Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 420
Der Kirchenlehrer Aurelius Augustinus beschäftigt sich mit den Hexen

Algerien * Aurelius Augustinus, einer der vier lateinischen Kirchenlehrer der Spätantike, hat sich bereits im frühen 5. Jahrhundert mit dem beschäftigt, was wir heute unter den Begriffen „Hexe“ und „Schadenszauber“ verstehen. Es geht ihm aber weniger um die Angst vor einer schädlichen Magie, sondern vielmehr darum, den christlichen Glauben von allen Verunreinigungen durch den heidnischen und abergläubischen Irrglauben zu reinigen.

Augustinus will die absolute Überlegenheit des katholischen Christentums propagieren und deutet deshalb die heidnischen Götter und Göttinnen zu teuflischen Dämonen um, die Luzifer hierarchisch unterstellt wären. Wer also in diesem Sinne Magie betreibt, macht sich automatisch des „Teufelspaktes“ schuldig. 

um 1250
Thomas von Aquin beschäftigt sich mit dem Teufelspakt

Italien * Thomas von Aquin greift die Ideen des Kirchenlehrers Aurelius Augustinus aus dem frühen 5. Jahrhundert wieder auf und entwickelt die weitreichende Theorie des „explizit“ [= ausdrücklich] und „implizit“ [= stillschweigend] geschlossenen Teufelspaktes, nach dessen Abschluss die Dämonen dem Magier, Zauberer oder Wahrsager hilfreich zur Seite stehen.

Neben seiner Lehre vom Teufelspakt spekuliert Augustinus darüber, ob der Geschlechtsverkehr zwischen Frau und Dämon möglich sei und ob daraus Nachwuchs hervorgehen könne.

Auch Thomas von Aquin vertritt die Auffassung, dass es zwischen Menschen und Dämonen zu Sexualkontakten kommen kann. Da aber alle Schöpferkraft nur bei Gott liegt, können sie keine Kinder zeugen.

  • Deshalb muss der Dämon zuerst in Gestalt einer „succuba“ [= weiblicher, unten liegender Dämon] einem Mann den Samen entziehen, um ihn dann in Gestalt eines „incubus“ [= männlicher, oben liegender Dämon] einer Frau einzupflanzen.
  • Diese Theorie wurde ebensolange diskutiert wie die Frage, ob solche im Prinzip vom Menschen abstammenden Kinder eine zu taufende Seele hätten oder nur teuflische Wechselbälger seien.

Ja, mit so einem Unsinn können sich intelligente Menschen scheinbar intensiv beschäftigen. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
1626
Erste Stimmen der Jesuiten gegen die Verfolgung der Hexen

München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.

Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.

  • Er verlangt aber auch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld der Angeklagten auszugehen sei.
  • Geständnisse unter der Folter dürfen keine Begründung für einen Urteilsspruch sein. 

Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an.