattliches Ballett: 36 Tänzerinnen, 16 Tänzer, 48 Figuranten und 60 Komparsen gehören zum festengagierten Stammpersonal.  
Weil aber Direktor Bluhm schon zwei Monate vor der Premiere kein Geld mehr für Gagen besitzt, müssen die Proben abgesagt werden.

In München machen die Probleme des neuen Theaters schnell die Runde. Für die hiesigen Lästermäuler wird aus der Schwanthaler Passage ganz schnell die „Schwanthaler Blamage“, während man die Betreiber des Etablissements als „Schwanthaler Bagage“ verhöhnt.

Die erzkonservative Zeitung Das Bayerische Vaterland blickt sowieso mit Schaudern auf die Programmankündigung des Unterhaltungstempels an der Schwanthalerstraße und sieht schon dadurch die „moralischen Grundsätze des christlichen Abendlands“ als gefährdet an. Die Zeitung befürchtet, dass es sich bei dem neuen Theater um ein „Institut für moralische Schweinezüchterei“, ja sogar um einen „Kunstsaustall“ handelt.  

Neben der veröffentlichten Meinung bereiten aber auch die genehmigenden staatlichen Behörden dem Theaterdirektor Alexander Bluhm große Probleme, indem sie ihm zunächst „die ortspolizeiliche Productionsbewilligung für theatralische Vorstellungen“ verweigern. Im Hintergrund agiert hier der einflussreiche Münchner Hoftheaterdirektor Ritter Ernst von Possart, der in dem neuen Theater in der Schwanthaler Passage eine „dauernde schwere Schädigung der materiellen Interessen der königlichen Hofbühne“ sieht.  

Aber nicht nur die Angst vor einer unliebsamen Konkurrenz, die den Hoftheatern die Zuschauer abspenstig machen könnten, sondern auch eine tief empfundene Abneigung gegen alles Moderne bringen Ritter Ernst von Possart gegen das neue Theater in Rage. Der den Traditionalisten angehörende Hoftheaterintendant pflegt auf seinen Hofbühnen einen antiquierten, stark verstaubten Stil, der kaum mit dem zeitgenössischen Theater der Naturalisten zu vereinbaren ist.

1. August 1914
Karl Valentin erzählt über den Kriegsausbruch

München * Karl Valentin erzählt über den Kriegsausbruch:  

„Für 1. August 1914 war ich wieder bei Benz engagiert. Eine Revue ‚Im Lande der Kastanien‘ sollte einstudiert werden, mehrere Nachmittage wurde fest geprobt, [...] - mitten im Kampfe ein Trommelwirbel aus der Ferne? ... Wir unterbrachen die Probe und eilten auf die Straße, da stand, [...] ein Trommler [...] und neben ihm ein Sergant, der Folgendes vorlas: ‚Im Namen seiner Majestät, König Ludwig III. von Bayern - Frankreich hat heute den Krieg erklärt usw.‘.  

Schweigend gingen wir in das Haus zurück, die Probe war aus und acht Tage später gingen schon mindestens zehn Männer aus dem Hause Benz hinaus und sangen mit Blumen geschmückt; ‚Ich hatt‘ einen Kameraden‘.

Vierzehn Tage nach Ausbruch des Krieges durfte, um den in der Heimat weilenden Artisten, Schauspielern usw. Verdienstmöglichkeiten zu geben, wieder gespielt werden mit der Bedingung, zeitgemäße Darbietungen zu bringen.  

Jeder Theaterdirektor empfahl patriotische Darbietungen zu bringen. Auch ich musste, obwohl es eigentlich von mir als Blödsinn-Interpret niemand gewohnt war, auch ernste Sachen bringen, so unter anderem eine Kriegsmoritat. Der Erfolg war groß und zwei Monate sang ich als Komiker traurige, ernste Vorträge. 

Karl Valentin und Liesl Karlstadt beteiligen sich im Ersten Weltkrieg an insgesamt rund 120 Lazarett-Vorstellungen. Im Gegensatz zu „einigen großen Persönlichkeiten der Münchner Hofbühne“, die den kranken Soldaten „blutige Schlachtengedichte“ vortragen, leisten sie den Genesenden mit ihrem „lustigen, harmlosen Späßen“ einen wesentlich größeren Nutzen. 

2. August 1914
Die Stadt hat sich durch den Krieg sofort verändert

München * Den Frauen werden Sanitätskurse angeboten, da nur wenige über entsprechende Kenntnisse verfügen. Pensionierte Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, sich für die Dauer der Schulferien um die Kinder zu kümmern. Nicht eingezogene Studenten und alle in den Wehrkraftvereinen organisierten Jugendlichen sollen sich als Erntehelfer melden. 

Schauspieler und Autoren sollen während der Dauer des Krieg auf ihre Tantiemen verzichten und sich mit dem Zehrpfennig für Speise und Trank begnügen. Theaterdirektoren sollen ihren Ausstattungsetat möglichst weit herunterfahren: „Das Publikum wird in diesen Zeiten eine einfache Ausstattung und andere Mängel gerne in Kauf nehmen. Spielt deutsche und patriotische Stücke zu mäßigen Preisen“.  

Hausbesitzer klagen, dass viele Mieter infolge des Kriegszustandes keine Miete zahlen wollen. 

21. Dezember 1926
Einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“

München * Theaterdirektor Hermann Haller, der im Berliner Admiralspalast seine bekannte „Haller Revue“ aufführt, erwirkt am Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück „Im Senderaum“

Es geht dabei um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin, wobei nicht der Münchner Komiker, sondern der Leiter des Deutschen Theatern, Hans Gruß, der das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufgeführt hat, im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht. 

Hermann Haller behauptet in seiner Anklageschrift, dass Karl Valentin sein später entstandenes Bühnenstück „Im Rundfunksenderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte. Der Kläger verlangt die 

  • Unterlassung der weiteren Karl-Valentin-Aufführungen, 
  • Rechnungslegung über die aus den bisherigen Aufführungen erzielten Einnahmen 
  • und natürlich Schadensersatz.
5. Januar 1927
Das Landgericht München I hebt die einstweilige Verfügung wieder auf

München * Das Landgericht München I hebt in der Widerspruchsverhandlung die einstweilige Verfügung wieder auf, die Hermann Haller gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück „Im Senderaum“ am 21. Dezember 1926 erwirkt hatte. 

Theaterdirektor Hermann Haller zieht nach dieser Niederlage vor das Oberlandesgericht München. Und nachdem er auch dort nicht zu seinem Recht kommt, zieht er vor das Reichsgericht in Leipzig. 

18. April 1928
Das Reichsgericht in Leipzig beendet den Plagiats-Rechtsstreit

Leipzig * Das Reichsgericht in Leipzig beendet einen Rechtsstreit in letzter Instanz, in dem es um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin geht. Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre und ist vom Berliner Theaterdirektor vom „Admiralspalast“, Hermann Haller, mit außergewöhnlicher Heftigkeit durch drei Instanzen durchgepeitscht worden. Vom Landgericht München I über das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Reichsgericht in Leipzig.

Hermann Haller hat den Direktor des Deutschen Theaters in München, Hans Gruß, verklagt, weil er das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufführte und verlangt dafür Schadensersatz. Der Kläger behauptet, dass Karl Valentin sein Bühnenstück „Im Senderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte.

Das höchste deutsche Gericht kommt jedoch zur Auffassung, dass sich Valentins Werk grundlegend vom Sketch von Roland Jeans unterscheidet und es sich dabei um zwei völlig eigenständige Arbeiten handelt. Der Plagiatsvorwurf gegenüber Karl Valentin und alle sonstigen Beschuldigungen werden vom Gericht als völlig haltlos zurückgewiesen.

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Vergleich der beiden Stücke „beweise auf das bündigste, dass Karl Valentin nicht das vorbestehende Bühnenstück von Roland Jeans nachgeschrieben, sondern etwas völlig anderes eigenschöpferisch neu geschaffen habe“.

Damit stellt das Reichsgericht auch fest, dass Valentin gar nicht in der Lage ist, „etwas Vorgegebenes nachzumachen, gar nachzuschreiben oder auch nur nachzuspielen“