Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 420
Der Kirchenlehrer Aurelius Augustinus beschäftigt sich mit den Hexen

Algerien * Aurelius Augustinus, einer der vier lateinischen Kirchenlehrer der Spätantike, hat sich bereits im frühen 5. Jahrhundert mit dem beschäftigt, was wir heute unter den Begriffen „Hexe“ und „Schadenszauber“ verstehen. Es geht ihm aber weniger um die Angst vor einer schädlichen Magie, sondern vielmehr darum, den christlichen Glauben von allen Verunreinigungen durch den heidnischen und abergläubischen Irrglauben zu reinigen.

Augustinus will die absolute Überlegenheit des katholischen Christentums propagieren und deutet deshalb die heidnischen Götter und Göttinnen zu teuflischen Dämonen um, die Luzifer hierarchisch unterstellt wären. Wer also in diesem Sinne Magie betreibt, macht sich automatisch des „Teufelspaktes“ schuldig. 

um 1250
Thomas von Aquin beschäftigt sich mit dem Teufelspakt

Italien * Thomas von Aquin greift die Ideen des Kirchenlehrers Aurelius Augustinus aus dem frühen 5. Jahrhundert wieder auf und entwickelt die weitreichende Theorie des „explizit“ [= ausdrücklich] und „implizit“ [= stillschweigend] geschlossenen Teufelspaktes, nach dessen Abschluss die Dämonen dem Magier, Zauberer oder Wahrsager hilfreich zur Seite stehen.

Neben seiner Lehre vom Teufelspakt spekuliert Augustinus darüber, ob der Geschlechtsverkehr zwischen Frau und Dämon möglich sei und ob daraus Nachwuchs hervorgehen könne.

Auch Thomas von Aquin vertritt die Auffassung, dass es zwischen Menschen und Dämonen zu Sexualkontakten kommen kann. Da aber alle Schöpferkraft nur bei Gott liegt, können sie keine Kinder zeugen.

  • Deshalb muss der Dämon zuerst in Gestalt einer „succuba“ [= weiblicher, unten liegender Dämon] einem Mann den Samen entziehen, um ihn dann in Gestalt eines „incubus“ [= männlicher, oben liegender Dämon] einer Frau einzupflanzen.
  • Diese Theorie wurde ebensolange diskutiert wie die Frage, ob solche im Prinzip vom Menschen abstammenden Kinder eine zu taufende Seele hätten oder nur teuflische Wechselbälger seien.

Ja, mit so einem Unsinn können sich intelligente Menschen scheinbar intensiv beschäftigen. 

1253
In Deutschland entdeckt man eine ketzerische Teufelsanbetung

Rom-Lateran - Deutschland * In Deutschland entdeckt man eine ketzerische Teufelsanbetung, deren charakteristischen Züge Papst Gregor IX. beschreibt: Man findet hier

  • die Verleugnung Christi und des Kreuzes,
  • die Götzen [Kröte und schwarze Katze, die Verkörperung Luzifers],
  • die sexuellen Ausschweifungen und die Homosexualität,
  • den Geheimbund und die nächtlichen Versammlungen.
31. Mai 1523
Papst Hadrian VI. spricht den Bischof Benno von Meißen heilig

Rom * Papst Hadrian VI. spricht auf Betreiben von Herzog Georg dem Bärtigen von Sachsen den Bischof Benno von Meißen, den späteren Münchner Stadtpatron, heilig.

Die Heiligsprechung des Bischofs von Meißen löst einen konfessionellen Streit aus. Martin Luther reagiert mit einer Streitschrift unter dem Titel: „Wider den neuen Abgott und alten Teufel, der zu Meißen soll erhoben werden.“

 

1563
Der Jesuiten Petrus Canisius predigt die Hexenverfolgungen

München * Petrus Canisius, der wortgewaltige jesuitische Ordensprovinzial für Oberdeutschland, schreibt: „Überall bestraft man die Hexen, welche merkwürdig sich mehren.  Ihre Freveltaten sind entsetzlich. [...]  Man sah früher in Deutschland niemals die Leute so sehr dem Teufel ergeben und verschrieben. [...]  Sie schaffen viele durch ihre Teufelskünste aus der Welt und erregen Stürme und bringen furchtbares Unheil über Landleute und andere Christen. Nichts scheint gesichert zu sein gegen ihre entsetzlichen Künste und Kräfte“.

Ohne jeden Zweifel an der Existenz der Hexenverbrechen oder Kritik an den angewandten ungesetzlichen Inquistitionsverfahren, das gegen alle strafprozessrechtlichen Bestimmungen der „Carolina“ verstößt, predigt er im Augsburger Dom über die in Wiesensteig und im schwäbischen Raum stattfindenden Hexenverfolgungen.

Die juristischen und medizinischen Einwände interessieren den Jesuiten nicht. Für ihn steht die Theologie weit über der Jurisprudenz. 

um März 1589
Maximilian I. ist bei Folterungen von Hexen anwesend

Ingolstadt * Maximilian I., Sohn Wilhelms V. und späterer baierischer Herzog und Kurfürst, studiert an der Hohen Schule in Ingolstadt Rechtswissenschaften. Sein Lehrer ist der Doktor beider Rechte, Johann Baptist Fickler, der Hexerei als eine Realität betrachtet und sie als einen Fluch des Teufels bezeichnet, dem mit allen Strafmitteln begegnet werden muss.

Dem Hexenwahn steht der studierte Jurist ebenso mit Arglosigkeit und Kritiklosigkeit gegenüber, wie sein Zögling Herzog Maximilian I.. Man lässt den damals gerade 17-jährigen Prinzen der Folterung von Hexen beiwohnen. Nach solcher Vorbereitung auf den Regentenberuf kann es nicht überraschen, dass Maximilian I. der ärgste Hexenverfolger unter den baierischen Fürsten wird. 

24. Juli 1589
Alle bösen Leute und Unholden sollen umgehend verhaftet werden

München - Schongau * Herzog Ferdinand befiehlt seinem Landrichter, alle bösen Leute und Unholden, denen er habhaft werden kann, umgehend zu verhaften. Ihre Wohnungen sollen nach Salben, Amuletten, wächsernen und durchstochenen Bildern, menschliche Knochen und ähnlichen Zaubermitteln durchsucht werden. Benennen die Angeklagten freiwillig Mitschuldige, soll man ihnen einen Straferlass versprechen.

Den Grund dafür, weshalb der böse Feind an Macht gewonnen hat, sieht der Herzog im Zusammenhang mit dem sündhaften Leben der Untertanen. Nur deshalb lässt Gott dem Teufel und seinen Werkzeugen freie Hand. Die Pfarrer und Prediger im Landgericht Schongau sollen deshalb das Volk zur Buße und Besserung des Lebens ermahnen.  

Herzog Ferdinand fordert zur Unterstützung der unerfahrenen baierischen Hexenjäger den darin geschulten Nachrichter von Biberach an. Er soll die Verdächtigten auf Hexenmale untersuchen. „Dann wir gesinet, auf alle in Schwung geende und wachsende hochsträfliche Laster, sonderlich das ungeheur Unholdwerckh ernstliche Inquisition und Straf furnemmen“

um August 1589
Der Schongauer Hexenprozess beginnt

Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und Hexenprozess werden unter rücksichtslosester Anwendung der Folter die unsinnigsten Geständnisse erpresst. Die Frauen gestehen unter anderem

  • das Wettermachen, 
  • das Töten von Tieren durch Beschmieren mit der Hexensalbe,
  • das Ausgraben und Sieden von Kindern zur Salbenherstellung,
  • sexuellen Umgang mit dem Teufel und
  • nächtliche Ausfahrten auf der Heugabel zu teuflischen Festen.

Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des Schongauer Landrichters Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den Hinrichtungsbefehl gibt. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

2. Juli 1590
Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende

München * Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende. Die Anklage gegen vier „Weibspersonen“ unterschiedlichen Alters lautet auf

  • Buhlschaft mit dem Teufel,
  • Leichenraub und Leichenschändung,
  • Hostienentweihung sowie
  • Hexerei.

Die vier Frauen, Anna Anbacherin, Brigitte Anbacherin, Regina Bollingerin und Regina Lutzin, machen die üblichen Geständnisse: Ausfahrt mit dem Teufel über Felder und in verschiedene Weinkeller. Eine andere gestand, sie habe ein totes Kindlein auf dem Gottesacker vor dem Sendlinger Thor ausgegraben und daraus eine wässrige, zähe und wasserfarbige Salbe bereitet.

Aufgrund des erdrückenden Beweismaterials werden alle vier Frauen als Hexen zum Tode verurteilt. Wegen ihres hohen Alters werden sie - auf Fürbitte hoher fürstlicher Personen - vorher erdrosselt und danach ihre geschundenen Körper verbrannt. 

17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“
28. April 1600
Zuletzt widmen sich die Hofräte der betagten Mutter Anna Pämb

München-Graggenau * Zuletzt widmen sich Hofkommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh und die Hofräte Hainmüller und Roming der betagten Mutter Anna. Bei ihr fragt man nicht erst nach Morden oder anderen Verbrechen, sondern widmet sich gleich dem schlimmsten aller Verbrechen: der Hexerei und Teufelsanbetung. Dabei steht gar nicht zur Frage, ob sie eine Hexe sei. Das wird als Tatsache vorausgesetzt.

Die gemarterte Frau erfindet äußerst wilde Geschichten von der alten Zieglerin und dem Knecht, der der Satan gewesen sei, um den Qualen endlich ein Ende zu bereiten. Insgesamt gibt Anna Pämb zu, dass sie 100 Kinder und 19 alte Menschen mit ihren Zauberkünsten brutal ermordet habe. Ferner nennt sie rund 400 weitere Personen, die ebenfalls Hexerei betreiben. 

Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

Mai 1600
Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen, selbst „Hexer“ zu sein

München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.

  • Paulus Pämb hat im „Dienst des Teufels“ 44 Morde begangen.
  • Gumpprecht hat sogar 54 Menschen auf seinem jungen Gewissen und
  • als ganz besonders blutrünstig erweist sich Michael mit 103 Morden.

Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.

Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen. 

29. Juli 1600
„Die Teufelsbrut wird verbrannt“

München-Maxvorstadt * Am Galgenberg werden die fünf Männer gerädert. Dazu bindet  man die Malefikanten auf ein scharfkantiges Balkengerüst und zerschmettert ihnen mit einem eisenbeschlagenen Richtrad die Gliedmaßen. Für gewöhnlich beginnt diese Bestialität bei den Unterschenkeln. Die Zahl und der Rhythmus der Schläge sowie die Reihenfolge der Gliedmaßen sind genau vorgeschrieben. Paulus Pämb wird nun zusätzlich „gespießt“. Der Henker rammt ihm einen kurzen Jagdspieß durch den After in den Unterleib.

Der letzte Akt der Justizwillkür im Namen des Herzogs Maximilian I. ist der Feuertod. Man zerrt die Pämbs und ihre Bekannten zu ihren Scheiterhaufen, bindet sie an - Anna setzt man dabei auf einen Stuhl- und verbrennt die „Teufelsbrut“ lebendig und „unter jämmerlichem Geschrei“

29. Juli 1600
Der elfjährige Hansel Pämb muss der Hinrichtung seiner Eltern beiwohnen

München-Maxvorstadt * Das wohl mit weitem Abstand Verabscheuungswürdigste der Hinrichtung aber ist, dass der inzwischen elfjährige Hansel Pämb, auf dem Pferd des Bußamtmanns sitzend, der qualvollen Hinrichtung seiner Eltern und Brüder beiwohnen muss. Doch auch dem Kind bleibt der spätere Feuertod nicht erspart, da Hansel ja schon „im Mutterleibe dem Teufel geweiht und an seiner Stelle ein anderes gestohlenes Kind getauft worden sei“

21. Januar 1612
Eine Strafarbeit für die voreiligen Juristen

München * Der Geheime Rat schickt das „Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“ wieder zurück, weshalb es den Beamten erst im März 1612 zugänglich gemacht werden kann. Die für den voreiligen Druck verantwortlichen Hofräte Dr. Cosmas Vagh und Dr. Hieronymus Faber mussten die Korrekturen als Strafarbeit persönlich in die anderen Exemplare übertragen.

Das Verhalten des Hofrats gegenüber dem Geheimen Rat löst auch die Untersuchung der Vorgänge in Wemding aus. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
12. September 1615
Das Münchner Stadtgericht kommt unverhofft zu einem Hexenprozess

München-Graggenau * Ohne eigenes Zutun kommt das Münchner Stadtgericht zu einem Hexenprozess. Eine Bettlerin wird nach einem Selbstmordversuch festgenommen und diese erklärt dazu völlig unerwartet, dass sie, Barbara „Bärbl“ Schwerzin, „vom Teufel besessen“ und sie, ihre Schwester Elisabeth „Elsl“ und besonders ihre Mutter Katharina Hexen seien. An diesem 12. September beginnt der Hexenprozess. 

21. November 1618
Peter Ernst II. Graf von Mansfelds Truppen erobern Pilsen

Pilsen * Peter Ernst II. Graf von Mansfeld gelingt nach einem 15-stündigen Kampf die Einnahme der habsburgtreuen Stadt Pilsen. Es ist der erste Belagerungskampf des Dreißigjährigen Krieges. Pilsen gilt als bedeutendster Stützpunkt der katholischen Kaisertreuen und hatte sich dem Böhmischen Aufstand nicht angeschlossen.

Der Söldnerführer Graf von Mansfeld lässt nach der gewonnenen Schlacht einen Galgen errichten, an dem als Erster der Pilsener Henker sein Leben lässt. Ihm wird nachgesagt, dass er sich bei der Verteidigung der Stadt als Scharfschütze mit einer stets treffenden Teufelskugel hervorgetan hätte. Die meisten Verteidigererhalten aber einen freien Abzug, heuern aber hinterher bei der Mansfeldschen Armee an.

Nach dem Fall von Pilsen bekommt die protestantische Sache in Böhmen großen Auftrieb. Der Kaiser verhängt zur Strafe die Reichsacht über Mansfeld. 

Mai 1620
Der Karmelitengeneral Dominicus a Jesu Maria geht nach Baiern

Schärding * Der bereits 60-jährige Karmelitengeneral Dominicus a Jesu Maria geht auf päpstliche Weisung nach Baiern. Noch in Rom hat er den Sieg von Prag vorausgesagt: „Wenn die Schlacht anfangen wird, werde ich auf einem mutigen Pferd sitzen, durch die Glieder des Kriegsheeres reiten, die Soldaten anfrischen: Die mich erblickenden Feinde werden aufschreien: Was für ein Teufel aus der Hölle kommt zu dem katholischen Kriegsheer?“

In Schärding am Inn, wo die Liga ihre Truppen gesammelt hat, trifft der Karmeliter-Pater Dominicus a Jesu Maria erstmals auf Herzog Maximilian I. und dessen Ehefrau Elisabeth Renata von Lothringen.

Gemeinsam begeben sich die zur Strafaktion versammelten Regimenter und Maximilians Hofstaat nach Böhmen. Der Karmeliter-Pater reist in einer Sänfte.

In einem von den böhmischen Aufständischen zerstörten Dorf findet der Ordensmann ein kleines Bild, das die Geburt Jesu darstellt. Calvinistische Bilderstürmer haben Maria und Josef die Augen ausgekratzt. Sofort hängt sich der Karmelit dieses Gnadenbild um den Hals.

1624
Der Stadtrat lässt Bettler mit Zwangsarbeit beim Schanzenbau einsetzen

München * In einem Bericht an Kurfürst Maximilian I. betont der Stadtrat, dass er starke Bettler und Bettlerinnen in Eisen schlagen und anschließend zur Zwangsarbeit beim Schanzenbau einsetzen lässt. Mit diesen Zwangsmaßnahmen wollen die Stadt- und Landesherren den „Arbeitsscheuen“ den Teufel des Müßiggangs austreiben. Doch nach ihrer Entlassung finden die Bettler trotzdem keine Möglichkeit der Beschäftigung vor.

1626
Erste Stimmen der Jesuiten gegen die Verfolgung der Hexen

München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.

Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.

  • Er verlangt aber auch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld der Angeklagten auszugehen sei.
  • Geständnisse unter der Folter dürfen keine Begründung für einen Urteilsspruch sein. 

Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an. 

1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

17. September 1701
Die 17-jährige Maria Theresia Käser wird als Hexe hingerichtet

München * Die 17-jährige Wachtmeisterstocher Maria Theresia Käser aus Pfaffenhofen als Hexe auf der Richtstatt enthauptet und ihr geschundener Körper anschließend verbrannt.

Maria Käser wird früh elternlos und ist auf Betteln und Stehlen angewiesen. Das armselige und heruntergekommene Mädchen ist aufgrund ihrer niedrigen sozialen Stellung zur Hexe geradezu geboren. Die junge Frau wird von einem verschmähten Liebhaber der Hexerei bezichtigt. Unter der Folter gesteht sie, am Hexensabbat teilgenommen, sich dem Teufel mit „Leib und Seele“ ergeben sowie ihr Amulett und einen geweihten Gürtel mit Füßen getreten zu haben. 

1746
Kurfürst Max III. Joseph erlässt ein Hexenmandat

München * Das Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste wird durch Kurfürst Max III. Joseph erneuert. Es handelt sich dabei um eine fast wörtliche Wiederholung des Textes aus dem Jahr 1611 beziehungsweise 1665. 

1781
Anna Maria Schweglin stirbt im Gefängnis

Kempten * Die Hausmagd Anna Maria Schweglin aus Kempten, die 1775 zum Tode mit dem Schwert wegen Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft verurteilt wurde, stirbt im Gefängnis. Sie gilt als die letzte hingerichtete bayerische Hexe. Ihr Tod im Gefängnis wird erst 1995 entdeckt. 

14. Oktober 1872
Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt zieht in die Ludwigstraße

München-Maxvorstadt * Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern hat im Gebäude des Damenstifts an der Ludwigstraße ihre neue Unterkunft gefunden. Die Lehramtsaspirantinnen müssen eine höhere Erziehungs- und Unterrichtsanstalt besuchen und anschließend eine zweijährige Fachausbildung durchlaufen, werden aber nicht in den gleichen Fächern ausgebildet wie die Männer.

Behörden und Lehrer sehen die Frau in der Schule - zwar als einen hübschen, aber dennoch - als Ärgernis erregenden Fremdkörper an. Kritiker betonen, dass der Körper der Lehrerinnen „den Anstrengungen des Schulberufs weniger gewachsen ist als der der Männer. Wir Deutsche aber, die dem konzentrischen Drucke aller Völker Europas ausgesetzt sind, können die Verweiblichung am allerwenigsten brauchen. Wir können uns in unserer Stellung nur halten aufgrund jener harten Männertugenden, die das schönste Erbteil des deutschen Volkes sind.“

  • Die Lehrerinnen werden von ihrem männlichen Kollegen verteufelt, obwohl ihr Lohn sowieso schon geringer als der ihrer männlichen Kollegen ist.
  • Außerdem haben die meisten weiblichen Lehrkräfte keine feste Anstellung und kommen über die untersten Stufen der Hierarchie nicht hinaus.
  • Hinzu kommt noch ein strenges Zölibat, ein Heiratsverbot. 
  • Das verordnete Eheverbot für die Lehrerinnen ist ein wirksames Mittel, die Quote der weiblichen Lehrkräfte niedrig zu halten.  

Die Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf wird begründet und verteidigt. So kommt der Bayerische Landtag zur Erkenntnis, dass das Eheverbot „einem dem Interesse der Schule schädlichen Widerstreit zwischen den Pflichten einer Frau als Lehrerin und als Ehefrau“ zuvorkomme. 

17. September 1910
Das Oktoberfest wird 100 Jahre alt

München-Theresienwiese * Das 100. Jubiläums-Oktoberfest wird eröffnet. Gleichzeitig findet das Zentral-Landwirtschaftsfest statt. Organisiert wird die Festlichkeit ausschließlich vom Magistrat der königlichen Haupt- und Residenzstadt.

  • Zehn Bierhallen bilden das Wahrzeichen des Oktoberfestes.  
  • Auf dem Oktoberfest gibt es die Nummer „La Course á la Mort“ zu bewundern. Todesmutige Fahrradfahrer radeln in einer Stahlkonstruktion direkt über den Mäulern von hungrigen und gefährlichen Löwen.  
  • Carl Gabriels Teufelsrad dreht sich erstmals auf der Wiesn. 
  • Die Feierlichkeiten auf der Jubiläums-Wiesn dauern bis zum 2. Oktober. 
23. September 1918
MSPD für eine Koalitionsregierung mit den Bürgerlichen

Berlin • Die MSPD-Reichstagsfraktion und der Parteiausschuss der MSPD beschließen in einer gemeinsamen Sitzung mit einer deutlichen Mehrheit von 80 : 21 Stimmen, sich an einer Koalitionsregierung mit den bürgerlichen Parteien zu beteiligen, falls sich die Möglichkeit dazu bietet. Die Bedenkenträger bleiben in der Minderheit. Dies auch deshalb, weil noch immer keine Klarheit über die militärische Lage herrscht.

Der Regierungseintritt wird an die Erfüllung eines Forderungskatalogs geknüpft, der die Parlamentarisierung verlangt und auf die Friedensresolution vom 19. Juli 1917 Bezug nimmt, in der sie für „einen Frieden der Verständigung und der dauernden Versöhnung der Völker“ eintritt. 

Die Partei entsendet Philipp Scheidemann als Staatssekretär ohne Portefeuille, Gustav Bauer soll das Reichsarbeitsamt übernehmen. Otto Wels warnt Friedrich Ebert: „Bist du von Gott verlassen, lass doch zum Teufel den Frieden diejenigen schließen, die den Krieg geführt und Verantwortung getragen und den Waffenstillstand gefordert haben“.

Im MSPD-Parteiausschuss gibt Erhard Auer zu bedenken: „Mit dem Eintritt in die Regierung werden wir gewissermaßen eine Mittelpartei, und die Unabhängigen, die heute nichts sind, werden dann scheinbar die einzige Oppositionspartei sein.“ 

Februar 1928
Parlamentarischer Disput über Josephine Bakers Auftritt

Wien * Als Josephine Baker für Februar 1928 einen Auftritt im Wiener Ronacher ankündigt, gehen die Wogen hoch. Eine fast nackte, dunkelhäutige Frau ist für das Wien der 1920er-Jahre zu viel. Die  konservativen und katholischen Kreise protestieren, organisieren Aufmärsche und warnen, dass „der schwarze Teufel kommt“.

Tageszeitungen sprechen vom „Negerskandal“, Vertreter der katholischen Kirche organisieren Sondergottesdienste zur Buße gegen Bakers „schwere Verstöße gegen die Moral“, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - NSDAP - Wiens protestiert gegen ihre „obszönen“ Auftritte und fordert ein Auftrittsverbot.

Es wird öffentlich und sogar im Parlament diskutiert, ob man ihren Auftritt nicht verbieten sollte. Ein christsozialer Abgeordneter meint, dass Josephine Baker eine Gefährdung der öffentlichen Moral sei. „Wir können keine pornografischen Tanzaufführungen zulassen.“ Worauf ein liberaler Abgeordneter kontert: „Gott hat die Menschen nackt erschaffen. Wenn wir Nacktheit verbieten, kommt das Blasphemie gleich.“

1. Dezember 1929
Die SA-Männer meiden das Rote Giesing

München - München-Giesing * Kurz vor der Gemeindewahl zieht ein Propaganda-Umzug mit zweitausend SA-Männern fünf Stunden lang durch Münchens Straßen, um sich den Münchner Wählern als dynamische und entschlossene Partei darzustellen. Doch das unsichere Terrain des „Roten Giesing“ meiden sie, wie der Teufel das Weihwasser.

um August 1986
Papst Johannes Paul II. bekräftigt die Existenz des Satans

Rom-Vatikan * Papst Johannes Paul II. bekräftigt die Existenz des Satans.

  • Hexenangst ist aber beileibe keine rein katholische Angelegenheit.
  • Hexenglauben findet sich auch unter Protestanten.
  • Vor allem pietistisch geprägte Richtungen innerhalb der protestantischen Konfession bejahen eine angstbesetzte Vorstellung vom Teufel.