Das Strafgesetzbuch bestimmt auch über Hexen
München * Das Strafgesetzbuch bestimmt: „Bündnisse und fleischliche Vermischung mit dem Teufel oder dessen Anbetung und Verunehrung der Hostien werden mit lebendiger Verbrennung bestraft“.
München * Das Strafgesetzbuch bestimmt: „Bündnisse und fleischliche Vermischung mit dem Teufel oder dessen Anbetung und Verunehrung der Hostien werden mit lebendiger Verbrennung bestraft“.
München * Das von Anselm von Feuerbach verfasste Allgemeine Strafgesetzbuch tritt in Kraft. Das Gesetzeswerk gilt als fortschrittlich und wird zum Vorbild im In- und Ausland.
München-Kreuzviertel * Das „Gesetz, einige Abänderungen des Strafgesetzbuches vom Jahre 1813 [...] betreffend“, wird veröffentlicht. Darin führt Maximilian II. von Gottes Gnaden König von Bayern die Schwurgerichte zur Aburteilung von Verbrechen und Pressedelikten ein.
München-Isarvorstadt * Die Singspielhalle Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen und Café chantants. Sie wird in Bezug zum Bayerischen Polizei-Strafgesetzbuch vom 16. Dezember 1871 gestellt, in dem festgelegt ist: „das sogenannte Chansonetten-Kostüm selbst in der abgeschwächten Form des kurzen ausgeschnittenen Kleides mit kurzen Ärmeln und mit Trikot ist verboten.
Die Chansonetten und Coupletsängerinnen dürfen nur in langem Gesellschaftskleide auftreten. Nur das National-Costüm von echten National-Sängern ist von den Bestimmungen [...] ausgenommen“.
Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Der Paragraf 361 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches wird gestrichen und damit das Betteln deutschlandweit erlaubt. Bis dahin wird, „wer bettelt oder Kinder zum Betteln anleitet oder ausschickt“ mit 500 Mark oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verurteilt.