Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1818
Ein nicht immer spannungsfreies Zusammenleben

Ramersdorf - Haidhausen * Das Verhältnis zwischen den Bewohnern der Ramersdorfer Lüften und der eher bäuerlich strukturierten Bevölkerung in Ramersdorf gestaltet sich nicht immer spannungsfrei. Jedenfalls begehren die Haidhauser und später die Münchner dieses Gebiet, auch deshalb, weil die Grenzziehung zwischen den Gemeinden immer etwas verworren ist.

Diese Ungereimtheiten gehen auf die Bildung der bürgerlichen Gemeinde Ramersdorf zurück. Damals nimmt man keine Rücksicht auf die Grenzen der bereits bestehenden Steuerdistrikte. Deshalb kommen die Ramersdorfer Lüften zum Steuerdistrikt Haidhausen.  

7. August 1831
Das Landgericht Au wird nach Steuerdistrikten gebildet

München - Ramersdorf * Das Landgericht Au wird nicht nach bürgerlichen Gemeinden, sondern nach Steuerdistrikten gebildet. Nun überträgt man auch die Zuständigkeit des Gerichtsbezirks auf dieses Gebiet. Dadurch entstehen für Ramersdorf problematische Abläufe im Gemeindeleben, weshalb sich der Gemeindevorstand mehrfach beklagt - und Erfolg hat. 

6. März 1837
Die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au

Haidhausen - Ramersdorf * In der Auseinandersetzung um die Zugehörigkeit der Ramersdorfer Lüften zum Landgericht Au wird folgendes festgelegt:

„Zur Beseitigung der Nachteile, welche die gegenwärtig bestehende teilweise Unterordnung der Landgemeinde Ramersdorf unter die Landgerichte Au und München zur Folge hat, haben S.M. der König [...] zu beschließen geruht, daß der dem Steuerdistrikt Haidhausen und infolgedessen bisher dem Landgericht Au angehörige Teil der Landgemeinde Ramersdorf dem Landgericht München, welchem bereits der größere Teil dieser Gemeinde angehört, sowohl in Bezug auf Justizpflege als auch auf Administration zugewiesen und demnach der Landgemeinde Ramersdorf in ihrem ganzen Umfang und in jeder Beziehung des landgerichtlichen Geschäftskreises einem und demselben Landgericht untergeordnet werde.“

Das ist zwar sehr positiv formuliert, doch werden damit lediglich die Ramersdorfer Lüften in den Bezirk des Landgerichts München überstellt, nichts aber am Bestand der Gemeinde Ramersdorf und an der Zugehörigkeit zum Steuerdistrikt Haidhausen verändert.
Außerdem werden die „Lüftler“ - aufgrund der weiten Wege - nach Haidhausen eingepfarrt.