Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1139
Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

16. November 1784
Mit Missständen im Paulaner-Kloster aufräumen

Au * Kurfürst Carl Theodor erlässt eine streng abgefasste Verfügung, die mit den Missständen im Paulaner-Kloster aufräumen soll. Die Statuten werden verändert und vom Ordensgeneral in Rom akzeptiert. Nur der Genuss von Fleischspeisen und Milcherzeugnissen wird vom General - und letztlich vom Papst - entschieden abgelehnt. 

9. Oktober 1809
Die Statuten des Landwirtschaftlichen Vereins werden bestätigt

München * Die Statuten des Landwirtschaftlichen Vereins, Sitz München, werden vom König bestätigt. Laut seiner Satzung will der Landwirtschaftliche Verein in Baiern seine Zwecke erreichen,

  • „durch mündliche und schriftliche Mittheilungen seiner Mitglieder;
  • durch Ankauf und Vertheilung vorzüglicher Viehzuchtracen,
  • nützlicher Sämereien und Gewächse,
  • dann zweckmäßiger Geräthe; [...],
  • Herausgabe einer Wochenschrift, [...];
  • Vertheilung von Preisen für wichtige mit besonderem Fleiße und entsprechendem Erfolge ausgeführten Versuche und Abfassung wichtiger vom Verein veranlaßter Abhandlungen;
  • endlich durch Unterstützung würdiger, unverschuldet verunglückter Arbeiter, Gewerbe- und Landleute.“
9. Mai 1869
Der Deutsche Alpenverein wird gegründet

München * Im Gasthof Zur blauen Traube gründen 36 Männer, 34 davon aus München, dazu ein Kurat aus Vent im Ötztal und ein Prager Kaufmann, einen „bildungsbürgerlichen Bergsteigerverein“. Das ist die Geburtsstunde des Deutschen Alpen Vereins. Im Paragraph 1 der Vereinsstatuten ist als Ziel festgeschrieben: „[…] die Kenntniss der deutschen Alpen zu verbreiten und die Bereisung Derselben zu erleichtern.“