Münchner Zeitensprünge
2000
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27. Januar 1918
Die Berliner revolutionären Vertrauensleute beschließen den Generalstreik

Berlin * Eine Versammlung der der USPD nahestehenden Vertrauensleute aller Berliner Großbetriebe, die sogenannten revolutionären Obleute, beschließt einstimmig, am nächsten Morgen den Generalstreik zu beginnen.

Nach Wiener Vorbild wird ein aus 414 Personen bestehender Arbeiterrat gebildet, der einen elfköpfigen Aktionsausschuss aus dem Kreis der revolutionären Obleute wählt. Der Aktionsausschuss fungiert als Streikleitung und wird von Richard Müller angeführt. Die USPD und die MSPD entsenden zusätzlich noch je drei Vertreter. Als Vertreter der Arbeiterparteien werden

  • die USPD-Reichstagsabgeordneten Hugo Haase, Georg Ledebour und Wilhelm Dittmann sowie
  • die SPD-Vorstandsmitglieder Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann und Otto Braun hinzugezogen. 
31. Januar 1918
Den verschärften Belagerungszustand über Berlin verhängt

Berlin * Das Militär verhängt den verschärften Belagerungszustand über Berlin.

  • Die Behörden lösen den Arbeiterrat auf und untersagen die Bildung einer neuen Streikleitung.
  • Die SPD-Parteizeitung Vorwärts wird verboten, weil er über die Sympathiestreiks in Budapest und Wien berichtet hat. 
2. Februar 1918
Die Beendigung der Streikmaßnahmen wird beschlossen

München-Isarvorstadt * Am Abend finden im Gewerkschaftshaus in der Pestalozzistraße 40/42 Einigungsverhandlungen zwischen den von der USPD geführten Streikenden und der MSPD statt. Sie führen zu keinem Erfolg.

  • Die Streikleitung erklärt sich allerdings mit der MSPD einverstanden, die die Forderungen der Arbeiter der Reichsregierung unterbreiten will.
  • Ebenso ist sie mit der Wiederaufnahme der Arbeit am Montag, dem 4. Februar einverstanden.

Letztlich ist es den Behörden - in Zusammenarbeit mit der SPD und den Gewerkschaften - gelungen, die Streiks zu beenden. 

22. Februar 1918
Das Kriegsministerium kategorisiert die Streikleitungen

München * Das bayerische Kriegsministerium unterscheidet in seiner Analyse die Streikleitungen in

  1. „Führer, die den unabhängigen Sozialdemokraten angehörend, in unmittelbarer Verbindung mit Norddeutschland, vielleicht auch mit dem Ausland stehen und revolutionäre Umtriebe ins Land hereinbringen.
  2. „Den einheimischen Führern der gemäßigten Sozialdemokratie. […] Sie haben die Bewegung bisher vielfach in besonnene Bahnen gelenkt, vertreten aber natürlich aus parteitaktischen Gründen den Demonstrationsstreik als ein zuverlässiges politisches Mittel.  
  3. „Der Masse der beteiligten Arbeiterschaft, die unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen jeder verhetzenden Einwirkung besonders zugänglich ist.“

Und weiter schlägt das Kriegsministerium vor: 
„Führer der unter 1) bezeichneten Art sind, wenn irgend möglich, aus ihrer Umgebung zu entfernen und zwar solche, die sich eines Vergehens oder Verbrechens schuldig oder dringend verdächtig gemacht haben durch polizeiliche vorläufige Festnahme und Erwirkung eines richterlichen Haftbefehls – Wehrpflichtige durch Einberufung, Versetzung, Abstellung ins Feld -, Nichtbayern durch Aufenthaltsverbot auf Grund Art. 42 des Kriegszustandsgesetzes.“ 

22. März 1918
Streikleitungen als Schädlinge

München * Kriegsminister Philipp von Hellingrath äußert sich zu den Führern der Januarstreiks:

  • „Das arbeitsscheue und verbrecherische Gesindel, das besonders die Großstädte als Schlupfwinkel für sein lichtscheues Treiben wählt, bildet in Zeiten politischer Hochspannung oder wirtschaftlichen Kämpfe eine gesteigerte Gefahr für die Sicherheit des Reiches, denn diese Elemente beteiligen sich erfahrungsgemäß in erster Linie an Unruhen und aufrührerischen Umtrieben.
  • Die Säuberung der Großstädte und Industriebezirke von derartigen ordnungsfeindlichen Elementen gewinnt daher für die Bekämpfung künftiger Unruhen besondere Bedeutung“.

Von hier aus ist es nicht mehr weit zur unseligen Rhetorik der „Schädlingsbekämpfung“